Habe mal wieder an die Polizei geschrieben (CC an Fachdienst):
Sehr geehrter ...,
großes Stirnrunzeln erzeugte bei mir diese Unfallmeldung vom 13.9.22 mit der Überschrift "Übersehen":
Zu einem Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem Pkw kam es am Montagmorgen in der Hermann-Löns-Straße. Ein 27-Jähriger Audi-Fahrer befuhr die Rudolstädter Straße und beabsichtigte nach links in die Hermann-Löns-Straße abzubiegen. Hierbei übersah der junge Mann allerdings die herannahende 57-jährige Radfahrerin und kollidierte mit dieser, woraufhin die Frau stürzte und sich glücklicherweise nur leicht verletzte.
Diese Meldung suggeriert, dass das Linksabbiegen von der Rudolstädter Str. in die Hermann-Löns-Str. inzwischen wieder erlaubt sei. Darum war ich heute vor Ort, um festzustellen, dass dort nach wie vor VZ 209-30 steht, es ist also nur gestattet, geradeaus zu fahren!
Die Überschrift des Unfallberichts hätte demnach lauten müssen: "Falsch abgebogen und dabei Radfahrerin angefahren". Offensichtliche Verkehrsverstöße müssen auch klar benannt werden. Umso mehr, wenn sie unfallursächlich sind. Schön wäre darum ein Nachtrag zur Unfallmeldung, aus dem u.a. klar hervorgeht, dass aus der Rudolstädter nicht nach links in die Hermann-Löns-Str. abgebogen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen,
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