Beiträge von Fahrbahnradler

    Und nun die Mottenpest:

    https://www.mopo.de/hamburg/mopo-b…chzone-37998114

    Es fängt schon mal mit bewiesener Ahnungslosigkeit an:

    Zitat

    Kein Abstand: Die Radspur ist zugeparkt, die Radlerin muss auf die Straße ausweichen.

    Dann kommt die Umstülpung der StVO ins Gegenteil:

    Zitat

    Bis dahin bleiben Radfahrern nur wenige Möglichkeiten, einen Unfall zu verhindern. Stehen sie neben dem Lkw an der roten Ampel: Blickkontakt zum Fahrer suchen! Nähert man sich auf seinem Fahrrad von hinten, dem abbiegenden Lkw lieber die Vorfahrt lassen.

    Beim Thema Dooring steht nur ein Ratschlag an die Autofahrer - der "holländische Griff". Es steht nicht der Ratschlag an die Radfahrer, mindestens einen Meter Abstand zu halten.

    Und dann noch ein Abschnitt zum Thema Geisterfahrer, der geschrieben ist, als gäbe es keine benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwege.

    Ach ja, und der "Leuchtkram" (sic) wird natürlich auch empfohlen.

    Die Dekra macht ja auch Sicherheitsaudits in Betrieben. Kann man sich vorstellen, dass die durch einen Betrieb laufen, in dem Kreissägen ohne Abdeckung rotieren, Stromkabel durch Pfützen gelegt oder durchgescheuert sind, Notstopps fehlen und vorgeschriebene Zweihandbedienungen überbrückt sind, und all das nicht oder nur mit einer Fußnote kommentieren, aber 90 % ihrer Zeit mit Vergatterung der Arbeitenden verbringen, diese sollten doch verdammt nochmal eine Ritterrüstung tragen, aber nicht aus Metall (das leitet ja den Strom), sondern aus Super-Duper-Kunststoff, und vielleicht sollten sie woanders arbeiten?

    Meine Mail an die Dekra:

    Zitat

    Moin moin, war kein Platz mehr für die Aufforderung an die Autofahrer, die eigene Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen? Vielleicht garniert mit Hinweisen auf die StVO und auf die Schudlfrage nach einem Unfall?

    Prompte Antwort der Dekra:

    Zitat

    Hallo Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachricht. In diesem Fall hatten wir das Augenmerk darauf, einen Servicebeitrag mit der Zielgruppe Radfahrer zu schreiben, was sie für ihre Sichtbarkeit tun können. Es ging hier nicht um eine umfassende Betrachtung aller Aspekte, die für die Sicherheit von Radfahrern förderlich und wichtig sind - wenn wir uns so umfassend an derartige Themen heranmachen, kommen eher 80 Seiten heraus, wie etwa im aktuellen DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 "Mobilität auf zwei Rädern", den Sie hier zum Download finden und den ich Ihnen gerne zur Lektüre empfehle: http://www.dekra-roadsafety.com/. In General-Interest-Pressemeldungen greifen wir stattdessen Einzelaspekte auf - ohne damit z.B. in diesem Fall behaupten zu wollen, dass, wenn Radfahrer auf ihre Sichtbarkeit achten, alles gut ist. Dass Maßnahmen für die Sichtbarkeit aber für mehr Sicherheit sorgen, ist hoffentlich unbestritten.

    Schon klar. Weil man keine 80 Seiten schreiben will, lässt man die zwei Sätze einfach weg.

    Und "Servicebeitrag mit der Zielgruppe Radfahrer"? Da Radfahrer eher selten Kunden der Dekra sind, heißt das doch: "Wir hoffen, dass dieser Text von vielen Medien nachgedruckt wird". Also machen wir uns darauf gefasst, dass von Stader Tagblatt bis zum Isarholzener Nachtkurier die einseitigen Schuldzuweisungen in eine neue Runde gehen.

    So, heute morgen war es hell genug für Trassengucken zwischen Wellingsbütteler Landstraße (U-Klein Borstel) und U-Kiwittsmoor.

