Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich weiß natürlich nicht, ob die beiden Fahrradampeln (die andere hängt neben dem Schaltkasten) immer noch existieren.

    Aber ich frage mich erstens, ob man als Radfahrer damit rechnet - man muss diese Ampeln ja regelrecht suchen, und ich kann mir vorstellen, dass jemand Ortsunkundiges, der dort mit querenden Fußgängern konfrontiert wird, so sehr auf erratisch sich bewegende Fußgänger achtet, dass er gar keine Chance hat, diese Winzampeln zu sehen.

    Zweitens frage ich mich, ob sich irgendein Fußgänger an die separate Fußgängerampel zur Querung des Radwegs hält.

    https://www.google.de/maps/@48.13518…!7i13312!8i6656

    Diese Ampel ist für die Fußgänger sichtbar, die die Fahrbahn überquert haben.

    Die Ampel für die Gegenrichtung, also die Fußgänger in der Umlaufsperre, sieht man hier:

    https://www.google.de/maps/@48.13507…0!7i4000!8i2000

    Dort sieht man einen eigenen Bettelknopf für die Fußgänger, um Grün für die Radwegquerung anzufordern.

    Frage an die Münchner: Wie sieht denn da die Praxis aus?


    Normalerweise gibt es ja keine Fußgängerampeln, die das Überqueren des Radweges regeln. Hier haben wir eine Fußgängerampel, die das Queren einer Fahrbahn regelt und per Bettelknopf geschaltet werden muss. Solange der nicht gedrückt wird, zeigt die Fahrbahnampel Grün.

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Dasselbe hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass die Fahrbahnampel auch für den Radweg gilt und ein Radfahrer, der bei roter Ampel durchfährt, Bußgeld und Punkt kassiert und bei einem Unfall mit einem querenden Fußgänger die Schuld aufgebrummt bekommt.

    Da diese Ampel auch für den Radweg gilt, muss logischerweise auch das Fußgänger-Rot für den Radweg gelten. Jeder Fußgänger, der den grün beampelten Radweg überquert, um an den Bettelknopf zu kommen, begeht also einen Rotlichtverstoß.

    In der Gegenrichtung hat die Fahrbahnampel übrigens nur Gelb und Rot:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Hier würde ich aber auch davon ausgehen, dass sie nicht für den Radweg gilt, denn der wird hier stark von der Fahrbahn abgesetzt.

    Fazit: Für die Fahrbahn ist alles perfekt geregelt, der Rest soll sehen, wie er klarkommt.

    Ich habe denen mal ein Feedback hinterlassen. Die bekommen ja auf der eigenen Diskussionsseite erfreulicherweise auch schon einigen Gegenwind.

    Irgendwie gilt immer noch: Wes' Brot ich ess', des Lied ich sing. Die SZ gehört seit einiger Zeit dem Verlag, der in Stuttgart meinungsführend ist. Und diverse Leute haben bereits angemerkt, dass dies auf die redaktionelle Linie voll durchschlägt. Knallhart pro Betonmafia rund um S21 und den Tunnel für die 2. Stammstrecke; umweltfreundliche Alternativen werden verschwiegen oder lächerlich gemacht, und im Zweifel lieber für die Autoindustrie als für Bahn und Fahrrad.

    Der Fahrstuhl ist einer von der kurzen Sorte, da passt ein Hollandrad nur schräg oder zumindest mit schräggestelltem Vorderrad rein.* Ich kann mir die fiktive Gegendarstellung lebhaft vorstellen. Malte hat solche Rambotypen ja auch schon erlebt.

    * Wenn man sieht, wie vollgestopft der manchmal oben im Busbahnhof ankommt: eine Person im Rollstuhl, eine Mutter mit Kind und Buggy, zwei Rentner mit Hackenporsche - und es hat Ewigkeiten gedauert. Klar, die brauchten wahrscheinlich drei Anläufe, bis alle reinpassten und dann die Türen zugingen. 20 cm breiter und einen halben Meter länger, liebe Stadt und liebe Bahn!

    Ich gehöre ja zu der für manche Autofahrer unbekannten Spezies von Radfahrern, die einen Führerschein haben. In der Fahrschule habe ich gelernt: das Tempolimit gilt ab dem Schild. Also zum Beispiel auch Tempo 50 ab Ortseingangsschild. Insofern finde ich den nüchternen Verweis des Senats auf die Rechtslage sehr passend. (Angemessener wäre natürlich, wenn das Abendblatt den Thering mal auseinandernehmen würde nach dem Motto »Jetzt hat er sich endgültig disqualifiziert« oder »Das will ein Verkehrsexperte sein?«.)

    Seltsamerweise wird von Radfahrern erwartet, dass sie eine rote Ampel genau an der Haltelinie oder Ampel befolgen und dass sie bestimmte Schilder sogar antizipieren: nämlich wenn das Blauschild erst Dutzende von Metern hinter der Kreuzung/Einmündung steht. (Und es dort keine Möglichkeit mehr gibt, auf den Hochbordradweg zu wechseln ...)

