Opel-Fahrerin will Fußgängerin durchlassen - und überfährt sie
Man beachte die Formulierung:
Um kurz vor 14 Uhr stoppte die Frau ihren Opel an der Auffahrt zum Ölmühlenweg. Ein VW Up konnte nicht rechtzeitig gestoppt werden, der Wagen krachte ins Heck und schob den Opel auf den Gehweg.
Gibt es bei VW Ups ein Problem mit Bremsversagen? Müssen alle VW Ups in die Werkstatt gerufen werden?
Die Formulierung hatte mich auch mehr als gewundert. Hinzu kommt, dass die Überschrift suggeriert, als sei die Opel-Fahrerin durch eine aktive Handlung schuld an den Verletzungen der Fußgängerin.
(Ist es nicht seltsam? Wenn ein Autofahrer tatsächlich Schuld hat - also beim Linksabbieger einen Geradeaus-Radler umnietet - dann steht da gerne "Radfahrer stieß mit Auto zusammen" oder "Radler verletzte sich" oder "kam es zum Zusammenprall" - und nicht "ein unaufmerksamer Autofahrer überfuhr einen Radfahrer". Aber hier, wo jemand von hinten draufkracht ...)