WSPK2: Radverkehrsführung im Berech Sachsenbrücke/Rampenstr./Tunnelstr.

  • ich möchte Sie freundlich bitten, einmal die Radverkehrsführung im Berech Sachsenbrücke/Rampenstr./Tunnelstr. zu prüfen.

    Ich bin eben auf dieser Relation gefahren und dort nur schwerlich zurechtgekommen.

    Kommt man auf der Fahrbahn von der Sachsenbrücke und möchte links in die Rampenstr. einbiegen, sieht man zwar die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges, kann diesen aber gar nicht erreichen da nach dem ordnungsgemäßen linksabbiegen der Radweg schon einige Meter oberhalb befindet.

    Biegt man nun nach rechts in die Tunnelstraße, sieht man zwar rechts den benutzugspflichtigen Geh/Radweg, kann diesen aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Linie nicht erreichen.

    Anschließend ist wohl gewollt, dass Radfahrer geradeaus durch die Anliegerstraße fahren, die meisten Radfahrer sind hier aber auch keine Anlieger und dürfen die gedachte Verkehrsführung nicht nutzen. Weiter soll man als Radfahrer wohl links auf den Zweirichtungsradweg fahren, dieser ist aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Mittellinie nicht erreichbar es muss erst rechts in den Sieldeich eingefahren und dort gewendet werden.

    Ist hier wirklich gewollt dass Radfahrer die Treppe hoch fahren?

  • Bei durchgezogenen Mittellinien wird auch hier ganz oft einfach nicht an den Radverkehr gedacht. Durch abgesetzte Radwege ist das Abbiegen (oder sogar das Geradeausfahren) meist viel komplizierter als auf der Fahrbahn.

    Hier ist die einzige Stelle, bei der ich tatsächlich ein paar Meter auf dem nicht freigegebenen linksseitigen Fußweg in falscher Richtung fahre, weil es anders nicht sinnvoll oder nur mit einem längeren Umweg machbar ist.

  • Erst vor ein paar Tagen hat es bei mir gedämmert. Wenn ich von einem Radstreifen auf die (extra eingerichtete) Linksabbieger-Spur wechseln will, muss ich den gestrichelten Abschnitt im Breitstrich abwarten, und komme dann in einem extrem ungünstigen Winkel an, so dass ich meist dank Geradeausfahrer nicht in einem Zug abbiegen kann.

    Jetzt fiel mir auf, dass die gestrichelten Bereiche nur bei einmündenden Querstraßen vorhanden sind, also überhaupt nichts mit dem Radstreifen zu tun haben. Soll ich jetzt einfach den Breitstrich überfahren, wo es sinnvoll ist, oder das Abbiegen ganz einstellen?

    Beispiel hier: Kühler Krug, Karlsruhe.

  • Moin,

    meiner Auffassung nach darf der Breitstrich an Radfahrstreifen von Radfahrern jederzeit überfahren werden sofern der Verkehr auf der Fahrbahn dies zulässt (und in die gleiche Richtung führt).

    Teilweise muss man das ja auch um den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einzuhalten oder um falsch haltenden Autos auszuweichen.

    Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

  • Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

    Genau aus dem Grund darf man mWn diese Linie eben nicht überfahren, so lange man dem Radfahrstreifen folgen möchte. Denn da er nicht Bestandteil der Fahrbahn und mit Zeichen 237 markiert ist, darf man ihn mWn nur unter den Voraussetzungen verlassen, unter denen man auch einen Hochbordradweg verlassen dürfte.

  • Darunter würde auch direktes Linksabbiegen fallen, damit komme ich klar...

    Wobei auch hier die meisten Radfahrstreifen nicht so ganz korrekt beschildert sind, also schon eher Seitenstreifen mit Straßenmalerei.

  • Hallo,

    sehr freundliche Antwort vom WSPK2.

    Man hat die Beschäftigten vom O'swaldkai gefragt wie die das so machen.

    Die stehen freiwillig an 3 Fußgänger/Radfahrer Ampeln statt nur einer Fahrbahnampel.

    Und nutzen diesen Benutzungspflichtigen 2-Richtungs kombinierten Rad-/Fußweg.

    Dumm nur dass der so zumindest in Richtung Sachsenbrücke nicht beschildert ist und ich daher als solchen nicht erkannt habe.

    Meint PK 44 das so Ernst? (Ich hatte die durchgezogene Linie reklamiert)

    Stefan