Beiträge von Fahrbahnradler

    Als dann plötzlich ein Angestellter mit Nachschub anrückte, sah ich meine Chance und griff zu.

    Lustig übrigens eine A***-Filiale im Norden Hamburgs am Freitag. Ich mache den üblichen Großeinkauf für meine Nachbarin und mich mit Fahrradanhänger (den ich mit in die Filiale nehme) und bediene mich mit 4 Packungen von der Palette. Als ich mich an der Kasse anstelle, ruft der Kassierer über 10 Meter hinweg: "Nur eine!!!" Aha. Ich zurück zur Palette - und sehe dort einen kleinen handgeschriebenen Zettel "nur 1 pro Haushalt". Okay, denke ich, dann sind ja 2 erlaubt, weil 2 Haushalte. Nix da. Als ich dran bin und "ich kaufe für zwei Haushalte ein" sage, tönt er "das können Sie nicht beweisen, gemeint ist: 1 pro Einkauf, kommen Sie einfach nachher nochmal vorbei oder gehen Sie nach gegenüber zu R***mann". (Und ich war schon am überlegen, ob ich das mit kurzfristig aufs Handy gespielten Steuerbescheiden nachweisen soll ...)

    Ich habe "dann schreiben Sie das doch bitte dran" gebruddelt, habe eine Packung gekauft und bin gegenüber beim Drogeriemarkt aufgeschlagen. Leergefegt. Die waren entzückt, dass ihre Vorräte plötzlich nicht nur für die eigenen Kunden, sondern auch für die vom Discounter reichen sollten ...

    Die Einstufung als Arbeitslohn (Einkünfte nach §19 EStG) ist unabhängig vom Rechtsanspruch. Geldwerter Vorteil = Einkünfte nach §19 EStG. Es gibt dann noch ein paar Freibeträge und Freigrenzen, die man sich im §3 zusammensuchen kann.

    Da sind wir jetzt bei einem Definitionsproblem. Du hast Recht - § 19 subsumiert alles unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit". Der BFH hat aber differenziert zwischen - sag' ich jetzt mal - "Arbeitslohn im engeren Sinne" (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1: "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst") und dem, was über den Umweg des § 8 EStG (dort wird der Begriff "Einnahmen" definiert, wozu auch "Vorteile" gehören, "die auf einen Geldbetrag lauten"). Im Prinzip sagt ja der BFH über das FG-Urteil: "Eure Idee war ja prima, aber ihr dürft nicht über § 19 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 argumentieren, sondern ihr müsst über § 8 kommen."

    Neee, das Gericht sagt: geldwerter Vorteil. Weil: auf Arbeitslohn besteht Rechtsanspruch und der wird als Vergütung für eine vereinbarte Leistung bezahlt. Aber in dem Moment, in dem DHL/Hermes/... die Fahrer anweisen, bitte keine Parkverstöße zu begehen, stellt das Falschparken keine Arbeitsleistung dar.

    Da die Zahlungsaufforderungen an den Halter gehen = an die Firma und diese sie anstandslos bezahlt, ist das sozusagen "wasserdicht".

    Der einzige Ansatzpunkt ist nun: Die Firma verzichtet darauf, den Täter in Regress zu nehmen. Würde sie das tun, müsste der Fahrer beispielsweise 100 Euro für die Parkverstöße eines Monats abdrücken. Das kann er cash machen, aber die Firma könnte ihm das auch vom Nettolohn abziehen. Nichts davon hätte Einfluss auf sein Steuerbrutto und sein SV-Brutto.

    Wenn sie aber die 100 Euro nicht eintreibt, dann stellt das nach Auffassung des BFH einen "geldwerten Vorteil" dar. Das ist was anderes als Arbeitslohn.

