Beiträge von hugo790

    Hier hält sich niemand an die Regeln:

    Fußgänger, Radfahrer, Fahrer von E-Scootern, PKWs, LKWs, Bussen, Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwägen, Straßenverkehrsbehörde, Rat der Stadt Köln, Dienstaufsicht, nicht mal die Richter halten sich dran. Warum soll ich es tun?

    Für mich ist es immer wichtig niemanden zu gefährden. Ansonsten ist es bei mir sehr stimmungsabhängig. Zur Zeit bin ich sehr gefrustet, was das Thema angeht. Z.B. heute früh bin ich bei rot über eine Ampel, obwohl ein (leerer) Bus kam. Der hätte mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen müssen, tat er nicht. Ich hätte stehenbleiben müssen, tat ich nicht. Die Polizei war in Sichtweite, na und?

    Es gibt aber auch andere Tage, an denen ich die Regeln etwas ernster nehme.

    In Reutlingen wird auch rund um die Mess-Station "manipuliert":

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    Rechte Fahrspur gesperrt, Lärmschutzwand versetzt, Ampel für Autos immer grün (und für Fußgänger gesperrt). Bei sowas würde ich als Anwohner echt überlegen, nochmal die Klage-Keule rauszuholen. Man verbietet einem Fußgänger das Überqueren der Straße ohne vernünftigen Grund. Das müsste doch ähnlich wegklagbar sein wie das Fahrbahnnutzungsverbot bei einem benutzungspflichtigen Radweg.

    Dann fährt man selbst durch den Straßenabschnitt und macht die Maßnahmen rückgängig. Dann kommt der nächste Verkehrsteilnehmer an die Reihe.

    Was bei Elektrik einigermaßen praktikabel (und notwendig!) ist, ist im Straßenverkehr schlicht nicht durchführbar.

    Moment, du vergleichst hier Arbeiten in und an elektrischen Anlagen mit dem Benutzen der Fahrbahn. Deine Schritte müsstest du umschreiben, auf Arbeiten an Fahrbahnen. Da reicht also keine rote Ampel, sondern es muss abgesperrt werden. Wird auch gemacht, wenn teils auch nur symbolisch mit Baken.

    Ein Baum am Fahrbahnrand ist immer überflüssig.

    Was denn nun? Muss ein Baum (ein Hindernis) nun im Einzelfall geprüft werden oder kann der immer weg? Der erfüllt u.U. doch auch die Aufgabe eines Pollers und noch viel mehr.

    Bäume und Fahnenmasten können ihre Aufgaben außerhalb des Straßenverkehrs sehr gut erfüllen.

    Was ist denn "außerhalb des Straßenverkehrs" für dich? Ein Schild das jeden Straßenverkehr verbietet, reicht scheinbar nicht. Reicht eine Schranke, die ein LKW problemlos durchbrechen kann? Oder tun es selbst diese riesigen Steine nicht, weil E-Scooter (um die geht es in diesem Thread) trotzdem ggf. verbotswidrig vorbeifahren können? Könnte man nicht fast sagen, wo sicher kein Straßenverkehr ist, ist auch kein Fußgänger?

    Edit: Bei Straßen durch Wälder, wie groß muss da eine Schneise zwischen Fahrbahn und Wald sein, damit du sagst, der Baum steht nicht mehr an der Straße? Wenn 100 km/h erlaubt sind und man sicherstellen will, dass dort niemals ein Auto gegen einen Baum fährt, müssen ganz schön viele Bäume gefällt werden.

    Einerseits muss man sich halt mit anderen Verkehrsteilnehmern arrangieren. Die lustigen Roller sind nunmal da und werden aller Hoffnungen zum Trotz wohl nicht so schnell wieder verschwinden.

    Hier in Köln gibt es die Roller schon etwas länger und auf eine gewisse Art und Weise verschwinden sie. Zumindest aus dem eigenen Fokus. Die Fahrer sind mit der Zeit deutlich geübter, haben ihren Platz im Straßenverkehr gefunden und mich stören sie, wenn sie fahren, nicht mehr. Nur das Rumliegen der Roller, am Rhein, im Wald oder mitten im Weg, stört mich noch. Gleiches gilt aber für Mieträder oder Einkaufswägen.

    Irgendjemand hat sich bei der Beauftragung des Pollers etwas gedacht. Hätte derjenige ihn für überflüssig gehalten, wäre er wohl nicht aufgestellt worden. Somit sollte es keine überflüssigen Poller geben. Auch eine Laterne, ein Baum oder ein Fahnenmast hat eine Aufgabe.

    Die bringen was.

    Sie verhindern aber nichts mit hinreichender Sicherheit.

    Wie machen wir es dann? Wir entfernen alle unnötigen Hindernisse, wie Bäume (*). Und wie machen wir das? Wir machen eine Vorschrift, dass Bäume in Fahrbahn/Radweg-Nähe entfernt werden müssen. Und wie setzen wir die Vorschrift durch? Mit Strafen. Aber das funktioniert natürlich nicht mit hinreichender Sicherheit und Vision Zero ist gestorben.

    *) Bäume reduzieren Stress. Es gibt z.B. eine Studie nach der jemand im Krankenhaus schneller gesund wird und weniger Schmerzmittel braucht, wenn er vom Fenster aus Bäume sieht. Sie produzieren Sauerstoff, filtern die Luft und manchmal schlägt ein Auto in einen Baum ein anstatt dahinter schlimmeren Schaden anzurichten.

