Beiträge von Fahrbahnradler

    Due Urteilsbegründung hätte kaum besser sein können. Nicht ein Wort dazu, dass die Polizisten der Aufffassung waren, Du hättest anhalten können. Und auch kein Wort, dass Deine Geschwindigkeit unangemessen gewesen sein könnte.

    Statt dessen ein Sachverhalt (24 km/h und 4 m), laut dem der Verstoß unvermeidlich war.

    Stimmt, das fiel mir auch auf: nix von »zu schnell«. 24 km/h kann nicht unangemessen sein. Die Autos fahren da legal 50 km/h.

    Die schreiben wirklich »die Alsterglacis«? Schreiben die auch »die Heiligengeistfeld«?

    Okay, zur Sache. Mindestens 24 km/h sind mindestens 6,66 m/s. Bei »mindestens 4 m« warst Du höchstens 5 m von der Ampel entfernt, denn sonst hätten sie »mindestens 5 m« geschrieben. Das bedeutet: Bei 24 km/h und 4 m war die Ampel 0,6 Sekunden lang rot. Bei 24 km/h und 5 m war sie 0,75 Sekunden lang rot. Solltest Du schneller gefahren sein (was sagte nochmal der Tacho?), war die Zeit kürzer. Also: Weit unter einer Sekunde.

    Zum Thema Vollbremsung, Bremsweg usw. hattest Du ja schon geschrieben.

    Dann steht da ein Klopfer drin: »Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht.«

    Wer hat das denn behauptet???

    Außerdem steht kurz danach der logische Widerspruch: »... schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte.«

    Ja was denn nun?

    Ach ja: »Dennoch überquerte er die Straße.« - Nein, Du überquertest die Fahrbahn. Wenn das Gericht so etwas nicht auseinanderhalten kann ...

    Ich würde in die Stellungnahme die Ergebnisse Deines Selbstversuches reinnehmen: Du hast versucht, so zu fahren, wie die Obrigkeit das wohl haben will, und hast festgestellt, dass dieses erratische Fahren lebensgefährlich ist.

    Zitat von Hermann Knoflacher

    Wann ist das Fahrrad in der Praxis das beste Fortbewegungsmittel?

    Im städtischen Gebiet bei Entfernungen bis zu fünf oder sechs Kilometern ist das Rad oft schneller als ein öffentliches Verkehrsmittel. Abgesehen davon gilt: Der öffentliche Verkehr ist ab zwölf km/h das effizienteste Verkehrsmittel. Bis zu vier oder fünf km/h ist es der Fußgänger. Dazwischen liegt die Nische des Radverkehrs, der einen großen Teil der städtischen und auch der ländlichen Mobilität abdecken kann.

    Heute selber erlebt - ich war ausnahmsweise mit dem Carsharing-Auto auf der Arbeit. Heimweg 16,4 km von Hoftor bis Haustür in Hamburg: 25 Minuten. Kurz bevor ich ankam, dachte ich beim Blick auf die Uhr: »Oh, ohne Auto würdest Du jetzt immer noch an der ersten Station auf die U-Bahn warten.«

    8 Minuten Fußweg, 12 Minuten U-Bahn, 10 Minuten Umsteigen, 25 Minuten U-Bahn, 3 Minuten zum Fahrrad, 6 Minuten mit dem Fahrrad, macht 64 Minuten. Da die U-Bahn nur alle 20 Minuten fährt (wir sind in Hamburg und nicht in Wien, da wären es alle 5 Minuten) und einen Umweg macht, der die Strecke auf 24 km bringt (bei 14,2 km Luftlinie), geht das hoch bis 84 Minuten Wegezeit.

    Das war morgens um fünf. Nachmittags in der Rush-Hour sähe es anders aus: U-Bahn alle 5 Minuten, Umsteigen am Jungfernstieg nur 3 bis 5 Minuten, dann wäre der »Umweltverbund« bei 57 bis 62 Minuten Wegezeit. Das Auto läge wahrscheinlich irgendwo zwischen 35 und 55 Minuten, je nach Staulage, wäre aber immer noch schneller als dieser HVV mit seinem jämmerlichen Schienennetz.

    Böse schauender alter Mann ärgert sich über Radfahrer, die nicht an roten Fußgängerampeln halten

    (*edit: Bild 3/6)

    https://www.wn.de/Muenster/36691…r-Fahrradfahrer

    *edit: Auch Bild 1/6 ist toll: Radschnellweg mit Schritttempo

    Zitat

    »„Ich habe ein Problem mit Sonderregelungen für Fahrradfahrer“, sagte er unserer Zeitung bei einem Verkehrssymposium der Gewerkschaft der Polizei (GdP).«

    Also weg mit den Blauschildern.