    Aber der Effekt auf die Sozialabgaben ist derselbe. Das bedeutet in der Tat, was Du geschrieben hast: fürs Falschparker bekommt er Rentenpunkte ;)

    Zitat

    Entsprechende Untersuchungen zeigen, dass ein korrekt getragenes Gesichtsvisier weniger gut vor Infektionen schützt als eine korrekt getragene Mund-Nasen-Bedeckung. Das muss jedoch für die Politik ist nicht bedeuten, das man diese Visiere nicht mehr als Alternative zur textilen Mund-Nasen-Bedeckung zulässt.

    Sei's drum, demnächst sind dann ja erst mal die Bartträger dran. Und Zar Peter der Große ist ja dann sicher auch ein gutes Vorbild für so manchen Entscheider:

    Was soll der Quatsch?

    Ich habe solche Halbvisierträger mal im Discounter erlebt - das ist ein schlechter Witz.

    Und für die Vernunft einer glatten Rasur unter einer Maske muss ich keinen Zaren bemühen. Ein Blick auf 1914/1918 reicht ...

    Em-pö-rend! Wie kann man nur Radfahrer in eine Straße lassen, die für einen Range Rover zu eng ist???

    https://www.mopo.de/hamburg/zoff-u…fahren-37556680

    Zitat

    Auf Anfrage der MOPO erklärte die FDP-Fraktionsgeschäftsführerin, Christiane Thörl, dem Protokoll entgehe folgendes: Um Platz für den Radweg zu ermöglichen, müssten Parkplätze wegfallen. Aufgrund dessen würden Autofahrer tendenziell schneller fahren, was für Radfahrer gefährlich werden kann.

    :D

    Sind Ver­war­nungs­gelder im Straßenverkehr Arbeits­lohn für Paketzusteller?

    Achtung: finanztechnisch. Sehr interessant. Wenn auch leider sehr kurz von LTO dargestellt. :S

    Geht um Übernahme der Verwarngelder durch Arbeitgeber.

    You made my evening ...

    Zitat

    wird es zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs und im Interesse der Kunden im Einzelfall hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten

    Ah ja

    Zitat

    Die Klägerin entrichtet aber nur die Verwarnungsgelder, die auf den vorgenannten Verkehrsverstößen ihrer Fahrer beruhen. Verwarnungs- oder Bußgelder für andere Verstöße ihrer Fahrer gegen die StVO (wie etwa überhöhte Geschwindigkeit) trägt sie nicht.

    Ah ja

    Zitat

    Die Klägerin meldete daher in der Lohnsteuer-Anmeldung für April 2014 für diesen Sachverhalt Lohnsteuer in Höhe von 1.925,96 € sowie darauf entfallende Annexsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) in Höhe von 240,72 € an.

    Da kann man munter hochrechnen, dass die Bußgelder zwischen 8.000 und 10.000 Euro gelegen haben dürften.

    Zitat

    Einen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG stellt es auch dar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine realisierbare Forderung erlässt ...

    jetzt kommt man auf den Kern

    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis gelangen, dass der Klägerin wegen der Parkverstöße ein realisierbarer (einredefreier und fälliger) Schadensersatzanspruch gegen den jeweiligen Fahrer zustand, ...

    jaaa ...

    Zitat

    Denn der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278 eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtswidriges Tun (hier die von den Arbeitnehmern entgegen der geltenden StVO begangenen Parkverstöße) keine beachtliche Grundlage einer solchen betriebsfunktionalen Zielsetzung sein kann, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht mehr an seiner im Urteil in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367 vertretenen Auffassung festgehalten. Dies gilt auch, soweit es sich --wie vorliegend-- bei den Parkverstößen regelmäßig um solche im absoluten Bagatellbereich handelt.

    Okay. Man distanziert sich also von der früheren Gerichtsauffassung, Gesetzesverstöße gehörten zum Geschäftsmodell des Zustelldienstes. Aber Parkverstöße sind "absoluter Bagatellbereich"? Auch wenn der Gehweg zu eng wird und der Radweg komplett blockiert ist?

    Aus dem Faden auf Twitter gepickt: "Die Stadtbahn ist meist leiser als der Bus".

