Beiträge von Fahrbahnradler

    Idealerweise wäre das so. Aber zumindest in Hamburg sind trotz der Fahrpreise zu Stoßzeiten die Busse und Bahnen überfüllt. Kostenloser ÖPNV würde das nur noch schlimmer machen. Außerdem ist immer zu befürchten, dass kostenloser ÖPNV den Radverkehr kannibalisiert. Ach, du kennst diese Argumente eh alle.

    ...

    Man kann das Thema drehen und wenden wie man will. Wenn man weniger KFZ will, dann wird es immer zuerst die treffen, die wenig Geld haben. Das finde ich grundsätzlich auch in Ordnung, aber für diese Menschen braucht es Alternativen. Z. B. einen gut ausgebauten ÖPNV. Oder Fahrrad oder E-Bike.

    ad 1:

    »Stoßzeiten« sind zum Beispiel auch die Zeiten zwischen 12 und 15 Uhr außerhalb der 5-Minuten-Teilstrecken der U-Bahn. Heute wieder erlebt: U-Bahn endet in Fuhlsbüttel-Nord. Schon in Ohlsdorf sieht man viele Leute auf dem Bahnsteig stehen, die gar nicht erst in diese Bahn einsteigen, weil sie weiter als bis Fuhlsbüttel-Nord müssen und lieber 5 Minuten auf die nächste Warten, um dort noch einen Platz zu ergattern. In Fuhlsbüttel-Nord bleiben etwa 98 Prozent der Aussteigenden auf dem Bahnsteig und warten. Die folgende, bis Norderstedt fahrende Bahn hat keine freien Sitzplätze mehr, die Wartenden verstopfen die Flächen zwischen den Türen, kaum einer geht in den Gang zwischen den Sitzen, denn ... an der nächsten Station, Langenhorn-Markt, steigen sehr viele wieder aus, u. a. weil sie von dort mit Bussen weiterfahren. Hamburg ist nicht bereit, den 5-Minuten-Takt nach Norden zu verlängern.

    ad 2:

    Ich hätte einen Vorschlag, wie man nicht immer zuerst die (Autofahrer) trifft, die (im Verhältnis zu anderen Autobesitzern) wenig Geld haben: man erlässt Fahrverbote nach Hubraum, PS, Gewicht oder Länge. Dann bleibt der Mercedes S 500 draußen, während der Fiat 500 noch fahren darf.

    "Wenn der Radverkehr gut läuft, haben die Autofahrer mehr Platz auf der Straße und können besser fahren."

    Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang nicht.

    Ich schon: Wenn viele derjenigen Autofahrer, die aufs Fahrrad umsteigen können und wollen, dieses tun (weil das Angebot für sie verbessert wird), dann haben die verbleibenden Autofahrer mehr Platz.

    Gibt es auch in der Version: Wenn viele Leute auf Fahrrad oder ÖPNV umsteigen, dann brauchen sie nicht mehr so viele Parkplätze, und der Paketdienst findet freie Flächen seitlich und »muss« nicht mehr auf der Radspur parken.

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Ich bin kein studierter Jurist, aber Germanist und ehemaliger Betriebsrat, habe also zumindest mit Arbeitsrecht und diesen »muss«, »soll« und »kann« - Geschichten zu tun gehabt.

    »ist zu« = »muss«; das »stets« bekräftigt noch die Norm. Heißt: »Immer und überall, ohne Ausnahme«.

    Aber jetzt kommt der Germanist und weist darauf hin, dass es nicht heißt »... sind stets Radwegefurten zu markieren«, sondern »sind Radwegefurten stets zu markieren«. Sprich: Wenn es welche gibt, sind sie stets zu markieren.

    Ob es welche geben muss, geht aus diesem Satz nicht hervor. Welche Regelung greift da? Wo steht das was? (Ich bin zu faul zum Suchen ...)

    Zitat von http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Enge-Podbi-Radfahrer-duerfen-oft-nicht-ueberholt-werden

    Abstandsmessungen und -kontrollen seien „Bestandteil der Polizeiarbeit. Sie werden regelmäßig vorgenommen“, teilt die Polizei mit.

    Der Halleysche Komet kommt auch regelmäßig ...

    Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.

    Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.

    Wobei der nicht aus Jux und Dollerei (= zum Angeben) gerast ist, sondern um sich der Entdeckung nach Begehung einer anderen Straftat zu entziehen.

