Wie immer bei der stets vorhersehbaren Urteilsschelte nach Verkehrstaten: Sicherheit wird nicht durch härteres Nachtreten verbessert, sondern durch mehr Prophylaxe. Wer Raserunfälle verhindern will, blitzt bis die Radarfalle qualmt; die Handvoll Pechvögel unter allen Rasern abzustrafen, die konkret jemanden umgenietet haben, bringt dagegen gar nichts. Im testosterongetränkten Hirn eines Jungmannes, der sich auf ein Raserduell einlässt, kommt die rationale Abwägung "was wären die Folgen, wenn mir ein Unfall passiert?" sowieso nicht vor. So jemand wähnt sich unsterblich, und ergo wird ihm in seiner Hybris auch nichts passieren, wo Dritte draufgehen könnten.
Also irgendwas sträubt sich in mir, diesen Mustang-Fahrer als "Pechvogel" zu bezeichnen.
Pech hatte der junge Mann, dem der Unterschenkel abgerissen wurde. Und da lesen wir nun:
Man schickte den Raser nicht in den Knast ...
ZitatDenn dann könne der Angeklagte kein Geld verdienen, um dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Darüber müsste aber zunächst in einem Zivilverfahren verhandelt werden.
Es gab ja mal einen deutschen Staat, da wurde das im "Adhäsionsverfahren" gleich mit verhandelt, ohne dass das Unfallopfer erst noch hätte klagen müssen. Außerdem könnte man natürlich sagen: Das Schmerzensgeld - das ja auf den Schadensersatz für Verdienstausfall und sonstige Vermögensschäden noch oben drauf kommt - wird festgelegt, der Staat zahlt es an das Opfer aus und holt sich das Geld beim Verursacher.