In Amsterdam wird allerdings 50 auch nur noch erlaubt, wenn man das ziemlich zuverlässig fahren kann – das ist nichtmal mehr ein "Netz" aus 50ern, sondern nur noch Abschnitte, die entsprechend ausgebaut sind: Zweispurig, anschlussfrei, wenige Seitenstraßen…
Beiträge von TheK
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Und das auf einer Bundesstraße, wo man eigentlich erwarten sollte, dass die Markierungen jemand macht, der nicht völlig frei von Kompetenz ist.
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Warum man da bei praktisch identischem Design zwischen innerorts und außerorts unterscheidet, bin ich mir auch nicht so ganz sicher. Die Geschwindigkeit auf 50 zu begrenzen ist sicher auch für Auto-Auto-Unfälle hilfreicher – und tatsächlich sind in der Datenbank _alle_ tödlichen Fahrrad-Unfälle an Außerorts-KV in Bayern und BaWü (wo man da mit 100 rein brettern darf), hingegen keiner (Großkneten ist ein DB-Fehler) in Niedersachsen, wo man auf 50 abbremsen muss. Den Radfahrern de iure Vorrang einzuräumen traut sich Niedersachsen leider trotzdem nicht – es ist aber keine Seltenheit, dass Autofahrer anhalten und einen durchwinken.
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Mir fällt beim Ansehen von Dashcam-Videos auf Youtube regelmäßig auf, dass es diesbezüglich erhebliche regionale Unterschiede gibt.
Das hatte ich ja neulich schon geschrieben: Die einzelnen Bundesländer haben eigene Richtlinien für solche Gestaltungen (nicht nur von Radwegen).
In Niedersachsen gibt es nach meiner Erfahrung zwei Gründe, warum der Radweg eine abweichende Vorfahrt hat: Entweder sind die 5 Meter _massiv_ überschritten (also 20 Meter und mehr, meist weil zwischen Radweg und Fahrbahn irgendein Hindernis ist) oder das sind Unfallschwerpunkte (meist Kandidaten für den Umbau in einen Kreisverkehr). Eine leichte Überschreitung des Abstandes ist dagegen überhaupt kein Thema, das wird dann nur bei der nächsten Sanierung reduziert.
Hier zum Beispiel wäre StreetView (alt) und Luftaufnahme (neu) zu vergleichen:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.deDein Beispiel aus Zweibrücken ist von der Idee her ja ähnlich und baulich fast identisch zu meinen ersten Link (Artlenburg), nur das stiftet mehr Verwirrung als alles andere: Die Vorfahrt gilt ja gegenüber Autos von rechts, aber nicht gegenüber Radfahrern von rechts… Und aus der Straße raus fehlt das vor dem Radweg.
An Kreisverkehren außerorts musst du übrigens überall warten, auch international. Nur in Dänemark hat man eine Lösung, die in anderen Ländern zwischen verpönt und geächtet ist: Radfahrstreifen im KV.
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Bitte ab wo rechnen die die fünf Meter? Eine Abbiegespur ist doch Teil der Fahrbahn, womit die 5 Meter rechts davon gelten…
Jetzt wollte ich eigentlich einfach das erstbeste Beispiel aus der Nähe nehmen, aber das kommt gleich ganz ohne solchen Schildersalat aus – und nein, im Unfallatlas ist kein einziger Eintrag. Ob's daran liegt, dass "wenn man rechts abbiegt, hat der Radverkehr Vorfahrt" hier oben so normal ist, dass man sogar vor gelassen wird, wenn's mal nicht so ist?
Hier haben wir einen, wo mit Schildern nachgeholfen werden musste – Einmündung der B 216 in die B 4/B 209.
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Heute mal nach Geesthacht gefahren, das ist wohl "baut, dann kommen sie" mal andersrum – oder auch "wie viele Autos kann man auf wie wenig Raum stopfen?". Was da Radweg und was Gehweg ist, ist selten klar zu erkennen – aber man fährt trotzdem drauf, denn auf der Fahrbahn käme man nicht voran…
Spannend aber der Weg dahin. Hab ich da irgendwelche Pläne für einen Radschnellweg nach Lüneburg verpasst? Die Breite ist stellenweise beeindruckend (was von der Wegweisung nicht sagen kann; diese ist schlicht nicht vorhanden).
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Für Alfeld hab ich mir vor allem das völlige (!) Fehlen einer Furt-Markierung notiert. Das einzige, was da einen Radweg erkennen lässt, ist ein rund 50 Meter weiter. Und der in Berlin ist auch total abgefahren (die Fragmente weiter hinten gehen gefühlt sogar in die falsche Richtung…); und einen stumpf auslaufenden Radweg rechts (!) vom Ampelmast sieht man auch nicht alle Tage…
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Ähnliche Ansätze gibt es hier öfters, wenn Radwege saniert werden: Die Fahrbahn daneben ist zu; die andere dient offiziell als GRW (de facto als Fahrradstraße, da auch Anlieger mit Auto da durch fahren). Die Kunst ist tatsächlich, den sonstigen Autoverkehr auf der Umleitung zu halten – aber der zuckelt meist eher dem Bus hinterher.
