Eine solche OWI wird quasi nie sanktioniert, auch wenn das Verhalten eigentlich falsch ist.
Wann ist denn „nie“? Wenn die Fahrradstaffel Feierabend hat?
Eine solche OWI wird quasi nie sanktioniert, auch wenn das Verhalten eigentlich falsch ist.
Wann ist denn „nie“? Wenn die Fahrradstaffel Feierabend hat?
Es soll sogar Polizisten geben, die einen auf den Gehweg verweisen wollen, wenn der Radweg nicht nutzbar ist.
ist mir kürzlich in Korschenbroich passiert, zwei (wirklich netten und freundlichen) Polizistinnen in meinem Alter (Rente) haben uns auf den hohen Bord zurückgebracht. Hab's getan, bin aber an der nächsten Kreuzung zurückgefahren und habe es Ihnen beigebracht: «dieser Radweg ist kein Radweg mehr! sie mögen es anstatt den Radlern der Stadtverwaltung beibringen ...». Lachanfall! Man kann also auch in Deutschland mit Polizisten zusammen lachen (ich dachte, es wäre nur in Afrika möglich...!)
Wann ist denn „nie“? Wenn die Fahrradstaffel Feierabend hat?
Ganz einfach: Wenn wird sanktioniert, Geisterradeln ohne auch, aber bei und blockiertem Radweg macht niemand Aufhebens, wenn der Gehweg zum Ausweichen genutzt wird.
... aber bei und blockiertem Radweg macht niemand Aufhebens, wenn der Gehweg zum Ausweichen genutzt wird.
... mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer überhaupt kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn sie den Radweg auf voller Breite blockieren und einen laut anblöken, man solle halt auf den Gehweg ausweichen.
Das will ich aber nicht. Und ich will das schon gar nicht müssen, wenn ich eigentlich den Radweg benutzen soll/muss. Ich will, dass der Radweg frei und benutzbar ist, wenigstens solange er als benutzungspflichtig deklariert ist.
Tja, hier laufen Wunsch, Gesetz und Realität halt auseinander. OWI's haben halt Opportunitätsprinzip und zumindest in HH führt es genau dazu. Es soll auch Radler geben die sich über die Hindernisse freuen, weil sie eh auf die Fahrbahn wollten...
OWI Rätsel: Wer parkt falsch? Das Rad im Felgenbrecher, oder das weiße Plattradauto im Absoluten?
ZitatEs soll auch Radler geben die sich über die Hindernisse freuen, weil sie eh auf die Fahrbahn wollten...
Kann ich verstehen. Bei -Wegen ist der Weg auf die Fahrbahn - und alsbald zurück - aber leider manchmal nicht so einfach möglich, wenn nicht zahlreiche Absenkungen des Bordsteins vorhanden sind. Und schon gar nicht, wenn es ein linksseitig benutzungspflichtiger Radweg ist. Da ist das Radweg-Parken eben eine echte Behinderung und gehört - zurück zum Thread - geahndet. Dass die Polizei nicht immer von sich aus tätig wird, ist eh klar. Verlangt ja auch keiner. Also müssen wir hin und wieder nachhelfen und wenigstens die wirklich unverschämten Radwegblockierer eben anzeigen. Das erreicht natürlich im günstigsten Fall genau einen Verkehrsteilnehmer und verbessert damit die Situation des Radverkehrs als Ganzes nicht relevant.
Da schließt sich die Frage an: wenn ich an einem Radweg an immer ein- und derselben Stelle unzählige Parkverstöße dokumentiert habe und Polizei und StVB wiederholt darauf hingewiesen habe, dass der Zweirichtungsradweg wegen des ständigen Parkens eigentlich nicht benutzbar ist, diese zwar meine Beobachtung bestätigen, die Benutzungspflicht aber auch nach langer Zeit noch nicht aufgehoben haben... wie stehen die Chancen bei der Fachaufsichtsbehörde? (werde berichten) Welche anderen Möglichkeiten habe ich? Untätigkeitsklage? Radweg einfach ignorieren?
OWI Rätsel: Wer parkt falsch? Das Rad im Felgenbrecher, oder das weiße Plattradauto im Absoluten?
