• Ich halte das deutsche Verkehrsrecht eigentlich nicht für sonderlich problematisch. Auch die Straßen- und Wegegesetze der Länder unterscheiden sich in ihren wesentlichen Punkten kaum.

    nach dem, was ich bislang rauskriegen konnte, ist es einfach nicht wahr: ich lebe zum zweiten Mal in NRW (davor war ich BW, BY, und Hamburg, da nur kurz, Schulungszeit vor der Abreise nach Übersee, aber unsere Tochter hat inzwischen dort einen festen Arbeitsvertrag, und wird dort für die Dauer ihrer Karriere bleiben. Dass heisst, ich komme nach Hamburg zu langen Besuchen vermutlich irgendwann vermutlich zurück)...

    die Wirtschaftwege sollen (*1 eine relative rezente Rechtsdefinition sein, und von Land zu Land unterschiedlich sein, und der Unterschied ist gewaltig:

    - in einigen Ländern werden sie als Eigentum der Allgemeinheit betrachtet, und sollen in Abwesenheit von Verboten vom Verkehr, insbesondere vom unmotorisierten Verkehr nahezu unbegrenzt benutzbar sein

    - in NRW, immerhin das Land, zu welchen die grösste deutsche Bevölkerung zählt, soll es angeblich nicht so sein: man sieht sie als von den Bauern ohne Entschädigung "gestohlene" ehemalige landwirtschaftliche Flächen an, und sie gehören nach wie vor nur der Landwirtschaft (ob man sie sogar bereiten darf, ist mir unklar, denn Reiten war früher glasklar von der Landwirtschaft getrennt... Heute ist aber Reiten eine Hauptnutzung der Höfe! Bei bis 500 Euro monatlich pro Box, ist es oft interessanter als Rübenhacken im Frühjahr!). Viele tragen eindeutige Schilder! VZ250 oder gern auch VZ260 (*2, da hat der Radler Glück!

    Problematisch wird es in Stadtnähe, wenn VZ260 genutzt (missbraucht?) wird, um Rad-/Fusswege zu kennzeichnen, auf welchen nur Anlieger, bzw. land- alt./oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge auch fahren dürfen, auf Radwegen VZ240 / VZ2441 gibt es bei uns zumindest bei uns. zurecht, einen solchen Kuttelmuttel nicht, sie sind nur für Rad-/Fussverkehr da (auch wenn sie keine Strasse begleiten, also keine Pflichtwege sind, sondern das Schild zeigt nur an, dass die einzigen legitimen Nutzer, die auf dem Schild stehenden Verkehrsteilnehmer sind, und dass andere da nichts zu suchen haben, im Gegensatz zu den Zusatzschildern "Radverkehr frei".

    Problematisch ist es auch in der Nähe des Tagebaus (haben wir hier mit der Braunkohle) ausserhalb des offiziellen Reviers: was sind Dienstfahrzeuge des Tagebaus - land- oder fortswirtschaftliche Fahrzeuge?

    einige Strassenbenutzer sind nämlich gar nicht so zimperlich mit dem Missbrauchs des Rechts: heute konnte ich einen DPD-Wagen direkt vor der Zahlstelle des Ordnungsamts mit Blinklicht an der Bushaltestelle zu dieser Behörde usw. parkend im Bereich der unmittelbar auch als absol. Halteverbot ausgeschildert ist! Fazit: keiner hat mehr Angst vor dem Sherif (siehe meine letzte Wortmeldung) und die Konsequenz ist, dass man heute in D auf Selbstjustiz angewiesen ist, bei Dosen- gegenüber Radfahrern in der Form von gefährlichem Anhupen mit voller Lautstärke und Dauer, wenn nicht noch gefährlicheren Manövern! Sogar die gerittene Polizei sagt: «So eng kann man es nicht sehen!». Ach so, beim eigenen "Sport", da wird die Polizei plötzlich verständnisvoll...

