Parkplätze für LKW's

  • wer kennt sich da aus? gibt es spezifische Parkvorschriften für LKW's? und gibt es dann, falls ja, spezifische Parkplätze passend dazu?

    ich wohne in einem Mischgebiet ganz nahe an einer Strasse mit je einer Fahrbahn in beiden Richtungen, Parkbuchten für DOSEN beiderseits, einen einseitigen Pflichtradweg in beiden Richtungen, sowie, da auf beiden Seiten, einen relativ breiten Gehweg. Diese Strasse führt zur Landeshauptstadt und wird relativ stark befahren. Ausserdem gibt es viele gewerbliche Grundstücke. Die Parkbuchten werden hauptsächlich von Mitarbeiter der Betriebe genutzt, und sind sehr schmall. Oft "beparken" sie teilweise den Radweg, sei es aus Schlampigkeit, sei es aus Angst um ihre Spiegel, seit sie einen Van fahren und die Parkplätze wirklich knapp sind. Nach Feierabend sind sie frei. So kam es am Wochenende vor, dass beiderseits der Strasse mehrere Sattelschlepper mit je einem grossen Anhänger in einem Betrieb nicht mehr reingelassen wurden, und draussen auf die Wiedereröffnung am Montag warten müssen. Sie suchten nach Parkraum, und diese Parkplätze ware absolut willkommen. Heute, Sonntag, parkten so 4 LKW's auf der Seite des Radwegs, und 1 gegenüber. Und, natürlich, ragen sie fast einen Meter in den Radweg hinein. 110 gewählt, Polizei gebeten danach zu schauen...

    30 km hin + Runde auf der Veranstaltung auf dem Parkplatz des Stadiums in der Landeshauptstadt, 30 km zurück. Meine LKW's sind immer noch da. Immer noch zum Teil auf dem Radweg...

    Foto raus, knipse. (Wirklich) freundlicher LKW-Fahrer erklärt mir seine Misere: «Wir waren in einer kleinen Querstrasse am Freitag, wurden mit einem Zettel der 30 Euro kostet weitergeschickt. Chef hilft bei diesen Kosten nicht, gehen voll auf unseren Lasten. Dann sind wir entlang des Betriebs, wo wir abladen müssen» (und wo ich sie angetroffen habe)» gekommen. Wieder Zirkus, wenn wir teilweise auf der Fahrbahn parken, weil die Parkbuchten so schmall sind, und es kommt dadurch zum Unfall, dann sind wir schuld... Ordnungsamt hat geraten, LKW's so ordentlich rein zu parken, dass nichts auf der Fahrbahn hinausragt...»

    Hm... Bedeutet im Klartext, Ordnungsamt hat Anweisung dadurch gegeben, teilweise auf dem Radweg zu parken. Der Radweg ist Pflichtradweg in beiden Richtungen für beide Richtungen VZ 241 und hat ungefähr, je nach Stelle, 1,8 Breite (wenn ich mich gut erinnere). Wenn ein LKW mit drauf ist, dann sind für den Radfahrer, der sich traut, mit seinem Mantel die LKW-Planen und Zierteilchen, die etwas hinausragen, abzuwischen, nur noch 1 m breit! Hält er Abstand entsprechend weniger! Der Radweg ist geteert. Der Fussweg ist mit 30x30-Platten belegt. Dazwischen einen Grenzstreifen , so um die 5 cm, aus Beton, alles nicht so sauber verlegt. An wenigen stellen sind die 3 Bereiche in gleicher Höhe, an vielen dagegen ragt dieser Streifen manchmal erheblich heraus. Das Problem wird dadurch stark verschärft, dass weil seit Jahren LKW's das Spielchen spielen der Bitum speziell am Übergang zum Gehweg bröckelig geworden ist, und das viele Bröckelchen heute fehlen. Ist das Vorderrad erstmal drin, dann hat man nicht nur mit erheblich herausragen zu tun, sondern bis zu 12 cm Tiefen-/Höhenunterschied zu tun! So habe ich "mir" mal fast einen Unfall "gemacht" und ich habe das auch schon bei anderen beobachtet (ich fahre die Strecke 30 Jahren!). Dieser Radweg ist Bestandteil des Landesradverkehrsnetzes NRW (eine mit StVO-Wegweisern ausgeschilderte Stelle), führt zu einer Attraktion der Stadt, die sich am Stadtrand befindet, und ist wochentags eine belebte Radroute speziell für Schüler aus den Gymnasien, und am Wochenende der Familien, da oft am Stadtrand Veranstaltungen stattfinden, und sowieso ein der schönen Wald- und Wassergebieten der Stadt dort sind.

