Ich halte das deutsche Verkehrsrecht eigentlich nicht für sonderlich problematisch. Auch die Straßen- und Wegegesetze der Länder unterscheiden sich in ihren wesentlichen Punkten kaum.
nach dem, was ich bislang rauskriegen konnte, ist es einfach nicht wahr: ich lebe zum zweiten Mal in NRW (davor war ich BW, BY, und Hamburg, da nur kurz, Schulungszeit vor der Abreise nach Übersee, aber unsere Tochter hat inzwischen dort einen festen Arbeitsvertrag, und wird dort für die Dauer ihrer Karriere bleiben. Dass heisst, ich komme nach Hamburg zu langen Besuchen vermutlich irgendwann vermutlich zurück)...
die Wirtschaftwege sollen (*1 eine relative rezente Rechtsdefinition sein, und von Land zu Land unterschiedlich sein, und der Unterschied ist gewaltig:
- in einigen Ländern werden sie als Eigentum der Allgemeinheit betrachtet, und sollen in Abwesenheit von Verboten vom Verkehr, insbesondere vom unmotorisierten Verkehr nahezu unbegrenzt benutzbar sein
- in NRW, immerhin das Land, zu welchen die grösste deutsche Bevölkerung zählt, soll es angeblich nicht so sein: man sieht sie als von den Bauern ohne Entschädigung "gestohlene" ehemalige landwirtschaftliche Flächen an, und sie gehören nach wie vor nur der Landwirtschaft (ob man sie sogar bereiten darf, ist mir unklar, denn Reiten war früher glasklar von der Landwirtschaft getrennt... Heute ist aber Reiten eine Hauptnutzung der Höfe! Bei bis 500 Euro monatlich pro Box, ist es oft interessanter als Rübenhacken im Frühjahr!). Viele tragen eindeutige Schilder! VZ250 oder gern auch VZ260 (*2, da hat der Radler Glück!
Problematisch wird es in Stadtnähe, wenn VZ260 genutzt (missbraucht?) wird, um Rad-/Fusswege zu kennzeichnen, auf welchen nur Anlieger, bzw. land- alt./oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge auch fahren dürfen, auf Radwegen VZ240 / VZ2441 gibt es bei uns zumindest bei uns. zurecht, einen solchen Kuttelmuttel nicht, sie sind nur für Rad-/Fussverkehr da (auch wenn sie keine Strasse begleiten, also keine Pflichtwege sind, sondern das Schild zeigt nur an, dass die einzigen legitimen Nutzer, die auf dem Schild stehenden Verkehrsteilnehmer sind, und dass andere da nichts zu suchen haben, im Gegensatz zu den Zusatzschildern "Radverkehr frei".
Problematisch ist es auch in der Nähe des Tagebaus (haben wir hier mit der Braunkohle) ausserhalb des offiziellen Reviers: was sind Dienstfahrzeuge des Tagebaus - land- oder fortswirtschaftliche Fahrzeuge?
einige Strassenbenutzer sind nämlich gar nicht so zimperlich mit dem Missbrauchs des Rechts: heute konnte ich einen DPD-Wagen direkt vor der Zahlstelle des Ordnungsamts mit Blinklicht an der Bushaltestelle zu dieser Behörde usw. parkend im Bereich der unmittelbar auch als absol. Halteverbot ausgeschildert ist! Fazit: keiner hat mehr Angst vor dem Sherif (siehe meine letzte Wortmeldung) und die Konsequenz ist, dass man heute in D auf Selbstjustiz angewiesen ist, bei Dosen- gegenüber Radfahrern in der Form von gefährlichem Anhupen mit voller Lautstärke und Dauer, wenn nicht noch gefährlicheren Manövern! Sogar die gerittene Polizei sagt: «So eng kann man es nicht sehen!». Ach so, beim eigenen "Sport", da wird die Polizei plötzlich verständnisvoll...
Im allgemeinen spielen diese Betrachtungen keine grosse Rolle! Aber, wenn es mal kracht, die zivilrechtliche Konsequenzen (ich stürzte kürzlich vom Rad, als ich einen Jäger auf einem Radweg in Waldnähe kreuzte, weil ich im "Gras" fuhr, um ihm Platz auf dem RADWEG zu lassen! Denn im Gras gab es etwas drin, was mein Vorderrad nicht mochte... Wie sieht es da bei Verletzung und Schäden aus? Aber, wie ist da die Rechtslage: Bin ich da derjenige, der in den Brennesseln in den kurzen Radler-Socken und -Hosen seinen Rad heben darf, um dem Herrn Jäger, das grösste Fahrzeug in seinem Geländewagen, Platz zu verschaffen? Der Radweg ist dort lokal mit einem touristischen Holzschild ausgeschildert. Ist es gut genug (nicht sehr StVO-Konform), um mir Recht zu verschaffen?
Denn, wenn man 1000 km/monatlich fährt, und das zu zweit, trifft man allerhand Lagen, wo die zivilrechtlichen Folgen brisant sein könnten...
(*1 : ich wollte feststellen, wo "landwirtschaftlicher Verkehr" im deutschen Recht definiert ist... bislang völlig unklar und unauffindbar!
(*2 : ist manchmal schlimm: wir haben hier etliche Fahrradeinbahnstrassen aus der vermutlich unkonsequenter Kombination von VZ250 an einer und VZ260 an der anderen Wegende (auch haben wir viele Wege mit Verbotsschildern nur an einer Ende! also vermutlich einbahnig nur verboten?)