... und zwar gerne Schulkinder, die gemäß StVO noch auf dem Gehweg fahren dürfen oder sogar müssen!
Beiträge von Fahrbahnradler
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Warum parken die Leute nicht in voller Breite auf der Fahrbahn auf Höhe der Poller?
Interessanterweise ist ja kein einziger Poller vorne aufgestellt, wo es eine durchgezogene weiße Linie gibt - offenbar meint man, dass sich dort niemand zu parken traut, weil man nämlich nicht mehr vorbeikäme, ohne die weiße Linie zu überfahren und dem Gegenverkehr in die Quere zu kommen. Aber danach könnte man doch auf der Fahrbahn parken, oder?
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"Betriebsfahrten", nun ja. Da fährt ja auch ein Zug in der Gegenrichtung. Damit ist Zug A morgens in X und Zug B morgens in Y. Ohne Nachtfahrt wäre es umgekehrt. Wäre auch nicht schlimm, da müsste man einen anderen Umlaufplan schreiben. Die sind für manche Zuggarnituren übrigens mehrtägig, da fährt dann eine Garnitur an Tag 1 von Stuttgart nach Köln und zurück und anschließend nach Paris, an Tag 2 pendelt sie zwischen Paris und Frankfurt, an Tag 3 pendelt sie zwischen Paris und Stuttgart ... und an Tag 4 geht es wieder von vorne los.
Bei den Nachtzügen der DB gab es Umläufe von acht (!) Nächten.
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Schmales Hochbord und Radfahrer müssen schieben? Wie kann da Begegnungsverkehr mit Fußgängern stattfinden?
Da muss doch der Radfahrer runter vom Hochbord und am rechten (!) Fahrbahnrand schieben!
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Kürzlich in einem Eisenbahn-Nerd-Magazinvon solchen Nacht-ICEs gelesen. Das sind wohl Einrückfahrten, die man seit einiger Zeit auch mit Fahrgästen unternimmt.
Die einzige mir bekannte solche Fahrt ist die des IC Rostock-Dresden, der mit Fahrzeugen von Stadler betrieben wird, die von der österreichischen "Westbahn" gekauft worden waren und daher in Wien gewartet werden müssen. Daher fährt jede Nacht eine Garnitur von Rostock über Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Nürnberg und Passau nach Wien (und eine andere, frisch durchgesehene wieder zurück).
Die sonstigen Nacht-ICEs und auch Nacht-ICs sind Verbindungen, die nicht wegen Werkstattaufenthalten hergestellt werden. Teilweise existierten sie schon zu Zeiten der DB-Nachtzüge (manche nur an bestimmten Wochentagen), aber einige sind in der Fahrplanlage der Ende 2016 abgeschafften Nachtzüge der DB unterwegs oder bekamen aus diesem Anlass verlängerte Laufwege.
Im Februar 2017 versicherte Herr Huber (DB) vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages hoch und heilig, dass man den ÖBB nachts keinesfalls Konkurrenz machen wolle, sondern dass Kooperation angesagt sei - damit hat sich die DB aber immer schwergetan, und die jetzige Situation, bei der man auf eine Auslandsseite der DB umgeleitet wird, wenn man Freiburg-Hannover oder Nürnberg-Hamburg buchen möchte, ist alles andere als ideal.
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Tja, so ein Auto ist schon ein Klotz am Bein. Wenn man keinen Parkplatz findet, ist man dazu verdammt, bis in alle Ewigkeit damit rumzufahren.
Wohlgemerkt: es handelt sich um eine Gegend, in der die meisten Leute Platz für eine Doppelgarage auf ihrem Grundstück haben ...
Einfach mal rausgegriffen:
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Aber mal ehrlich: Ich denke schon, dass Ihr das verstanden habt und Ihr tut jetzt nur absichtlich ein bisschen komisch, oder?
Ehrlich: angesichts Deiner bisherigen Postings und angesichts Deines Tonfalls stellt sich die Frage andersherum. Und ob Du nur komisch tust, wäre die nächste Frage.