Bei abgestelltem Fahrrad bleibt ja offensichtlich noch genug Restfahrbahnbreite, um ein behinderndes Parken verneinen zu können.
Das Haltverbot-Schild scheint für den PKW zu gelten, insbesondere weil das handgeschriebene Zusatzzeichen von fraglicher Relevanz ist (könnte per se nichtig sein). Platte Reifen sind m. E. keine Entschuldigung für Falschparken.
Restfahrbahnbreite geht, ist aber extrem knapp. Einige pesen da vorbei das mir schummrig wurde, aber etwa 50% haben völlig hilflos vor dem Rad angehalten.
Inzwischen kam der ADAC und das Auto ist weg.
Nachdem mich gestern in Bergedorf der Fahrer des silbernen VWs, dessen Nase sich gerade ins Bild schiebt, um ein Haar abgeschossen hat, habe ich heute wirklich lange überlegt, ob ich meine Anzeige wegen
ZitatÜberholen, ohne ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer) eingehalten zu haben
um den Punkt
ZitatSie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen
war.
erweitere.
Zu erst hielt mich davon der zu erwartende Bußgeldbescheid an den Halter des Fahrzeuges von 100EUR ab. Das ist kein Pappenstiel. Andererseits ist das Überholmanöver als solches auch einfach mal eine Mischung aus purer Ignoranz und unnötiger Gefährdung.
Nachdem ich mir das Video mehrmals angeschaut hatte und auch mein Unverständnis über dieses Überholmanöver mehrfach und eindeutig gehört hatte, die Reaktionen der Passanten auf mein Rumgebrülle sah, hatte ich schon die Formulierung eingetippt.
Letztendlich habe ich dennoch bei einer Anzeige wegen mangelnden Seitenabstandes belassen. Aus folgendem Grund: Erfahrungsgemäß legt kaum ein Halter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 35,- ein. Bei einem Bußgeldbescheid über 100,- und den obligatorischen 3 Punkten in Flensburg sieht das schon wieder anders aus.
Bei solchen Beträgen/Folgen ist fast sicher davon auszugehen, dass es zu einem Widerspruch kommt.
Und die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen: dann mit Anwalt. Der sich möglicherweise hier die Geschichte zusammenfabuliert, dass unmöglich festgestellt werden könne, wer an besagtem Tage mit dem Fahrzeug unterwegs war. Denn der Halter stellt sein Fahrzeug dem gesamten Wohnblock kosten- und fahrtenbuchfrei zur Verfügung... oder so.
Ich würde die Situation dann vermutlich anders bewerten, wenn ich den Fahrer noch eingeholt und eindeutig auf Video hätte. Vielleicht auch noch mit der ein oder anderen Aussage zu "scheiß Radfahrern" oder so.
Daher: lieber kleine Anzeige und recht sichere Sanktion als Holzhammer herausholen und daneben schlagen.
Es stellt sich da die Frage, welche Lehre nach einer dank Anwalt abgeschmetterten Klage gezogen wird
Es stellt sich da die Frage, welche Lehre nach einer dank Anwalt abgeschmetterten Klage gezogen wird
- Anwalt und Gericht, ui ui ui. *Händering*. Nochmal Glück gehabt, den Scheiß lass ich besser.
- Haha, ihr könnt mir nichts ihr Luschen!!!
Nach dem, was man so als Zuschauer im Gerichtssaal mitbekommt, wird es wohl eher auf die zweite Variante hinauslaufen. Das fängt damit an, dass ein ertappter „normaler Verkehrsteilnehmer“ eher stillschweigend sein Bußgeld bezahlt und endet mit teilweise strafrechtlich relevanten Triumpfgesten beim Verlassen des Gerichtssaals.
Ich bitte nochmal um eure Einschätzungen:
Gedankenloser Fahrer (Lieferwagen) nimmt mir die Vorfahrt (einfach weil er nicht geschaut hat), schläft danach beim Fahren halb ein und bremst dann viel zu spät bei einer rot werdenden Ampel. Das merkt er auch selbst, also fährt er doch noch drüber, bei rot.
Er will mir also nichts böses und normalerweise ist es ja besser zu langsam als zu schnell unterwegs zu sein.
Ihr habt den Rotlichtverstoß auf Video. Würdet ihr sowas anzeigen?
