Beiträge von Nuernberg-steigt-ab

    Man sollte schon zugestehen, dass das im innerörtlichen Bereich mit einer Vielzahl sich querender Verkehrsströme durch Kreuzungen und Einmündungen sehr viel schwieriger ist als auf "freier Strecke" einer Autobahn, wo bestenfalls mal eine Aus- und Auffahrt mit eingeflochten werden muss.
    Aber der Stuss, der einem tatsächlich täglich so begegnet, lässt ja nur noch den Schluss zu dass es entweder keiner weiß oder keiner beachtet, wie Baustellen korrekt gesichert gehören - wahrscheinlich beides.
    Gerade heute früh wieder: gelbe Umleitungstafel mit Pfeil nach links, 10 m weiter (Teil der selben temporären Baustellenbeschilderung) vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts. Als Radfahrer müsste ich die Kreuzung geradeaus queren dürfen, um legal den folgenden gemeinsamen Geh- und Radweg durch den Baustellenbereich zu erreichen. :S Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte... :cursing:

    Wenn ein Hochbord in zwei Wege geteilt wird (sei es durch Strichmarkierung oder bauliche Trennung, unterschiedliche Pflasterung oder wasauchimmer) und daraus ein getrennter Geh- und Radweg werden soll mit Benutzungspflicht des Radwegs, muss dort ein [Zeichen 241-30] hin. Mit [Zeichen 237] alleine bleibt ja die Zuordnung völlig unklar bzw. würde der gesamte Weg zum Radweg. Nach StVO und VwV-StVO kennzeichnet das [Zeichen 237] z.B. einen Radfahrstreifen mit Benutzungspflicht oder einen alleinigen Radweg (mit Betretungsverbot für zu-Fuß-Gehende).

    Dass in der "Realität" gerne mal ein [Zeichen 237] in die Nähe eines irgendwie erkennbaren "Radwegs" gehängt wird und die meisten Verkehrsteilnehmer dann schon irgendwie sehen, was wohl gemeint ist, ist mir auch klar. Aber es wird nicht dadurch richtiger, dass es häufig falsch gemacht wird.

    Ähnliche beliebte Fehler sind [Zeichen 254] , wo nur die Benutzung der Fahrbahn untersagt werden soll (das Zeichen sperrt aber den gesamten Straßenquerschnitt) oder [Zeichen 250] , wo eigentlich nur der Kraftverkehr außen vor bleiben soll. Oder Fahrtrichtungsgebote Vz 209 oder Vz 214, die vom Radfahrer gar nicht beachtet werden können oder sollen.

    Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der dort anhält. ... Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. ...
    Im Allgemeinen ist jedoch anzunehmen, dass das Verhalten der Mehrheit am besten ist und der Regel, zumindest dem Gewollten, entspricht.
    Daher ist auch davon auszugehen, dass ich die StVO nicht missinterpretiere.


    Könnten wir uns für dieses Forum wenigstens darauf einigen, dass die Frage, was richtig und was Recht ist, durch Gesetze und Verordnungen (bzw. deren Interpretation durch Gerichte) entschieden wird und nicht per Mehrheitsbeschluss im Straßenverkehr?!

    Die "Einzelfälle", in denen eine Mehrheit sich falsch verhält, gibt es im Straßenverkehr zuhauf. Aber bloß weil es viele andere auch falsch machen, legitimiert es mich nicht, selber Regeln zu brechen.

    Wenn einer Verkehrsschilder aufstellt, braucht er dazu eine verkehrsrechtliche Anordnung. Dafür ist je Stadt genau eine Behörde zuständig, die in dem Fall auch wissen sollte, was sie angeordnet hat.
    RSA ist eine leider weithin unbekannte oder zumindest regelmäßig ignorierte Vorschrift im Zusammenhang mit Baustelleneinrichtungen. Gute Infos dazu findest Du hier (im Aufbau) bzw. hier (alte, noch nicht vollständig wiederhergestellte Seite).

    Was macht der nur mit seinem Drahtesel?
    Ich hatte dieses Jahr mal eine gerissene Kette. Das war meine erste Fahrradpanne seit fünf Jahren und die einzige, die nicht ein gewöhnlicher platter Reifen war. Meine Bremsbeläge und die Kette wechsle ich routinemäßig ca. einmal im Jahr, die Reifen (Mantel) nach ein paar Jahren, den Reifen-Schlauch nach Bedarf (hält jetzt auch schon wieder zwei Jahre ohne Probleme). Außer Aufpumpen und Schmieren ist da kaum Wartungsaufwand. Bremsen stelle ich unterwegs sukzessive nach. Die Kettenspannung muss ich nach dem Wechsel der Kette noch einmal ca. 150 km später nachstellen. Ansonsten habe ich an meinem Fahrrad keine Reparaturarbeiten.
    Wenn mein Rad immer wieder maximal eine Woche "zuverlässig" fahren würde, hätte ich das Radfahren wahrscheinlich längst aufgegeben.

    Ist das eigentlich noch normal, daß die Straßenverkehrsbehörde Sachen anordnet, die selbst vom Interessierten Laien hier im Forum sofort als Murks erkannt werden?

    Meinst Du die Frage ernst?
    Ich beschäftige mich noch nicht sehr lange mit StVO-Feinheiten und VwV-StVO etc (als interessierter Laie). Aber was man da draußen im wirklichen Leben so findet, lässt doch nur einen Schluss zu: es ist völlig normal, dass die StVB Murks anordnet. Und keiner kann sie wirksam daran hindern.
    Leider sind die nicht nur beratungsresistent sondern auch arrogant und ignorant. Es wird also auf absehbare Zeit auch nicht besser.


    Wie dem auch sei: Ich glaube ja, die Schilder mussten dahin, weil man an Fahrtrichtungspfeile keine Zusatzschilder anbringen kann.

    Die Fahrtrichtungspfeile auf den Fahrstreifen sind bindend für alle die auf den Fahrstreifen fahren. Der Radfahrer auf dem Radweg nebendran wird durch die Fahrtrichtungspfeile nicht daran gehindert, geradeaus zu fahren. Es braucht also auch kein Zusatzzeichen zu dem aufgemalten Pfeil. ^^


    Prinzipiell sehe ich das auch so.
    Aber, wie @Panke schon richtig andeutet, steht in der Ordnung nicht, dass Schilder, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, immer über ihnen angebracht sind, sondern nur "in der Regel" (StVO §39 Abs. 2 Satz 4), was darauf schließen lässt, dass es von eben dieser erwähnten Regel auch Ausnahmen geben kann, welche sie bestätigen.


    Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:

    Zitat

    In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.