Mueck Ich sehe auch nicht, wie dein Urteil deine These stützt. Mit Pfeiler endet der Sonderweg zwangsweise, er ist defacto nicht mehr da und danach beginnt ein neuer. Über eine Kreuzung kann er aber hinweg gehen.
Hier ein Urteil das die These von Schwachzocker stützt, auch wenn der Radfahrer letztlich nicht verurteilt wurde:
Zwischenfälle (03): Spektakel vor Gericht!
Kurz: Radfahrer biegt links ab, sieht kein Blauschild, fährt auf der Fahrbahn, bekommt ein Knöllchen, geht vor Gericht, Verfahren wird eingestellt, weil er ortsunkundig war. Beim nächsten Mal weiß er von der Benutzungspflicht (obwohl er das Blauschild nie gesehen hat) und muss den Radweg benutzen, laut Richterin.