Beiträge von Fahrbahnradler
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Als dann plötzlich ein Angestellter mit Nachschub anrückte, sah ich meine Chance und griff zu.
Lustig übrigens eine A***-Filiale im Norden Hamburgs am Freitag. Ich mache den üblichen Großeinkauf für meine Nachbarin und mich mit Fahrradanhänger (den ich mit in die Filiale nehme) und bediene mich mit 4 Packungen von der Palette. Als ich mich an der Kasse anstelle, ruft der Kassierer über 10 Meter hinweg: "Nur eine!!!" Aha. Ich zurück zur Palette - und sehe dort einen kleinen handgeschriebenen Zettel "nur 1 pro Haushalt". Okay, denke ich, dann sind ja 2 erlaubt, weil 2 Haushalte. Nix da. Als ich dran bin und "ich kaufe für zwei Haushalte ein" sage, tönt er "das können Sie nicht beweisen, gemeint ist: 1 pro Einkauf, kommen Sie einfach nachher nochmal vorbei oder gehen Sie nach gegenüber zu R***mann". (Und ich war schon am überlegen, ob ich das mit kurzfristig aufs Handy gespielten Steuerbescheiden nachweisen soll ...)
Ich habe "dann schreiben Sie das doch bitte dran" gebruddelt, habe eine Packung gekauft und bin gegenüber beim Drogeriemarkt aufgeschlagen. Leergefegt. Die waren entzückt, dass ihre Vorräte plötzlich nicht nur für die eigenen Kunden, sondern auch für die vom Discounter reichen sollten ...
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Die Einstufung als Arbeitslohn (Einkünfte nach §19 EStG) ist unabhängig vom Rechtsanspruch. Geldwerter Vorteil = Einkünfte nach §19 EStG. Es gibt dann noch ein paar Freibeträge und Freigrenzen, die man sich im §3 zusammensuchen kann.
Da sind wir jetzt bei einem Definitionsproblem. Du hast Recht - § 19 subsumiert alles unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit". Der BFH hat aber differenziert zwischen - sag' ich jetzt mal - "Arbeitslohn im engeren Sinne" (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1: "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst") und dem, was über den Umweg des § 8 EStG (dort wird der Begriff "Einnahmen" definiert, wozu auch "Vorteile" gehören, "die auf einen Geldbetrag lauten"). Im Prinzip sagt ja der BFH über das FG-Urteil: "Eure Idee war ja prima, aber ihr dürft nicht über § 19 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 argumentieren, sondern ihr müsst über § 8 kommen."
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Also auch ich lese da heraus, daß Spahn ein Nazi, lediglich beherrschter im Umgang sei.
Um das klar zu sagen: Das ist er nicht.
Bitte nochmal das Original lesen. Da werden Trump und Biden genannt - und als Übertragung auf Deutschland "in etwa" Gauland und Spahn.
Das bedeutet: Gauland wird mit Trump und Spahn mit Biden verglichen.
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Neee, das Gericht sagt: geldwerter Vorteil. Weil: auf Arbeitslohn besteht Rechtsanspruch und der wird als Vergütung für eine vereinbarte Leistung bezahlt. Aber in dem Moment, in dem DHL/Hermes/... die Fahrer anweisen, bitte keine Parkverstöße zu begehen, stellt das Falschparken keine Arbeitsleistung dar.
Da die Zahlungsaufforderungen an den Halter gehen = an die Firma und diese sie anstandslos bezahlt, ist das sozusagen "wasserdicht".
Der einzige Ansatzpunkt ist nun: Die Firma verzichtet darauf, den Täter in Regress zu nehmen. Würde sie das tun, müsste der Fahrer beispielsweise 100 Euro für die Parkverstöße eines Monats abdrücken. Das kann er cash machen, aber die Firma könnte ihm das auch vom Nettolohn abziehen. Nichts davon hätte Einfluss auf sein Steuerbrutto und sein SV-Brutto.
Wenn sie aber die 100 Euro nicht eintreibt, dann stellt das nach Auffassung des BFH einen "geldwerten Vorteil" dar. Das ist was anderes als Arbeitslohn.
Aber der Effekt auf die Sozialabgaben ist derselbe. Das bedeutet in der Tat, was Du geschrieben hast: fürs Falschparker bekommt er Rentenpunkte
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Wurden denn dort schon mal Fahrbahnradler mit einem Bußgeld belegt?
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Zitat
Entsprechende Untersuchungen zeigen, dass ein korrekt getragenes Gesichtsvisier weniger gut vor Infektionen schützt als eine korrekt getragene Mund-Nasen-Bedeckung. Das muss jedoch für die Politik ist nicht bedeuten, das man diese Visiere nicht mehr als Alternative zur textilen Mund-Nasen-Bedeckung zulässt.
Sei's drum, demnächst sind dann ja erst mal die Bartträger dran. Und Zar Peter der Große ist ja dann sicher auch ein gutes Vorbild für so manchen Entscheider:
Was soll der Quatsch?
