Schutzstreifen in Bargteheide geplant...

  • Die Schutzstreifen braucht es da lediglich (wie bei jedem? Schutzstreifen) um den typischen Gehwegradlern die Sicherheit zu geben, auch da ganz ganz wirklich und ganz bestimmt fahren zu dürfen. Ich glaube das funktioniert dort sogar ganz gut.

    Problem ist eben, dass auf allen anderen Straßen dann gedacht wird, dass dort nicht auf der Fahrbahn gefahren werden darf (oder man es "der Autos wegen" nicht tun sollte). Außerdem hat man so schnell mal paar hundert Meter "Radverkehrsinfrastruktur" gebaut, immer gut für die Statistik.

  • T30 und Schutzstreifen und noch dazu in der gezeigten Straße: Dazu fällt mir nicht mehr viel ein :thumbdown:

    Ullie gibt es eigentlich irgendeine Situation, wo du Mischverkehr für die beste Option hälst? Ich habe den Eindruck, dass du die ganze Zeit für mehr oder weniger abstruse Varianten der Separierung wirbst (mehr Farbe, breitere Streifen auf zu schmalen Straßen, Streifen bei T30).

    Viele Straßen sind in ihrer Baubreite nicht veränderbar. Sie wurden einmal geplant und gebaut zu einer Zeit, in der es wenig Autoverkehr gab oder in denen man sich viel Autoverkehr UND Radverkehr für diese Straße nicht vorstellen konnte.

    Mischverkehr funktioniert nicht mehr, wenn der Anteil an Autoverkehr hoch ist. Breite Fahrbahnen veranlassen dann Autofahrer schnell zu fahren. Und der deutlich langsamere Radverkehr wird an den Rand gedrängt. Ja! Der Radverkehr wird auch ohne Schutzstreifen an den Rand gedrängt. Hier scheinen aber einige zu glauben, der Radverkehr würde erst dann an den Rand gedrängt, wenn Schutzstreifen markiert werden. Und dabei wird nicht unterschieden zwischen den unterschiedlichen Qualitäten, in denen Schutzstreifen ausgeführt werden können.

    Auch ich kenne mehr Beispiele für schlecht ausgeführte Schutzstreifen, als für gut ausgeführte, aber deswegen verdamme ich diese Option nicht pauschal.

    Um das noch mal ganz klar deutlich zu machen: Ich halte es für die bessere Lösung, dass der Autoverkehr ganz weg kommt. "Das Auto muss weg!"

    Aber es ist nicht von jetzt auf gleich verwirklichbar und auch dann, wenn zumindest der private Autoverkehr weg ist, wird es noch einiges an reinem Wirtschaftsverkehr mit Autos geben.

  • Die Schutzstreifen braucht es da lediglich (wie bei jedem? Schutzstreifen) um den typischen Gehwegradlern die Sicherheit zu geben, auch da ganz ganz wirklich und ganz bestimmt fahren zu dürfen. Ich glaube das funktioniert dort sogar ganz gut.

    Problem ist eben, dass auf allen anderen Straßen dann gedacht wird, dass dort nicht auf der Fahrbahn gefahren werden darf (oder man es "der Autos wegen" nicht tun sollte). Außerdem hat man so schnell mal paar hundert Meter "Radverkehrsinfrastruktur" gebaut, immer gut für die Statistik.

    Schutzstreifen werden angelegt, um Radfahrer zu schützen. Wovor sollen sie geschützt werden? Vor schnell fahrendem Autoverkehr. Deshalb ist es unüblich auch dann Schutzstreifen anzulegen, wenn bereits Tempo 30 angeordnet ist.

    Das ist falsch. Nichts spricht gegen einen doppelten Schutz und vieles dafür. Der von dir erwähnte "typische Gehwegradler" ist das Potenzial, aus dem geschöpft werden muss, wenn man eine Verkehrswende erreichen will, die dazu führt, dass deutlich mehr Menschen Rad fahren als heute.

    Diese "Ausschließeritis" bei der Frage, Tempo 30 oder Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) ist aber nur das eine Problem. Das andere ist die Ausschließeritis bei der Frage entweder Hochbord oder auf der Fahrbahn. Was ist denn so schlimm daran, dass langsamere und ungübtere Radfahrer hochbord fahren, wärend andere Radler fahrbahn fahren? Im Kreuzungsbereich muss man gute Lösungen finden, die sowohl ein indirektes als auch ein direktes Linksabbiegen zulassen. Und dazu muss der Radverkehr runter vom Hochbord, so dass er von Autofahrern besser wahrgenommen wird. Das geht, ist eine praktikable Lösung, und eine Form von Radverkehrsanlage, die auch dann noch funktioniert, wenn deutlich mehr Radler als heute unterwegs sein werden.