    Manche Dinge klappen doch in Deutschland ganz gut, z.B. dürfte der Anteil der unversicherten Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne TÜV recht gering sein. Technische Spielerein (Alkoholmesser vor dem Anlassen, Rückfahrkamera, Abbiegeassistent, Drosselung der Geschwindigkeit statt auf 250 km/h auf 30 km/h innerorts) gibt es genug. Warum dem Menschen überhaupt die Wahl lassen, wenn man es technisch verhindern kann? Hier ganz konkret: Warum hat die Boardelektronik nicht verhindert, dass der LKW verbotswidrig auf den Platz fährt? Warum gibt es keine Vorschrift, die eine Rückwärtskamera für LKWs vorschreibt? Geht es ums Geld? War das wichtiger als das Menschenleben?

    Der Lkw-Fahrer war ursächlich für den Unfall. Der Fahnenmast war hingegen ursächlich für den Tod eines Menschen.

    Hätte der Fahnenmast nicht dort gestanden, wäre dass Ganze auch nicht passiert. Das ist ein ganz klarer ursächlicher Zusammenhang.

    Menschliche Fehler kann man eben nicht vollständig ausrotten, überflüssige Hindernisse im Verkehrsraum schon. Nur leider scheint Herr Kämpfer bisher der einzige zu sein, der das erkannt hat.

    Anfangs dachte ich noch du meinst das ironisch. Mittlerweile befürchte ich aber, dass du das ernst meinst. Vision Zero auf deine Art und Weise wäre sehr sehr traurig und ich würde in dieser Stadt dann nicht leben wollen.

    Wikipedia meint dazu:

    Zitat

    Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 Abs. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.

    Kurz: Dashcam und in Zukunft gravierende Verstöße anzeigen

    Grundsätzlich, du hast gefragt und eine (wahrscheinlich) ehrliche Antwort bekommen. Die passt dir verständlicherweise nicht. Man könnte nun anfangen mit denen zu diskutieren, Gehweg+Freigabe!=Radweg, Schutzstreifen!=Radweg, ggf. in die Unfallstatistiken schauen, ob die Anzahl der tötlichen Unfälle höher ist als die von privaten KFZ, wie die Umweltbelastung aussieht (hier in Köln sind zwei Personen im PKW umweltfreundlicher unterwegs als im ÖPNV) oder auch schauen, wer die "Macht" über den ÖPNV hat (i.d.R. sind es stättische Unternehmen) und sich dort beschweren. Ob es was bringt ist natürlich fraglich.

    Vor den Bus würde ich mir nur bei eindeutigen Straftaten vom Busfahrer stellen (z.B. wenn er laut "Idiot" ruft), und auch nur wenn die entweder auf Kamera sind oder es Zeugen gibt. Zwecks Personalienfeststellung, wobei mir dann ggf. ein Foto von Fahrer+Kennzeichen ausreicht. Ansonsten kann das in der Tat recht schnell im Vorwurf der Nötigung enden. Ein Radfahrer hier wurde sogar wegen Nötigung verurteilt, weil er sich stehend an der Ampel zu weit nach links gelehnt hat. Der Busfahrer hatte die Tür geöffnet, weil wohl Redebedarf bestand, der Radfahrer lehnt sich nach links in die Lichtschranke und der Bus konnte deswegen die Tür nicht schliessen und nicht weiterfahren. Und ja, verurteilt, nicht nur angezeigt.

    Ansonsten finde ich es erfrischend, dass sie sich scheinbar mit den Vorwürfen jedes Mal auseinander setzen. Hier bekomme ich nur die Info, dass es weitergeleitet wurde und man aus Datenschutzgründen sonst nichts dazu sagen kann.

    Vielleicht interpretieren sie das "stationär" so. Wikipedia ist da uneindeutig. Es gibt mehrere Definitionen von (voll/teil)stationär, u.a. steht dort:

    Zitat

    Dabei umfasst die stationäre Abteilung des Krankenhauses die eigentlichen Bettenstationen in den medizinisch spezialisierten Abteilungen und die Intensivstation.

    Klingt seltsam: stationäre Aufnahme, auch nur „zur Beobachtung“, ist amtlich festgelegt als „schwer verletzt“. Da gibt es keinen Spielraum, und so ein Polizist hat auch nichts davon, wenn er Unfälle leichter macht als sie sind.

    Ich habe von der hiesigen Polizei die Info, dass nur zur Beobachtung über Nacht schwer verletzt bedeutet. Also Unfall früh um 8, bis 20 Uhr in der Klinik -> leicht verletzt. Unfall um 20 Uhr, bis 8 Uhr in der Klinik -> schwer verletzt.

    Somit handelt es sich zusammenfassend eigentlich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne [Zeichen 240].

    Nein, oben steht, dass es "eindeutig ein Sonderweg „Gehweg“" ist. EINDEUTIG! Das kannst du doch nicht ins Gegenteil zusammenfassen. :whistling:

    Ansonsten, der Gesetzgeber hält es für erforderlich die Vorschrift zu ändern, dass Radfahrer auf Gehwegen immer Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, auch wenn sie keine Fußgänger sehen. Die Behörde setzt sich darüber Hinweg und sagt das wäre "nicht erforderlich". Regeltreue ist meist nur eine Einbahnstraße.