Ich habe solche Halbvisierträger mal im Discounter erlebt - das ist ein schlechter Witz.
Und für die Vernunft einer glatten Rasur unter einer Maske muss ich keinen Zaren bemühen. Ein Blick auf 1914/1918 reicht ...
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Em-pö-rend! Wie kann man nur Radfahrer in eine Straße lassen, die für einen Range Rover zu eng ist???
https://www.mopo.de/hamburg/zoff-u…fahren-37556680
ZitatAuf Anfrage der MOPO erklärte die FDP-Fraktionsgeschäftsführerin, Christiane Thörl, dem Protokoll entgehe folgendes: Um Platz für den Radweg zu ermöglichen, müssten Parkplätze wegfallen. Aufgrund dessen würden Autofahrer tendenziell schneller fahren, was für Radfahrer gefährlich werden kann.
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Sind Verwarnungsgelder im Straßenverkehr Arbeitslohn für Paketzusteller?
Achtung: finanztechnisch. Sehr interessant. Wenn auch leider sehr kurz von LTO dargestellt.
Geht um Übernahme der Verwarngelder durch Arbeitgeber.
You made my evening ...
Zitatwird es zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs und im Interesse der Kunden im Einzelfall hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten
Ah ja
ZitatDie Klägerin entrichtet aber nur die Verwarnungsgelder, die auf den vorgenannten Verkehrsverstößen ihrer Fahrer beruhen. Verwarnungs- oder Bußgelder für andere Verstöße ihrer Fahrer gegen die StVO (wie etwa überhöhte Geschwindigkeit) trägt sie nicht.
Ah ja
ZitatDie Klägerin meldete daher in der Lohnsteuer-Anmeldung für April 2014 für diesen Sachverhalt Lohnsteuer in Höhe von 1.925,96 € sowie darauf entfallende Annexsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) in Höhe von 240,72 € an.
Da kann man munter hochrechnen, dass die Bußgelder zwischen 8.000 und 10.000 Euro gelegen haben dürften.
ZitatEinen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG stellt es auch dar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine realisierbare Forderung erlässt ...
jetzt kommt man auf den Kern
Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis gelangen, dass der Klägerin wegen der Parkverstöße ein realisierbarer (einredefreier und fälliger) Schadensersatzanspruch gegen den jeweiligen Fahrer zustand, ...
jaaa ...
ZitatDenn der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278 eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtswidriges Tun (hier die von den Arbeitnehmern entgegen der geltenden StVO begangenen Parkverstöße) keine beachtliche Grundlage einer solchen betriebsfunktionalen Zielsetzung sein kann, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht mehr an seiner im Urteil in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367 vertretenen Auffassung festgehalten. Dies gilt auch, soweit es sich --wie vorliegend-- bei den Parkverstößen regelmäßig um solche im absoluten Bagatellbereich handelt.
Okay. Man distanziert sich also von der früheren Gerichtsauffassung, Gesetzesverstöße gehörten zum Geschäftsmodell des Zustelldienstes. Aber Parkverstöße sind "absoluter Bagatellbereich"? Auch wenn der Gehweg zu eng wird und der Radweg komplett blockiert ist?
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Da habe ich ja Glück gehabt: 2004 den Umbrail hoch (teils zu Fuß) und das Stilfser Joch runter. Wenig Verkehr, Tacho 70.
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"Stadtbahn" wurde als Bezeichnung für Systeme entwickelt, bei denen die Bahn in der Innenstadt unter die Erde verlegt wurde - Beispiel Stuttgart, Frankfurt, Ruhrgebiet. Da hängen dann auch "U"-Schilder.
Die begriffliche Camouflage betrifft Städte wie Hamburg, wo alles oberirdisch laufen sollte.
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Kommen die Hells Angels demnächst mit dem E-Bike?
Mit einem schwarzbraunen, nassen senkrechten Streifen auf der Rückseite der Kutte? Na ...
(Abgesehen davon habe ich schon vor etlichen Jahren bei der European Bike Week (ex "Harley Week") am Wörthersee Fahrräder der Marke Harley erlebt.)
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Aus dem Faden auf Twitter gepickt: "Die Stadtbahn ist meist leiser als der Bus".
Das hat mich erstaunt. Ich kenne die Tram als laut und quietschend und den Gleiskörper als ewiges Gekratze. Jetzt, wo Der Graslutscher es aber vorträgt: das sind definitiv Kindheitserinnerungen. Ich muss wirklich mal wieder einer Straßenbahn beim Vorbeifahren zuhören. Das kann sich durchaus massiv geändert haben.
Bingo. Da dürften wir die Vorurteile haben, von denen viele - auch hier in Hamburg - geprägt sind, wenn sie Stadtbahn/Straßenbahn/Tram hören. Das ist, als wenn ein Ford Model T vor dem inneren Auge steht, wenn man "Tesla" oder "Prius" sagt.