    Die Ergebnisse sind:

    • von den befragten Verkehrsteilnehmern fühlen sich 54% durch Tempo 30 nachts sehr beeinträchtigt, weitere 12% eher beeinträchtigt

    Laut Quelle waren das 197 Personen, die als »Verkehrsteilnehmende« bezeichnet werden, mit denen NICHT Fußgänger gemeint sein konnten, denn es wurde danach gefragt, wie oft sie die Strecken gefahren sind. Ich kann aber nicht erkennen, ob auch radfahrende Verkehrsteilnehmende gemeint waren und zu den Antwortenden gehören.

    Ah, ja, danke, dann wird das klarer. Damit die Brücke nicht zusammenkracht, soll die Belastung in kg/cm2 dadurch verringert werden, dass ich absteige. Ist logisch. Habe ich 1995 im Nationalpark auf Rügen gelernt, als uns der Tourguide erklärt hat, warum bestimmte Bereiche zwar betreten, aber nicht beradelt werden dürfen.

    (Okay, vielleicht wäre es mit den Ballonreifen der Monsterbikes etwas anders.)

    ^^

    (Ja, ich habe die Erklärung mit der Höhe des Geländers gelesen. Schade, die ist sooo banal ...)

    Kann man die Gemeinde mal fragen, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, ob schon mal Radfahrer, weil sie versucht haben, bei voller Fahrt das Kleingedruckte zu lesen, in die Büsche oder das Geländer geknallt sind? Oder mit welcher Verzögerung Radfahrer bremsen müssen, damit sie noch vor dem Brückenbereich (wo fängt der an?) zum Stillstand kommen? Oder warum die nicht hinschreiben »Wir haben kein Geld / keinen Bock, das Brückengeländer zu erhöhen, Weiterfahrt auf eigene Gefahr«?

    Es ist nicht »Privatgrund«, sondern ein gesondert markierter Stellplatz am Straßenrand. Zum Beispiel innerhalb einer Anwohner-Parkzone, sprich: ich kann die Greenwheels-Karre nicht einfach auf einen freien Platz 20 Meter weiter stellen ...

    Meine Miete steigt dadurch nicht, denn selbst wenn ich auf den letzten Drücker komme, würde Greenwheels mir nichts berechnen.

    Ich habe »nur« Ungelegenheiten in Form von Zeitverlust, Parkplatzsuche und Telefonat. Dito der nächste Kunde, der womöglich das Auto nicht sieht und telefonieren muss.

    Und dann wäre ja noch die Frage, wer da was einfordern kann. Ich oder Greenwheels ...

    Das steht »kann ... bezeichnen«. Und nicht »bezeichnet«. Es sind also auch andere Interpretationen zulässig, und die am nächsten liegende ist: »Hier droht Gefahr, und als Radfahrer steigen Sie besser ab.« Allerdings steht ja nicht da, wo der Brücken»bereich« endet, sage ich mal ganz spitzfindig. Muss ich nur zwei Meter schieben - oder fünfzig Meter? Deswegen vorhin meine Frage nach der Beschilderung aus der Gegenrichtung.*

    * Das hat man ja auch manchmal beim Autofahren. Da steht zum Beispiel »30« mit »250 m« und »Schule«. Mein Tacho zählt aber nur Kilometer, nicht Meter. Da hilft dann ein Blick auf die Gegenseite - wenn ich dort das Schild für die Gegenrichtung erkenne, weiß ich, wo das Limit endet.

    Schaut ihr bitte auch mal auf die Bodenbeschaffenheit innerhalb dieser Ringe? Da ist Erdreich. Diese Ringe sollen vor allem verhindern, dass Personen über das Erdreich latschen, es verdichten und das Wachstum des Bäumchens gefährden. Ach ja, Hunde können auch nicht mehr am Stamm das Beinchen heben ...

    Eine Radfahrerin wurde von einem Citroen „aufgeladen“ — und die Belehrung über Fahrradhelme ist in etwa so lang wie die eigentliche Unfallmeldung: Citroen lädt Radlerin auf

    Interessant finde ich ja die zusätzlichen Details: Radfahrer werden immer als Person dargestellt, Kraftfahrer werden anhand ihres Fahrzeuges identifiziert. Das klingt dann besonders schön, wenn quasi das Kraftfahrzeug den Unfall verursacht, nicht aber die Dame, die das Kraftfahrzeug geführt hat.

    Dieser Polizeimeldung fehlt nur noch der Hinweis: »Diese Meldung wurde Ihnen präsentiert von Bell, Uvex und Cratoni«

    Doch dann wird's richtig frostig, wie Robert Scholz, Metereologe beim Deutschen Wetterdienst Hamburg, im Gespräch mit der MOPO erklärt: „In der Nacht zu Sonntag fallen die Temperaturen auf bis zu minus sechs Grad, in Hamburg müssen Fußgänger und Autofahrer deshalb mit Glätte auf Straßen und Fußwegen rechnen.” – Quelle: https://www.mopo.de/29437014 ©2018

    Na, da bin ich aber froh, dass ich als Radfahrer offenbar nicht mit Glätte rechnen muss, schon gar nicht auf Radwegen.