Schilder auf Radwegen Bereich Veddel/Elbbrücken
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Schlau Meier -
24. Oktober 2018 um 12:47 -
Erledigt
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Du hättest dazu schreiben sollen, dass die Schilder den Mindestabstand zur Fahrbahn von 0,5m unterschreiten und den "richtigen" Verkehr gefährden. Auf diesen Hinweis hin wurde hier nach 4 Wochen endlich ein Schild vom Radweg entfernt.
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Ist das nicht Hindernisbereitung und somit eine Straftat?
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Ist das nicht Hindernisbereitung und somit eine Straftat?
Die Frage stellt sich ja teilweise mehrmals pro Arbeitsstelle — bleibt halt die Frage, ob man eine Staatsanwaltschaft findet, die sich für unsere Befindlichkeiten interessiert. Momentan geht der Tenor ja eher in Richtung „Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer“ und „man kann auch absteigen und schieben“.