Das war doch ein Strafprozess? Also keine Schmerzensgeld sparen wollende Kfz-Haftpflicht beteiligt? Inwiefern spielt da die "Mitschuld" der Radfahrerin an ihren Schürfwunden überhaupt eine Rolle, wenn es darum geht, die Rücksichtslosigkeit des Unfallverursachers zu bestrafen? Es ist wirklich widerlich, wie sehr der § 254 BGB für victim-blaming zweckentfremdet wird...
Warum sollte man als Richterin nicht auch Durchschnittsradfahrern eine "Mitschuld" für Kopfverletzungen andichten - nur weil da dieser BGH da mal was gegensätzliches geurteilt hatte? Autofahrer sollten sich genau überlegen, wen sie hin und wieder umfahren und ins Krankenhaus befördern. Bei Rennradfahrern bekommt man nämlich einen Rabatt; weil man denen immer noch vorwirft, sie seien an erlittenen Kopfverletzungen selber Schuld, wenn sie keinen "Helm" getragen haben.
Moment mal:
»„Die Radfahrerin hatte eine Mitschuld, aber es ist nicht so, dass Sie gar nichts dazu konnten“, sagte Beuting.«
bezieht sich doch wohl auf den Sturz als solches:
»Der Verteidiger fragte die 60-Jährige nach ihren Fahrgewohnheiten, denn die Frau gab an, das E-Bike damals erst seit zwei Monaten besessen zu haben. „Ich fuhr damit aber beinahe jeden Tag“, sagte sie. Die Herrschingerin, die sich in Weilheim nicht so gut auskannte, gab an, dass sie die B 2 bei näherer Ortskenntnis nicht genommen hätte.«
Also Punkt 2 von Epaminaidos. Für mich klingt das wie: »Nur Idioten und Selbstmörder fahren auf der B2 Rad.« und »Wer sein Fahrrad beherrscht, wäre trotz Hupens nicht gestürzt.«