Beiträge von Wahl-HHer

    Ich hatte tatsächlich Glück und bekomme morgen eine der wenigen Dosen die mein Betriebsarzt geliefert bekommen hat. Und meine Frau hat heute über das Impfzentrum auch einen Termin für nächste Woche bekommen. :thumbup:

    Könnte bestimmt schön werden. Bis Wittenberge oder Havelberg immer an der Elbe lang. :thumbup:

    Wenn das Wetter mitspielt mache ich am 02. Juli eine ähnliche Tour, ich biege nur auf Höhe Hitzacker Richtung Müritz und weiter zur Mecklenburger Seenplatte ab, sind aber auch ca. 300km.

    Ich bin letztes Jahr auch umgezogen und habe bis jetzt noch keinen Hausarzt gebraucht. Anfang Mai habe ich mich dann darum gekümmert und eine Praxis gefunden die auf Ihrer Webseite damit wirbt warb immer neue Patienten aufzunehmen. Zusätzlich war ich von der fortgeschrittenen Digitalisierung der Praxis angetan (Videosprechstunde, online Termine buchen, Dokumente digital austauschen). Also habe ich einen Termin (wohlgemerkt nicht für eine Corona-Impfung!) gemacht der auch bestätigt wurde.

    Jetzt kam am Montag (nach vier Wochen) doch ein Anruf mit der Absage des Termins der nächste Woche sein sollte. Wegen der ganzen Corona-Impfungen könne man zur Zeit keine neuen Patienten aufnehmen und ich könne mich ja im Herbst noch einmal melden.

    Ich habe also immernoch keinen Hausarzt der mich evtl. irgendwann mal gegen Corona impfen könnte.

    Jetzt hoffe ich doch auf eine Chance beim Betriebsarzt, da soll die Terminvergabe nächste Woche starten und die Impfungen selber dann ab Ende Juni.

    Wieviele Termine es geben wird und welcher Impfstoff genutzt wird, weiß ich leider nicht.

    Man wird sehen...

    Den Nutzen der Buslinie kann ich mir übrigens überhaupt nicht erklären, da diese 1:1 die Strecke der S-Bahn entlang fährt...

    Die Buslinie ist evtl. auch für behinderte Menschen interessant wenn noch nicht alle S-Bahnhaltestellen barrierefrei sind oder mal wieder die Aufzüge defekt sind. Scheint ja öfter vorzukommen, denn es gibt immerhin extra eine App die darüber informiert.

    aber wo ist denn bei diesem kleinen Kettenblatt, was links wie rechts identisch aussieht, links und rechts?!?

    Das war mir auch neu. Habe aber auf meinem Alltagsrad nur ein Kettenblatt in Kombination mit Alfine 8. Auf dem MTB ist noch 3-Fach-Kombi drauf. Nur beim Rennrad habe 2x11, aber da musste ich noch nix zerlegen/zusammenbauen.

    Und ganz oft wurde die Politik dann von Gerichten ausgebremst.

    Soweit ich das in den Medien mitbekommen habe, lag es bei solchen Fällen meistens an handwerklich schlecht gemachten Begründungen, wodurch die Gerichte solche Beschlüsse aufgehoben haben. Beispiele gab es aus ganz Deutschland.

    Die Rechtsprechung legt "Behinderung" meines Wissens nach sehr weit aus. Da gilt jegliche unerwünschte Handlung, die durch das fragliche Verhalten ausgelöst wird, bereits als Behinderung. Also bereits einmal "Kopf drehen" o.ä. Selbst kurzzeitige Verwirrung genügt.

    Wenn ein Autofahrer also langsamer fahren muss, bis die Radfahrer sich sortiert haben, ist das ganz klar eine Behinderung.

    Demnach wäre es also auch eine Behinderung wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und mich an das Tempolimit halte. Weil der Autofahrer hinter mir der gerne Tempolimit +X km/h fahren würde den Kopf für den Schulterblick drehen müsste um mich dann zu überholen. Oder sogar so lange hinter mir "langsamer" fahren muss als er gern würde. Interessant...

    Und viele von denen wissen nicht, dass Radfahrer*innen das Nebeneinanderfahren erlaubt ist und sie sich nötigenfalls ein klein wenig gedulden müssen, bis sich zwei nebeneinander fahrende Radfahrer*innen hintereinander angeordnet haben. Sprich: großes Hupkonzert und Geschimpfe.

    Und warum ist das so? Ich denke weil es zu viele Menschen wie dich gibt, die wiederholt behaupten, dass das Nebeneinander fahren verboten sei.

    Darum denken zu viele Autofahrenden die nebeneinander fahrenden Radfahrenden würden etwas verbotenes tun, für das sie mit Hupkonzert, Geschimpfe und Nahüberholen bestraft werden müssen.

    Naja, in der StVO (2020) heißt es:

    Das bedeutet, dass, wenn Autofahrer überholen könnten (soweit dies mit Sicherheitsabstand möglich ist) und Autofahrer sich von hinten nähren, nicht nebeneinander gefahren werden darf.

    Nein, das bedeutet, dass nur dann nicht nebeneinander gefahren werden darf, wenn ein Autofahrer nicht mit dem vorgeschrieben Sicherheitsabstand überholen könnte. Und nur weil er vielleicht 20 Sekunden warten muss, bis sich die Radfahrer hintereinander eingereiht haben, ist das noch lange keine Behinderung.

    Es ist also nicht verboten, es gibt nur Einschränkungen.

    Das weiß ich nicht, da ich die nicht alle gefahren bin. Ist mir letztens nur mal wieder aufgefallen, als ich eine Route von Hamburg nach Neubrandenburg in Meck-Pomm geplant (mit openstreetmap und google-Maps) hatte. Da sind Abschnitte auf Bundes- und Landstraßen ohne Radwege dabei. Und zumindest auf den Bundesstraßen rechne ich mit "Komplikationen".

    Es gibt doch kaum Kreis- und Staatsstraßen, also praktisch alle überörtlichen Verbindungsstraßen, die keinen Radweg hätten oder eine mehr oder meist weniger attraktive Alternativroute für Radler.

    Also das kann ich für Hamburg, Meck-Pomm, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht unterschreiben. Hier gibt es etliche überörtliche Verbindungen ohne Radwege oder Alternativrouten.