  • Schutzstreifen werden angelegt, um Radfahrer zu schützen.

    Schutzstreifen werden m.E. angelegt, um Autofahrer vor lästig weit links radelnden Radelnden zu schützen.

    Für was anderes taugen die üblicherweise zu schmalen Handtücher nix ...

    Sie suggerieren nur, dass man zum Radler "auf der anderen Spur" wenig Abstand halten darf ...

  • Und dabei wird nicht unterschieden zwischen den unterschiedlichen Qualitäten, in denen Schutzstreifen ausgeführt werden können.

    Es gibt aber eben Richtlinien.

    Und wenn die Kernfahrbahnbreite so gering ist, dass 50% der KFZ-Führenden dauerhaft auf dem Schutzstreifen fahren müssen, um keinen Unfall mit dem Gegenverkehr zu produzieren - dann ist eine ermessensfehlerhafte Entscheidung beim Anlegen des Schutzstreifens getroffen worden.

    Das ist eigentlich ganz einfach.

    BTW: wenn man bei der Anlage von Schutzstreifen die Mittelmarkierung der Fahrbahn weglässt, könnte man dann nicht die Schutzstreifen rechts und links soweit vergrößern, dass die beiden Schutzstreifen sich in der Mitte der Fahrbahn treffen?

    Dann hätte man ja quasi Superbreite Schutzstreifen. Und die Fahrbahn sähe irgendwie dem Status vor Wegnahme Mittelstreifen und Anlage Schutzstreifen ähnlich, oder? :)

  • "Fahrradschutzstreifen dürfen außerorts nicht angeordnet werden. Als Alternative dafür stehen gemeinsame Geh- und Radwege zur Verfügung. Über die Auswirkungen von Schutzstreifen außerorts auf die Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radverkehrs gab es bislang keine gesicherten Erkenntnisse. Dieses Erkenntnisdefizit zu schließen war Zweck eines vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderten Forschungsprojektes im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans „Schutzstreifen außerorts“. Ergebnis: Schutzstreifen bedeuten keine zusätzlichen Gefahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert ist und die Kfz-Belastung pro Tag bei unter 2.000 liegt. Keinesfalls ersetzen Schutzstreifen aus Sicherheitsgründen erforderliche getrennte Radwege." https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage…au%C3%9Ferorts/

    Dieses Ergebnis eines Modellversuches kann man in zwei Richtungen lesen:

    So wie es das Bundesverkehrsministerium tut:

    Außerorts gehen wir mit dem Tempo auf Landstraßen keinesfalls unter 70 km/h.

    Für den Radverkehr bauen wir einen baulich getrennten Weg, den sich die Radfahrer*innen mit den Fußgänger*innen teilen. (Wenn wir dazu irgendwann mal die planerischen Kapazitäten und das Geld haben.)

    Oder so:

    Die Reduktion der KFZ-Belastung unter 2000 KFZ pro Tag und ein Tempolimit von unter 70 km/h wurde in dem Modellversuch nicht untersucht. Genau das würde jedoch absehbar zu dem Ergebnis führen, dass die Schutzstreifen nicht nur "keine zusätzlichen Gefahren" heraufbeschwören, sondern auch einen Beitrag zu deutlich mehr Sicherheit für den Radverkehr leisten können.

    Die meisten Radfahrer*innen sehen das ohnehin so: "Bei den befragten Rad Fahrenden fiel die Bewertung noch positiver aus. So bewertete über 80 % die Maßnahme insgesamt als positiv ..., über 90 % befürworteten eine dauerhafte Einführung der Regelung." https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage…0Endfassung.pdf Seite 36

    Für innerorts markierte Schutzstreifen sehe ich das so: Sie machen Sinn, wenn die Straße insgesamt breit genug ist, um Schutzstreifen markieren zu können. Zu Stellplätzen am Fahrbahnrand muss eine ausreichend breite Abstandslinie markiert werden können.

    Wenn die Straße dazu nicht breit genug ist, stellt sich die Frage, ob einseitig markierte Schutzstreifen einen Gewinn bringen können. So wie in dem Beispiel in Bargteheide in der Getriebebau-Nord-Straße, über das wir ja hier diskutieren.

    Auf jeden Fall halte ich es für wichtig aus der "Ausschließeritis-Falle" herauszukommen: Schutzstreifen machen auch dann Sinn, wenn auf einer Straße Tempo 30 gilt. Oder besser: Wenn Tempo 30 angeordnet wird, dann trägt das dazu bei, dass die Autofahrer auch im Begegnungsfall nicht oder zumindest deutlich seltener in den Schutzstreifenbereich ausweichen.