Temporäre Beschilderungen - Beschwerden

  • Wäre das nicht Dank ebenso verboten?

    Das stimmt. Der BGZ-Artikel ließ vermuten, dass es uneingeschränkt freie Fahrt für Autofahrer gibt und eine Sperrung der gesamten Nebenfläche bergedorfeinwärts auf der rechten Seite. Die Baustelle sieht irgendwie anders aus. Daher wird es wohl auch kein Linksradeln geben. Die B-Pflicht für Radler endet mit dem [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] .

    Wäre das [Zeichen 254] weg, dürften Radler auf die Fahrbahn.

  • Kampfbaustelle Große Bergstraße / Jessenstraße

    Dort hat es am nicht b-pflichtigen Radweg ein dauerhaft angebrachtes [Zusatzzeichen 1012-32] sowie drei weitere [Zusatzzeichen 1012-32][Zusatzzeichen 1012-32][Zusatzzeichen 1012-32] am Bauzaun. Die Baustelle befindet sich auf dem Gehweg. Fußgänger dürfen demnach nicht auf dem Radweg Kampfgehen.

    Eigentlich hätte die temporäre Sondernutzung (Döner-Imbiss) auf dem Gehweg unmittelbar vor der Baustelle aufgehoben werden müssen (Hamburger Wege-Gesetz), damit Fußgänger nicht Kampfgehen müssen.

  • Ach so..., sie dürfen also nur nicht über den Zaun klettern?

    Sollen Radfahrer und Fußgänger Ratespiele machen, auf welche Teile der Straße sich die [Zeichen 254][Zeichen 259] beziehen? Beim [Zeichen 254] vor dem Bauzaun an der Budapester Straße / Heiligengeistfeld darf ich mir als Radfahrer dann auch aussuchen, wo ich fahren darf und wo nicht? Budapester Straße radeln ja, Heiligengeistfeld Bauzaun radeln nein? Esplanade [Zeichen 254] Fahrbahn radeln ja Gehweg radeln nein? Was mag bloß der Bünabe denken, der zufällig vorbeirauscht? Oder schlimmer noch ein revierfremder Uniformträger, der meint eingreifen zu müssen beim Fahrbahnradeln?? Darf ich mir in Bad Ems aussuchen, ob [Zeichen 254] und [Zeichen 259] für Fahrbahn oder für die Mauer gelten?

  • Im Zuge der Busbeschleunigung wird aktuell der Eidelstedter Platz umgebaut. Und wie immer finden Fußgänger und Radfahrer so gut wie keine Beachtung.

    Diese "Furt" sollen sich Fußgänger und Radfahrer im Zwei-Richtungsverkehr teilen.

    Und sie wird scheinbar immer schmaler.

    Zusätzlich ist der ganze Geh- und radweg in der Elbgaustraße Richtung Kieler Sraße ab Haus-Nr. 7 gesperrt. Sämtlicher Fahrzeugverkehr aus der Elbgaustraße muss links abbiegen.
    Hier hätte ich mir ein "Radfahrer frei" gewünscht, wo es doch sonst überall in HH hingehängt wird. Der Radweg in der Kieler Straße ist jedenfalls nict betroffen, so dass man eigentlich auf der Fahrbahn aus der Elbgaustraße kommend eigentlich rechts abbiegen und dann auf den Radweg wechseln könnte.

  • Also in diesem Schilderwald ist so ziemlich alles Unsinn:

    1. [Zeichen 240] ist Quatsch, weil es vorher einen Radweg und einen Gehweg gibt aber keinen gemeinsamen.
    2. [Zeichen 259] und [Zeichen 239] widersprechen sich.
    3. Halteverbot auf dem Gehweg (VZ 283) ist überflüssig, weil man aufgrund der Absperrung mit dem Auto gar nicht auf den Gehweg gelangt.

    So ein Sammelsurium für den Kraftverkehr wäre am nächsten Tag die Schlagzeile in der BLÖD.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Nachtrag zu meiner Beschwerde vom 26. März:

    Laut Straßenverkehrsbehörde sei die Anordnung (welche eindeutig der VwV-StVO widerspricht!) lediglich aus meiner Sicht nicht ordnungsgemäß. "Aufgrund der Gesamtumstände" könne diese Maßnahme "nicht anders umgesetzt werden".