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Ist überhaupt jemand ausgeschlafen, der um 6 Uhr antreten muss?
Das hieße ja auch mit Hotelübernachtung: Wecker zwischen 4:30 und 5 Uhr ...
Zum Vergleich: der Nightjet kommt um 7:09 an (wie einst unser DB-Nachtzug) und fährt um 7:28 weiter nach Innsbruck.
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Irgendjemand frage ja damals wohl tatsächlich die bange Frage: Wo sollen die Leute ihre Wohnmobile abstellen?
Beim Bauern auf dem Hof. Ernsthaft. In Flächenstaaten läuft das so. Wenn man will.
Oder man organisiert sich sowas:
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Bei dem Stichwort "was früher alles mal erlaubt/zugelassen war" muss ich immer an meinen Führerschein von anno dunnemals denken. Obwohl 1984 in der Fahrschule weniger gelehrt und abgeprüft wurde als heutzutage, dürfte ich mit dem "Dreier" Wohnwagengespanne, Lastzüge und (nach kurzer Sonderschulung) einige Motorräder steuern, bei denen es einem schwindelig wird.
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Diese Haltung "der Schaden wäre wesentlich geringer ausgefallen, wenn" würde bei Sachschäden Chaos auslösen. Kürzung des Schadensersatzes bei Autos, die teuren Metalliclack statt der billigsten Version haben; bei Autos ohne Stoßstange/Gummilippen an den kritischen Stellen; bei Autos ohne ESP, ABS und so weiter ...
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Und gleichzeitig Öffner für Bierflaschen.
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Nun hat der erste Anwohner festgestellt, dass der vor seinem haus neu gebaute "Radweg" ein Gehweg ist.
Anwohner fragt sich, warum Radler nicht den Gehweg benutzen dürfen
https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…dfahrer_a181712
Man könnte natürlich die einfache Antwort geben, dass Radler nicht gehen, sondern radeln. Oder besser noch, dass Radler fahren und dass dafür die Fahrbahn vorgesehen ist und nicht der Gehweg.
So langsam erhalten die Artikel auch einen süffisanten Unterton gegen diejenigen, die sich für Verbesserungen für Radfahrer einsetzen und die immer nur auf die Einhaltung von Regelwerken pochen (ich glaube, er meint damit mich
). Bei den "Untersuchungen", auf die ich vor einiger Zeit mal verwiesen habe, handelte es sich übrigens um die Unfallzahlen in Stade und nicht etwa um allgemeine Studien, deren Übertragbarkeit auf Stade man anzweifeln könnte. Aber was sind schon Fakten gegen das eigene Bauchgefühl?
Man könnte auch mal nachfragen, ob man nicht mal etwas gegen die Autofahrer unternehmen möchte, die da "durchheizen".
Dieser Dammann ist doch schon mal unschön aufgefallen, also durch ziemliche Ahnungslosigkeit und Borniertheit.
Da gibt es also:
- eine offenbar nicht für Tempo 50 gestaltete Straße, die zum Rasen einlädt
- eine Menge rücksichtsloser Autofahrer
- ängstliche und zugleich rücksichtslose Gehwegradler
- einen (einen!) Seitenweg, der mal nicht zu schmal für einen Radweg wäre
- einen besserwisserischen Typen, der gegen Radfahrer vorgeht, bis man ihm sagt, dass er voll danebenliegt
- einen besserwisserischen Typen, der auf dem Foto den besten Beweis dafür liefert, dass der Weg nicht breit genug für ihn und einen Radfahrer ist
- einen Zeitungsschreiber, der den Unterschied zwischen "Straße" und "Fahrbahn" nicht kennt
- einen Zeitungsschreiber, der schon mit dem Erkennen der drei Optionen "muss auf dem Hochbord radeln", "darf auf dem Hochbord und der Fahrbahn radeln" und "darf nicht auf dem Hochbord, sondern muss auf der Fahrbahn radeln" überfordert ist
... und dann das, was Du angesprochen hast.