    Zu den Bäumen, Sträuchern und Gestrüpp, das auf der Trasse Biotope entwickelt hat, und den fehlenden Brücken kommt ein weiteres Problem: Die Trasse ist sehr schmal. Es ist das ehemalige dritte Gleis, und dort, wo die Schienen noch liegen, kann man die Breite gut abschätzen: etwa 2,5 bis 3 Meter zwischen dem massiven Metallzaun, den man neben der U-Bahn errichtet hat, und der "Abbruchkante" der Trasse. Denn die verläuft ja nicht niveaugleich, sondern zu geschätzten 90 % entweder auf dem Damm oder im Einschnitt.

    Bei "auf dem Damm" würde mir ohne Zaun an der Abbruchkante mulmig werden. Es geht da ziemlich steil und ziemlich weit runter.

    Bei "im Einschnitt" kann man bewundern, was da alles auf dem steilen Abhang herumliegt. Okay, die handlichen Stücke der gefällten Bäume, die man aus Naturschutzgründen dort hat liegenlassen, kann man mit dem Bagger oder Kran wegnehmen, damit sie nicht auf die Trasse runterkullern, aber die noch stehenden Bäume gehören zu der Spezies, die bei leichten Winden den Verkehr auf DB-Strecken unmöglich macht, weil mal wieder ein Ast runtersegelt. Da müsste massiv freigeschnitten und abgeholzt werden.

    Dann gibt es die ganzen technischen / elektrischen Installationen, die man nach dem Wegnehmen des dritten Gleises auf die freie Fläche gesetzt hat.

    Kann das weg? Kaum. Der Zaun schlägt da Haken, und von der Trasse bleiben weniger als 2 Meter übrig.

    Dann bräuchte man für die Rampen zu den querenden Straßen aufwendige Neubauten, Hang hoch oder Hang runter.

    Plus Beleuchtung und ein Sicherheitskonzept für die 160 Meter Tunnel am Krohnstieg und unter dem Parkhaus, wo die Trasse von der U-Bahn durch eine Betonwand getrennt ist.

    Also ganz ehrlich: das wird nix.

    Wenn ich KSM richtig verstanden habe: Unter der U-Bahn-Brücke. Der Radschnellweg (RSW) müsste ja vom Alsterwanderweg (AWW) baulich getrennt werden, damit es nicht dauernd kracht; aber gleichzeitig muss man berücksichtige, dass der AWW auch von Fahrrädern befahren werden darf. Also ist Ausfädeln und Überleiten angesagt, auch von Norden (RSW) nach Osten (AWW). Im Prinzip müsste man den RSW in der Spirale von oben über den AWW führen und neben der jetzigen AWW-Trasse nochmal in mindestens 4 m Breite unter dem Brückenbogen durchführen, vorher natürlich die Abfahrt Richtung Osten ... denn da werden auch Radler ohne Strom mit >40 Sachen runterheizen wollen/können.

    Und die Ratsmühlenbrücke ist einfach zu niedrig und zu eng. Das ist schon als Fußgänger ein beklemmender Durchgang, ähnlich wie der Uralt-Tunnel unter der Themse ...

    Ich habe sieben Jahre im Justus-Strandes-Weg gewohnt und sag mal dazu:

    Das hier ist die Alsterbrücke:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0c/Brücke_U1_Ohlsdorf_1.jpg

    https://www.fotocommunity.de/photo/alsterbr…elmann/40587462

    Man beachte den Höhenunterschied. Man beachte, dass am Alsterwanderweg das Gewölbe rotweiße Warnschilder aufweist, weil es da sehr niedrig zugeht. Es ist eng - man müsste im Grunde auf die dreifache Breite erweitern.

    Dann führt der Alsterwanderweg durch sehr kuscheliges "Urwaldgelände".