    Diese Webseite macht mir trotzdem geringe Hoffnung: Der Streifen, der so gefährlich ist, scheint sogar erwünscht (wie kann ein Gesetz so blöd sein, wenn es wirklich stimmt?) und die Breite darf scheinbar stark eingeschränkt werden (ist es wirklich so? auch durch Parken auf Anweisung der Behörde? Nur, natürlich, habe ich keine Beweise über dem, was sie und welche Dienststelle gesagt haben soll)...

    Wie ist die Sachlage, was Parken anbelangt?

  • Heute, Sonntag, parkten so 4 LKW's auf der Seite des Radwegs, und 1 gegenüber. Und, natürlich, ragen sie fast einen Meter in den Radweg hinein. 110 gewählt, Polizei gebeten danach zu schauen...


    Wenn es um Falschparker geht: ist da bei Euch wirklich der Notruf der Polizei die passende Anlaufstelle? Ich würd's mal mit der Tel.nr. der zuständigen Dienststelle probieren und die Sache direkt mit denen besprechen.

    Zitat

    Ordnungsamt hat geraten, LKW's so ordentlich rein zu parken, dass nichts auf der Fahrbahn hinausragt...»
    Hm... Bedeutet im Klartext, Ordnungsamt hat Anweisung dadurch gegeben, teilweise auf dem Radweg zu parken.


    Nein, der Klartext bedeutet wohl, sie sollten sauber in der Bucht parken. Was dann aber gerne so verstanden wird, dass man etwas über Rad- und Gehweg parkt, um nur ja die Straße nicht einzuengen. Meines Erachtens kann das Ordnungsamt sowas nicht einfach pauschal anordnen, höchstens im Einzel(!)fall als Ausnahme genehmigen.
    In dem konkreten Beispiel drängt sich mir vor allem die Frage auf, was daran so unzumutbar war, dass die LKW-Fahrer nicht in der (näheren oder ferneren) Umgebung einen Abstellplatz suchen konnten, dessen Breite für ihre Fahrzeuge ausreicht. Es gibt doch keinen Anspruch darauf, vor der Toreinfahrt (eines geschlossenen Betriebes) zum Dauercampen die Straße oder Radwege zu belegen. Wenn ich mit dem PKW in die Stadt fahre muss ich auch evtl. mal das übernächste Parkhaus nehmen, weil die anderen schon belegt sind. Da kann ich auch nicht vor der Bank den Radweg zuparken mit dem Argument, ich habe die Straße nicht blockieren wollen. ... Geschieht natürlich jeden Tag genau so, aber richtiger wird der Unfug nicht dadurch, dass Andere ihn ständig machen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • das parken auf Geh- und/oder Radwegen ist nicht erlaubt.
    Die einzige Ausnahme: [Zeichen 315-55] oder die Version mit vollständig auf Hochbord parken ist angeordnet. Die gilt aber auch nur für Kfz mit max. 2,8t

    LKW dürfen aber nur in bestimmten Gebieten nicht (regelmäßig) parken:
    §12 StVO


    sobald da größere Gewerbebetriebe sind, ist das kein allgemeines Wohngebiet mehr. Reines Wohngebiet erst recht nicht.

    Was mir so ein wenig sauer aufstößt: die LKW-Fahrer verbringen also das Wochenende vor geschlossenem Tor. Warum fahren die nicht auf LKW-Parkplätze, die weiter weg sind? Wo ist die Begründung, das Wochenende direkt vor dem Werktor zu halten? Falls plötzlich die Belegschaft Sonntag früh anrückt und man dann schnell die Ladung los wird?

    Dokumentier das und schreib Lokalpolitiker an - sollen die sich darum kümmern, dass dort Parkplätze ausgewiesen/gebaut werden, auf denen LKW auch parken können.
    Was nämlich jetzt passiert, beschreibst du: Radweg wird zerstört, Personen gefährdet.

  • Hm... Bedeutet im Klartext, Ordnungsamt hat Anweisung dadurch gegeben, teilweise auf dem Radweg zu parken. Der Radweg ist Pflichtradweg in beiden Richtungen für beide Richtungen VZ 241 und hat ungefähr, je nach Stelle, 1,8 Breite (wenn ich mich gut erinnere). Wenn ein LKW mit drauf ist, dann sind für den Radfahrer, der sich traut, mit seinem Mantel die LKW-Planen und Zierteilchen, die etwas hinausragen, abzuwischen, nur noch 1 m breit! Hält er Abstand entsprechend weniger! Der Radweg ist geteert.

    Ich wäre mir nicht so sicher, dass das Ordnungsamt tatsächlich diese Anweisung gegeben hat. Wenn ich mir überlege, wie schnell Informationen ihre Form verändern, wenn sie Stille-Post-mäßig übertragen werden, hat das Amt vielleicht auch nur darum gebeten, nicht die Fahrbahn zuzuparken, woraus man im Umkehrschluss folgerte, auf dem Radweg stehen zu dürfen.

    Falls das Amt tatsächlich diese Parksituation genehmigt hat, sollten sie wenigstens die blauen Schilder abmontieren.