    Zitat von § 211 Absatz 2 StGB

    »Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«

    Das heißt, das Verdecken lag vor, es musste nur noch geklärt werden, ob auch das »um zu« vorlag, weil er ja nicht beschlossen hatte, genau diesen Menschen zu töten. Also der »bedingte Vorsatz«.

    Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?

    Mit der Hamburger Polizei, die ja als hanseatische Spezialität gleichzeitig die Straßenverkehrsbehörde stellt, hatten wir bei Straßenplanungen bereits mehrfach unsere liebe Not, gerade hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, die mit der Begründung abgelehnt wurden, dass man Kraftfahrern diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht begreiflich machen könne und keine Kapazitäten für Geschwindigkeitskontrollen vorhanden wären.

    So ähnlich läuft das vor der Max-Traeger-Schule unweit meines ehemaligen Wohnortes jetzt mit einem Fußgängerüberweg. Der befindet sich in einer Tempo-30-Zone, dort gehört er laut den Richtlinien gar nicht hin, aber sowohl das Bezirksamt Eimsbüttel als auch PK 27 verstehen sich nicht unbedingt darauf, den Eltern den Sachverhalt verständlich zu machen: Kampf um einen Zebrastreifen

    Dann kommt die Polizei mit so etwas um die Ecke:

    Da könnte die Polizei als Straßenverkehrsbehörde ja mal tätig werden, denn es scheint hier ja um mehr zu gehen als eine gefühlte Sicherheitsproblematik der Schulkinder und Eltern; im Sichtbereich parkende Autos scheint es ja schonmal zu geben. Das ist im Bereich eines Fußgängerüberweges mindestens unschön, wenn nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit.

    Kommt zufällig jemand häufiger an dieser Stelle vorbei und könnte eine Einschätzung abgeben, wie es dort um die Verkehrssicherheit bestellt ist?

    Vorschlag an die StVB: Engstelle draus machen, so dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.

    Gut, klares Hamburger Problem, dass alles durch den Hauptbahnhof muss. Mit dem Auto ist Langenhorner, Fuhle, Ring2 ja nur geradeaus und zu der Zeit auch frei.

    Richtig. Solange ich »parallel« zur U-Bahn fahre, bin ich auch abends um 20 Uhr oder morgens um 5 Uhr nicht schneller. Aber Ohlsdorf-Horner Rennbahn ist zu der Zeit per Auto schneller als Ohlsdorf-Jungfernstieg mit der U-Bahn.

    Ja, und das Hamburger Problem wird noch zementiert, äh: betoniert, mit der neuen U5, die von Nordost nach Nordwest nicht direkt, sondern - genau! - durch den Hauptbahnhof fährt.

    In Hamburg durftest und darfst Du kein Haus ohne Parkplätze bauen, aber sechsspurige Schneisen durch die Botanik schlagen darf man, ohne dass eine U-Bahn drunter oder eine Stadtbahn in die Mitte muss. Luruper Chaussee, Kieler Straße, Bramfelder Chaussee, Ring 2, Ring 3, Steilshooper Allee ... Großwohnsiedlungen und Bürostadt ohne Schnellbahnanschluss ... man müsste die damals verantwortlichen Planer und Entscheider eigentlich noch nachträglich an einen Marterpfahl binden und auf die fetten Kreuzungen stellen.

    Für den Rotlichtverstoß muss er auch die Fahrbahn nicht überqueren. Es reicht wenn er in sie einfährt.

    Ja ha, aber mir geht es darum, dass im Urteil steht, er habe trotz Rotlicht »die Straße« überquert. Bis zur Bordsteinkante war alles legal, also auch das »Überqueren« des Gehweges und des »Radweges« auf dem durchgehend gepflasterten Radweg. Mangels Haltelinie kann nur der Bordstein maßgeblich sein. Und nicht vergessen: die angeblich maßgebliche Ampel steht auf der anderen Seite der Fahrbahn!

    Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.

    Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.

    Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.

    Das erste habe ich schon überlegt, lohnt sich aber nicht. Das macht nur aus 8 Minuten Fußweg 3 Minuten mit dem Rad. Umsteigen vermeiden ist nicht. Und die Bahn ist morgens so brechend voll, dass ich wahrscheinlich ständig angepöbelt würde. Da bin ich nämlich wegen des ständigen Wechsels von Ausstieg links und Ausstieg rechts schon ein Hindernis, wenn ich mit Rucksack dastehe.