Fahrrad-Ampeln mit Pfeil-Optik

  • Die Bedeutung von Signalgebern mit Pfeil-Optiken regelt § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 StVO:

    [stvo]An Kreuzungen bedeuten:

    (…)

    Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.[/stvo]

    Soll heißen: Wenn ein Fahrzeugführer auf seinem Signalgeber Pfeile sieht, sind jegliche feindlichen Verkehrsströme angehalten, beim Linksabbiegen beispielsweise sowohl der Gegenverkehr als auch eventuell auf der linken Seite kreuzende Radfahrer und Fußgänger.

    Für den Radverkehr scheinen allerdings wieder einmal Sonderregeln zu gelten. Weil auf dämlich geplanten Radwegen der Verkehr aus allem möglichen Richtungen rollen kann und darf und soll, werden an einigen Kreuzungen die Baby-Ampeln mit einem kleinen Pfeil ausgestattet, der anzeigen soll, für welche Richtung just dieser Signalgeber gilt:

    Ich habe gestern noch ein paar mehr solcher Konstruktionen gesehen, allerdings aus Zeitgründen nicht alle fotografieren können. Ich war tatsächlich versucht, bei so einer Konstruktion erst einmal den bereits oben zitierten Satz anzunehmen, als mir von einem abbiegenden Linksabbieger aus dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen wurde. Nach dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 StVO hätte ich aber gar nicht mit Gegenverkehr zu rechnen gehabt.

    Ein bisschen wundere ich mich schon: Ist meine Idee, hier § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 StVO anwenden wollen, zu ambitioniert oder dürfte es solche Konstruktionen überhaupt nicht geben?

  • Genau, "grau, teurer Freund, ist alle Theorie ..."

    In Frankfurt kenne ich nur eine Ampelanlage mit Pfeil, nämlich die an der Bockenheimer Landstraße rüber zum Opernplatz. In diese Richtung kommt man auch tatsächlich über die Straße, ohne anderen Verkehrsteilnehmern in die Quere zu kommen. In der Gegenrichtung sieht es jedoch anders aus. @RainerH hat diese Problematik bereits an anderer Stelle beschrieben.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Das heisst doch nur, dass die anderen Richtungen eben nicht freigegeben sind. Rechtsabbieger und Fussgaenger- / Radampel, oder von mir aus mehrere Linksabbieger gleichzeitig ist ja auch oft.

    Ich frage mich nach dem lesen von [stvo]37[/stvo] jetzt eher, ob die Pfeilampel mit Fahrrad-Sinnbild jetzt nur implizit vorgesehen ist. Explizit ist sie jedenfalls nicht erwaehnt. Hier (in Leipzig) gibts uebrigens einige davon.

  • also, die neue StVO ist für Einstein gedacht :love: . Troddel wie ich sind vermutlich davon freigestellt, hoffe ich. Ganz nach dem alten Spruch «warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!».

    das Traurige daran:

    auch Lernwillige werden in Gegenwart einer solchen Anhäufung von schier chinesischen Zeichen sich nicht bessern, weil das neue Recht nicht (erwachsen)pädagogisch erläutert wird.

    Verlagshäuser, die noch Ende der 90er-Jahren bereit waren, erklärende Bücher zu den Situationen, die der Radler im Radverkehr antrifft, so «Fahrradfahrschule» von Polizeioberkommissar D. Neumann (Auer Verl.), waren nicht mehr bereit, solche Titel wieder aufzulegen, obwohl sie dringend erforderlich wären, damit die Bevölkerung versteht, welche Situationen durch die Rechtsänderung unter Mitberücksichtigung des neuen Rechts ergibt!

    Lieber Malte, Du bist Student und hast noch darüber hinaus anspruchsvolle intellektuelle Hobbys noch nebenbei! Was macht aber der arme Schwein, der zu den Analphabeten zählt, oder eine Spur drüber "schwimmt"?

    In der E.U., und Deutschland ist das am meistens durchgefährene Land der E.U. ist die grösste Bevölkerung diejenige der Analphabeten! Es ist kein Land, es gibt sie überall und sie sind auch hier da... Viele Volksuntersuchungen führten ohne Ausnahme zu dieser Feststellung und man traut sich gar nicht mehr so recht, welche durchzuführen, da keine Besserung in Sicht ist!

