Was gilt hier? Radweg ist NICHT Strasse ! Kann die STRASSEnverkehrsordnung dort überhaupt irgendwie gelten oder gibt es womöglich eine "U-Boot-Verordnung auf Tauchfahrt für Radwege", die ich noch nicht kenne?
Gibt es Verkehrszeichen, die sich nur auf Radwege untereinander beziehen?
(Waren nicht im Helmurteil gerade 2 Radler auf Radwegen unterwegs? Ist es so selten, dass Radler auf Radwegen sich gegenseitig zum Teil erheblich verletzen?)
Grund meiner Suche:
Wir haben in unserer Stadt eine fiese Stelle: Eine stark befahrene Straße (Zoppenbroich) L3770 mit 2 Kraftfahrstreifen gilt als normale logische Strecke (üb. B230) zum Südteil der Landeshauptstadt und ist beiderseits mit Radwegen auf dem hohen Bord ausgestattet. Sie spaltet sich in der Nähe des Gestüts Zoppenbroich und nennt sich dann Zoppenbroicher Str. Nach der Gabelung, stadtheimwärts gesehen,kreuzt sie links die Dohrer Str.., und rechts einen befestigten Fuss-Radweg "zum Gestüt". Bevor man Zum Gestüt erreicht, fährt der Radweg rechts auf der Strasse "Zoppenbroich"entlang von mächtigen und prächtigen Bäumen, eine richtige Augenfreude, aber "sperrig" sind die Dinger inzwischen geworden, man sie aus "zum Gestüt" her zwar noch ein ganz klein bisschen was durch das Gebüsch, aber gerade noch, weil die Bäume die Sicht stark behindern. Dem Rad-/Fussweg "zum Gestüt" kommt eine neue, aber nur vorübergehende, aber mehrere Jahre lang andauernde Widmung und Bedeutung: er ist die Umleitung für den Radweg, der nördlich an der Großbaustelle entfallen ist (trifft mehrere sehr befahrene Radwegverbindungen: Niers-Uferweg, Weg nach Lürrip usw.).
Gestern fuhr ich also eine dieser Strecken stadtheimwärts, und musste "zum Gestüt" benutzen, und fuhr wegen Fotografierei meiner Frau hinterher nach, also entsprechend schnell... Und kam so ein bisschen forsch am strassenbegleitenden Radweg "Zoppenbroich" an. Zum Glück bremste die Radlerin, die sich von der Radweg-Einmündung "zum Gestüt" näherte, selbst! Sie hatte mich gesehen, ich sie nicht... Ich war wegen dem Hinterherfahren eindeutig (zu) schnell.
Hinweis: der Verkehr, aus der Sicht der Benutzer von "zum Gestüt" besteht meistens nicht aus Leuten, die wie die Radlerin ganz normal von links auf dem straßenbegleitenden Radweg auf der Hauptstrasse, "Zoppenbroich", sondern vielmehr aus Radler als Geisterfahrer von rechts herkommend, sehr viele natürlich mit der Umleitung, die aus der Stadt herkommen und rasend in "zum Gestüt" reindonnern, um vom Radweg, den sie auf der falschen Seite benutzen, zu verschwinden... Man guckt also unbewußt eher nach rechts, wo die Geschosse herkommen!
Aber ich kam ihr von rechts. Hatte ich da keine Vorfahrt?
Wie wäre die Sachlage gewesen, wenn es gekracht hätte
Denn an dieser "blöden" Einmündung (ich weiß: ich war blöd, die Einmündung ist so wie sie ist!) kann sich dieses Problem wirklich sehr leicht auf Grund des zugenommen Verkehrs durch die Umleitung wiederholen!
Und wie ist es generell gesehen?
Gruß