Verkehrbedingungen in der Grossstadt

  • Es war eine mündliche Verhandlung über vier verschiedene Verfahren. Es gab in jedem Fall eine Einigung, also bedurfte es keines Urteils. Bis auf einzelne Punkte hat die Beklagte in allen Fällen meinen Anträgen zugestimmt. Es liegt jetzt am LSBG, die (zugesagten) Fristen für die jeweiligen Lichtsignalanlagen-Umstellungen (Räumzeiten) einzuhalten. Es wurde mehrmals deutlich, dass dort das Problem liegt und gar nicht mal immer bei der Straßenverkehrsbehörde. Wenn ich alles schriftlich habe, werde ich mehr schreiben.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Wann wurde Klage eingereicht, wann hat er terminiert?


    Nachdem meine Widersprüche nicht bescheidet wurden (behördliche Untätigkeit). Terminiert? Du meinst Fristen gesetzt? Ja, der Richter hat dem LSBG Zusagen für bestimmte Fristen abgerungen.

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    Peter Ustinov

  • Danke. Ne ich meinte, wie lang hats von der Klageeinreichung bei Gericht bist zur mündlichen Verhandlung gedauert.


    Die vier Klagen wurden zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 eingereicht. Der Richter hat sie gemeinsam verhandelt, so brauchten alle nur einmal erscheinen.

    und wie sieht es mit den Kosten des Verfahrens aus, da es ja keine Verurteilungen gegeben hat? Jeder trägt seine eigenen Kosten oder wie?


    Da ich zu 95 Prozent meine Sache durchgekriegt habe (die Behörde hat ja erst durch meine Klage nachgegeben) und lediglich zwei kurze Abschnitte übereinstimmend vom Verfahren ausgenommen wurden, dürfte ich (fast?) alles zurückbekommen. So habe ich den Richter jedenfalls verstanden. Mal sehen, was die Post in den nächsten Wochen so bringt... ;)

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    Peter Ustinov

  • War noch nicht wieder dort. Es soll eine Verlängerung der Radwegfurt von der Hochallee in den Eppendorfer Baum markiert werden, für links abbiegende Radler. Bis dahin "darf" das dortige VZ 237 noch stehen bleiben. Ist denn nur noch EINES da?

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    Peter Ustinov

  • Wenn ich alles schriftlich habe, werde ich mehr schreiben.


    Ich würde mich freuen, wenn das mal eingehalten würde, meist erfährt man über solche geglückten Prozesse dann später nichts mehr. Schade für alle diejenigen welche auch klagen. Denen fehlen dann die Erfolgsstorrys der Gewinner, was die Argumentation oft erschwert.

  • Gerichtsbeschlüsse sind eingetroffen: Geklagt hatte ich gegen die RWBPs auf folgenden Hamburger Straßen: Hoheluftchaussee, Eppendorfer Baum, Nedderfeld und Lokstedter Weg/Osterfeldstraße. In allen vier Fällen klagte ich nicht etwa wegen abgelehnter Widersprüche, sondern wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO). Das heißt, meine vorausgegangenen Anträge bzw. Widersprüche wurden entweder ignoriert oder aber es folgten Versprechungen vonseiten der Behörde, die nicht eingehalten wurden.

    In allen vier Fällen hat die Behörde nicht einmal versucht, Gegenargumente vorzutragen, sondern dem Gericht gegenüber erklärt, dass die Benutzungspflichten abgeschafft würden. In der abschließenden mündlichen Verhandlung wurden Fristen vereinbart, innerhalb derer noch zu ändernde Räumzeiten und/oder Radverkehrsführungen angepasst werden, bevor dann auch die letzten blauen Schilder verschwinden.

    Es bedurfte keines Urteils des Gerichts, sondern die Parteien waren sich einig mit den Maßnahmen. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde der letzte Abschnitt des Nedderfeld vor der Kollaustraße vom Verfahren ausgenommen, weil das Gericht sonst darüber hätte urteilen müssen. Die Behörde sieht zu große Gefahren für Radler beim Linksabbiegen in die Kollaustraße, weil man praktisch zwischen zwei Pkw- und einer Busspur fahren würde. Ich sehe das nicht so aber das Gericht neigte ebenfalls zu dieser Ansicht, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Damit kann ich leben, weil ich so gut wie nie vom Nedderfeld in die Kollaustraße abbiege.

    Gelernt habe ich Folgendes: Auf endlosen Schriftverkehr lasse ich mich nicht mehr ein. Halte ich eine RWBP in meiner Alltagsumgebung für rechtswidrig, beantrage ich deren Aufhebung bzw. lege Widerspruch ein. Gibt es innerhalb von drei Monaten keinen Bescheid, klage ich. Alles andere ist Zeitverschwendung.

