Wo sind denn da die blauen Schilder? Wenn da keine stehen, ist ja wohl alles egal ...
Beiträge von Fahrbahnradler
-
-
-
Da bin ich etwas zwiegespalten. Einerseits wird die Autobahn mehr KFZ Verkehr fördern. Andererseits ist der massive Durchgangsverkehr auf der B73 auch sehr unerfreulich für die betroffenen Ortschaften.
Wie häufig fahren da eigentlich Busse und Bahnen?
(Und warum gibt es nicht seit 20 Jahren eine S-Bahn von Neugraben über Airbus und Waltershof nach Altona?)
-
Alles anzeigen
Es geht nicht gegen dich, aber das kennt man als Lehrkraft als typisches Bullshit-Bingo. Ob PC, Tablet, Unterrichtsmaterialien, Hefte, Papier, Stifte, Druckertinte, unbezahlte Dienstzeit auf Klassenfahrten u. v. m.
1.) Ihr verdient doch auch genug.
2.) Bekommst du doch von der Steuer wieder.
Ich kann es halt nicht mehr hören.
So auch hier: Für die Gesundheitsfürsorge seiner Beamten ist eigentlich der Dienstherr zuständig, also auch für den koneketen Gesundheitsschutz vor Ort. Meine Erfahrungen nach 19 Jahren als Beamter an der Schule: Diese Fürsorgepflicht existiert nur auf dem Papier.
Ich erwarte auch eher keine steuerliche Brücksichtigung. Und selbst wenn: Je nach Höhe der Bewerbungskosten wird es nichts oder nur einen Anteil Rückerstatung ergeben, niemals einen 1:1-Ersatz. Zudem besteht in der Schule keine Pflicht zum Tragen eines FFP2-Schutzes, sondern nur einer Alltags- oder OP-"Maske" - und das auch nur seit einer WOche, davor nur auf Fluren usw., für Lehrkräfte ohnehin freiwllig. Schleswig-Holsteins Amtsärzte sind der Auffassung, Personen mit Diabetes, Asthma und über 65-jährig (ein Kollege von mir) könnten problemlos Präsenzunterricht machen, während bspw. in Hessen Betretungsverbot für solcge Gruppen vorherrscht. Nun ja.
Es ist auch gar kein großes Lamento. Ich muss mene Familie und mich schützen, habe daher schon im Mai "eingekauft".
Ich verdiene einen Teil meines Geldes als Berater für studentische Steuerfragen beim Uni-AStA. Meistens bin ich derjenige, der sagen muss "nee, Du kriegst das nicht 1:1 wieder, sondern Dein Einkommen sinkt entsprechend, und ob Du dadurch Steuern sparst, müssen wir erstmal nachschauen".
Und ja, die Schule sollte. Aber wenn sie es nicht tut und Du das Geld aufwendest, dann setz es in die Steuererklärung. Sollte dass Finanzamt rummeckern, würde zumindest bei mir der Adrenalinspiegel ziemlich steigen ...
Warum dürfen wir ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht der Mittelpunkt des gesamten Berufslebens ist, mit bis zu 1.250 Euro absetzen? Weil es in der Zeit, als das auf Null Euro gesetzt war, ein paar Lehrer gab (im Schwobaländle), die ihren Rektor aufgefordert haben, ihnen einen Arbeitsplatz an der Schule zuzuweisen: mit Internet, abschließbar wegen Laptop usw., für Klausurvorbereitung, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen ... - die Schule hat natürlich "Hääää?" gefragt. (Auf Hochdeutsch heißt das: "Wie bitte? Ich fürchte, ich verstehe diese Frage nicht ganz.") Dann bekamen sie eine schriftliche Antwort, dass es solche Arbeitsplätze nicht gebe. Die Lehrer sind damit bis zum Bundesfinanzhof und haben daraufhin das Arbeitszimmer wieder anerkannt bekommen. Grande Blamage für den Gesetzgeber ...

Also in diesem Sinne mit Hoffmann von Fallersleben:
Nicht betteln, nicht bitten! Nur mutig gestritten!
-
Für mich irrelevant, da ich auf eigene Kosten (mittlerweile um die 300 EUR) täglich FFP2-"Masken" trage
Du beteiligst doch sicherlich das Finanzamt an den Kosten, oder? Das sind schließlich Arbeitsmittel bzw. persönliche Schutzausrüstung wie Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe oder Handschuhe.
-
Geschickt gemacht, der Flyer.
Immerhin sind Fußgänger und Radfahrer bei der Grafik in der Überzahl! Erst der Text macht dann klar, worum es den "Aktivisten" wirklich geht.