    Im allgemeinen spielen diese Betrachtungen keine grosse Rolle! Aber, wenn es mal kracht, die zivilrechtliche Konsequenzen (ich stürzte kürzlich vom Rad, als ich einen Jäger auf einem Radweg in Waldnähe kreuzte, weil ich im "Gras" fuhr, um ihm Platz auf dem RADWEG zu lassen! Denn im Gras gab es etwas drin, was mein Vorderrad nicht mochte... Wie sieht es da bei Verletzung und Schäden aus? Aber, wie ist da die Rechtslage: Bin ich da derjenige, der in den Brennesseln in den kurzen Radler-Socken und -Hosen seinen Rad heben darf, um dem Herrn Jäger, das grösste Fahrzeug in seinem Geländewagen, Platz zu verschaffen? Der Radweg ist dort lokal mit einem touristischen Holzschild ausgeschildert. Ist es gut genug (nicht sehr StVO-Konform), um mir Recht zu verschaffen?

    Denn, wenn man 1000 km/monatlich fährt, und das zu zweit, trifft man allerhand Lagen, wo die zivilrechtlichen Folgen brisant sein könnten...

    (*1 : ich wollte feststellen, wo "landwirtschaftlicher Verkehr" im deutschen Recht definiert ist... bislang völlig unklar und unauffindbar!

    (*2 : ist manchmal schlimm: wir haben hier etliche Fahrradeinbahnstrassen aus der vermutlich unkonsequenter Kombination von VZ250 an einer und VZ260 an der anderen Wegende (auch haben wir viele Wege mit Verbotsschildern nur an einer Ende! also vermutlich einbahnig nur verboten?)

  • Sorry aber bei allem Respekt, das ist mir jetzt zu sehr o/t und zu sehr neben der Sache.

    Fakt ist, im Geltungsbereich der StVO, was mit dem Geltungsbereich des dänischen Faerdselsloven vergleichbar ist, haben wir klare Regeln für Radfahrer (die rote Ampel Frage lass ich mal bewusst weg), und das deutsche Recht geht eindeutig davon aus, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, das auf die Straße gehört - und das sieht das dänische Recht anders.

    Die Frage des WIE Radverkehrsanlagen zu bauen sind, hat mit der o.g. Frage, wie diese zu benutzen sind, n i c h t s zu tun. Das gilt übrigens auch für die Frage des Gemeingebrauchs nach Straßen und Wege Gesetz: Die StVO regelt, wie der Gemeingebrauch durchgeführt werden muss, das Straßen und Wegegesetz, was Gemeingebrauch ist. Und die Abgrenzung Gemeingebrauch vs Sondernutzung ist landesweit gleich.

  • Vorstadt Strizzi: Es geht ja nicht darum, dass man mit Gewalt überall Mischverkehr einführen muss.


    Nein, aber kann und darf. Wovon, s. Wiesendamm, rege Gebrauch gemacht wird.
    "Wehret den Anfängen !"
    Sprich: Am besten bei den jungen anfangen, damit die sich gar nicht erst ans Radfahren gewöhnen.

    In velo veritas.

  • Das Problem liegt in Deutschland eher in den Kommunen...

    was macht "das Recht" im Gegenwart eines Bürgers, welcher seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

    ... Es geht ja nicht darum, dass man mit Gewalt überall Mischverkehr einführen muss.

    ...

    Die deutsche Rechtslage ist international sehr fortschrittlich, sie muss jetzt aber in den Städten gelebt werden...

    ...

    Sorry aber bei allem Respekt, das ist mir jetzt zu sehr o/t und zu sehr neben der Sache.

    also, wenn Du als erklärter Jurist das deutsche Recht als fortschrittlich betrachten willst, weil Du nach Kopenhagen mal gefahren willst (ein der kleinsten Länder der Welt), und seither den internationalen Vergleich mit diesem kleinen Land, das mich absolut gar nicht interessiert, misst,

    ok!

    oben liest Du Deine Aussagen: WIR (die Anderen) haben nicht davon gesprochen, sondern DU, der Jurist... ich dachte, Du würdest das (hoffentlich offene) Gespräch suchen.

    Die E.U. hat knapp 0,5 Milliard Einwohner, davon eine kleine Menge Luxemburger, Malteser, ... Lituanier und Dänen... Man sollte ihnen, gerechtigkeitshalber bitte nicht mehr Wertstellung zumessen, als man der restlichen halben Milliarden gibt...

    einen Deutschen kann man in Ehrenfragen (Verteidigung der Optionen seines Landes) nach wie vor nicht widersprechen...

