So, heute nochmal dieselbe Strecke.
Ich komme aus der Grindelallee und sehe ein Hinweisschild für Radfahrer: Richtung Innenstadt hier und sofort linksherum. Ein kleines Stück dahinter: Fußgänger Richtung Rothenbaumchaussee sofort links ab, Radfahrer noch ein Stück geradeaus und dann linksherum.
Ob mit dem »ein Stück geradeaus und dann linksherum« der kurze Weg zur rot markierten Furt nach links gemeint ist oder aber das Überqueren der großen Straße An der Verbindungsbahn/Edmund-Siemers-Allee, geht aus dem Schild nicht hervor. Zu erwarten wäre, dass ein einzelnes großes gelbes Umleitungsschild auftaucht, bevor ich mich entscheiden muss. Tut es aber nicht.
Würdet Ihr eigentlich vor der roten Ampel anhalten? Es ist keine Fahrradampel zu sehen. Nur der Ortskundige weiß, dass sie sich rechts hinter der Hausecke versteckt und er bis ganz nach vorne fahren darf ...
Wir nähern uns der Ampel zwischen Uni-Hauptgebäude und dem Hinterausgang Dammtorbahnhof, wo tagsüber Massenbetrieb an querenden Studierenden herrscht. Man sieht eine rote Fahrbahnampel und eine grüne Fahrradampel. Und irgendwann merkt man hoffentlich, dass die grüne Fahrradampel nur für sich rechts einsortierende Linksabbieger gilt ...
Jetzt wird es kniffelig. An dieser Haltelinie des Fahrradstreifens befindet sich keine Fahrradampel. Es gibt drei Fahrbahnampeln. Eine für Rechtsabbieger, eine zwischen den Fahrstreifen stehende zeigt nur geradeaus, und dann die links stehenden und hängenden Ampeln ohne Richtungsangaben. Es kommen folgende Schaltungen vor:
a) geradeaus rot und Rechtsabteilung rot
b) geradeaus rot und Rechtsabteilung grün
c) geradeaus grün und Rechtsabteilung rot
d) geradeaus grün und Rechtsabteilung grün
Ich vermute, dass ich bei a) an der Haltelinie stehenbleiben soll (da soll irgendwann mal eine Fußgängerfurt begehbar sein), und ich bin sicher, dass ich bei d) durchfahren darf.
Aber was mache ich bei b) und c)? Nur durchfahren, wenn ich in die angezeigte Richtung will? Oder in beiden Fällen durchfahren?
Auf diesem Foto sieht man, dass beide Alpen grün zeigen. Aber der Radfahrer vorne steht. Warum? Neben ihm ist eine Fahrradampel, die rot zeigt. Das bedeutet also: die Fahrbahnampel gelten nicht nur für die Fußgängerfurt, sondern für die gesamte Kreuzung. Aber derselbe Radfahrer, der sie offenbar direkt unterhalb der Ampel beachten soll (Haltelinie!), soll sie im Rest der Kreuzung nicht beachten! Denn er muss zum Halten gezwungen werden, weil ja die Rechtsabbiegerampel grün zeigt.
Und da steht man nun. Man möchte rechts abbiegen, was man wegen der Ampel (die gleich auf rot umspringt) nicht darf - weil ja links von einem die Autos mit der grünen Fahrbahnampel nach rechts abbiegen dürfen. Und weil Hamburg es nicht fertiggebracht hat, die beiden Richtungen auch für Radfahrer zu separieren.
Also steht man und wundert sich, dass ein Reisebus nach dem anderen mit seinen Hinterrädern über die linke Ecke der Radspurmarkierung radiert. Da hat offenbar niemand die Schleppkurve berücksichtigt. Was ist, wenn da ein Sattelschlepper abbiegen will?
Tja, und dann wird es grün. Dann fährt man los. Geradeaus und rechtsrum. Zwei Sekunden später wird die Fußgängerampel grün. Ihr könnt euch vorstellen, was dann zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern abgeht.