Transparenzanfrage zu Kontrollen des ruhenden Verkehrs

  • Ausdruck: 1-

    Inhalt: 2+
    Umfang: 3

    ;)

    Gieß es in 2 Seiten

    - Was ist das Problem

    - Was genau willst du

    Ich hab angefangen, dein Schreiben zu kürzen - aber bereits nach dem 3. gelöschten Absatz bemerkt, dass dann weite Teile des Restes ohne Aufhänger dastehen.

    Deshalb hab ich da nicht weitergemacht.

    Aus diesem Grunde nur 3 Empfehlungen:

    - weniger persönliche Erlebnisse und Anekdoten einbringen

    - Nachteile des Falschparkens raffen oder gruppieren, weniger Einzelfallbezogen. Will sagen: "Behinderung von Rettungskräften" und "Behinderung und Gefährdung von mobilitätseingeschränkten Personen"

    - weniger "bashing" und "Ideologie"

    Will sagen: etwas nüchterner und somit allen Parteien die Chance bieten, darauf einzugehen, ohne gleich Gefahr zu laufen, dabei als "Ideologe!!!" zu gelten. :)

  • Nach deinen Empfehlungen habe ich das Schreiben noch einmal überarbeitet. Es sind nun knapp drei Seiten. Weniger geht nicht. Wirklich nicht. ;)

  • ok, kürzer und deutlich besser. :thumbup:

    als letzten Vorschlag würde ich dennoch darauf drängen, die Formulierung so umzuschreiben, dass du nicht Gefahr läufst, als "weltfremder Verschwörungstheoretiker" abgestempelt zu werden:

    Zitat

    Eigentlich hätte der Name der Abteilung schon Hinweis genug sein müssen: sie sollte wohl nur den Rechnungshof ruhig stellen, der Hamburg Vorwürfe wegen ausgefallener Parkgebühren machte. Der Schutz der Hamburger Fußgänger oder Radfahrer war nie im Fokus, nie Aufgabe des PRM.


    Und - auch wenn du mit der Betrachtung und Schlussfolgerung nicht falsch liegst:

    Zitat

    Aber früher oder später würde die Arbeit des PRM Früchte tragen und der Personalbedarf sinken. Sicher der Grund dafür, dass in den meisten Städten ein Ordnungsamt oder Ordnungsdienst den ruhenden Verkehr kontrolliert.

    Also erscheint es sinnvoll aus der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr ein Ordnungsdienst der Innenbehörde zu machen. Wenn dann die Erfolge im ruhenden Verkehr für frei werdende Ressourcen sorgt, könnte sich die Mitarbeiter auch noch um weitere wichtige Aufgaben kümmern und die Polizei damit entlasten.


    Vorschläge von Bürgern, WIE etwas zu organisieren und zu strukturieren ist, kommen immer gaaaaaanz besonders gut an :rolleyes:

    :)

    Es ist Aufgabe der Politik, Lösungen zu finden.

    Aufgabe des Bürgers ist es, Missstände aufzuzeigen und sie anzuprangern; maximal die Richtungsstrategie vorzugeben. "Mehr Personal!" oder "Mehr kontrollen"

    :)

  • Im Nachgang zu der Twitterdiskussion hab ich http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/dpvl-a…bes-gegen-zweit gefunden, mit der interessanten Info:

    Zitat

    Die PK, WSPK und DE 14 melden die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Maßnahmen (Anzahl 2V, 3V, 6V und Anzahl der Personalstunden) bis zum 3. Werktag des Folgemonats bis auf weiteres per E-Mail an XXXXX mit der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle des Monatscontrollings.

    Diese Tabellen sollte man mal per HmbTG anfragen. Jemand Lust?

  • Zumindest die Polizeidienstvorschrift 350 könnte hie und da noch einmal nützlich sein.

    Sind Nachfragen möglich? Der Originaltext der Vorschrift wäre interessant.

    Denn wenn ein Kriterium für die Umsetzung tatsächlich ist, dass "durch das Fahrzeug eine (...) Behinderung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen ist.", dann müsste ja ausnahmslos jeder Falschparker umgesetzt werden.

    Denn eine Behinderung ist sehr niederschwellig: Jede ungewünschte Handlung im Verkehr, Verunsicherung reicht schon.

    Eine solche Behinderung kann man höchstens ausschließen, wenn man auf dem Mond parkt. Aber niemals innerorts.

    Da gibt es nur zwei Möglichkeiten:

    - Die Polizei müsste absolut jeden Falschparker umsetzen

    - oder aber das ist nicht so ernst gemeint. Dann könnte man sich die ganze Vorschrift aber sparen, da dann wieder jeder Polizist seine eigene Linie finden muss. Und genau das sollen solche Vorschriften ja eigentlich vermeiden.

  • Im Nachgang zu der Twitterdiskussion hab ich http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/dpvl-a…bes-gegen-zweit gefunden, mit der interessanten Info:

    Diese Tabellen sollte man mal per HmbTG anfragen. Jemand Lust?

    Ich hak da nochmal nach. Mir hat die Polizei mitgeteilt, dass es keine Statistik gibt. Das ist ja die Steilvorlage, mich zu erkundigen, ob die zuständigen PKs sich nicht an die DPVL-Anweisung 2015-1 halten.

  • Das ist ja die Steilvorlage, mich zu erkundigen, ob die zuständigen PKs sich nicht an die DPVL-Anweisung 2015-1 halten.

    Die Excel-Tabellen hat mittlerweile jemand bei fragdenstaat nachgefragt.

    Interessanterweise ist die DPVL-Anweisung 2015-1 im Transparenzportal nicht mehr verfügbar.

  • :D

    Tja, ich hab ja auch nochmal wie versprochen nachgehakt:

    Man ist inzwischen leicht genervt.