    Ehrlich? Die Verkaufs- und Informationsplattform der Bahn ist super, und das sieht man immer dann, wenn die Mitarbeiter ausländischer Bahnen "ihre" Routen auf der DB-Webseite nachschauen (so zB gesehen in Litauen). Ich würde mir da eher eine vernünftige Integration mit anderen Buchungssystemen wünschen. Es kann doch nicht angehen, dass ich mit ein paar Klicks so etwas wie "München-Oslo" oder "München-Rom" als Flugticket buchen kann, aber für ein Bahnticket zig verschiedene Webseiten abfragen muss bzw. nur Teilstrecken buchen kann...

    Du rennst bei mir/uns offene Türen ein:

    https://back-on-track.eu/resources-for-…kets-in-europe/

    Wir haben es dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gesagt, dem EU-Parlament, der EU-Kommission, dem Schweizer Parlament ...

    ... und wir fragen gerade die Parteien zur Europawahl. Zwar nicht direkt nach der Fahrradmitnahme, aber nach Erleichterungen/Verbesserungen für den internationalen Bahnverkehr:

    https://back-on-track.eu/election-corne…ament-election/

    Die Saison der polizeilichen Jahres-Unfallbilanzen fängt allmählich an. Macht euch darauf gefasst, dass der kraftfahrende Mainstream (und damit meine ich ausdrücklich auch den ADFC) die infolge des dank Rekorddürre sehr starken Radverkehrsanstieges bundesweit sprunghaft angestiegenen Unfallzahlen weidlich zum abschreckenden "Scare-Mongering" nutzen wird.

    https://www.t-online.de/nachrichten/pa…aehrlicher.html

    (Das begleitende Forum dazu besser nicht lesen, sonst Brechreiz)

    Mail an die Redaktion ist raus.

    Zumindest in der Vergangenheit war das häufig so. In Hamburg gibt es zumindest das Versprechen, Radverkehr bei zwei neugebauten Elbquerungen zu berücksichtigen. Ob das dann wirklich so kommen wird, wird sich zeigen.

    A1 über die Norderelbe

    Tunnel unter'm Köhlbrand

    Ich habe vor zwei Wochen die Pressesprecherin der Behörde wegen der Norderelbbrücke angeschrieben. Bisher Null Reaktion.

    Der Urheber verkauft alle seine Rechte an einen Verwerter und ist damit selbst aus der Sache raus. Der Verwerter nimmt dann dessen Urheberrechte wahr.

    Es muss doch allen klar sein, dass es ausschließlich um Verwerter geht und Urheber egal sind.

    Ja, aber Urheber bin ich trotzdem noch!

    "Yesterday" stammt von John Lennon und Paul McCartney, egal welche Plattenfirma mit der GEMA abrechnet.

    Urheberin des Logos von Nike ist Carolyn Davidson, egal ob die Firma ihr damals 2 Dollar pro Stunde für 17,5 Stunden Aufwand gezahlt hat, später noch 500 Aktien draufgelegt hat oder irgendwelche anderen Deals gemacht hat.

    Urheber des Zeichens "€" ist nicht die Europäische Kommission ...

    Und so weiter.

    Meine Texte werden von einem Verlag verbreitet, der dafür Seitenhonorar bezahlt und mich als Autor nennt. Jeder, der das kauft, sieht, dass ich der Urheber bin. Außerdem gibt es Tantiemen der VG Wort. Wenn ein Schulbuchverlag was davon drucken will, dann muss der Schulbuchverlag zu mir kommen, mein Einverständnis einholen und extra bezahlen.

    Im Heise-Artikel ist eine schöne Reaktion von Herrn Voss verlinkt:

    https://twitter.com/AxelVossMdEP/status/1096079281476648960

    Was ist denn das für eine Art der Auseinandersetzung?

    Der Typ hat sich offensichtlich viel bei Trump abgeschaut.

    Das Wort »Eigentumsrechte« finde ich sehr bezeichnend. Da geht es um »Urheberrechte« und »Verwertungsrechte« und den Widerspruch zwischen beiden ... und der redet von Eigentum ...

    Ja welches denn?

    Der Autor hat (hoffentlich) scheinbar keinen Führerschein?

    Soviel Blödsinn in einem Artikel. Von wegen "Stuttgarter Lösung" und "Bedeuttung des gelben Blinklichtes". Normalfall nach StVO! Steht mehr als deutlich im Gesetzestext und lernt jeder in der allerersten Fahrstunde. :|

    Steht sogar im Artikel:

    Zitat

    »Das Problem ist allerdings: Viele Autofahrer kennen die Regeln nicht. Nämlich Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass Abbieger grundsätzlich warten müssen. Egal, ob mit oder ohne Ampel, egal ob mit oder ohne Gelbblinklicht. Wer nach rechts abbiegt, muss andere durchfahren lassen, also Stadtbahnen oder Radfahrer, „die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren“.«

    Allerdings würde ich sagen, dass Autofahrer durchaus auf Fußgängerampeln achten. Manche allerdings nur dann, wenn sie einen bei Fahrbahn-Grün geradeaus fahrenden Radler empört auf das rote Ampelmännchen hinweisen ...