Hi
wenn man Hochbordradwege und gemeinsame Geh/Radwege sät, wird man Gehwegradler ernten. Wie soll der gemeine Radler erkennen, warum das Gehwegradeln in einigen Fällen zwingend geboten ist, in anderen dagegen bei gleichen Rahmenbedingungen verboten?
Ein Armutszeugnis für das PK. Die denken wohl immer noch, Radler seien Fußgänger mit mitgeführtem Spielzeug. Und keine Fahrzeugführer, die nur ausnahmsweise wegen besonderer Gefährdungen auf Sonderwege verwiesen werden dürfen.
Und Radfahrer absteigen geht gar nicht. Dann sind es keine Radler mehr und das Schild gilt nicht mehr für sie. Dann könnten sie hinter dem Schild wieder aufsteigen und weiterfahren.
Man sollte mal vor einer Baustelle ein Fakeschild aufstellen "Autofahrer bitte aussteigen und schieben".
Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht
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Hi
wenn man Hochbordradwege und gemeinsame Geh/Radwege sät, wird man Gehwegradler ernten. Wie soll der gemeine Radler erkennen, warum das Gehwegradeln in einigen Fällen zwingend geboten ist, in anderen dagegen bei gleichen Rahmenbedingungen verboten?
So geht es bestimmt auch den gemeinen Falschparkern, Rasern, Engüberholern [1],... in ihren KFZen. [2]
Aber um deine Frage zu beantworten: Er soll es an den Verkehrszeichen erkennen.[1] Warum dürfen sich zwei Torkelradler mit minimalem Abstand überholen/begegnen, oder ein Torkelradler an stehenden Fahrzeugen mit kleinem Abstand vorbeifahren, ein spurtreues KFZ muss aber 150cm Abstand lassen.
[2] Soll heißen: Ich finde diese Ausreden die ihr für Gehwegradler erfindet weder plausibel noch hilfreich. -
[1] Warum dürfen sich zwei Torkelradler mit minimalem Abstand überholen/begegnen, oder ein Torkelradler an stehenden Fahrzeugen mit kleinem Abstand vorbeifahren, ein spurtreues KFZ muss aber 150cm Abstand lassen.
[2] Soll heißen: Ich finde diese Ausreden die ihr für Gehwegradler erfindet weder plausibel noch hilfreich.Hi
zu 1: weil der überholte Radler eben torkeln kann und eine Berührung KFZ-Radler schlimmere Konsequenzen hat als eine Berührung Radler/Radler.Zu 2: das sind keine Ausreden, sondern die Realität. Zudem, was geduldet wird, wird zur Norm. Und so groß ist der Kontrolldruck noch nicht, dass es nicht mehr als geduldet angesehen werden kann. Spricht man einen an, kommt die Gegenfrage: wer stört sich denn dran?
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So geht es bestimmt auch den gemeinen Falschparkern, Rasern, Engüberholern [1],... in ihren KFZen. [2]
Ich kann dem nicht ganz folgen.
1. Wer also Gehwegparken sät, wird also auch Kampfparken auf Gehwegen ernten. Das leuchtet mir ein.
2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?
3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an? -
Ich kann dem nicht ganz folgen.
Dabei hab ich doch gaaaaanz langsam geschriebenZitat2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?
Durch VZ275 kann das Rasen vorgeschrieben sein, ja. Und wo rasen anfängt ist ja subjektiv, ich bin ja der Meinung dass 50 km/h in der Stadt schon zu viel ist, meine bessere Hälfte findet 70 km/h noch zu langsam.
Auch wird der gemeine Radfahrer, der überfordert ist wo er denn mit dem Rad auf dem Gehweg fahren darf, auch (genauso grundlos) verwirrt sein, wenn er auf der Autobahn mit seinem KFZ plötzlich 50 km/h fahren muss, obwohl sein Fahrzeug doch mind. 60 km/h fahren können muss, damit er sie benutzen darf. In beiden Fällen ist die Situation eigentlich durch Verkehrszeichen (oder ihr Fehlen) klar geregelt.Zitat3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an?