Ich finde, man sollte die Grafik aufgreifen und offensiv vertreten: "Seht ihr - so sieht eine vernünftige Flächenaufteilung für die Kiellinie aus! 20 % Gehweg, 20 % Radweg, 20 % Fahrbahn, 20 % Radweg, 20 % Gehweg!"
-
... und zwar gerne Schulkinder, die gemäß StVO noch auf dem Gehweg fahren dürfen oder sogar müssen!
-
Warum parken die Leute nicht in voller Breite auf der Fahrbahn auf Höhe der Poller?
Interessanterweise ist ja kein einziger Poller vorne aufgestellt, wo es eine durchgezogene weiße Linie gibt - offenbar meint man, dass sich dort niemand zu parken traut, weil man nämlich nicht mehr vorbeikäme, ohne die weiße Linie zu überfahren und dem Gegenverkehr in die Quere zu kommen. Aber danach könnte man doch auf der Fahrbahn parken, oder?
-
"Betriebsfahrten", nun ja. Da fährt ja auch ein Zug in der Gegenrichtung. Damit ist Zug A morgens in X und Zug B morgens in Y. Ohne Nachtfahrt wäre es umgekehrt. Wäre auch nicht schlimm, da müsste man einen anderen Umlaufplan schreiben. Die sind für manche Zuggarnituren übrigens mehrtägig, da fährt dann eine Garnitur an Tag 1 von Stuttgart nach Köln und zurück und anschließend nach Paris, an Tag 2 pendelt sie zwischen Paris und Frankfurt, an Tag 3 pendelt sie zwischen Paris und Stuttgart ... und an Tag 4 geht es wieder von vorne los.
Bei den Nachtzügen der DB gab es Umläufe von acht (!) Nächten.
-
Schmales Hochbord und Radfahrer müssen schieben? Wie kann da Begegnungsverkehr mit Fußgängern stattfinden?
Da muss doch der Radfahrer runter vom Hochbord und am rechten (!) Fahrbahnrand schieben!
-
Kürzlich in einem Eisenbahn-Nerd-Magazinvon solchen Nacht-ICEs gelesen. Das sind wohl Einrückfahrten, die man seit einiger Zeit auch mit Fahrgästen unternimmt.
Die einzige mir bekannte solche Fahrt ist die des IC Rostock-Dresden, der mit Fahrzeugen von Stadler betrieben wird, die von der österreichischen "Westbahn" gekauft worden waren und daher in Wien gewartet werden müssen. Daher fährt jede Nacht eine Garnitur von Rostock über Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Nürnberg und Passau nach Wien (und eine andere, frisch durchgesehene wieder zurück).
Die sonstigen Nacht-ICEs und auch Nacht-ICs sind Verbindungen, die nicht wegen Werkstattaufenthalten hergestellt werden. Teilweise existierten sie schon zu Zeiten der DB-Nachtzüge (manche nur an bestimmten Wochentagen), aber einige sind in der Fahrplanlage der Ende 2016 abgeschafften Nachtzüge der DB unterwegs oder bekamen aus diesem Anlass verlängerte Laufwege.
Im Februar 2017 versicherte Herr Huber (DB) vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages hoch und heilig, dass man den ÖBB nachts keinesfalls Konkurrenz machen wolle, sondern dass Kooperation angesagt sei - damit hat sich die DB aber immer schwergetan, und die jetzige Situation, bei der man auf eine Auslandsseite der DB umgeleitet wird, wenn man Freiburg-Hannover oder Nürnberg-Hamburg buchen möchte, ist alles andere als ideal.
-
Tja, so ein Auto ist schon ein Klotz am Bein. Wenn man keinen Parkplatz findet, ist man dazu verdammt, bis in alle Ewigkeit damit rumzufahren.
Wohlgemerkt: es handelt sich um eine Gegend, in der die meisten Leute Platz für eine Doppelgarage auf ihrem Grundstück haben ...
Einfach mal rausgegriffen:
-
Aber mal ehrlich: Ich denke schon, dass Ihr das verstanden habt und Ihr tut jetzt nur absichtlich ein bisschen komisch, oder?
Ehrlich: angesichts Deiner bisherigen Postings und angesichts Deines Tonfalls stellt sich die Frage andersherum. Und ob Du nur komisch tust, wäre die nächste Frage.
-
Ist überhaupt jemand ausgeschlafen, der um 6 Uhr antreten muss?

Das hieße ja auch mit Hotelübernachtung: Wecker zwischen 4:30 und 5 Uhr ...
