Die Kombi wird in der StVO erwähnt in Anhang 2 und muss nach VwV-StVO eigentlich aufgestellt werden, wenn Zweirichtungsradwege kreuzen, äh, halt, ich merke gerade, ist ja keiner, oder? Es queren zwar in zwei RIchtungen Radler, aber die von links nach rechts wären Radler auf der Vorfahrtsstr. mit Vorfahrt nach § 8, die von rechts nach links fahren ja eigentlich auf der Querstr. und haben Vorrang nach § 9 vor den Rechtsabbiegern, also bissele Kuddelmuddel, so dass evtl. die Aufstellpflicht gar nicht besteht. Trotzdem wäre es sinnvoll ...
Ja, man kann sich eigentlich der Meinung anschließen, dass es theoretisch keiner zusätzlichen Schilder bedarf ...
Dümmster-anzunehmender-User(DAU)-sicher ist das aber nicht und eigentlich ist es üblich, freien Rechtsabbiegern ein eigenes 205 zu spendieren, dass dann hier vor der Furt stehen sollte mit Zz oben drüber.
Und ja, freie Rechtsabbieger sollte man besser begrünen
Nein, Radfahrer queren nur in eine Richtung. Aus allen vier Richtungen wird der Radverkehr auf der Hauptfahrbahn bis zur Ampel geführt und knickt dahinter über den freien Rechtsabbieger ab.