PK41 stellt mal wieder auf stur...
Seit Ende November/Anfang Dezember ist im Ausschläger Weg eine Arbeitsstelle eingerichtet.
Der Ausschläger Weg und weiter nach Süden dann Billwerder Steindamm ist geprägt durch:
- 2 Fahrspuren pro Richtung
- Radwegrudimente in 60cm Breite ohne B-Pflicht.
streetview im nördlichen Abschnitt Arbeitsstelle
streetview im Bereich Einmündung Brackdamm (50m weiter)
Für die Arbeitsstelle hat man 2 Fahrspuren auf eine verengt. Das ist vollkommen ok, so viel Verkehr läuft da nicht durch.
Und die Kreuzung Brackdamm ist keine Kreuzung mehr, man kann hier den Ausschläger Weg nicht mehr queren, nur noch rechts in den Ausschläger Weg/Billwerder Steindamm abbiegen. Darum ist auch die LSA abgestellt und für Fußgänger eine Querung eingerichtet.
Was sehe ich am Montag in der Früh an der Einmündung Brackdamm an jener Querung?
das hier:
In Gegenrichtung sieht das bei streetview so aus.
Und jetzt so
Wenn ich die Bake im rechten Vordergrund schon sehe...
Aber egal, fakt ist:
wer in Richung Norden will: hier links an der Teilung vorbei (also Bildmitte fahren).
Wer in Richtung Osten in den Hammer Deich abbiegen will, bleibt rechts.
Radfahrer bleiben, wo sie wollen, denn eine B-Pflicht des Radweges rechts besteht nicht.
Fährt man weiter auf die Kreuzung Ausschläger Weg / Brackdamm zu, dann:
Man erkennt deutlich die temp-LSA für den Fußgängerverkehr. Und vielleicht auch Radverkehr?
Ich wende mich an StVB-PK41:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
in der Arbeitsstelle im Ausschläger Weg sind durch VZ.237 Benutzungspflichtige Radwege angeordnet. Beidseitige (und damit linksseitige) Benutzungspflichten in einem Abschnitt, der seit Jahren ohne B-Pflichten auskommt.
Auf der östlichen Seite ist ca. 20m nördlich der Einmündung Hammer Deich ein VZ.237, "beide Richtungen, Ende" angeordnet. Wo beginnt hier der benutzungspflichtige Radweg in Fahrtrichtung Innenstadt? Vor der Fahrspuraufteilung jedenfalls nicht.
Auf der westlichen Seite ist unmittelbar vor Einmündung Brackdamm ein VZ.237, "beide Richtungen" angeordnet. Ich soll als Radfahrer hier abbremsen, auf das Radwegelchen wechseln, den Brackdamm überqueren und darf danach wieder auf der Fahrbahn weiterfahren?
Ich kann die Anordnung dieser VZ hier nicht nachvollziehen und möchte Sie bitten, die Aufstellung entsprechend zu prüfen.
Soll beabsichtigt sein, dem Radverkehr eine Querung des Ausschläger Wegs zu ermöglichen, sind die Verkehrszeichenträger entweder verdreht - in jedem Fall ein "Blauschild" nicht notwendig.
mit freundlichen Grüßen
DMHH
Es passiert: nichts. keine Antwort, kein "jaja, muss aber trotzdem so"
stattdessen sind in Fahrtrichtung Süden seit heute auf ganzer Länge Blauschilder angeordnet, mithin die 60cm schmalen Handtücher benutzungspflichtig.
[Fotos werden nachgereicht]
Gut. Dann nochmal an StVB-PK41 mit CC Öffentlichkeitsarbeit@polizei
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
auf unten stehende Nachfrage [Anm: letzte E-Mail] erhielt ich keine Antwort, was selbstverständlich in Ordnung ist, wenn die bemängelte Aufstellung von VZ. korrigiert wird.
Stattdessen zwingen mich im Ausschläger Weg, Fahrtrichtung stadtauswärts seit heute früh neu aufgestellte VZ.237 auf den sogenannten "Radweg".
Im Anhang eine Skizze dazu.
Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass in diesem Bereich ein "Radweg", der
- zu keinem Zeitpunkt sicher nutzbar ist
- die Mindestbreite massiv unterschreitet
- von Pollern in Ausführung "Tarngrau" und "Schmutzgrau" flankiert wird
- durch die Dooringzone des angeordneten Hochbordparkens führt
- seit Jahren(!) aus guten Grünen ohne Benutzungspflicht auskam
- im Bereich der Bushaltestelle "Ausschläger Weg" auch nicht mehr fahrbahnbegleitend ist
im Rahmen der Einrichtung einer Arbeitsstelle als benutzungspflichtig ausgewiesen wird!
Im Umkreis um den Ausschläge Weg finden sich benutzungspflichtige Radwege im Heidenkampsweg (zHg 60), in der Billstraße und als VZ-Rudiment im Ausschläger Billdeich.
Andere Straßen in der direkten Umgebung mit nahezu identischer Verkehrsbelastung, mit 1 oder 2 Fahrspuren pro Richtung kommen ebenfalls ohne einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Selbst im grunderneuterten Abschnitt des Grevenwegs zw. Eiffestraße und Burgstraße: keine Benutzungspflicht.