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Mindestens 2 der wenigen RiM-Fälle passierten mit den immer noch recht seltenen Kamera-basierten Rückspiegeln, die es wohl nur in Kombination mit Abbiegeradar/Toter-Winkel-Warner gibt, 2021 in Hamburg und 2024 in München. Haben die Abbiegeassistenten womöglich ein RiM-Problem?
Interessant, zwei derart seltene Merkmale in Kombination sind zumindest auffällig – hast du andere RA mit der "MirrorCam"?
Darf ich vorstellen: Wilhelm-Heinrich-Brücke in Saarbrücken. 120 Meter RiM mit Spurwechseln von beiden Seiten.
Ach du heilige… Deren Stadtplaner hieß nicht zufällig Robert Moses?
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Ich komme auf 8 RiM-Opfer bislang seit 2013
9 sind's inzwischen, alle ab Ende 2016 und mit einer interessanten Nachrüst-Bilanz…
* 10/2016. Osnabrück, Berliner Platz. Für lange Zeit der einzige, der schon zum Unfall-Zeitpunkt rot markiert war und bis heute unverändert.
* 12/2016. Freiburg, B36 die erste. Der bis heute (!) einzige RiM, der auch nach einem tödlichen Unfall nicht rot wurde…
* 6/2020. Freiburg, B36 die zweite. Danach der von dir genannte Umbau.
* 4/2021. Halle (Saale), Berliner Straße. Eine ziemlich wilde Kombination mit zwei RiM, wovon der durchgehende zur Linksabbiegerspur wird. Wurde danach teilweise rot eingefärbt.
* 10/2021. Hamburg, Habichtstraße. Im folgenden Frühjahr wurde die komplette Kreuzung mit roten Markierungen versehen.
* 11/2021. Osnabrück, B68. Umbau in eine Protected Bike lane mit getrennter Phase binnen drei Wochen nach dem Unfall.
* 10/2022. Kempten, Lenzfrieder Straße. Seit langem Mal wieder einer, der vorher schon rot war.
* 4/2024. München, Kreillerstraße. Design identisch zu dem in Kempten, also auch schon rot.
* 7/2024. Leipzig, Wilhelm-Leuschner-Platz. Mit 90 Meter einer der längsten RiM, den ich bisher gesehen habe. Wurde ungefähr 3 Tage nach dem Unfall eingefärbt.Auffällig: Die Unfallzahl hat seit 2021 deutlich zugenommen, während konventionelle RA durch die Schrittgeschwindigkeit massiv abgenommen haben – und das, wo RiM durch ihren schlechten Ruf kaum noch gebaut werden. Die positive Wirklich der roten Farbe ist dank der beiden Fälle in Bayern nicht mehr ganz so deutlich; ob an den beiden etwas anders ist, suche ich noch. Ein anderer Trend löst sich gerade in Luft auf: Anfangs waren fast alle im Herbst (Laub?).
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Das ist gerade nicht die "gleiche" Logik.
Es ist die gleiche Logik wie "mit einem Porsche kann ich auch mit 150 über die Landstraße fahren; ich hab schließlich ein besseres Fahrwerk." Und Rennradfahrer reagieren auf die kleinste Unebenheit EXAKT GENAUSO wie die Tiefer-Breiter-Blöder-Prolls auf Speedbumps.
Es gibt etwa 20 tödliche Fälle mit Auffahren von hinten p.a., wovon gut 19 noch nicht einmal Überholen sind (sondern Tunnelblick, Ablenkung, Alkohol, Drogen, Sichtverhältnisse).
…dann sind tödliche RA-Unfälle (die wiederum nahezu alle innerorts sind) ja auch nicht häufig. Deren absolute Zahl ist nämlich sogar etwas geringer als die der Ü- und frontal-Unfälle.
Ansonsten filtere ich bewusst auf 1. tödlich (was die UVD nicht macht und damit die riesigen Fallzahlen erzeugt, die die Panik-Presse nur zu gerne aufgreift…) und 2. von einem Autofahrer verschuldet. In dieser machen die Längs-Unfälle außerorts sogar über 50%.
Ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommen solche tollen Ideen wie "Radfahrstreifen in Mittellage heraus" – da vermeidet man dann 50 Leute, die über das Vorderrad absteigen; dafür braucht bei den verbliebenen Unfällen nur noch einer mit dem Wischmob kommen. Wie sich Autofahrer selbst zerlegen oder irgendwelche dem Darwin-Award würdige Dämlichkeit ("im Dunkeln ohne Licht ungebremst 'ne Bundesstraße queren") ist mir zudem erstmal egal, weil eine andere Baustelle.
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ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?
Auch noch nichtmal. Der von 'ner Bekannten is offiziell auch für zwei Kinder (was bei 3-jährigen schon kuschelig wird). Eigengewicht 14 kg, Zuladung 40. Da er an der Achse hängt also sogar noch 6 kg Luft zu der Grenze – und bevor man den überlädt, geht einem der Platz aus.
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Wäre mir neu, dass bspw. die RAL der FGSV nur regionale Bedeutung hätten.
