Hat mit dem Thema nichts zu tun. Oder unterstellst du der Justiz, hier systematisch und nicht nur in Einzelfällen zu versagen?
Über die Schlagseite der deutschen Justiz auch nach Kaisers Zeiten kann man meterweise Literatur finden. Um eine Quelle zu nennen, die seit 50 Jahren konsultiert werden kann:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45302788.html
»Beide Fälle sind Beispiele aus der Dokumentation "Politische Justiz 1918 -- 1933", die der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, 41, und seine Ehefrau Elisabeth Hannover-Drück, 38, als "ersten Versuch eines Gesamtüberblicks" über die politische Gerichtsbarkeit der Weimarer Republik zusammengestellt haben**.
Die Autoren -- er begehrter Verteidiger in Prozessen gegen westdeutsche Kommunisten, sie Historikerin -- haben alle greifbaren Quellen durchforstet, von Zeitungsberichten über Reichstagsprotokolle bis hin zum politisch engagierten Aufsatz eines Mathematikprofessors von 1921.
Ergebnis: Allein in den ersten beiden Jahren der Republik, von 1918 bis 1920, verhängten deutsche Richter
* gegen Angeklagte von der politischen Linken wegen 13 Morden acht Todesurteile, 176 Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe;
* gegen Angeklagte von der politischen Rechten wegen 314 Morden kein Todesurteil, sondern lediglich einmal lebenslängliche Festungshaft sowie insgesamt nur 31 Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Mit dieser Gegenüberstellung lieferten Heinrich und Elisabeth Hannover den statistischen Beweis für eine Behauptung, die Professor Otto Kirchheimer von der "New School for Social Research" in New York bereits vor Jahren in seiner Grundsatzabhandlung "Politische Justiz" über die Weimarer Rechtspflege aufgestellt hatte: "Die meisten Richter betätigten sich mit ziemlicher Konsequenz als wohlwollende Schirmherren der sog. 'vaterländischen Kräfte'."
Die Gerichte, so urteilt Kirchheimer, "nahmen ... Straftaten von rechts, die sich gegen den neuen Staat richteten", einfach nicht "zur Kenntnis". Und: "Wurden die Täter in flagranti erwischt, so ließen die Gerichte sie laufen oder mit lächerlich geringen Strafen davonkommen; sie bewilligten ihnen Pensionen; sie verwischten die Spuren der Mörder von rechts; sie wuschen sie rein."
Weshalb aber Deutschlands Richter die Linke terrorisierten und Recht mit rechts verwechselten, das ist bislang nur unzureichend untersucht worden. Der Gießener Rechtsprofessor Friedrich Karl Kübler ist überzeugt, daß die Gründe für diese Rechts-Lage vor allem in der Veränderung zu finden sind, die das soziale Bewußtsein der deutschen Richterschaft im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfahren hat; eine Wandlung, die man nach Kübler "überspitzt als die Metamorphose liberaler Honoratioren zu Reserveoffizieren bezeichnen könnte".«
Dass NS-Richter auch nach 1945 weitermachen durften - und teilweise denjenigen Leuten, die sie vorher ins KZ geschickt hatten, nach 1945 die Entschädigung als NS-Opfer verweigerten, dürfte auch bekannt sein.
Der wichtigste Kommentator zum Grundgesetz war jemand, der das NS-Regime juristisch rechtfertigte. Wiki schreibt dazu:
»1935 erfolgte Maunz’ Berufung zum außerordentlichen Professor an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Als Professor in Freiburg (bis 1945) beschäftigte er sich hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Man zählt ihn, wie etwa auch Carl Schmitt, Ernst Rudolf Huber, Karl Larenz, Otto Koellreutter, Herbert Krüger und Ernst Forsthoff, zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren.«
Das Thema »NSU« hat Peter Viehrig oben schon angesprochen.
Aus den vielen anderen Bereichen, die man anführen könnte, greife ich mal heraus:
a) Was passiert, wenn Hunderte oder Tausende von Faschisten sich auf einer Wiese versammeln, Hakenkreuze, Hitlergruß und SS-Runen zeigen und zur Gewalt gegen anders Aussehende aufrufen?
b) Was passiert, wenn bei einer angemeldeten Demo rot-gelb-grüne Fähnchen hochgehalten werden?
Üblicherweise:
a) nix. Wenn hinterher Medien und Antifaschisten protestieren, erklären Polizei und Justiz, man habe leider, leider niemanden vor Ort festgestellt und müsse erst aufwendig ermitteln;
b) Helm auf, Knüppel raus und rein in die Kurdendemo