Nein, sondern die dortige Entbindungsstation versucht, nachts Steißgeburten zu vermeiden. ![]()
Beiträge von Fahrbahnradler
-
-
Gutes Stichwort! Eine winzige Klimademo auf der A1 wurde gerade verboten. Genehmigt wurde nur die A255, weil es da nicht so stört:
https://www.mopo.de/hamburg/protes…auf-a1-37792680
ZitatSymbolisch soll die Radtour deshalb auch über einen kurzen Autobahn-Abschnitt auf der A1 führen. Die Versammlungsbehörde hat dies nun jedoch mit dem Hinweis auf „verheerende wirtschaftliche Folgen“ abgelehnt, wie das Bündnis mitteilte.
-
Google Earth lässt vermuten, dass der Rechtsabbieger einen eigenen Grünpfeil hat.
-
Die Antwort auf diese Frage dürfte die Verkehrsbehörden verunsichern.
Vielleicht gilt es ja nur für die schmale Piste vor dem Unterstand auf der anderen Seite ...

-
Was ich mich immer frage: glauben diese Behördenfuzzis eigentlich, was sie da erzählen?
-
Bei mir hat's doppelt so lange gedauert. Wegen der verbalen Hinweise darauf, dass ich auf der Fahrbahn so gut wie keines der Probleme vorfinde, das diese Radwegkampagne beseitigen möchte ...
-
komisch. bei mir wird für Hamburg mit Datum 12/1943 eine völlig intakte Innenstadt gezeigt, bei der die Alstertarnung noch steht, Hbf und Dammtorbahnhof ohne Tarnung auskommen und für den Flakturm auf dem Heiligengeistfeld noch nichtmal die Arbeiten begonnen haben.
Selbst die frühesten Bombenangriffe sind auf den Bildern nicht zu erkennen.

Die Aufnahmen stammen nicht aus 1943.
Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.
Wundert mich eigentlich, dass da noch niemand bei Google auf der Matte steht und das angezeigte Datum kritisiert.
Das meinte ich. Hamburg sah 12/1943 real nicht mehr so gut aus.
-
Ich habe mir das eben mal angeschaut: 12/1943. Dresden sah da wesentlich besser aus als Hamburg.
-
Heute ist übrigens der letzte Tag der Umfrage, falls noch jemand am Fahrradklimatest teilnehmen möchte und das bislang eher aufgeschoben hat.
Ich habe meine Sechsen schon verteilt ...
-
Und selbst jenseits des Gefühls ...
Da stellt eine Behörde durch Beobachtung fest:
ZitatDie Abstände bei Überholmanövern zwischen Velos und Fahrzeugen sind nach der Einführung der Kernfahrbahn kleiner geworden. Ebenso haben sich die Randabstände der Velofahrenden zum Strassenrand verkleinert.
Und schreibt zugleich:
ZitatDen Radfahrenden in Birmenstorf steht mit der Einführung der Kernfahrbahn mehr Verkehrsfläche zur Verfügung als in der Norm (Normalprofil) vorgesehen.
Aber es gibt in der Schweiz ja noch mehr Freihändiges, wie ich letzte Woche erfahren durfte: da präsentierte ein Institut Zahlen zur Umweltbilanz von Nachtzügen, und auf Nachfrage, mit wie vielen Plätzen pro Wagen und mit welcher Auslastung man gerechnet habe, und ob man den geringeren Energieverbrauch durch niedrigere Geschwindigkeiten und größere Länge der Züge einkalkuliert habe, kam ein "Wir haben dazu keine Untersuchungen, das ist das Bauchgefühl unserer Experten."
Da fragt man sich: merken die gar nix mehr?
-
Was hat die Stadt Kiel gesagt? Das sei ein
??? -
Als Logistiker sage ich, man müsste die Auslastung von allem erhöhen. Alleine wie viele Badezimmer, Werkzeuge und Gärten so ungenutzt rumexistieren geht eigentlich auf gar keine Kuhhaut.
So hat man vor 100 Jahren gebaut - man betrachte die Rotklinkerbauten aus der Ära Schumacher in Hamburg, Dulsberg zum Beispiel: Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftswaschkeller ... dahinter steckte sozialpolitische Absicht.
-
Ich glaub, ich habs kapiert. Das geht lt. Epaminaidos tatsächlich nach Sätzen im Sinne der Anzahl von "ganzen Sätzen", nicht nach Sätzen im Sinne von Absätzen. Also Satz 1 ist gar nicht (1), sondern der erste Satz in (3a). Muss man wohl irgendwann irgendwie lernen.
Mein Trost: Meine Kids wüssten es vermutlich trotz Abitur auch nicht.

Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...
(Ich habe sowas in der Schule auch nicht gelernt: wir hatten auch kein "Bildungsministerium", sondern ein "Kultusministerium", und der Ministerpräsident des Bundeslandes während meiner Gymnasialzeit gehörte als ehemaliger Marinestabsrichter zu den "furchtbaren Juristen" ...)
Es gibt übrigens gedruckte Ausgaben, in denen am Beginn jedes Satzes eine kleine hochgestellte Ziffer steht, damit man "Satz 1" (oder auch mal.: "Satz 12") leichter findet.
Nehmen wir ein Beispiel:
Zitat§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
- wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
- wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
- auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
Die Bestimmung zum Abstand beim Überholverbot befindet sich somit in
§ 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 3 StVO.
-
-
Ich bin mit Holz- bzw. Kohleofen groß geworden. Wenn ich eines nicht vermisse, dann das!
Dito. Wir hatten kein fließend Warmwasser in der 1960 (!) neu gebauten Wohnung. Küche und Waschbecken: Durchlauferhitzer. Badewanne: Ofen. Natürlich haben wir - wir waren Dauercamper - bei Gelegenheit Abfallholz aus dem Wald neben dem Campingplatz mitgebracht, am liebsten diese kleinen keilförmigen Stücke, die beim Fällen der Bäume liegengelassen wurden. Damit wurde dann freitags der Ofen befeuert.
Was bin ich froh, dass ich jetzt einfach eine Armatur aufdrehen kann und eine Gasheizung im Keller stehen habe!
-
Genau dieses Problem sehe ich auch. Es müsste ein komplettes Umdenken stattfinden, was die Radverkehrsführung an solchen Kreuzungen angeht, die ohnehin nur dort verwirklicht werden könnten, wo genug Fläche dafür vorhanden ist.
Die Kreuzung ist nicht deshalb abzulehnen, weil dann "Dank" Verwaltungsvorschriften Bettelampel oder Vorfahrt achten Schilder oder Stoppschilder für Radler aufgestellt würden.
Sondern die Verwaltungsvorschriften sind so zu ändern, dass die Kreuzung so funktioniert, wie sie gedacht ist, dass nämlich die Radfahrer*innen auf dem verschwenkten Radweg Vorrang haben für die Geradeausfahrt und der Abbiegeverkehr warten muss. Und zwar unmittelbar nachdem er die Ampel passiert hat, die ihm das Abbiegen ermöglicht hat.
Wenn dann der Abbiegende den Radweg erreicht, muss er mit einem Vorfahrt achten oder einem Stoppschild dazu gebracht werden, den Radverkehr passieren zu lassen. In den Niederlanden scheinen dafür die sogenannten Haifischzähne-Bodenmarkierungen auszureichen. Hier in Deutschland ganz sicher nicht. Aber den Autofahrer dazu zu bringen, den Abbiegevorgang zu unterbrechen, ist das zentrale Element bei der niederländischen Kreuzungsgestaltung.
Im Übrigen möchte ich Sie drauf hinweisen, dass es ihre Darstellung nicht bestärkt, wenn sie den Leuten, die mit Ihnen diskutieren, pauschal generelle Ahnungslosigkeit unterstellen. Heben Sie sich das für den "politischen Aschermittwoch" auf.
Und ich sage, dass die Kreuzung falsch gedacht ist!
Das ist der Grund, warum sie nicht funktionieren kann, jedenfalls nicht im Sinne von Sicherheit.
Die VwV zu ändern, ist wie die Farbe eines Pflasters zu ändern - während es darum geht, den Grund für das Kleben eines Pflasters zu vermeiden. Und das sind diese verdammten Verschwenkungen.
-
Danke für den Hinweis.
Leider enthält auch der UDV-Text die mathematisch-sprachliche Verwechslung zwischen "größer als" und "so groß wie", wenn es heißt:
ZitatHier ist die Anzahl der getöteten Radfahrenden pro Rad-km in den Niederlanden etwa 1,5-fach höher als in Deutschland und in Dänemark.
Die Zahlenwerte lauten:
DK: 3,0 - D 3,4 - NL 4,9
NL liegt also um etwa 50 % höher, und nicht um etwa 150 % ("1,5-fach") höher.
-
Und was lesen wir?
ZitatÖrtliche Behörden sollen aber Ausnahmen festlegen können, etwa wenn auf einer Straße gar kein Abbiegen möglich ist.
Oder wenn der LKW nachts um 10 aus dem Industriegebiet auf die Autobahn will und nachts um eins woanders von der BAB ins Industriegebiet abfährt, oder oder oder ...
-
https://www.mopo.de/hamburg/rekord…erkehr-37628294
Man hätte "messen", "zählen" oder auch "erfassen" schreiben können, aber nein - die Überschrift klingt so, als mache man jetzt per Kamera Jagd auf Rotlichtradler oder so ..
-
Liest sich aus meiner Sicht gut.
Punkt 1: benutzt Du den Abschnitt in beiden Richtungen, um "nach Norden" zu fahren, oder müsste das nach Copy&Paste noch in "aus Norden" geändert werden?
Punkt 2: abschnittweise ist ja erst keine Benutzungspflicht, während auf der anderen Seite eine besteht. Scheint wohl nicht weit her zu sein mit der Gefahrenlage ...
Punkt 3: wer aus der Unterführung kommend links abbiegen will, "kann nicht" auf das Hochbord mit dem Blauschild (weil keine Absenkung da ist), es ist also nicht "muss nicht". Bevor aber da einer auf die Idee kommt, auf einen Meter Länge den Bordstein abzusenken, um gleich zwei Deiner Gründe zu erschlagen, würde ich formulieren, dass die Stadt offenbar als Standard vorgesehen hat, dass dieser Verkehr die Fahrbahn nutzt wie in der StVO vorgesehen. Um so weniger ist einzusehen, warum der Verkehr, der aus der Wiesenstraße kommt, dort nicht auf der Fahrbahn fahren darf.