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... und jetzt stellen wir uns mal einen utopischen Rechtsstaat vor, der zwar nicht vor Fehlern beim Aufstellen von Schildern gefeit ist, der aber folgendes Prinzip kennt:
- ein*e Bürger*in bemerkt etwas, das anscheinend gegen die Regeln verstößt
- diese Person macht die Behörden darauf aufmerksam
- die Verwaltung prüft (und zwar so gründlich, als sei ein Kommando des zuständigen Ministers bei ihr eingetroffen)
- die Verwaltung trifft alle notwendigen Maßnahmen; und wenn die Meldung der Person die Behebung eines Fehlers/Missstandes/Gefahrenquells zur Folge hatte, wird eine Prämie ausgeschüttet
Vielleicht weil es ein Verhältnis wie Sturmflut zu Sintflut ist?
Wenn so Rechtsstaat funktioniert, dann gute Nacht.
Da gebe ich Dir Recht. Die Klassenjustiz ist/wird bisher nicht beseitigt. Und Klassenjustiz (böser Ausdruck, ja, ich weiß!) fängt schon da an, wo Verwaltungen mit einem "dann verklag uns doch!" grinsend nichts tun, anstatt den Vorschriften zu folgen.
Was bin ich froh, dass ich eine normale Bremse habe ...
Aber warum sollte es nicht ausreichen, auf das tägliche Geschehen im Straßenverkehr entsprechend zu reagieren? Flächendeckend Blitzer, Lappen weg und gut.
Muss denn erst was passieren?
Nein, sondern die dortige Entbindungsstation versucht, nachts Steißgeburten zu vermeiden. ![]()
Gutes Stichwort! Eine winzige Klimademo auf der A1 wurde gerade verboten. Genehmigt wurde nur die A255, weil es da nicht so stört:
https://www.mopo.de/hamburg/protes…auf-a1-37792680
ZitatSymbolisch soll die Radtour deshalb auch über einen kurzen Autobahn-Abschnitt auf der A1 führen. Die Versammlungsbehörde hat dies nun jedoch mit dem Hinweis auf „verheerende wirtschaftliche Folgen“ abgelehnt, wie das Bündnis mitteilte.
Google Earth lässt vermuten, dass der Rechtsabbieger einen eigenen Grünpfeil hat.
Die Antwort auf diese Frage dürfte die Verkehrsbehörden verunsichern.
Vielleicht gilt es ja nur für die schmale Piste vor dem Unterstand auf der anderen Seite ... ![]()
Was ich mich immer frage: glauben diese Behördenfuzzis eigentlich, was sie da erzählen?
Bei mir hat's doppelt so lange gedauert. Wegen der verbalen Hinweise darauf, dass ich auf der Fahrbahn so gut wie keines der Probleme vorfinde, das diese Radwegkampagne beseitigen möchte ...
komisch. bei mir wird für Hamburg mit Datum 12/1943 eine völlig intakte Innenstadt gezeigt, bei der die Alstertarnung noch steht, Hbf und Dammtorbahnhof ohne Tarnung auskommen und für den Flakturm auf dem Heiligengeistfeld noch nichtmal die Arbeiten begonnen haben.
Selbst die frühesten Bombenangriffe sind auf den Bildern nicht zu erkennen.
Die Aufnahmen stammen nicht aus 1943.
Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.
Wundert mich eigentlich, dass da noch niemand bei Google auf der Matte steht und das angezeigte Datum kritisiert.
Das meinte ich. Hamburg sah 12/1943 real nicht mehr so gut aus.
Ich habe mir das eben mal angeschaut: 12/1943. Dresden sah da wesentlich besser aus als Hamburg.
Heute ist übrigens der letzte Tag der Umfrage, falls noch jemand am Fahrradklimatest teilnehmen möchte und das bislang eher aufgeschoben hat.
Ich habe meine Sechsen schon verteilt ...
Und selbst jenseits des Gefühls ...
Da stellt eine Behörde durch Beobachtung fest:
ZitatDie Abstände bei Überholmanövern zwischen Velos und Fahrzeugen sind nach der Einführung der Kernfahrbahn kleiner geworden. Ebenso haben sich die Randabstände der Velofahrenden zum Strassenrand verkleinert.
Und schreibt zugleich:
ZitatDen Radfahrenden in Birmenstorf steht mit der Einführung der Kernfahrbahn mehr Verkehrsfläche zur Verfügung als in der Norm (Normalprofil) vorgesehen.
Aber es gibt in der Schweiz ja noch mehr Freihändiges, wie ich letzte Woche erfahren durfte: da präsentierte ein Institut Zahlen zur Umweltbilanz von Nachtzügen, und auf Nachfrage, mit wie vielen Plätzen pro Wagen und mit welcher Auslastung man gerechnet habe, und ob man den geringeren Energieverbrauch durch niedrigere Geschwindigkeiten und größere Länge der Züge einkalkuliert habe, kam ein "Wir haben dazu keine Untersuchungen, das ist das Bauchgefühl unserer Experten."
Da fragt man sich: merken die gar nix mehr?
Was hat die Stadt Kiel gesagt? Das sei ein
???
Als Logistiker sage ich, man müsste die Auslastung von allem erhöhen. Alleine wie viele Badezimmer, Werkzeuge und Gärten so ungenutzt rumexistieren geht eigentlich auf gar keine Kuhhaut.
So hat man vor 100 Jahren gebaut - man betrachte die Rotklinkerbauten aus der Ära Schumacher in Hamburg, Dulsberg zum Beispiel: Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftswaschkeller ... dahinter steckte sozialpolitische Absicht.
Ich glaub, ich habs kapiert. Das geht lt. Epaminaidos tatsächlich nach Sätzen im Sinne der Anzahl von "ganzen Sätzen", nicht nach Sätzen im Sinne von Absätzen. Also Satz 1 ist gar nicht (1), sondern der erste Satz in (3a). Muss man wohl irgendwann irgendwie lernen.
Mein Trost: Meine Kids wüssten es vermutlich trotz Abitur auch nicht.
Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...
(Ich habe sowas in der Schule auch nicht gelernt: wir hatten auch kein "Bildungsministerium", sondern ein "Kultusministerium", und der Ministerpräsident des Bundeslandes während meiner Gymnasialzeit gehörte als ehemaliger Marinestabsrichter zu den "furchtbaren Juristen" ...)
Es gibt übrigens gedruckte Ausgaben, in denen am Beginn jedes Satzes eine kleine hochgestellte Ziffer steht, damit man "Satz 1" (oder auch mal.: "Satz 12") leichter findet.
Nehmen wir ein Beispiel:
Zitat§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
- wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
- wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
- auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
Die Bestimmung zum Abstand beim Überholverbot befindet sich somit in
§ 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 3 StVO.