Das "kann" sich nicht nur geändert haben, das hat sich definitiv geändert! Ich durfte das in Paris, Strasbourg, Montpellier genießen ... und auch in Heilbronn und Karlsruhe.
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Wo sind denn da die blauen Schilder? Wenn da keine stehen, ist ja wohl alles egal ...
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Da bin ich etwas zwiegespalten. Einerseits wird die Autobahn mehr KFZ Verkehr fördern. Andererseits ist der massive Durchgangsverkehr auf der B73 auch sehr unerfreulich für die betroffenen Ortschaften.
Wie häufig fahren da eigentlich Busse und Bahnen?
(Und warum gibt es nicht seit 20 Jahren eine S-Bahn von Neugraben über Airbus und Waltershof nach Altona?)
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Es geht nicht gegen dich, aber das kennt man als Lehrkraft als typisches Bullshit-Bingo. Ob PC, Tablet, Unterrichtsmaterialien, Hefte, Papier, Stifte, Druckertinte, unbezahlte Dienstzeit auf Klassenfahrten u. v. m.
1.) Ihr verdient doch auch genug.
2.) Bekommst du doch von der Steuer wieder.
Ich kann es halt nicht mehr hören.
So auch hier: Für die Gesundheitsfürsorge seiner Beamten ist eigentlich der Dienstherr zuständig, also auch für den koneketen Gesundheitsschutz vor Ort. Meine Erfahrungen nach 19 Jahren als Beamter an der Schule: Diese Fürsorgepflicht existiert nur auf dem Papier.
Ich erwarte auch eher keine steuerliche Brücksichtigung. Und selbst wenn: Je nach Höhe der Bewerbungskosten wird es nichts oder nur einen Anteil Rückerstatung ergeben, niemals einen 1:1-Ersatz. Zudem besteht in der Schule keine Pflicht zum Tragen eines FFP2-Schutzes, sondern nur einer Alltags- oder OP-"Maske" - und das auch nur seit einer WOche, davor nur auf Fluren usw., für Lehrkräfte ohnehin freiwllig. Schleswig-Holsteins Amtsärzte sind der Auffassung, Personen mit Diabetes, Asthma und über 65-jährig (ein Kollege von mir) könnten problemlos Präsenzunterricht machen, während bspw. in Hessen Betretungsverbot für solcge Gruppen vorherrscht. Nun ja.
Es ist auch gar kein großes Lamento. Ich muss mene Familie und mich schützen, habe daher schon im Mai "eingekauft".
Ich verdiene einen Teil meines Geldes als Berater für studentische Steuerfragen beim Uni-AStA. Meistens bin ich derjenige, der sagen muss "nee, Du kriegst das nicht 1:1 wieder, sondern Dein Einkommen sinkt entsprechend, und ob Du dadurch Steuern sparst, müssen wir erstmal nachschauen".
Und ja, die Schule sollte. Aber wenn sie es nicht tut und Du das Geld aufwendest, dann setz es in die Steuererklärung. Sollte dass Finanzamt rummeckern, würde zumindest bei mir der Adrenalinspiegel ziemlich steigen ...
Warum dürfen wir ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht der Mittelpunkt des gesamten Berufslebens ist, mit bis zu 1.250 Euro absetzen? Weil es in der Zeit, als das auf Null Euro gesetzt war, ein paar Lehrer gab (im Schwobaländle), die ihren Rektor aufgefordert haben, ihnen einen Arbeitsplatz an der Schule zuzuweisen: mit Internet, abschließbar wegen Laptop usw., für Klausurvorbereitung, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen ... - die Schule hat natürlich "Hääää?" gefragt. (Auf Hochdeutsch heißt das: "Wie bitte? Ich fürchte, ich verstehe diese Frage nicht ganz.") Dann bekamen sie eine schriftliche Antwort, dass es solche Arbeitsplätze nicht gebe. Die Lehrer sind damit bis zum Bundesfinanzhof und haben daraufhin das Arbeitszimmer wieder anerkannt bekommen. Grande Blamage für den Gesetzgeber ...
Also in diesem Sinne mit Hoffmann von Fallersleben:
Nicht betteln, nicht bitten! Nur mutig gestritten!
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Für mich irrelevant, da ich auf eigene Kosten (mittlerweile um die 300 EUR) täglich FFP2-"Masken" trage
Du beteiligst doch sicherlich das Finanzamt an den Kosten, oder? Das sind schließlich Arbeitsmittel bzw. persönliche Schutzausrüstung wie Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe oder Handschuhe.
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Geschickt gemacht, der Flyer.
Immerhin sind Fußgänger und Radfahrer bei der Grafik in der Überzahl! Erst der Text macht dann klar, worum es den "Aktivisten" wirklich geht.
Ich finde, man sollte die Grafik aufgreifen und offensiv vertreten: "Seht ihr - so sieht eine vernünftige Flächenaufteilung für die Kiellinie aus! 20 % Gehweg, 20 % Radweg, 20 % Fahrbahn, 20 % Radweg, 20 % Gehweg!"