Zum Vergleich: der Nightjet kommt um 7:09 an (wie einst unser DB-Nachtzug) und fährt um 7:28 weiter nach Innsbruck.
-
Irgendjemand frage ja damals wohl tatsächlich die bange Frage: Wo sollen die Leute ihre Wohnmobile abstellen?
Beim Bauern auf dem Hof. Ernsthaft. In Flächenstaaten läuft das so. Wenn man will.
Oder man organisiert sich sowas:
-
Bei dem Stichwort "was früher alles mal erlaubt/zugelassen war" muss ich immer an meinen Führerschein von anno dunnemals denken. Obwohl 1984 in der Fahrschule weniger gelehrt und abgeprüft wurde als heutzutage, dürfte ich mit dem "Dreier" Wohnwagengespanne, Lastzüge und (nach kurzer Sonderschulung) einige Motorräder steuern, bei denen es einem schwindelig wird.
-
Diese Haltung "der Schaden wäre wesentlich geringer ausgefallen, wenn" würde bei Sachschäden Chaos auslösen. Kürzung des Schadensersatzes bei Autos, die teuren Metalliclack statt der billigsten Version haben; bei Autos ohne Stoßstange/Gummilippen an den kritischen Stellen; bei Autos ohne ESP, ABS und so weiter ...
-
Und gleichzeitig Öffner für Bierflaschen.

-
Alles anzeigen
Nun hat der erste Anwohner festgestellt, dass der vor seinem haus neu gebaute "Radweg" ein Gehweg ist.
Anwohner fragt sich, warum Radler nicht den Gehweg benutzen dürfen
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…dfahrer_a181712
Man könnte natürlich die einfache Antwort geben, dass Radler nicht gehen, sondern radeln. Oder besser noch, dass Radler fahren und dass dafür die Fahrbahn vorgesehen ist und nicht der Gehweg.
So langsam erhalten die Artikel auch einen süffisanten Unterton gegen diejenigen, die sich für Verbesserungen für Radfahrer einsetzen und die immer nur auf die Einhaltung von Regelwerken pochen (ich glaube, er meint damit mich
). Bei den "Untersuchungen", auf die ich vor einiger Zeit mal verwiesen habe, handelte es sich übrigens um die Unfallzahlen in Stade und nicht etwa um allgemeine Studien, deren Übertragbarkeit auf Stade man anzweifeln könnte. Aber was sind schon Fakten gegen das eigene Bauchgefühl?Man könnte auch mal nachfragen, ob man nicht mal etwas gegen die Autofahrer unternehmen möchte, die da "durchheizen".
Dieser Dammann ist doch schon mal unschön aufgefallen, also durch ziemliche Ahnungslosigkeit und Borniertheit.
Da gibt es also:
- eine offenbar nicht für Tempo 50 gestaltete Straße, die zum Rasen einlädt
- eine Menge rücksichtsloser Autofahrer
- ängstliche und zugleich rücksichtslose Gehwegradler
- einen (einen!) Seitenweg, der mal nicht zu schmal für einen Radweg wäre
- einen besserwisserischen Typen, der gegen Radfahrer vorgeht, bis man ihm sagt, dass er voll danebenliegt
- einen besserwisserischen Typen, der auf dem Foto den besten Beweis dafür liefert, dass der Weg nicht breit genug für ihn und einen Radfahrer ist
- einen Zeitungsschreiber, der den Unterschied zwischen "Straße" und "Fahrbahn" nicht kennt
- einen Zeitungsschreiber, der schon mit dem Erkennen der drei Optionen "muss auf dem Hochbord radeln", "darf auf dem Hochbord und der Fahrbahn radeln" und "darf nicht auf dem Hochbord, sondern muss auf der Fahrbahn radeln" überfordert ist
... und dann das, was Du angesprochen hast.
Besteht die Chance, dass der am nächsten Mittwoch einen Artikel mit mehr Sachkunde fabriziert? Durch Input von interessierter Seite?

-
Ich sehe bei dem Darmstädter Modell noch eine andere Gefahr: die "Sprunginsel" am oberen Bildrand. Die zwingt nämlich Fahrer eines Sattelschleppers oder Lkw mit Hänger, weit auszuholen, wenn sie da durchkommen wollen, ohne diese weiße Fläche an der Radfahrer-Schikane zu überfahren. Die werden also in die Geradeausspur rein müssen.
Und hat nicht der ADFC als Argument vorgebracht, weites Ausholen sei schädlich? (Allerdings hat er das ausschließlich beim linken Design unterstellt, so kann's gehen ...)