Beiträge von Nakaner

    So fürchterlich schlecht finde ich die Sicht gar nicht ... (Es möge mich ggfs. der mitlesende Sichtdreiecksspezialist korrigieren ...)

    Man braucht laut als Anfahrsicht RASt06 Abschnitt 6.3.9.3 3,0 m hinter der Sichtlinie (bzw. 2,0 m hinter einer "nicht abgesetzten" Radwegfurt) 30 m Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. 70 m bei 50 km/h. Man muss in dieser Entfernung nicht die komplette Fahrbahnbreite einsehen können. Es genügt, Teile des Fahrzeugs (also etwa das linke Drittel des Fahrstreifens) sehen zu können.

    Wenn es um die Sicht auf bevorrechtigten Radverkehr geht, setze ich die Werte für 30 km/h an (bei stärkerem Gefälle könnte man nach oben abweichen, in der Ebene deckt man damit aber die allermeisten Radfahrenden ab). Auf Radfahr-/Schutzstreifen achte ich darauf, dass die komplette Breite der Radverkehrsanlage sichtbar bleibt, da Radfahrende häufig weiter rechts als sinnvoll fahren.

    Falls die abgebildete bevorrechtigte Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hat und es keinen Radweg gibt, dürfte die Anfahrsicht gegeben sein. Durch die Platzierung der Baumscheibe hat der Planer gezeigt, dass er an die Anfahrsicht zumindest ein Stück weit gedacht hat. Für 70 m wird es aber u.U. knapp.

    Falls die abgebildete bevorrechtigte Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hat und es einen Radweg gibt, kann man davon ausgehen, dass vor und hinter der Einmündung erfahrungsgemäß je drei bis vier Parkplätze entfallen. Es kann beim korrekten Anwenden der Sichtfelder auch passieren, dass bei Einmündungen in enger Abfolge in Verbindung mit Radfahrstreifen (es braucht noch nicht einmal Radwege!) kaum ein Parkplatz übrig bleibt.

    Bislang war die für mich zuständige Behörde eher einlenkend. Ich sollte aber mal meine Meldungen von letztem Jahr in der Killisfeldstraße in Durlach auf Umsetzung kontrollieren. Deshalb habe ich noch keine Erfahrung mit Anträgen auf Anordnung eines Haltverbots bzw. Sperrpfosten.

    Sichtfelder hält man am besten mit Sperrpfosten oder Fahrradständern frei. Damit da keine schlecht durchsehbaren Motorräder/Motorroller/Lastenräder abgestellt werden, empfehle ich die von mir so sehr gemochten lastenfahrradfeindlichen Fahrradständer Beta Classico von Orion. Dieser Beitrag wurde nicht finanziell unterstützt, ich nutze die Fahrradständer nur tagtäglich.

    Die Rettungsfahrzeuge dürften unmittelbar vor der Unfallstelle stehen. Damit wäre der Sturzort da, wo man sich hinter der Absperrung schon wieder nach rechts orientiert hat. Die Position der Rettungsfahrzeuge passt auch eher nicht zu einem Schienen-Sturz nahe der Fahrbahnmitte.

    Nachdem ein Hinweis an mich herangetragen wurde, war ich gestern zwischen 13:00 und 14:00 Uhr vor Ort, um mir die Baustelle/Verkehrsführung anzuschauen. Vor Ort traf ich noch einen Menschen, der aus demselben Grund wie ich dorthin gefahren war. ( Mueck dürfte ahnen, wer gemeint ist :))

    Im Folgenden ein paar Fotos der Örtlichkeit:

    Der Abstand zwischen Dickstrich (inklusive) und Schiene (inklusive Schienenkopf) beträgt maximal 1,70 m (selber gemessen). An der Baustelle vor Nr. 24 sind es an der engsten Stelle (Fußplatte nicht mitgemessen) 1,44 m. Vor Nr. 30 waren es an der engsten Stelle 1,33 m. Ob das RSA-konform ist, wie es die Stadtverwaltung behauptet, weiß ich nicht.

    Ein Notgehweg fehlt. Ein Durchgangsverbot fehlt. Eine ähnliche Baustelle (Kran auf Gehweg und Radfahrstreifen für Dacharbeiten) gab es vor zwei Jahren vor Nr. 14. Damals hatte man [Zeichen 259] auf dieser Straßenseite angeordnet. Es liefen damals weniger zu Fuß Gehende über die Fahrbahn. Entweder, weil es eine Vorankündigung an den vorherigen Querungsmöglichkeiten gab oder weil ich damals zwischen 9:00 und 10:00 Uhr vor Ort war.