Ihr habt den Rotlichtverstoß auf Video. Würdet ihr sowas anzeigen?
Der Rotlichtverstoß wurde von Dir beobachtet, hat Dich selber aber nicht gefährdet? Würde ich tendenziell eher nicht anzeigen. Nicht, weil das richtiger ist, sondern weil ich nicht als Hilfspolizist anderer Leute Sünden sammeln und anzeigen möchte.
Wenn Dein Eindruck allerdings war, dass der Fahrer z.B. aus gesundheitlichen Gründen/Trunkenheit... eigentlich nicht mehr fahrtüchtig war, könntest Du Dein schlechtes Gewissen beim "Petzen" damit beruhigen, zukünftige schwerere Schäden verhindert zu haben.
Der Rotlichtverstoß wurde von Dir beobachtet, hat Dich selber aber nicht gefährdet?
Richtig. Nur der Vorfahrtverstoß vorher hat mich behindert. Beides führe ich auf gedankenloses Fahren zurück. Deswegen kam ich überhaupt auf die Idee. Und reine Vorfahrtverstöße anzuzeigen, mache ich nicht. Das wären mir zuviele.
Würdest ihr einen betrunkenen, nach Wodka riechenden Jäger* anzeigen, den ihr mit Waffe im Wald trefft? **
Wenn er tatsächlich so fahrlässig fährt, bliebe mein Gewissen total ruhig.
* Nichts gegen Jäger
** Der Vergleich hinkt natürlich. Eigentlich müsste der Jäger noch auf Wild geschossen haben, dass aus seiner Richtung hinter euch steht
Der Rotlichtverstoß wurde von Dir beobachtet, hat Dich selber aber nicht gefährdet? Würde ich tendenziell eher nicht anzeigen. Nicht, weil das richtiger ist, sondern weil ich nicht als Hilfspolizist anderer Leute Sünden sammeln und anzeigen möchte.
Würdest Du z.B. einem Schüler, der von mehreren anderen Jugendlichen auf offener Straße ernsthaft vermöbelt wird helfen, obwohl Du selbst nicht betroffen bist?
Ich persönlich zeige auch immer mal wieder Autofahrer an, deren illegales Parken mich selbst zwar selbst nicht behindert, einen Menschen mit Rollator oder Kinderwagen aber sehr wohl. Ich finde es etwas schmalbandig gedacht, jemanden, der so etwas anzeigt, abwertend als "Hilfspolizisten" zu bezeichnen. Was spricht dagegen, daran zu denken, dass andere von dem Angezeigten behindert/gefährdet werden könnten?
Würdest Du z.B. einem Schüler, der von mehreren anderen Jugendlichen auf offener Straße ernsthaft vermöbelt wird helfen, obwohl Du selbst nicht betroffen bist?
Ich persönlich zeige auch immer mal wieder Autofahrer an, deren illegales Parken mich selbst zwar selbst nicht behindert, einen Menschen mit Rollator oder Kinderwagen aber sehr wohl.
Deine Beispiele weichen von dem beschriebenen Rotlichtverstoß insofern ab, als hier Dritte unmittelbar betroffen/ gefährdet sind. Nach meinem Verständnis ging es aber um die Frage der reinen Ordnungswidrigkeit "Überfahren einer roten Ampel" ohne Gefährdung Anderer. Da ist durch eine Owi-Anzeige erstmal keinem geholfen, außer dass eben ganz abstrakt die Sicherheit und Ordnung erhalten werden soll. Und wenn ich ab jetzt alle von mir beobachteten Ordnungswidrigkeiten anzeige, habe ich wirklich nichts Anderes mehr zu tun. Selbst Verstöße gegen Vorfahrtsregeln, bei denen ja durchaus andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurden, würde ich als Unbeteiligter normalerweise nicht anzeigen. Sonst brauche ich mich ab sofort nur noch vor mein Wohnhaus zu stellen und kann täglich 50 bis 100 Anzeigen schreiben, weil keiner die Kombination einer RvL-Kreuzung mit einem Verkehrsberuhigten Bereich an einem Ast begreifen will.
Ich finde es etwas schmalbandig gedacht, jemanden, der so etwas anzeigt, abwertend als "Hilfspolizisten" zu bezeichnen. Was spricht dagegen, daran zu denken, dass andere von dem Angezeigten behindert/gefährdet werden könnten?