    Das hat mich erstaunt. Ich kenne die Tram als laut und quietschend und den Gleiskörper als ewiges Gekratze. Jetzt, wo Der Graslutscher es aber vorträgt: das sind definitiv Kindheitserinnerungen. Ich muss wirklich mal wieder einer Straßenbahn beim Vorbeifahren zuhören. Das kann sich durchaus massiv geändert haben.

    Bingo. Da dürften wir die Vorurteile haben, von denen viele - auch hier in Hamburg - geprägt sind, wenn sie Stadtbahn/Straßenbahn/Tram hören. Das ist, als wenn ein Ford Model T vor dem inneren Auge steht, wenn man "Tesla" oder "Prius" sagt.

    Das "kann" sich nicht nur geändert haben, das hat sich definitiv geändert! Ich durfte das in Paris, Strasbourg, Montpellier genießen ... und auch in Heilbronn und Karlsruhe.

    Da bin ich etwas zwiegespalten. Einerseits wird die Autobahn mehr KFZ Verkehr fördern. Andererseits ist der massive Durchgangsverkehr auf der B73 auch sehr unerfreulich für die betroffenen Ortschaften.

    Wie häufig fahren da eigentlich Busse und Bahnen?

    (Und warum gibt es nicht seit 20 Jahren eine S-Bahn von Neugraben über Airbus und Waltershof nach Altona?)

    Ich verdiene einen Teil meines Geldes als Berater für studentische Steuerfragen beim Uni-AStA. Meistens bin ich derjenige, der sagen muss "nee, Du kriegst das nicht 1:1 wieder, sondern Dein Einkommen sinkt entsprechend, und ob Du dadurch Steuern sparst, müssen wir erstmal nachschauen".

    Und ja, die Schule sollte. Aber wenn sie es nicht tut und Du das Geld aufwendest, dann setz es in die Steuererklärung. Sollte dass Finanzamt rummeckern, würde zumindest bei mir der Adrenalinspiegel ziemlich steigen ...

    Warum dürfen wir ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht der Mittelpunkt des gesamten Berufslebens ist, mit bis zu 1.250 Euro absetzen? Weil es in der Zeit, als das auf Null Euro gesetzt war, ein paar Lehrer gab (im Schwobaländle), die ihren Rektor aufgefordert haben, ihnen einen Arbeitsplatz an der Schule zuzuweisen: mit Internet, abschließbar wegen Laptop usw., für Klausurvorbereitung, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen ... - die Schule hat natürlich "Hääää?" gefragt. (Auf Hochdeutsch heißt das: "Wie bitte? Ich fürchte, ich verstehe diese Frage nicht ganz.") Dann bekamen sie eine schriftliche Antwort, dass es solche Arbeitsplätze nicht gebe. Die Lehrer sind damit bis zum Bundesfinanzhof und haben daraufhin das Arbeitszimmer wieder anerkannt bekommen. Grande Blamage für den Gesetzgeber ... :)

    Also in diesem Sinne mit Hoffmann von Fallersleben:

    Nicht betteln, nicht bitten! Nur mutig gestritten!

    Für mich irrelevant, da ich auf eigene Kosten (mittlerweile um die 300 EUR) täglich FFP2-"Masken" trage

    Du beteiligst doch sicherlich das Finanzamt an den Kosten, oder? Das sind schließlich Arbeitsmittel bzw. persönliche Schutzausrüstung wie Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe oder Handschuhe.

    Geschickt gemacht, der Flyer.

    Immerhin sind Fußgänger und Radfahrer bei der Grafik in der Überzahl! Erst der Text macht dann klar, worum es den "Aktivisten" wirklich geht.

    Ich finde, man sollte die Grafik aufgreifen und offensiv vertreten: "Seht ihr - so sieht eine vernünftige Flächenaufteilung für die Kiellinie aus! 20 % Gehweg, 20 % Radweg, 20 % Fahrbahn, 20 % Radweg, 20 % Gehweg!"