    Die Bewohner von Nr. 26 und 28 hatten in den letzten Tagen keinen Gehweganschluss. Für den neutralen Beobachter kommt der Verdacht auf, dass eine zweite Baustelle genehmigt wurde, ohne den Kontext zu beachten.

    Für mich stellt sich da die Frage, ob man die Genehmigung für die zweite Baustelle hätte versagen müssen. Hätte man das Straßenbahngleis Richtung Südwesten sperren und die Rillen mit Gummielementen ausfüllen müssen, wenn man schon den Radverkehr ins Gleis lenkt? Das muss uns doch die Verkehrssicherheit wert sein?

    Stand heute Nachmittag ist die Baustelle vor Nr. 30 abgeräumt.

    Im BNN-Artikel (Paywall) wird ein Anwohner zitiert, dass nur der Rettungsdienst vor Ort war. Die Polizei habe erst eine Stunde später bei ihm geklingelt, weil sie das Fahrrad der Verunglückten suchte.

    Meine Anfrage an den zuständigen Abteilungsleiter im Ordnungsamt mit der Bitte um Zusendung der verkehrsrechtlichen Anordnunge ist noch unbeantwortet. Gewöhnlicherweise kommen die Antworten da schneller. Wundern tut es mich nicht, schließlich stehen hier ja auch Straftatbestände im Raum.

    Hier in KA werden seit gestern die ersten 2 Modalfilterungen in Karlsruhes lääängster unechter Fahrradstr. getestet. Zugegeben, 19:15 ist nicht gerade der ideale Beobachtungszeitraum, aber vom prognostizierten Weltuntergang war da nix zu sehen, als ich da zu Fuß unterwegs war.

    Auf der Website des ADFC Karlsruhe steht jetzt eine News-Meldung samt Fotos.

    Wie zu erwarten, kann man an der Diagonalsperre zahlreiche verwirrte Autofahrende beobachten. Manche biegen von Süden kommend dann erst einmal – anders geht es nicht – nach Westen ab und wenden an der nächsten Einmündung (Moningerstraße). Diese hat wohl die Sperre besonders aus ihrer Wunschroute geworfen.

    Die Diagonalsperre ist, wenn man nicht in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung sitzt, recht unkontrovers, seit die Stadtverwaltung auf die Unfalllage und das Überholproblem hingewiesen hat.

    Am Sonntag, den 11. Februar, findet in Pforzheim eine Gedenkfahrt mit Aufstellung eines Ghostbikes statt. Ich werde versuchen dort zu sein, vielleicht treffe ich einige von euch dort?

    Aus Karlsruhe wird es eine Zubringer-Demo geben (Details gibt es am Mittwochabend). Ich werde da dabei sein.

    Ich bin erst heute über diese 12 Tage alte Meldung gestolpert:

    Durmersheim: Erste "echte" Fahrradstraße im Landkreis Rastatt

    Es handelt sich um das für die dortige Gegend unüblich steile Sträßchen, das auf diesem Mapillary-Bild nach rechts unten führt.

    Wenn man von Bahntrassenradwegen und der straßenbegleitenden Fahrradstraße bei Elsdorf absieht, dürfte das eine der wenigen echten Fahrradstraßen in Deutschland sein, die nicht nur ein modaler Filter ist.

    Zu Sicherheitstrennstreifen in Fahrradstraßen, woran es klemmte, warum es nicht mehr ganz so klemmt und wie es weitergeht, siehe TOP 7: Karlsruhe: Ratsinformation - Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Ein paar Tage vor dem Erscheinen der Sache im Ratsinformationssystem habe ich per Informationsfreiheitsanfrage beim Ministerium für Verkehr den Erlass und die Antwort der Stadtverwaltung angefordert. Die Antwort auf diese Anfrage steht noch aus.

    Tja, das schreit ja geradezu nach einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.

    Ich bin der von Mueck erwähnte OpenStreetMap-Beitragende. Ich bin am 1. November die Strecke mit dem Rad abgefahren (abschnittsweise musste ich mein Rad aufgrund der Beschilderung schieben). Meine GoPro am Lenker hat beim Fahren alle 5 Sekunden, beim Schieben alle 10 Sekunden ein Foto gemacht. Das Bildmaterial habe ich vorher zu Mapillary hochgeladen und dürfte spätestens Sonntag dort aufrufbar sein.

    Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. In Bad Herrenalb gibt es auch keine Vorankündigung. Mitten im Wald an der Kreisgrenze beginnt das Verbot an einer Waldwegeinmündung. Die Beschilderung ist provisorisch mit Materialien der Straßenmeister Gernsbach (laut Aufschrift auf den Fußplatten) erfolgt.

    Das Radfahrverbot ist ein Witz. