Beiträge von jan pi sike tu

    Nun habe ich doch noch mal ein Beispiel gefunden bei dem ein Fahrradhelm wirksam helfen kann: Wenn ein LKW Fahrer einem eine leere Bierflasche aus dem offenen Beifahrerfenster an den Kopf wirft, dürfte das für den Helm grade so gut in seinem Wirkbereich liegen.

    Allerdings dürfte dieses Unfallszenario derartig selten sein das es sich nicht nicht loht, nur deswegen einen aufzusetzen. Da kann man dann auch Kugelsichere Westen tragen und Lotto spielen. Ist zumindest keine Unfallursache die erwiesenermaßen prozentual signifikanten Anteil in der Radfahrer Todesstatistik hätte.

    Flaschen an den Kopp bekommt man da noch eher bei Fußballspielen oder auf Demos. Da sind Fahrradhelme jedoch verboten, weil sie eine Schutzwaffe darstellen.

    Oder wie MaHa treffend kommentiert: Fahrradhelme sind Schutzwaffen! ...und wer einen trägt sucht die Gewalt geradezu, ja sei selbst zu ihr bereit!

    8o

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    http://neusprech.org/schutzwaffe/
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    Also, ich wäre vermutlich auch bei Auto-Grün gefahren. Insbesondere wenn man angefahren kommt und dort gerade noch grün ist, wird man doch viel eher das große grüne Licht wahrnehmen, das direkt neben der Fahrbahn hängt auf der man sich grad gefühlt befindet. Das da in der 15 Meter entfernten Fußgängerampel noch kleine, 3 cm große, Fahrrad Symbölchen versteckt sind kann man doch effektiv gar nicht ersthaft wahrnehmen wenn man sich mit 20 bis 30 km/h der grünen Ampel nähert.

    Da hätte ich also mit bestem Wissen und Gewissen einen soliden Rotlichtverstoß begangen. Wobei ich bei dessen Verfolgung sicher den Rechtsweg beschritten hätte.

    Da fällt mir ein: Gibt es in HH überhaupt Rechtsanwälte, die sich auf Rad-Recht spezialisiert haben? Kann ja hilfreich sein deren Tel.-Nr. zu kennen. Gut, vielleicht nicht in dem Augenblick anrufen wenn man angehalten wird. Das wirkt verdächtig und dann kommen die Handschellen...
    Aber mir fällt momentan nur Dieter Kettler ein. Und in Kölln scheint es auch eine Anwältin zu geben. Ist halt ein absoluter Nischenmart Aber HH?

    Bergedorfer Straße, Ecke Vierlandenstr.: Eine eigentlich normale Ampel, wäre da nicht ein irritierendes Zusatzlicht, ein weißes "A". Ein befreundeter Radfahrer sprach mich darauf an, ob ich dafür die Bedeutung kenne. Ich kannte sie nicht, bat ihn aber mal Fotos davon zu machen.

    Die Fotos hat er mir gemailt und ich habe auch die ausdrückliche Erlaubnis sie hier im Forum zu veröffentlichen. Nun bin ich mal auf Eure Meinung gespannt!

    Der Fotograf hat übrigens noch zusätzlich auf dem PK angefragt was das "A" denn nun bedeute. Immerhin leuchtet es mal wenn alles rot ist, aber auch mal bei grün, ebenso umgekehrt (siehe 4 Fotos). Einen logischen Sinn rein aus dem längeren Betrachten ließ sich also nicht ziehen. Die Kollegen im PK waren sich übrigens auch nicht sicher. Sie hatten eine Vermutung, die ich hier aber noch vorerst nicht posten will um die Rückmeldungen nicht zu verfälschen.

    Viel Spaß! ;)

    Lustig ist ja auch der Kommentar, der sich dort inzwischen angefunden hat. "Och nun mach doch mal die schöne neue Autobahn nicht runter. Ja, da mögen überall völlig sinnlos irgendwelche 30-Schilder und Überholverbote rumstehen, aber man kann sie doch trotzdem ganz toll befahren und es wird ja auch nicht sanktioniert wenn man viel zu schnell fährt - Also was regt ihr euch auf?"

    Das mit dem Kampfradler erziehen scheint halt doch politischer Wille zu sein. Wenn im Autoverkehr soviel sinnloser Schrott beschildert würde und sich dann auch niemand dran hält, weil's ja nicht sanktioniert wird, dann hätten wir da auch ganz schnell eine Anarchie im Straßenverkehr, bei der Verkehrsregeln "Glückssache" sind. Teilweise ist das ja beim Parken und Geschwindigkeit auch jetzt schon so, was allerdings nicht an der penetranten Fehlbeschilderung liegen dürfte. Die generelle Akzeptanz dieser Schilder ist ja immer noch gegeben. Man stelle sich nur mal vor, so 30 bis 50% dieser Schilder wären einfach ähnlich Sinnfrei aufgestellt wie die Radverkehrsführung momentan. Da wäre die Akzeptanz (und nicht nur die Umsetzung) von VZ in kurzer Zeit schlagartig gegen Null.

    Schon jetzt ärgert sich ja der Autofahrer über stehengebliebene 30-Schilder an Ex-Baustellen, oder Baustellen wo dann "wochenlang" nicht gearbeitet wird. Trotzdem fährt man dann dort nicht mehr 65, sondern noch maximal 49. Die Akzeptanz ist also trotzdem immer noch da.