Es wird natürlich niemand gezwungen zu überholen, es wird aber ja auch niemand gezwungen auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg Rad zu fahren, man darf auch schieben. -
Zurück zu durch Bauarbeiten bedingten Schildbürgerstreichen (und Gehwegradlern )
Ich vermute mal dass wegen den Bauarbeiten in der Fuhle auch der Rübenkamp zwischen Hebebrandstraße und Jahnbrücke in eine Einbahnstraße verwandelt wurde und Bushaltestellen dorthin verlegt wurden(?)
Die verlegte Bushaltestelle sieht dann (bei Tageslicht) so aus wie auf dem Bild im Anhang. Wie das Nachts aussieht will ich mir lieber nicht ausmalen. Zumindest bei Tag sieht man auch immer wieder Radfahrer die den (nicht benutzungspflichtigen) "Radweg" benutzen. und vor der Stelle (und einer weiteren etwas weiter südlich) auf den Gehweg ausweichen, falls sie nicht eh die ganze Zeit dort fahren.P.S. Ich bin mal gespannt ob das PK den "Radweg" als Radweg führt oder als Schildabstellplatz.
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PK den "Radweg" als Radweg führt oder als Schildabstellplatz.
Hatte gestern ein längeres Gespräch mit PK34. Die hätten dir an dieser Stelle ebenfalls einfach empfohlen abzusteigen und zu schieben. Außerdem sei bei PK34 nicht bekannt, dass Radler, die mal 10-20 cm neben einen "Radweg" [genau diese Straße!] ausweichten, dafür in HH von der Polizei belangt würden . . . .
Nur wenn keine Radweg neben dem Gehweg ist, dann möchte PK34 nicht, dass du auf dem Gehweg radelst.Mein Einwand, wo denn der Unterschied wäre zwischen dem Beradeln des 1,25 m breiten Gehwegs an dieser Stelle, oder an der jetzt massivst vom PK geahndeten Bereich in der gleichen Straße, wo zufällig kein "Radweg" dran ist, machte die Mitarbeiterin von PK34 leicht aggressiv.
Was ich schon immer gesagt habe: In Hamburg ist es Gesetz auf dem Gehweg neben einem Radweg zu radeln (z.B. auch Langenhorner Chaussee), ohne "Radweg" ist Gehwegradeln verboten. -
So ganz allmählich kann ich nicht mehr glauben, was ich hier so lese... Nimmt man das Haltestellenschild weg und macht eine klassische Umfrage in einer Fußgängerzone, was auf dem Foto zu sehen ist, dürfte sich der ANteil derer, die einen Radweg zu erkennen glauben, sehr in Grenzen halten.
@ Forumsteilnehmer: "Mein" PK spricht wegen ähnlicher Fragen kaum noch mit mir...
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@ Forumsteilnehmer: "Mein" PK spricht wegen ähnlicher Fragen kaum noch mit mir...
"Mein" PK spricht auch nicht mehr mit mir, die vor 2 1/2 Jahren gestellten Anfragen sind bis heute trotz Nachfragen ncht beantwortet. Jetzt wird auf das Nachbar-PK verwiesen, von dem bislang auch noch keine Antwort kam . . .
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Ich kann dem nicht ganz folgen.
1. Wer also Gehwegparken sät, wird also auch Kampfparken auf Gehwegen ernten. Das leuchtet mir ein.
2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?
3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an?Hi
ich bezog mich auf deine beiden nummerierten Fußnoten, nicht auf die Nummerierung im Text. Von Falschparkern und Rasern habe ich nicht geschrieben. Und erklärt, warum Engüberholen für KFZ verboten ist, obwohl diese doch ihre Spur relativ gut halten können.
Aber lass uns nicht zu weit vom Thema dieses Threads abschweifen. -
Das alte Hertie-Gebäude in Barmbek finden ja viele hässlich... ich finde das jetzt auch eine hässliche Szene in der Drosselstraße:
Vor dieser Stelle ist (wegen der Baustelle) "Gehweg - Radfahrer frei" angeordnet. Hinter der Kreuzung auch.