  • Ob Dich Dänemark interessiert oder nicht ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Ich kenne die Niederlande, Dänemark und Deutschland aus eigener Erfahrung, und in Dänemark und Deutschland kenne ich auch die Rechtslage.

    Und da ist es nun Mal so, dass Dänemark sehr fortschrittliche Infrastruktur baut, sehr transparente Einbindungsprozesse für die Bevölkerung hat, aber beim Verkehrsrecht selbst erstaunlicherweise recht anachronistisch daherkommt. Eine Stadt (Kopenhagen die weltweit als Vorbild für Fahrradförderung anerkannt ist, würde mich im Übrigen schon interessieren, wenn ich mich ernsthaft mit dem Thema Radverkehr auseinandersetze.

    Und Dänemark ist sowohl im Human Development Index, beim Thema moderne Verwaltung, beim BIP, und bei fast allen sontigen Faktoren in der Spitzengruppe der EU. Daher taugt es trotz 5 mio Einwohnern schon mehr als Vorbild als Rumänien und Bulgarien, und übrigens auch mehr als Großbritannien, das sich in London gerade auch u.a. an Kopenhagen orientiert.

    Wo in Deutschland erhebliche Defizite bestehen, sind ist die frühzeitige Einbindung von Bürgern in die Stadtentwicklung. Da ist Dänemark deutlich weiter und übrigens mal wieder ein Vorbild. Als Beispiel nenne ich mal die Fortentwicklung der Amagerbrogade in Kopenhagen, die fahrradfreundlicher umgestaltet werden soll. Hier findet eine sehr große Bürgerbeteiligung statt,


    Ähnliches ist in Hamburg immer noch unterentwickelt, wenn man auch teilweise, wie an der Osterstraße, jetzt auch Verbesserungen feststellen kann.

  • Meine Wertung: Das dänische Verkehrsr e c h t ist für Radfahrer deutlich strenger und nachteiliger als das deutsche Verkehrsrecht.


    Das dänische Verkehrsrecht ist zu Radfahrern strenger als das deutsche. Und doch sind dänische Radfahrer besser dran als deutsche.
    Ein strenges Recht ist nicht per se nachteilig. Je ungleicher die persönliche Macht der Rechtssubjekte, desto strenger muss das Recht sein. Sonst ist es nicht imstande, die Ungleichheit auszugleichen.

    Streng ist das dänische Verkehrsrecht, so wie ich es sehe, zu Radfahrern und Autofahrern. Das ist für die Radfahrer nicht von Nachteil, sondern von unschätzbaren Vorteil.

    Ein Beispiel. Ich spreche kein oder kaum dänisch. Aber auch die deutsche Presse berichtete vor 1 bis 1,5 Jahren oder so von der dänischen Prinzessin, die in Kopenhagen mit ihrem Kleinwagen beim Rechtsabbiegen in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt war. Ihr drohte für drei Monate der Führerschein weggenommen zu werden. Nur weil der Radfahrer unverletzt geblieben ist, kam sie um diese Strafe herum.
    In der Presse hieß es, allein die Verwicklung des Kfz-Führers in einen Abbiegeunfall mit Verletzungsfolge bedeute obligatorisch 3 Monate Führerscheinentzug, "Schuld"fragen würden keine Rolle spielen.

    Die StVO ist in Deutschland eigentlich sehr Radfahrerfreundlich


    Radfahrerfreundlich. Naja. Der Radfahrer ist sehr frei, das finde ich auch. Im Mittelalter hatte dieser Rechtsstatus den Namen: Vogelfrei.
    Jeder kann und darf sein Mütchen an ihm kühlen.

    Die deutsche Rechtslage ist international sehr fortschrittlich


    Rechtslage ist ein umfassender Begriff. Er umfasst auch die Rechtanwendung, also Urteile etc.