    Eine Erkenntnis hat sich mir außerdem nochmals bestätigt: Die Stadt Hamburg hat noch immer kein Interesse daran, den Radverkehr wirklich als "echten", dem Kraftverkehr gleichberechtigten, Verkehr zu behandeln. Priorität hat noch immer der Autoverkehr. Benutzungspflichten dienen so gut wie ausschließlich nicht der Sicherheit des Radverkehrs, sondern der "ungestörten" Fahrt der Autos. Eine wirkliche Gleichberechtigung erkenne ich erst dann, wenn dem Auto Verkehrsfläche weggenommen und dem Radverkehr gewidmet wird - auch Fläche für den sog. "ruhenden Verkehr" und auch auf den Hauptstraßen.

    Radwege sind unsicher und gefährlicher als die Fahrbahnbenutzung, auch wenn sie breit und gut ausgebaut sind. Leider lesen sich sämtliche derzeitigen Presseartikel zu der Thematik so, als wären nur die schlechten und zu schmalen Radwege der Grund, weshalb Benutzungspflichten aufzuheben sind (warum dann erst jetzt?). Kein Wort bisher über das Urteil des BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010, aus dem klar hervorgeht, dass, bis auf wenige, sorgfältig zu begründende, Ausnahmen, der Radverkehr grundsätzlich das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren. Ob das nun oberflächlicher Journalismus oder Absicht ist, sei mal dahingestellt.

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  • Kein Wort bisher über das Urteil des BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010, aus dem klar hervorgeht, dass, bis auf wenige, sorgfältig zu begründende, Ausnahmen, der Radverkehr grundsätzlich das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren. Ob das nun oberflächlicher Journalismus oder Absicht ist, sei mal dahingestellt.

    Das hat sich ja nicht einmal bis in die Verwaltungen rumgesprochen. Hier (MV) ist RWBPfl. immer noch die Regel und wird mit der "fortlaufenden Durchgängigkeit" im Verlauf der Route begründet.

  • Danke!

    wurden Fristen vereinbart, innerhalb derer noch zu ändernde Räumzeiten und/oder Radverkehrsführungen angepasst werden, bevor dann auch die letzten blauen Schilder verschwinden

    Bis wann sind diese?

    Einvernehmen wurde der letzte Abschnitt des Nedderfeld vor der Kollaustraße vom Verfahren ausgenommen, weil das Gericht sonst darüber hätte urteilen müssen. Die Behörde sieht zu große Gefahren für Radler beim Linksabbiegen in die Kollaustraße, weil man praktisch zwischen zwei Pkw- und einer Busspur fahren würde.

    Um welchen Abschnitt genau geht das? Ab Kellerbleek? Oder ab Alte Kollaustraße?
    Ich bieg dort häufiger mal links ab. Wenn man sich rechtzeitig einordnet ist das auch alles kein Problem. Meistens benutze ich die Busspur (Da fährt kaum mal ein Bus…), oder wenn ich mal'n korrekten Tag hab, auf dem rechten Linksabbieger.
    Und als Linksabbieger darf man Benutzungspflichten i.d.R. eh ignorieren. Also was soll der Unsinn von der Behörde?!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ab Oktober 2014 beginnt der Umbau der Kreuzung/Einmündung Nedderfeld-Tarpenbekstraße. Ist der fertig, verschwindet das letzte VZ 240 vor der Tarpenbekstraße.

    Ab Kellerbleek bleibt die RWBP bestehen. Ich erkenne ebenfalls kein Problem beim direkten Linkasbbiegen. Die Behörde schon, das Gericht vermutlich auch. Frag doch einfach mal beim PK 23 nach, wie man dort den Widerspruch zwischen erlaubtem direkten Linksabbiegen und der RWBP sieht - und auf welcher Rechtsgrundlage die Anordnung besteht. Oder Du widersprichst einfach der RWBP.

    Meiner persönlichen Meinung nach geht es der Behörde nicht um die Sicherheit, sondern - wie so oft - um die Räumzeiten... :/

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    Peter Ustinov


  • Heute leider wieder ein [Zeichen 240] auf der Hoheluftchaussee beim REWE-Markt bei Haus-Nr. 25/21 entdeckt.

    Und dabei hatte ich das dem PK23 schon letzten Samstag gemeldet, und einen Rückruf bekommen, das sei (werde?) abgebaut.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.