Was an dieser Stelle angeordnet ist und vor allem... warum... weiß ich auch nicht, vielleicht weiß es ja das PK31.Bevor der Abriss begann gab es gar keine Verkehrszeichen für Radfahrer, laut StVO also Fahrbahnradeln die Regel und Benutzung des anderen Radwegs erlaubt (in der Praxis nutzten natürlich die meisten den Radweg)
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Hi
hier sollte man wirklich die zuständige Behörde fragen, was hier angeordnet wurde und bitten, die Ausführung durch die Baufirma zu überprüfen. Im Moment ist auf jeden Fall für ca. 5m "Fußgänger, Radfahrer frei" angeordnet, gefolgt von einem getrennten Rad- und Fußweg. Es gilt immer das letzte Schild ab dem jeweiligen Standort des Schildes.
Das ist hier sogar relativ gut gemeint, da im Bereich des ersten Schildes die Trennung zwischen Rad- und Gehweg wegen der Verschwenkung des Weges über die Fahrbahn nicht gegeben ist.
Allerding fehlt es im weiteren Verlauf an dem vorgeschriebenen weißen Trennstrich zwischen Rad- und Gehweg, den es bei Benutzungspflicht imho dringend braucht. Belagwechsel auf einem Gehweg trennt noch keinen anderen Weg ab, das können auch unterschiedliche Ausbauzustände sein.Gar nicht zu verstehen sind die Blauschilder allerdings, wenn hier normalerweise gar keine Benutzungspflicht vorliegt. Hat wohl der Arbeiter die Schilder aufgestellt, die er sonst auch immer aufstellt, ohne zu beachten- oder zu wissen- was seitens der Behörde angeordnet wurde. Ist ein häufiges Leiden.
Wenn man die Beschilderung böswillig auslegt, ist noch eine ander Deutung möglich:
Schilder stehen regelmäßig rechts des Straßenteils, den sie betreffen. Das zweite Schild steht links des Hochbords, kann diesen also nicht meinen. Es steht aber rechts der Fahrbahn. Also müssen zu Fuß gehende den rechten Fahrstreifen, Radfahrer den linken Fahrstreifen benutzen. Anderer Verkehr ist nicht zugelassen. Hoffentlich gibt es noch eine dritte Spur für die Dosenfahrer, sonst müssen die sich einen anderen Weg suchen. -
hier sollte man wirklich die zuständige Behörde fragen, was hier angeordnet wurde und bitten, die Ausführung durch die Baufirma zu überprüfen.
Ich hatte das gestern auch an die zuständige Behörde geschickt, heute kam dann die Antwort: "die richtige Beschilderung an der Baustelle Hertie ist bereits bei der der bauausführenden Firma eingefordert worden."
Jetzt bin ich mal gespannt was wirklich angeordnet wurde bzw. was die Baufirma da nächste Woche reininterpretiert. -
Heute im Lokstedter Steindamm der Klassiker. RWBP ist schon einige Zeit aufgehoben. Irgendwas wird dort gegraben und mit beschildert.
StVB angerufen, die können gerade nicht persönlich rausfahren wegen Personalmangel. Baustellenleiter auf das Problem angesprochen, der meinte, er müsse das so ausschildern und aus dem Z. 240 ergebe sich keine Benutzungspflicht. StVO gezeigt und ihn widerlegt, er hat auf seiner Meinung beharrt. Hat mir auch irgendein Formular gezeigt wo auf "RSA" verwiesen wurde. Konnte ich nichts mit anfangen.
StVB nochmal angerufen und Telefon weitergereicht. Dann ging plötzlich alles ganz schnell
Halbe Stunde später auf dem Rückweg nochmal dran vorbeigekommen, Schild war weg, aber in der Gegenrichtung stand nochmal dasselbe. Baustellenleiter gesucht, aber der war gerade unterwegs, um zu besorgen.
Nun frage ich mich natürlich, wer das tatsächlich angeordnet hat. Das Formular konnte ich nicht nachvollziehen, leider auch kein Foto gemacht. -
Ich hab dem Zuständigen Polizist einer der StVB auch schon vorgeschlagen, aufgrund der hohen Zahl an falschen Beschilderungen im Baustellenumfeld die Beauftragten mittels Infoblatt doch besser über das richtige Aufstellen der Schilder (und häufige Fehler) zu informieren. Das in der selben Mail genannte Schild (aufgrund der Baustelle war aufgrund der falschen Beschilderung plötzlich Geisterradeln legalisiert) wurde entfernt, der Vorschlag fand wohl leider keine Beachtung.
