In Hamburg gibt es eine Interessante Kreuzung zwischen der Virchowstraße, der Großen Bergstraße und der Jessenstraße. Wenn ich von der Großen Bergstraße nach links in die Virchowstraße abbiegen möchte, sehe ich ein Zeichen 301. Das heißt, ich habe Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der Richtungsfahrbahn der dort einmündenden Jessenstraße.
Aus der Jessenstraße kommend sehe ich ein Zeichen 201 mit Fußgängerüberweg und allem drum und dran. Kleines Detail am Rande erwähnt: Das Zeichen 201 befindet sich vor der dort kreuzenden Fahrradfurt, so dass ich in der Theorie sogar auf ebenjener Furt mit dem Rad Vorfahrt vor dem Verkehr aus dieser Richtungsfahrbahn habe. Das harmoniert immerhin mit dem Fußgängerüberweg nebenan, auch wenn ich von diesem Glück auf dem Rad eigentlich gar nichts weiß.
Wenn ich nun aber mit dem Rad geradeaus fahre, so wie es die Dame auf dem folgenden Bild tut, habe ich dann Vorfahrt gegenüber den eben angesprochenen Linksabbiegern? Ebenfalls noch ein kleines Detail: Über die Virchowstraße gibt es erneut einen Fußgängerüberweg, allerdings befindet sich das Zeichen 201 dieses Mal hinter der Fahrradfurt. Betrifft das in irgendeiner Weise meine Vorfahrt gegenüber dem Fahrbahnverkehr aus dieser Virchowstraße, der also in Fahrtrichung der Dame von rechts kommt, weil sie selbst ja theoretisch das weit abseits des Radweges der Jessenstraße angebrachte Zeichen 201 beachten müsste?