Ein Gutachter stellt die Ergebnisse seines Untersuchungsberichts vor. Der Jugendliche müsse sich demzufolge auf dem Radweg befunden haben. Dann stellt er seine Rekonstruktion des Unfallhergangs vor: Es gab zahlreiche Tests mit unterschiedlichen angenommenen Geschwindigkeiten von Fahrrad und Lkw. Die zentralen Fragen: Hätte Christian C. den Radfahrer über seine rechten Außenspiegel sehen können? Und war er zu schnell unterwegs? Das Ergebnis laut Gutachten: Christian C. sei bei dem Zusammenstoß mit 10 bis 11 km/h unterwegs gewesen, der 15-jährige Radfahrer sei im Zeitraum von 12 bis 2 Sekunden vor dem Zusammenstoß für den Lkw-Fahrer zu sehen gewesen.
...
„Die Familie hat kein Strafverfolgungsinteresse“, sagt er. „Die Familie möchte vergeben.“ Gott habe den Unfall zugelassen, „die Familie will das Gegenteil von Strafe“, wiederholt er.
Am Ende fordert die Staatsanwältin eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit zwei Jahre, dazu eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro zugunsten wohltätiger Zwecke und zwei Monate Führerscheinentzug. Der Richter schließt sich in seinem Urteil dieser Forderung an, nur die Bewährungszeit setzt er mit drei Jahren länger an.
„Sie haben fahrlässig gehandelt, Sie sind zu schnell abgebogen“, sagt der Richter in seinem Urteilsspruch. „Ich glaube Ihnen, dass Sie ihn nicht gesehen haben, aber Sie waren einfach zu schnell.“