Da muss ich mich wohl mal an die Lobby meines Vertrauens wenden. -
Wenn einer Verkehrsschilder aufstellt, braucht er dazu eine verkehrsrechtliche Anordnung. Dafür ist je Stadt genau eine Behörde zuständig, die in dem Fall auch wissen sollte, was sie angeordnet hat.
RSA ist eine leider weithin unbekannte oder zumindest regelmäßig ignorierte Vorschrift im Zusammenhang mit Baustelleneinrichtungen. Gute Infos dazu findest Du hier (im Aufbau) bzw. hier (alte, noch nicht vollständig wiederhergestellte Seite). -
Was ich nicht verstehe - auf der Autobahn klappt das doch auch. Autobahnbaustellen sind meistens hervorragend abgesichert und beschildert, und das sogar unter laufendem Betrieb. Zugegeben, mehr als ein Tempolimitschild und Markierungen braucht man da auch nicht, aber die Verkehrsführungen sind genau geplant und ausgeführt.
Ist also nicht unmöglich.
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Man sollte schon zugestehen, dass das im innerörtlichen Bereich mit einer Vielzahl sich querender Verkehrsströme durch Kreuzungen und Einmündungen sehr viel schwieriger ist als auf "freier Strecke" einer Autobahn, wo bestenfalls mal eine Aus- und Auffahrt mit eingeflochten werden muss.
Aber der Stuss, der einem tatsächlich täglich so begegnet, lässt ja nur noch den Schluss zu dass es entweder keiner weiß oder keiner beachtet, wie Baustellen korrekt gesichert gehören - wahrscheinlich beides.
Gerade heute früh wieder: gelbe Umleitungstafel mit Pfeil nach links, 10 m weiter (Teil der selben temporären Baustellenbeschilderung) vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts. Als Radfahrer müsste ich die Kreuzung geradeaus queren dürfen, um legal den folgenden gemeinsamen Geh- und Radweg durch den Baustellenbereich zu erreichen. Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte... -
Hi
wer eine Baustelle im öffentlichen Straßenverkehr einrichtet, muss sich vorher beim zuständigen Amt eine Genehmigung hierzu einholen. Teil der Genehmigung ist die verkehrsrechtliche Anordnung, wie die Baustelle abgesichert werden muss und wie die Verkehrsführung geändert und beschildert werden muss.
Augenscheinlich sind manche Baufirmen damit überfordert, entweder die Anordnung zu verstehen und ordentlich umzusetzen oder die hierfür notwendigen Verkehrsschilder vorrätig zu haben oder auszuleihen. Genommen wird, was auf dem Fahrzeug oder im Fundus ist, und fertig. An Radler wird meist nicht gedacht, eventuell fehlt deren Berücksichtigung schon in der Anordnung der Behörde.Und leider sind die Behörden wohl auch nicht in der Lage, regelmäßig die Baustellen auf Einhaltung ihrer Anordnung hinsichtlich der Beschilderung zu kontrollieren.
Was die Qualität der Ausführung der Anordnung angeht, gibt es eine Art Reihenfolge der Qualität nach der Gefahrenlage der Baustelle. Auf Nebenstraßen mit geringem Tempo und Verkehr wird eher geschlampt als auf Durchgangsstraßen mit höherem Tempo und viel Verkehr.
Auf Landstraßen mit hohem Tempo und viel Verkehr und auf Autobahnen wird genauer kontrolliert und besser beschildert. Oft wird die Baustellenabsicherung hier an Spezialfirmen übergeben, die genau nach RSA und der Anordnung der Behörde absichern und beschildern.
Denn der Leiter der Baustelle haftet für die Absichrung und Beschilderung. -
Momentan stehen mal wieder hamburgweit Umleitungstafeln auf Radwegen oder irgendwelche enge Pisten im Verlauf von Baustellenbereichen bekommen Benutzungspflichtstatus.
Heute Beschwerde wegen Umleitungstafel auf - Radweg der Ratsmühlendammbrücke an PK34 geschickt, sowie an PK21 wegen an der Max-Brauer-Allee vor Sternbrücke.
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