Stattdessen nach der Kritik an der offensichtlich unsinnigen Aufstellung VZ.237 "beide Richtungen" und damit Anordnung eines 2-Richtungsradweges in diesem Bereich plötzlich VZ.237 auf dem gesamten Abschnitt.
Da ich es mittlerweile gewohnt bin, dass in Arbeitsstellen im Hamburger Stadtgebiet die Aufstellung von VZ., die den Rad- und Fußverkehr betreffen, oftmals nach Gutdünken der ausführenden Fachunternehmen erfolgt, gehe ich auch hier davon aus, dass die Aufstellung so nicht angeordnet wurde.
Ich werde aus Gründen der eigenen Sicherheit weiterhin mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren; bin nicht aus o.g. Gründen und wegen des "Übersehen werdens" durch Abbieger in die Nebenfahrbahn vor dem LBV nicht bereit, mich auf einen gefährlichen Hochbordradweg zwingen zu lassen.
Ich möchte Sie bitten, hier die Anordnung von VZ.237 kritisch zu prüfen.
Sollten Sie an der Anordnung festhalten, bitte ich freundlich um kurze Begründung, insbesondere um Darlegung der besonderen Gefahr nach §45 Abs. 9, Satz 2 StVO, der sich Radfahrende hier auf der Fahrbahn ausgesetzt sehen sollen.
mit freundlichen Grüßen
DMHH
Gibt auch - heyhey! - prompt Antwort von StVB-PK41:
ZitatSehr geehrter DMHH,
aus Sicht PK 412-StVB wären Radfahrer beim Durchfahren des Baustellenbereichs auf der Fahrbahn erheblichen Gefahren/Risiken ausgesetzt.
Aus diesem Grund haben wir, das PK 412-STVB, für die gesamte Strecke am Baufeld vorbei einen gemeinsamen Geh- und Radweg angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist also die Begründung der besonderen Gefahr? "wir sehen erhebliche Gefahren/Risiken"
Da frag ich doch mal nach:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr StVB-PK41-Mitarbeiter,
vielen Dank für die Antwort.
Ich stelle nach erneutem Befahren der Örtlichkeit fest, dass im besagten Abschnitt kein Gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet ist.
VZ.237 steht an den in meiner Skizze markierten Stellen, nicht jedoch VZ.240. Somit verbleiben für Radfahrende genau 60cm Radwegbreite, dank Baumscheiben teilweise 40cm. Zwang der Radwegbenutzung in der Dooringzone geparketer KFZ zwischen Brackdamm und Bullerdeich.
Der einzige Unterschied zur Situation im Ausschläger Weg _ohne_ eingerichtete Arbeitsstelle: es steht jetzt nur eine statt zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung. Die Argumentation zu den "erheblichen Gefahren/Risiken" kann sich demzufolge nur auf die Einspurigkeit beziehen.
Eine Einspurigkeit, wie sie mit im wesentlichen ähnlicher, teilweise größerer Verkehrsbelastung, auch hier anzutreffen ist:
- im Grevenweg (Abschnitt Eiffestraße - Süderstraße)
- in der Großmannstraße (zwischen HsNr 8 und Technik-FW, einspurig, da Parkstreifen)
- oder direkt ggü. PK41 auf dem Sievekingdamm zwischen Carl-Petersen-Straße und Schwarze Straße, rechte Fahrspur = parkende Autos
und dort eben ohne die Anordnung einer Benutzungspflicht auskommt.
Auch ist die Querung des Brackdamms mittlerweile nicht mehr signalisiert! Radfahrende kommen als "aus der Grünfläche" heraus, dürfen auf Ihren Vorrang vor Rechtsabbiegern aus dem Ausschläger Weg in den Brackdamm vertrauen, nehmen gleichzeitig die Vorfahrtsregelung des Ausschläger Wegs ggü. den aus dem Brackdamm ausfahrenden Verkehrsteilnehmern wahr.
In Abwägung aller Punkte kommen Sie zu dem Schluss, dass das Fahren auf der einsehbaren, ebenen, nicht kurvigen und fast ohne Einmündungen auskommenden Fahrbahn für Radfahrer mit eine Gefahrenlage einhergeht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung _erheblich_ übersteigt? Einfacher ausgedrückt: Sie erachten das Radfahren auf der Fahrbahn hier wirklich als gefährlicher als Radfahren auf ausgerechnet jenem Straßenteil, der schon vor Jahren(!) als nicht sicher nutzbar erkannt wurde?
Ich bitte freundlich um eine Begründung der von Ihnen definierten "erheblichen Gefahren/Risiken", denen die Radfahrenden auf der Fahrbahn ausgesetzt sind.
Welche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung _erheblich_ übersteigt, liegt konkret vor?
mit freundlichen Grüßen
DMHH
Ich gehe davon aus, dass keine Antwort kommt.
Was dann?
Anfrage nach Transparenzgesetz?
Widerspruch?