Besteht die Chance, dass der am nächsten Mittwoch einen Artikel mit mehr Sachkunde fabriziert? Durch Input von interessierter Seite?
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Ich sehe bei dem Darmstädter Modell noch eine andere Gefahr: die "Sprunginsel" am oberen Bildrand. Die zwingt nämlich Fahrer eines Sattelschleppers oder Lkw mit Hänger, weit auszuholen, wenn sie da durchkommen wollen, ohne diese weiße Fläche an der Radfahrer-Schikane zu überfahren. Die werden also in die Geradeausspur rein müssen.
Und hat nicht der ADFC als Argument vorgebracht, weites Ausholen sei schädlich? (Allerdings hat er das ausschließlich beim linken Design unterstellt, so kann's gehen ...)
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Meine rhetorische Frage zielte auf genau so etwas. Es ist also teurer, mit einem Fahrrad eine nicht freigegebene Fußgängerzone zu befahren als mit 2 Tonnen Blech eine nicht freigegebene "Bus- und Fahrradstraße" zu befahren. Typisch.
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Oder wäre es besser, auf das "holländische Design" zu verzichten, und stattdessen die Radwege möglichst scharf am Straßenrand entlang zu führen. Dann hätte der Abbiegeassistent vermutlich die besten Chancen, den Radfahrer zu erkennen.
1. Ja, es wäre besser.
2. Zunächst mal lässt einen der rechte Außenspiegel einen solchen Radweg (auch: Fahrradstreifen) auf 100+ Meter überblicken. Im Gegensatz zum halb abgebogenen Auto beim "Darmstädter Design".
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in der Regel durch penetrantes piepen.
Das setzt schon ein, wenn man eine Sporttasche oder einen kleinen Rucksack auf den Beifahrersitz stellt ...
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Schätze, der wird nicht kommen der Kommentar
Doch!
https://ssw-ratsfraktion-kiel.de/ssw-ratsfrakti…eilentwicklung/
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Was kostet es mich als Radfahrer, wenn ich da fahre, wo ich nicht darf?
- Gehweg
- linksseitiger, nicht freigegebener Radweg
- Fahrbahn bei Blaulolli?
- Kraftfahrstraße?
- Einbahnstraße in falscher Richtung?
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Mail ist gerade raus.
ZitatGuten Tag,
in meiner Nachbarschaft hat am 20.10. ein Autofahrer eine Radfahrerin schwer verletzt. Sie schreiben dazu:
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand bog ein 82-Jähriger mit seinem Pkw Nissan Maxima QX aus dem Wördenmoorweg kommend bei Grünlicht nach links in die Langenhorner Chaussee ab und fuhr beim Abbiegevorgang die Fahrradfahrerin an, welche ebenfalls bei Grünlicht (fahrender Weise) die dortige Fußgängerfurt überquerte.
Durch Verwendung des Begriffs „Fußgängerfurt“ erwecken Sie den Eindruck, als hätte die Radfahrerin dort nicht fahren dürfen; diesen Eindruck verstärken Sie noch durch den Zusatz „fahrender Weise". Es ist damit zu rechnen, dass bei entsprechender Berichterstattung in den Medien zahlreiche Kommentatoren in Foren deswegen der Radfahrerin eine (Teil-)Schuld anlasten und den Unfall zum Anlass nehmen werden, über „Kampfradler“ herzuziehen.Die betreffende Furt hat aber auf beiden Seiten unter dem Fußgängersymbol auch ein Radsymbol in der Streuscheibe.
Es handelte sich also nicht um eine „Fußgängerfurt“, sondern um eine Furt für Fußgänger und Radfahrer. Die Radfahrerin durfte dort fahren, weshalb auch der als Vorwurf wirkende Zusatz „fahrender Weise“ in Ihrer Meldung deplatziert ist.Im Interesse eines besseren Miteinander auf den Straßen bitte ich Sie, diese beiden Fehler in Ihrer Meldung zu korrigieren und dies auch den Medien mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen