Ich bewundere immer wieder das klammheimliche Ändern von Online-Statements. Ich muss dann gelegentlich daran denken, was Winston Smith beruflich gemacht hat ...
Beiträge von Fahrbahnradler
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Was andere so bauen.
Ein Rückblick: http://www.spiegel.de/fotostrecke/lk…-163955-10.html
Zitat»Diese Bild zeigt einen Ford Cargo von 1981. Beeindruckend ist die klare Linienführung und die weit nach unten gezogene Seitenscheibe. Sie sollte den Überblick für den Fahrer verbessern und vor allem das Rechtsabbiegen sicherer machen.«
http://www.spiegel.de/fotostrecke/lk…-163955-17.html
Zitat»Ganz neu ist der Mercedes Actros, wobei sich neu vor allem auf zahlreiche neue Assistenz- und Fahrsysteme bezieht. Optisch auffälligste Änderung an der Karosserie sind die sogenannten "Mirror Cams", also kleine Kameras statt großformatiger Seitenspiegel. Mercedes-Lkw-Designchef Kai Sieber nennt den neuen Actros "ein digitales Tier".«
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Es ist ja kein Linker, der eine Kastanie im Stuttgarter Schlosspark geworfen hat oder mit einer Isomatte aus dem Hamburger Volkspark kam. Da könnte die Justiz ganz anders.
Aber das Problem fängt doch schon mit den Gesetzen und dem Strafenkatalog an. Man vergleiche »Überholen mit Gefährdung« mit »Zeigen des Mittelfingers« oder »Wischergeste«.
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https://www.neues-deutschland.de/artikel/110120…er-sprache.html
Zitat... im letzten Jahr wurden mindestens 38 Menschen in der Bundesrepublik von rechts abbiegenden Lastkraftwagen getötet. Wenn Journalisten, Behörden und die Polizei über diese Vorfälle berichten, ist von »Unfällen« die Rede. Alles im Straßenverkehr sind anscheinend »Unfälle«: Wenn zwei Autofahrer in Berlin mit einer Geschwindigkeit von 170 Kilometer pro Stunde mitten in der Stadt ein Wettrennen bestreiten, vorbei an mehreren roten Ampeln, um am Ende einen vollkommen unschuldigen 69-Jährigen zu rammen, ist der Tod des Mannes ein »Unfall«. Es ist anscheinend auch ein »Unfall«, wenn ein betrunkener Autofahrer, der bereits seinen Führerschein abgeben musste, sich trotzdem ans Steuer setzt - und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Selbst wenn ein Geisterfahrer in den entgegenkommenden Verkehr kracht, wird dies als »Unfall« bezeichnet.
Diese absurde Verwendung des Wortes »Unfall« verschleiert die Todesursache: dass jedes Todesopfer im Verkehr daran stirbt, dass jemand zu schnell oder unter Alkoholeinfluss gefahren ist, während der Fahrt Mitteilungen verschickt oder auf andere Weise die Tragödie verursacht hat. Alles verschwindet im toten Winkel der Sprache, wenn das Wort »Unfall« zur Routine wird. Diese Apathie verwundert: Flugzeuge stürzen ab, Schiffe havarieren. Nur auf unseren Straßen ist alles offenbar Gotteswille, sind alle Gesetze der Physik aufgehoben. Die Bezeichnung »Verkehrsunfall« signalisiert, dass nichts und niemand wirklich Schuld an einem Zusammenstoß hatte.
Es geht aber auch anders: ...
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In meinem Verständnis wäre es hier richtig, bei roter Fahrbahnampel, dafür aber grüner Rad/Fuß-Ampel über den Ring zu queren, weil es keinen getrennten Fuß-/Radweg über die Kreuzung gibt. Ist meine Interpretation da richtig?
Hast Du hier rot und grün verwechselt? Du stehst doch auf der Fahrbahn und hast eine Fahrbahnampel vor Dir. Wenn die grün ist, fährst Du. Wenn die rot ist, bleibst Du stehen. Du hast doch mit irgendeinem Fußgängerüberweg 10 Meter seitwärts nix zu tun!
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Das wird noch lustiger, wenn man es schafft, alle Autofahrer, denen Malte immer begegnet, mit nach Stade schickt.
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Das ist richtig, aber in § 9 Absatz 3 StVO ist nicht von links oder rechts die Rede. Also hat - hoffentlich - jeder Autofahrer verinnerlicht: wenn ich über die durchgehende Gegenspur einer Vorfahrtstraße rüberwill, muss ich diejenigen durchlassen, die diese Spur durchgehen nutzen wollen.
Da halte ich es für systematisch unglücklich, wenn der Fahrlehrer nicht mit § 9 (3) ankommt, sondern mit § 8 (1) StVO, wo RvL sofort durch den Verweis auf die VZ 205, 206, 301 und 306 aufgehoben wird.
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die vorfahrtregelnden Schilder
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Die Begrifflichkeiten müssen aber auch dann funktionieren, wenn die Kreuzung nicht exakt rechtwinklig ist. Ab welchem Winkel der Vorfahrtstraße redet man von »abknickender Vorfahrt«? Was ist, wenn da noch ein Seitensträßchen wäre?
Die Regelung »ich bleibe auf der Vorfahrtstraße, und wer über meine Fahrspur hinweg von der Vorfahrtstraße runter will, hat mich durchzulassen, nicht umgekehrt«, ist meines Erachtens systematisch besser herzuleiten als »rechts vor links« - nicht vergessen: da stehen Schilder, die üblicherweise die RvL-Regel aufheben!
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Der Herr Fahrlehrer bewegt sich aber auf dünnem Eis:
ZitatKommen beide von einer gleichwertigen Straße, gilt zusätzlich nach Art "rechts vor links"!
Beide Fahrzeuge kommen von der Vorfahrtstraße! Das rote Auto kommt aber für das andere Fahrzeug zusätzlich noch von rechts! Darum hat das rote Fahrzeug Vorfahrt!
Zitat von https://daubner-verkehrsrecht.info/2014/abknickende-vorfahrt-vorrang-oder-vorfahrtBeispiel 2
Ein Fzg-Führer folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße, der andere verlässt diese.
Pkw-Fahrer 1 ist “unechter” Linksabbieger, da er eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt.
Pkw-Fahrer 2 ist rechtlich gesehen ein Geradeausfahrer, da er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt. Gem. § 9 (3) StVO müssen Linksabbieger entgegenkommende Geradeausfahrer durchfahren lassen.Daubner 1 entspricht Fahrlehrer blau
Daubner 2 entspricht Fahrlehrer rot
Und Daubner entspricht dem, was ich 1984 gelernt habe: der rote Wagen folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße; der blaue will die Vorfahrtstraße verlassen und dazu über die Fahrbahn des roten Wagens rüberfahren. Er hat dabei Nachrang gegenüber dem roten.
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zu 2.: Am Konfliktpunkt folgt der Radfahrer aber der Vorfahrtsstraße noch bis zur nächsten Einmündung.
Sicher? Er kann ihr doch in dieser Richtung gar nicht folgen, weil da eine Einbahnstraße ist!
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Warum nicht? Für den Radfahrer gilt doch ebenfalls die abknickende Vorfahrt, oder übersehe ich was?

Ich will noch zwei Gedanken ergänzen.
1.
Ein Autofahrer, der in Blickrichtung des Fotos geradeaus von der abknickenden Vorfahrt runterfährt, rechnet doch vermutlich überhaupt nicht damit, dass von links (!) auf der falschen Seite (!) ein Radfahrer rüberbrettert und sich auf diese putzige rote Furt beruft. Der Autofahrer ist doch da gar nicht bremsbereit, so lange kein Fußgänger herumsteht (und der Fußgänger hätte Nachrang!).
2.
Wenn es kracht, dann haben sich zwei getroffen, die beide die Vorfahrtstraße verlassen haben. In meinen Augen ist dieses Verlassen an sich erstmal gleichrangig zu werten (niemand folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße). Ampeln stehen nicht herum. Damit gilt rechts vor links. Pech für den Radfahrer.
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Wer soetwas anordnet, gehört eingesperrt, mindestens aber entlassen.
In diesem unseren Lande werden aber unfähige Querulanten noch befördert, zum Beispiel zum Staatssekretär im Innenministerium.
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Der Verband »Pro Bahn« prangert so etwas seit Jahrzehnten an. Es gibt eine Powerpoint-Präsentation, mit denen der Verband die irrwitzige Kompliziertheit vorführt und sagt: »ÖPNV sollte so einfach sein wie Auto fahren. Da muss man ja auch nicht im Nachbarort andere Verkehrsregeln lernen oder an der Grenze das Lenkrad umbauen und neues Benzin tanken.«