Beitrag von krapotke (11. Oktober 2022 um 22:56 )
Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 09:56 ).
...Für unglücklich gelöst halte ich die Verkehrsführung hier trotzdem.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Straßenverkehr ist eben nicht zum Kuscheln da. Es ist auch kein Wellnessurlaub.
Dort ist es so, wie überall: Wenn man sich nicht an die Regeln hält, dann kann etwas passieren. Lösen kann man das nicht.
Bei welchem Verkehrsteilnehmer siehst Du hier welchen Regelverstoß?
Aus Deiner Schilderung heraus: bei keinem! Das sollte eine allgemeine Feststellung sein.
Bisher sehe ich lediglich einen Verkehrsteilnehmer mit schlechten Gefühlen. Das ist bei mir im Straßenverkehr aber der Regelfall, egal ob mit Auto oder mit Fahrrad.
Was hat das mit der Ampelschaltung zu tun, wenn ein Fahrzeug ein anderes mit unzureichendem Abstand überholt?
Soweit ich mich erinnere, hat Fahrbahn-Geradeaus auch mit dem Rechtsabbieger zusammen grün, sodass Busse nach meiner Erfahrung oft schon über die Kreuzung hinweg sind, wenn die RLSA auf grün schaltet.
Da man mit dem Rad dort von einem Sonderweg in die Fahrbahn einfährt, gilt § 10 StVO. Im Zweifel muss man den Bus also vorfahren lassen.
Du kannst natürlich bei tiefbauamt@kiel.de nachfragen, ob man was an der Schaltung machen kann. Ich rechne aber mit "Protest" seitens der KVG
Normalerweise erhält man da eine automatisierte Antwort.
Und wer das bearbeitet, ob der Radverkehrsbeauftragte oder jemand anders, hat nicht der Bürger zu bestimmen.
Nein, nur jemand mit Hirn.