    Das Problem ist ja: Ist die Akzeptanz erst mal weg, dann bekommt man die auch so schnell nicht wieder aufgebaut. Und wie soll der Rad fahrende denn nun wissen in welchen verbotenen Bereichen das Radfahren nun geduldet ist und wo nicht.

    Ich hatte heute eine interessante Diskussion mit einem älteren Radfahrer, der mir erzählte, die Fahrradstaffel würde immer an einer ganz bestimmten Stelle eine "Falle" aufbauen. Die Verkehrssituation dort würde quasi zum Geisterradeln verführen, da man sonst einen riesigen Umweg mit gleich mehreren Straßenquerungen und Ampelphasen machen müsste den natürlich kein normal denkender Rad fahrender macht, wenn man auch einfach ohne Ampelphase und Umweg Abkürzen kann. Aber anstatt das dann dort diese Strecke für beide Richtungen frei gegeben wird (wahrscheinlich ist die einseitige Benutzungspflicht schon grenzwertig und halb-illegal) wird lieber repressiv auf die Rad fahrenden eingewirkt und diese zur Kasse gebeten, anstatt die Umstände zu ändern.

    Die Frage ist, wie lange man sich noch eine derartige fahrradfeindliche Politik leisten kann. Wahrscheinlich aber noch so lange, bis das Öl alle ist...

    @munchengladbach die Frage ob nun eine Benutzungspflicht besteht interessiert doch letztlich nur die wenigen paar Prozent an Fahrrad-Nerds wie uns.

    Jetzt da es grad wieder warm und schön wird und die Radler auf den Straßen wieder mehr werden, stelle ich fest, das mindestens 90% (wenn nicht mehr) einfach so fahren wie sie denken. Auf der LoLa, wo nun seit über 2 Jahren faktisch keine Benutzungspflicht mehr besteht radeln trotzdem gefühlte 99% nicht auf der Fahrbahn. Und mit dem schönen Wetter bemerke ich auch wieder eine signifikante Steigerung an Gehweg-Radlern. Natürlich dort, wo nur ein oft schmaler Gehweg ist. Meist auch noch in einer 30er oder 20er Zone.

    Solange es nur irgendwie geht wird man sich auch an einem auf 30 cm mit Baustellenkrams zugebauten Ex-Radweg noch durchquetschen. Auf Gedeih und Verderb! Schließlich kann man ja bei @Laufi im Kölln-Radler-Blog nachlesen was die Polizei selbst 2014 in Lehrveranstaltungen an Aufklärung unters Volk bringt. Da braucht einen nix zu wundern...

    Eine Kamera die gleichzeitig in alle Richtungen kucken kann nennt sich um omnidirektionale Kamera! ()
    sowas kann man bestimmt mit ein kleinen Spiegel realisieren. Hinten an einer Stange auf den Gepäckträger!

    hier sind übrigens mal Fotos von meiner Kamera die ich heute aus dem Videostream herausgeschnitten habe. Bis auf die Unkenntlichmachung habe ich sie nicht nachgearbeitet. Ich finde die Lichtaufbereitung nachts ist schon recht enorm, auch wenn man dann die Kennzeichen nicht mehr wirklich gut erkennen kann.

    In dem anderen Fall, abends, kann man die Kennzeichen meist immer gut erkennen (zu mindestens auf irgend einem der vielen Bilder) die Gesichter sind jedoch hinter der Scheibe durch die Spiegelungen nur sehr sehr schwer zu erkennen. Und selbst wenn das Gesicht mal ein bisschen besser zu erkennen wäre, weil die Scheibe nicht in ihrem Winkel genau Richtung Himmel zeigt, wie bei den Jeep, ist der Innenraum trotzdem so dunkel, dass man eigentlich trotzdem nichts erkennen kann. Lediglich unter der Brücke, wo ich und mein Hintermann an der roten Ampel standen, sieht man schemenhafte Umrisse des Kopfes.

    Ja, hatte ich gesehen. So ne Stange ist aber auch sicher ganz schön sperrig!

    Apropos: Komisches auf dem Rad.

    Nach gefühlten 2 Monaten wurde endlich mal der Radweg der V8 gereinigt und das Pferdekaka weggemacht!

    Bei der im 1. Foto gezeigten Ausrichtung kann man mit etwas Glück auch den Fahrer erkennen. Theoretisch wäre eine zweite mit Blick nach vorn sinnvoll, um auch die Blockade des Radwegs beweisen zu können...

    Na ja, hineintasten dürfen sie sich laut § 8 Abs. 2 Satz 3 der StVO:

    Zitat

    (... dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.) Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

    hier gibts auch keine Unterscheidung zwischen Straßenteilen oder Fahrzeugarten. Nur auf die Fahrbahn donnert natürlich keiner ohne zu gucken. Das ist der feine Unterschied.

    Eine Hupe mit Birnenspritze funktioniert immer! ;)

    ...die meines Erachtens interessante Frage wäre, ob man mit der Birnenspritze plus Ventil einen kleinen Zwischenbehälter wie die Druckluftflasche laden könnte?

    Hört sich kompliziert und schwer (Gewicht) an!

    ...außerdem ziehen Autokompressoren unglaublich viel Strom. 6 A Anlaufstrom bei 12 V Versorgung ist da nix. Und die Dinger wiegen ordentlich und kommen kaum auf Drücke weit oberhalb der zwei Bar.