    Im August 2012 fuhr ein LKW Fahrer während eines Überholvorgangs frontal am hellen Tag auf gerader Strecke in eine Gruppe Radfahrer. Ein Radfahrer starb. Während des Verfahrens wurde gerichtsbekannt, dass der Fahrer in den Wochen vor diesem "Unfall" Radfahrer mit seinem LKW grob bedrängt und auf ihre Beschwerde hin ihnen Gewalt angedroht hatte.
    Das Urteil: 10 Monate auf Bewährung, kein Führerscheinentzug.

    Oder: Ein 13-jähriges Mädchen wird totgefahren . Der Fahrer war zu schnell gefahren. Ein Gutachter stellte fest, dass bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nichts passiert wäre.
    Urteil: 500 € Geldstrafe. Das laut Gutachter sehr wahrscheinlich unfallverursachende Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird dem Fahrer als strafmildernd zugute gehalten.

    Fortschrittliche Rechtslage.
    Ich weiß nicht. Unser Verkehrsrecht sehen viele als die Entsprechung zum (fortschrittlichen?) Waffenrecht der USA. Was dem Ami die Schußwaffe, ist dem Deutschen das Auto.
    Der Führerschein in Deutschland ist nach geltender Rechtslage oft genug die license to kill. Man hat viel Macht mit dieser Lizenz. Auch deshalb ist sie so begehrt.

    In velo veritas.

  • Autofahrer dürfen Radfahrer in Deutschland nicht anhupen (außer es gibt wirklich mal einen Grund), nicht zu eng überholen, schneiden, beleidigen, gefährden, etc. Das steht alles in unseren Gesetzen / Verordnungen drin.
    Das Problem ist, dass Verstöße nahezu nicht geahndet werden. Und selbst wenn man als Opfer diese zur Anzeige bringt, werden, wenn man den Kommentaren hier im Forum trauen kann, die Anzeigen in aller Regel nicht verfolgt.

    Unsere Gesetze sind weitgehend in Ordnung, das Problem sind die Regierungen, die sie nicht zur Anwendung bringen wollen. Warum sagt zum Beispiel der Hamburger Innensenator nicht mal seiner Polizei, sie möge die Fahrradstaffel (wenn nötig in Zivil) in den Mischverkehr schicken und den ganzen Tag lang Verstöße gegen sie verfolgen? Die Einsätze würden sich schnell bezahlt machen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.


  • Oder: Ein 13-jähriges Mädchen wird totgefahren . Der Fahrer war zu schnell gefahren. Ein Gutachter stellte fest, dass bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nichts passiert wäre.
    Urteil: 500 € Geldstrafe. Das laut Gutachter sehr wahrscheinlich unfallverursachende Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird dem Fahrer als strafmildernd zugute gehalten.

    Was wäre eine gerechte Strafe? 5 Jahre Zuchthaus? Oder gleich eine öffentliche Steinigung?
    Ich finde das Urteil (50 Tagessätze) in Ordnung. Das Problem ist nicht die individuelle Schuld des Autofahrers, so ein Unfall könnte jedem von uns passieren. Es haben auch schon Radfahrer Fußgänger getötet.
    Wenn man derartige Unfälle verhindern will, helfen hohe/höhere Strafen nicht weiter. Man müsste stattdessen generell Tempo 30 in Städten einführen, den PKW-Verkehr ganz verbieten oder irgendwie dafür sorgen, dass Kinder nicht mitten in der Nacht auf die Hauptstraße laufen.
    Was davon könnte die Politik wohl am ehesten umsetzen? Wenn sie den PKW-Verkehr verbieten wollen, sind sie noch am gleichen Tag ihr Amt/Mandat los, bei Tempo 30 in Städten spätestens bei der nächsten Wahl. Bauliche Veränderungen, die Fußgänger von den Fahrbahnen abhalten, sind technisch nicht einfach umzusetzen. Also was machen unsere lieben Politiker? Sie setzen den Volkswillen um und erlauben weiterhin Tempo50+ in den Städten, anstatt mal das Richtige zu tun.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Warum sagt zum Beispiel der Hamburger Innensenator nicht mal seiner Polizei, sie möge die Fahrradstaffel (wenn nötig in Zivil) in den Mischverkehr schicken und den ganzen Tag lang Verstöße gegen sie verfolgen? Die Einsätze würden sich schnell bezahlt machen.