    Und auf meinen Hinweis, dass es bisher zu Beginn des Siemersplatzes keine RWBP gegeben hat, meint die Behörde, man habe diesen Hinweis "sofort zum Anlass genommen, diesen Irrtum richtig zu stellen" [Hervorhebung von mir].

    Es gab also aufgrund eines "Irrtums" viele jahre lang (wenn überhaupt jemals) keine RWBP und nicht etwa, weil besondere örtliche Verhältnisse eine erheblich über das Normalmaß im Verkehr hinausgehende Gefahr bewirken!

    Widerspruch ist bereits unterwegs. Mal sehen, wie das Gericht die "Begründung" der Behörde einstuft...

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  • Laut Straßenverkehrsbehörde sei die Anordnung (welche eindeutig der VwV-StVO widerspricht!) lediglich aus meiner Sicht nicht ordnungsgemäß. "Aufgrund der Gesamtumstände" könne diese Maßnahme "nicht anders umgesetzt werden".

    Und auf meinen Hinweis, dass es bisher zu Beginn des Siemersplatzes keine RWBP gegeben hat, meint die Behörde, man habe diesen Hinweis "sofort zum Anlass genommen, diesen Irrtum richtig zu stellen" [Hervorhebung von mir].

    Wo um den Siemersplatz herum kommt denn überall der B-Zwang zurück?

  • Wo um den Siemersplatz herum kommt denn überall der B-Zwang zurück?

    Die Frage verstehe ich nicht so ganz... Wieso "zurück"? Er war, außer an der o.g. Ecke, nie weg - mit Ausnahme von ein paar Tagen während der Umbauphase.

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  • Eben drum. Das jetzt eiligst aufgestellte VZ 237 ist ja nicht "zurück" gekommen, sondern war noch nie da. Gilt aber nur für diese eine Stelle auf der Kreuzung.

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  • Auch sehr interessant: Ein paar Meter weiter. Zunächst gibt es keine RWBP, ein paar hundert Meter weiter dann doch ein VZ 237. Ergibt keinen erkennbaren Sinn. Wird aber sowieso bald aufgehoben, wie man mir schriftlich mitteilte. Es müssen nur noch die Räumzeiten... ;(

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  • Hatte ich schon mal die Wedeler Landstraße an der westlichen Grenze Hamburgs ins Gespräch gebracht? Bei Bedarf einfach mal durch Streeview durchklicken und beispielsweise das [Zeichen 240] ganz hinten in der Ecke bestaunen. Cool, oder? Keine Sorge, die Beschilderung wurde kurz nach den Streetview-Aufnahmen geändert, dort suggerierten dann einsame Zusatzzeichen mit Fahrrad-Piktrogramm, also kein [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zusatzzeichen 1000-33] , dass es dort zu benutzende Radwege gäbe. Im Prinzip waren das aber ganz klar reine Gehwege, auf denen die Radlinge dann ordnungswidrig unterwegs waren.

    Vor zwei Jahren verschwanden dann plötzlich auch die einsamen Zusatzeichen und man musste zwangsläufig auf der Fahrbahn radeln. Macht natürlich niemand, wenn ein Radweg direkt in einen Gehweg führt und die Fahrbahn außerdem relativ eng und stark befahren ist. Ich düse dort auch nicht gerne lang, allenfalls nachts, weil man bei der normalen Verkehrsstärke tatsächlich früher oder später vorsätzlich über den Haufen gefahren wird. Ich kenne eigentlich kaum Straßen in Hamburg, die von den Kraftfahrern häufiger mit Straftaten verteidigt wird als diese hier.

    Whatever, nun hat sich an dieser Stelle wieder ein [Zeichen 240] eingefunden, so dass man noch ein bisschen länger auf dem Gehweg fahren muss. Das Schild wird aber nicht nach der nächsten Einmündung wiederholt, auch blieb die Gegenrichtung unbehelligt. Ich werde mal nachfragen, ob und was man sich dabei gedacht hat.