Würde man so wie ich es ja müsste, an der B2 Kreuzung/St2054 eben linksseitig kommen und bei der (Fußgänger-)Ampel die B2 auswärts wollen, müsste man korrekterweise auch absteigen, Ampel drücken, Fahrrad zur Insel schieben, Ampel drücken, Fahrrad zum Radwegbeginn schieben und dann Richtung Shell fahren um sich dort dann überfahren zu lassen.
Nein, ein Radfahrer braucht niemals absteigen und sich einer anderen Verkehrsteilnehmergruppe anschließen. Habe ich bei Kraftfahrern auch noch nie erlebt.
Die Einmündung B2/Augsburger Straße wird gemäß Radwegbenutzungspflicht linksseitig erreicht. Abbiegen nach rechts Richtung Shell-Tankstelle unter Beachtung der Fahrverkehr-Signalgeber. Man muss halt schon entsprechend weit vorher auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg anhalten, um den Signalgeber für den Fahrverkehr zu beobachten. Hier gilt jedoch der Signalgeber (gelb/rot) des freilaufenden Rechtsabbiegers. Ist oftmals ausgeschaltet. Oder gilt für mich als Rechtsabbieger die Ampel für den Geradeausverkehr? Nein? Also gilt die Beschilderung! Ich bin auf einer Vorfahrtstraße. Längsverkehr hat beim Abbiegen aber Vorrang. Querverkehr, welcher aus Richtung Mammendorf kommen und in Richtung Norden weiterfahren will, ist mir gegenüber jedoch wartepflichtig. Weiß er aber nicht, da er gültige Lichtzeichen hat!
Am allerbesten vorher an der Kreuzung beim Penny-Markt, wo auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ebenfalls nur die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten, ab auf die Fahrbahn, um direkt rechts Richtung Shell abzubiegen. Quasi Pendant zum direkten Linksabbiegen.
Oder die Klosterstraße zur Rotschwaige hoch, an der Kreuzung Schöngeisinger genau das selbe. Egal ob man gerade aus will oder sogar links abbiegen, müsste an auch kurz Geisterradl oder eben absteigen und über die Kreuzung schieben.
Du meinst die Fürstenfelder Straße und in Verlängerung die Rothschwaiger Straße? Dort ist die erste Schlafampel am freilaufenden Rechtsabbieger nicht relevant, wenn sie ausgeschaltet ist. Und wenn sie eingeschaltet ist, auch nicht. Es handelt sich um eine reine Fußgängerampel. Die nächste Furt mit Fußgängerampel, welche die Schöngeisinger Straße überquert, gilt für Radverkehr ebenso wenig. Somit gelten im gesamten Kreuzungsbereich in der beschriebenen Richtung für Radfahrer die Signalgeber des Fahrverkehrs.
Wie gesagt: Absteigen braucht nun wirklich kein einziger Radfahrer. Bei Ermangelung von Fahrradampeln (wozu auch Kombi-Streuscheiben zählen) ist die Rechtslage nunmal eindeutig. Nur leider weiß das so manche Straßenverkehrsbehörde nicht bzw. ignoriert dies aus unerklärlichen Gründen. Denn die geschilderten Situationen können unmöglich so gewollt sein.
Und nun fragen wir an diesen Kreuzungen mal die Radfahrer. Ob die sich auskennen? Wie viel Prozent der Befragten weiß wohl die richtige Antwort und verhält sich StVO-Konform? Kein Wunder, wenn es immer heißt, Radfahrer würden sich nie an Regeln halten.