    Es folgt eine Passage zwischen Bootsverleih/Gaststäte und Bootsstegen, Haken nach rechts, Haken nach links und hier unten durch (die hintere Passage):

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Alsterbrücken#/media/Datei:Ratsmühlendammbrücke_1.jpg

    Haken links

    Den Justus-Strandes-Weg könnte man in der Tat zur Fahrradstraße machen, aber dann landet man Am Hasenberge (Busverkehr), hat Im Grünen Grunde Busverkehr, U-Bahn, S-Bahn, Badeanstalt.

    Und wie stellt man sich das in der Rathenaustraße vor? Fahrbahn umwidmen? Oder die Piste auf der Wiese verbreitern?

    Ich habe mich in der ganzen Zeit immer wieder geärgert, dass man auf dem Weg von Süd nach Nord zum Geister- und Kampfradler wurde, nämlich so:

    https://www.google.de/maps/@53.61503…!7i13312!8i6656

    Man nimmt das Angebot an, auf dem Weg zwischen Wiese und Bäumen Rad zu fahren.

    https://www.google.de/maps/@53.61895…!7i13312!8i6656

    Und dann kommt man an diese komische Kreis-/Kreuzungs-Konstruktion:

    https://www.google.de/maps/@53.61945…!7i13312!8i6656

    Nirgends ein Hinweis, dass man dem Verlauf des Weges nicht mehr folgen dürfe, sondern direkt hinter dem Zebrastreifen rechts abbiegen, direkt hinter der Mittelinsel links abbiegen und unter Beachtung des hinter einem stehenden VZ 205 nach schräg hinten links fahren soll, also auf der Fahrbahn.

    Stattdessen radelt man links vom Gitter:

    https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656

    und landet hier:

    https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656

    Man beachte: rechtsseitig ist mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert, aber aus der Gegenrichtung sah man einen baulich angelegten Radweg ...

    Na ja, und auf eine Nebenfahrbahn mit [Zeichen 267] zu stoßen und dort dann auf Höhe der Bushaltestelle über eine durchgezogene weiße Linie auf die rechte Fahrbahnseite zu wechseln, ist auch nicht so prickelnd.

    Die Ecke ist total verkorkst.

    Also der Radweg hat durchgehenden Belag, aber VZ 205. Die Buckelpiste hat einen unterbrochenen Belag, aber Vorfahrt. Woraus ergibt die sich eigentlich? Ich sehe da kein [Zeichen 301]. Vielmehr steht [Zeichen 138-10] - also heißt das doch: Vorsicht - hier kreuzen Radfahrer.

    Weil's so schön ist, spiele ich jetzt mal Verwaltungsrichter: wieso ist das auf ganzer Breite ein Geh- und Radweg? Da sind doch baulich getrennt eine rote Piste und eine graue Piste. Normalweise bedeutet das: rot = Fahrrad, grau = Füße.

    Sollen Fußgänger nur auf dem grauen Belag latschen? Hat man was rot gemacht, damit Radfahrer sich auf einem [Zeichen 240] an ein gewisses Rechtsfahrgebot halten? Was passiert, wenn das Ding in Gegenrichtung freigegeben ist? Radfahrer rechts (auf grau) oder auf rot (also halblinks) oder in ganzer Breite?

    Also ich würde da als unbefangener Nutzer sagen: "da hat wohl einer das falsche Schild benutzt, hier hätte [Zeichen 241-30] stehen sollen" (seitenverkehrt natürlich).

    Und zu dem Zitat von oben möchte ich anmerken: Es lautet

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    und nicht etwa

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung auch für den Radverkehr in Gegenrichtung die Benutzungspflicht mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Meines Erachtens müsste, wenn man ein linksseitiges Benutzungsrecht definieren will, die zweite Version verwendet werden und nicht die erste, denn die behandelt das Linksradeln nur als Unterfall der Benutzungspflicht (man beachte das "auch"!); nach dem "oder" kommt "ein" Benutzungsrecht (auffällig: unbestimmter Artikel im Gegensatz zum bestimmten bei der Benutzungspflicht), aber kein Hinweis darauf, dass das "auch ... in Gegenrichtung" gelten soll.