Jedes Bundesland und teilweise sogar einzelne Kommunen haben nochmal ihre eigenen "Gestaltungsnormen", die hier starken Einfluss haben – übrigens nicht nur für Radwege.
Ein Beispiel ist die "Ankündigung" von Kreisverkehren außerorts: In Niedersachsen steht davor eine Batterie von insgesamt 8 Verkehrsschildern, so dass wirklich jeder merkt, dass man hier 50 km/h fahren und nicht überholen soll. In Bayern ist die einzige Ankündigung eine durchgezogene Linie knapp 100 Meter vor Beginn der Mittelinsel. Alle (!) der – zugegeben nicht vielen – Fälle, in denen ein Radfahrer auf so einer Kreisfahrbahn getötet wurde, sind in Bundesländern, wo man mit 100 km/h in den KV einfahren darf.
Ein anderes ist die Geschwindigkeit innerorts: In Bayern gilt immer noch "Regelgeschwindigkeit 50". In vielen anderen Bundesländern gilt das dagegen nur für Hauptstraßen und zwar zunehmend genau in der Lesart ("Kreis-, Landes- und Bundesstraßen"); auf Gemeindestraßen begegnet einem immer öfter direkt hinter dem Ortseingang die 30-Zone.
Was Radwege angeht, ist die zur Hauptstraße gleiche Vorfahrt in allen norddeutschen Ländern (außer MV) der Regelfall mit mehr oder weniger vereinzelten Ausnahmen. Eine Radwegfurt über einmündende Straßen mit ggf. einem ist dann (übrigens auch schon bei "Gehweg, Radfahrer frei" innerorts) relativ selbstverständlich (mindestens als zwei weiße Linien; immer öfters vollflächig rot). Das Fehlen davon gilt in den Kommunen als "Fehler" (was leider trotzdem oft nicht zu sonderlich schneller Korrektur führt…). In einigen südlichen Bundesländern dagegen (ganz extrem Saarland) kann man oft nur aus dem im Augenwinkel erkennen, dass man da einen Radweg kreuzt.
Außerdem werden die 50 cm Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn nachgerüstet, sobald die Steine eh mal hochgenommen werden – dies gilt auch für Angebotsradwege und bei Neuanlagen sogar für reine (!) Gehwege. Aus dem Fehlen davon kann man meist die alten Leichen erkennen. Viele Kommunen haben zudem recht komplexe Farbcodierungen, um Geh- und Radwege unterscheidbar zu machen. In Bayern ist gefühlt die übliche Gestaltung: asphaltierte Fahrbahn, Bordstein, asphaltierter Radweg, weiße Linie, asphaltierter Gehweg.
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Solche Probleme haben aber nichts mit Radwegen per se zu tun, sondern mit schlechten regionalen Gestaltungs-Standards. Um diese zu ändern braucht es aber eben eine differenzierte Betrachtung und konstruktive Kritik und kein pauschales "wer Radwege baut ist ein Nazi"-Gebrüll.
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Die Frage ist m.E.: Was ist zumutbar? Wenn ich mit außerorts-Radwegen wirklich genauso schnell und ungehindert ans Ziel komme, als wenn ich die Fahrbahn benutzte, hab ich tatsächlich kein Problem mit der Pflicht, "meinen" Highway zu benutzen.
Das Problem scheint mir die Definition von "genauso schnell". Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.
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Dass außerörtliche Radwege völlig unproblematisch sind, wusste ich aber schon vorher. Hier im Forum lernt man das garantiert nicht.
Ich würde nicht von "völlig" sprechen, sonst gäbe es die ganze Diskussion nicht – zudem ist fehlende Differenzierung für mich das Grundproblem der ganzen Diskussion. Für mich sind allerdings auch Rennräder kein Maßstab: Wenn du für den Radweg zu schnell bist oder dein fragiles Rad an jedem Ast einen Rahmenbruch riskiert, dann gehört nicht die Benutzungspflicht abgeschafft, sondern deine Fahrweise der Umgebung angepasst. Nach der gleichen Logik sind Landstraßen bestimmt auch eine Diskriminierung von Porsche-Fahrern…
Der andere Punkt ist indes mehr als eindeutig: Überholunfälle sind außerorts leider extrem häufig, während von Autofahrern verschuldete Kreuzungs-Unfälle sehr selten sind (und übrigens häufiger ohne als mit Radweg), weil die entsprechenden Konfliktpunkte sehr selten sind.
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"Die ganze Menschheit ist dumm, wir aber sind die erleuchteten" …woran nur erinnert mich das?
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Als ich Kind war, war für uns die Straße der Spielplatz. Wir sind dort Fahrrad und Skateboard gefahren, oder haben Fußball gespielt. Wenn ein Auto kam, sind wir beiseite gegangen oder sind daran vorbei gefahren.
Lies, was ich zu 30-Zonen geschrieben hab. Ich bezweifle, dass dich deine Eltern auf der B 73 spielen ließen.
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Die FAQ der FRS besagen, dass man Fahrräder und Personen auch online buchen kann.
Das Fahrrad steht aber nicht unter "Fahrzeuge", das ist für ihn bestimmt auch schon "Diskriminierung"…