    Dasselbe gilt für Falschparker. Eine Vollzeitkraft, die "Knöllchen" verteilte, hätte spätestens nach einer Woche ihr Gehalt eingefahren. Die letzten drei Wochen des Monats ginge das Geld an die Staatskasse.

    Ich finde das Urteil (50 Tagessätze) in Ordnung


    Ich nicht! Durch Missachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit hat der Fahrer einen Menschen getötet!! 500 Euro sind absolut lächerlich. Es müsste mindestens ein Jahreseinkommen sein. Das Problem ist, dass für Geschwindigkeitsüberschreitungen in D lediglich Bearbeitungsgebühren kassiert werden - wenn überhaupt mal (ohne Medienankündigung!) geblitzt wird. Gemessen an diesen lächerlichen Beträgen sind 50 Tagessätze natürlich relativ viel.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Ich nicht! Durch Missachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit hat der Fahrer einen Menschen getötet!! 500 Euro sind absolut lächerlich. Es müsste mindestens ein Jahreseinkommen sein.

    Was würde das für einen Unterschied machen? Höhere Strafen und mehr Kontrolle für zu schnelles Fahren unterschreibe ich sofort, aber was sollen höhere Strafen für fahrlässige Tötung bringen?
    Wenn der Fahrer gewusst hätte, dass sein Verhalten den Tod eines 13jährigen Mädchens zu Folge haben würde, wäre er bestimmt nicht so gefahren. Da wird keine Strafe mehr Abschreckung bringen.

  • Wenn der Fahrer gewusst hätte, dass sein Verhalten den Tod eines 13jährigen Mädchens zu Folge haben würde, wäre er bestimmt nicht so gefahren. Da wird keine Strafe mehr Abschreckung bringen.


    Natürlich wäre er nicht so schnell gefahren, wenn er gewusst hätte, dass er ein Mädchen töten würde. Die Argumentation kann man für unendlich viele Unfälle anbringen. Nimm z.B. eine beliebige Massenkarambolage "wegen Nebels". Natürlich wäre keiner der Fahrer gerast, wenn er gewusst hätte, dass der Nebel "plötzlich" dichter wird. Dass der Anhalteweg mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional wächst, sollte jeder Autofahrer wissen.

    Ich halte Tempo 50 im Stadtverkehr bereits für unverantwortlichen Irrsinn. Sicherlich mag es (kurze) Abschnitte geben, wo Tempo 50 relativ ungefährlich ist aber es gibt massenweise Situationen und Verkehrslagen, wo 50 viel zu schnell ist. Offensichtlich war der Unfall mit dem Mädchen so eine.

    Leute, die behaupten, hohe Strafen wirken nicht abschreckend, erinnere ich gern an die ehemalige Transistrecke durch die DDR. Tempo 100 war erlaubt, Tempo 99 wurde gefahren. Von allen. Auch von Mercedes, BMW und Porsche. Warum wohl?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Es ist in Deutschland allgemein üblich, ein klein wenig zu schnell zu fahren. Wer es macht, wird in aller Regel nicht dafür belangt. Wer es nicht, und keinen Fahrschulwagen fährt, der wird von anderen Autofahrern bedrängt. Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.
    Dafür, dass der Unfallfahrer etwas ganz normales und praktisch legales getan hat, finde ich 50 Tagessätze schon recht hoch.
    Was fehlt ist das Bewusstsein der Menschen, dass Tempo 50 in der Stadt eigentlich zu schnell ist, und es fehlt der Wille der Politik, das Tempolimit zu reduzieren und Verstöße, gerade auch nachts, zu verfolgen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.


  • Leute, die behaupten, hohe Strafen wirken nicht abschreckend, erinnere ich gern an die ehemalige Transistrecke durch die DDR. Tempo 100 war erlaubt, Tempo 99 wurde gefahren. Von allen. Auch von Mercedes, BMW und Porsche. Warum wohl?