    Es ist eine Schande, dass ein Land ein so extrem komplexe, wirklich ausnahmslos täglich betreffenden Gesetzeswerk herausbringt, und im Zeitalter von Fernsehen und Internet, keine leicht verdauliche praxisorientierte, aber vollständige (die «Fahrradfahrschule» war damals schon quasi am ersten Tag defizitär: sie gab zu den wirklich kritischen Fragen keinerlei Info! So kommend aus einer Querstrasse ohne Radverkehrseinrichtungen auf eine Hauptstrasse mit einseitigem Pflichtradweg für beide Richtungen, der sich links befindet, wenn man in diese Strasse nach links abbiegt, wie überquert man die Kreuzung, wenn die Ampel den Radverkehr nicht extra berücksichtigt: a/ mit der Grünphase der Nebenstrasse = wenn man der Erste ist in der Reihe, alle hinterher müssen auf diesem Radler warten, wenn Gegenverkehr kommt, oder b/ man nutzt die Fussgängerphase grün des radwegbegleitenden Fussweg der Hauptrichtung zur manchmal grossen Aufregung der Linksabbieger auf der Hauptstrasse, die wie die Fussgänger auch grün haben, und in die Querstrasse einbiegen möchte) Information für alle Bevölkerungsschichten in kostenlosen Medien herausbringt (an sich wäre eine Wurfsendung da viel wichtiger als die Wiederholung der alten Punkten der Steuererklärungsformulare, die sich nicht geändert haben, und daher als bekannt gelten könnten! nur ist das Geld dem Staat wichtiger als die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer!).

  • übrigens: Dein Link ist gebrochen!

    meinst Du diesen Text:

    «4. Für jeden von mehreren markierten
    Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen
    gegeben werden. Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in
    abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des
    Linienverkehrs und nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem
    Schulbus-Zeichen zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und
    Behindertenverkehrs, wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen
    Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder,
    Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch
    Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.»

    (von hier:

    ich mag diese Webseite, weil sie beides, StVO UND VWV-StVO unter einem Hut bringt, und wie schrieb der vorherige Bundesverkehrsminister auf der Ministerialwebseite, die Radler mögen sich vom Verlust der StVO 2010 trösten: dafür haben sie ja die VWV-StVO 2009 als verbrieftes Recht. Wenn man aber in die Gegenwart der einschlägigen Texte gerät, muss man feststellen, dass die Sache an Komplexität kaum zu überbieten ist, und dass kaum ein Radler ausser vielleicht unserem Michael vom Forum, und vielleicht der jur. Star-Autor der deutschen Radler, Kettler, solche Werke derart beherrschen, dass das Wahrnehmen der eigenen Rechte eine fast fiktive Angelegenheit ist :P ...

    übrigens, ich lese viel von grünen Pfeilen, auch von schwarzen auf rot oder gelb.

    aber Dein Foto hat mit grün so gut wie gar nichts zu tun, weder beim ausgeleuchteten Zeichen, noch beim Pfeil :thumbup: !

  • Hier, diese Anlage meinte ich. Der Pfeil in der Optik ist eventuell nicht ganz so deutlich zu erkennen, aber vorhanden. Nach strenger Auslegung der Straßenverkehrs-Ordnung hätte der Bus aus dem Querverkehr nicht gleichzeitig grünes Licht bekommen dürfen:

    Natürlich ist das aber gar nicht so gemeint: Es war nunmal kein Platz, um den Signalgeber in Fahrtrichtung zu montieren, also musste er um neunzig Grad zur Fahrtrichtung gedreht werden und gibt nun mit einem Pfeil an, in welcher Richtung denn nun grün sein soll.

    Insgesamt ist das auch noch hochproblematisch, weil die Fahrradfurt sehr weit von der eigentlichen Kreuzung abgerückt wurde und der Radverkehr kurz vor der Überquerung der Fahrbahn noch mal um neunzig Grad um die Kurve fahren muss. Gäbe es dort keine Lichtzeichenanlage, wäre ich glatt der Meinung, dass dort schon nicht mehr die Voraussetzungen für § 9 Abs. 3 StVO erfüllt sind — dumm nur, dass beim Abbiegen an einer Lichtzeichenanlage ebenfalls auf § 9 Abs. 3 StVO verwiesen wird. In Zusammenhang mit der Unübersichtlichkeit aufgrund des verdeckten Zweirichtungsradweges wäre diese Stelle eigentlich prädestiniert für einen ordentlichen Unfallschwerpunkt:

    Auf dem Weg zu dieser Kreuzung kam ich noch an diesem Schmuckstück vorbei:

    Das Ding ist auch die reinste Frechheit. Es handelt sich dabei um die Rückseite dieses verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit benutzungspflichtigem Zweirichtungsradweg auf Kopfsteinpflaster. Wahnsinnsding. Grüne Vollscheibe und grüner Pfeil in der Fahrradoptik passen hier auch nicht so richtig zusammen und im Gegenverkehr biegt gerade jemand ab, obwohl genaugenommen bei grünem Pfeil ja keine feindlichen Verkehrsströme kreuzen dürften.