Der Satz mit dem Hilfspolizisten war in der 1. Person formuliert, nicht an jemanden adressiert. Es ist auch nicht persönlich abwertend gemeint, sondern so, dass ich beim undifferenzierten Anzeigen aller von mir beobachteten Ordnungswidrigkeiten eben hilfsweise die Arbeit der Polizei übernehmen würde - darauf habe ich keine Lust, und die Zeit für solche Spielchen fehlt mir auch. Es stellt sich auch die Frage, ob wir der Polizei dermaßen viel zusätzliche Beschäftigung verschaffen müssen, oder ob die ihre Energie nicht auch anderswo zielgerichteter einsetzen kann. Außerdem ist es von einem reihenweisem Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten ohne eigene Betroffenheit aber wirklich nicht mehr so weit bis zum Blockwart.
Deine Beispiele weichen von dem beschriebenen Rotlichtverstoß insofern ab, als hier Dritte unmittelbar betroffen/ gefährdet sind.
Zitat "hugo790": "Gedankenloser Fahrer (Lieferwagen) nimmt mir die Vorfahrt (einfach weil er nicht geschaut hat), schläft danach beim Fahren halb ein und bremst dann viel zu spät bei einer rot werdenden Ampel. Das merkt er auch selbst, also fährt er doch noch drüber, bei rot."
Es mag sein, dass durch diesen Fahrer niemand unmittelbar betroffen war, er ist aber anscheinend eine tickende Zeitbombe.
ZitatUnd wenn ich ab jetzt alle von mir beobachteten Ordnungswidrigkeiten anzeige, habe ich wirklich nichts Anderes mehr zu tun. Selbst Verstöße gegen Vorfahrtsregeln, bei denen ja durchaus andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurden, würde ich als Unbeteiligter normalerweise nicht anzeigen. Sonst brauche ich mich ab sofort nur noch vor mein Wohnhaus zu stellen und kann täglich 50 bis 100 Anzeigen schreiben, weil keiner die Kombination einer RvL-Kreuzung mit einem Verkehrsberuhigten Bereich an einem Ast begreifen will.
Davon, Anzeigen zu einem "Nebenjob" zu machen, habe ich an keiner Stelle gesprochen. Im Übrigen fragte "hugo790" nach unserer Einschätzung. Bei bestimmten Verstößen weigert sich die Polizei hartnäckig, diese zu ahnden. Mitunter bleibt nur eine Anzeige, um gewissen Autlern klarzumachen, dass z.B. eine "Restgehwegbreite" von 40 cm nicht akzeptabel ist.
Zitat
Außerdem ist es von einem reihenweisem Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten ohne eigene Betroffenheit aber wirklich nicht mehr so weit bis zum Blockwart.
Weißt Du eigentlich, was ein "Blockwart" war, bzw. was seine Aufgaben waren? Besser, als den Satz durchzustreichen, wäre es gewesen, ihn wegzulassen...
Mich erinnert die Diskussion sehr an einen Sportverein, dort war ich im Vorstand:
Ein Mitglied kam regelmässig leicht alkoholisiert in den Verein, trank dort über den Tag verteilt auch mal 20 Bier und setzte sich danach ins Auto.
Für mich war es selbstverständlich das Thema anzusprechen. Geerntet habe ich aber nur heftige Kritik, von das geht mich nichts an, bis hin zu Blockwart-Beschimpfungen von einem sonst sehr ruhigen Familienvater.
Am Anfang ging es mir nur darum, _was_ wir tun. Von keinen Alkohol mehr verkaufen, über Auto-Schlüssel wegnehmen, wenn er zuviel getrunken hat, Ausschluss aus dem Verein oder der Polizei einen Tip geben. Für mich war es dann aber der Anfang vom Ende. Erst wurde ich dazu gedrängt den Vorstandsposten zu räumen und dann, wegen einem sehr ähnlichen Vorfall (Rauchen in geschlossenen Räumen bei öffentlichen Veranstaltungen während Kinder anwesend sind) wurde ich gebeten, den Verein zu verlassen. Dem hat man dann noch mit einer Morddrohung nachgeholfen.