    Ich habe mich für höhere Strafen bei Verkehrsverstößen ausgesprochen und nirgendwo behauptet, dass diese keine abschreckende Wirkung hätten. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ich die Annahme, dass höhere Strafen im Fall eines Unfalls mit Todesfolge abschreckende Wirkung haben würden, nicht nachvollziehen kann.

    Von daher weiß ich leider nicht, was du mir mit deinem Beitrag sagen möchtest.

  • Es ist in Deutschland allgemein üblich, ein klein wenig zu schnell zu fahren. Wer es macht, wird in aller Regel nicht dafür belangt. Wer es nicht, und keinen Fahrschulwagen fährt, der wird von anderen Autofahrern bedrängt. Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.
    Dafür, dass der Unfallfahrer etwas ganz normales und praktisch legales getan hat, finde ich 50 Tagessätze schon recht hoch.
    Was fehlt ist das Bewusstsein der Menschen, dass Tempo 50 in der Stadt eigentlich zu schnell ist, und es fehlt der Wille der Politik, das Tempolimit zu reduzieren und Verstöße, gerade auch nachts, zu verfolgen.


    Nur weil (fast) Alle etwas tun, ist es noch lange nicht richtig. Nicht vergessen: 50 Km/h sind maximal zulässig!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Von daher weiß ich leider nicht, was du mir mit deinem Beitrag sagen möchtest.

    Du hast natürlich Recht. Deinen Satz "Da wird keine Strafe mehr Abschreckung bringen" habe ich falsch interpretiert. Das Wort "mehr" legte ich so aus, dass höhere Strafen nicht "mehr" bewirken, als niedrige... Sorry. ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.


    Nur ein Beispiel von tödlichem Kampfrasen des nachts in Hamburg:
    28.06.2011 (22.19 Uhr) An der Alster [♂ 51 +]: Mann bei Verkehrsunfall tödlich verletzt / 51-Jähriger totgefahren / St Georg: 51-Jähriger läuft vor Auto und stirbt / Herbert W. (+51) vor dem "Atlantic" überfahren / Totraser von der Alster wil milde Strafe / Wiederholungstäter Nick G. beschäftigt Justiz / 14 Monate Haft sind ihm zu viel: Der Totraser jammert übers Urteil / Todesfahrer Nick G. (23) muss in den Knast! / Der Totraser: Jetzt spricht die Mutter /

    Noch ein Toter wegen nächtlichem Kampfrasen und ein Verletzter:
    26.12.2012 Stresemannstraße [♂ 18 + / ♂ 19]: 18-Jähriger stirbt beim Autounfall / 18 Jahre alte Autofahrer stirbt auf der Stresemannstraße / Konrad W. (18) rast mit Fiat gegen Laternenmast - tot! / Bilanz der Hamburger Polizei: Bislang ruhige Weihachtsfeiertage /

  • Rechtslage meint schon das materielle Recht, nicht die Rechtspraxis.


    "Rẹchts·la·ge die <Rechtslage, Rechtslagen> rechtsw.: eine bestimmte Situation, so wie sie in der Sicht des Juristen einzuschätzen ist"
    Rechtslage, Rechtspraxis, keine Haarspaltereien bitte. Im Übrigen wird genau das materielle Recht auch durch Urteile weiterentwickelt.
    Es geht darum wie Radfahrer rechtlich behandelt werden. Ob überhaupt und wenn, wie gut oder wie schlecht sie vom Recht geschützt werden.
    Und geschützt heißt mal nicht theoretisch, sondern praktisch.
    Und das scheint mir in DK wesentlich besser der Fall zu sein als in D.

    Ich glaube zum Beispiel, den Totfahrer Vierlanden hätte es in DK nicht gegeben. Da kann man nicht so mit Radfahrern umspringen. Der wär lange vorher seinen Lappen losgewesen, bzw er hätte sich dieses Vorgehen gegen Radler gar nicht erst angemaßt.
    Weil die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz der Radfahrer zu stark sind. Die Rechtslage und die Rechtspraxis erzwingen gegenseitige Rücksicht.
    Andersrum: Weil man in DK weiß, dass Autofahrern nicht alles nachgesehen wird und sie sich nicht straflos als Barbaren aufführen dürfen.

    In velo veritas.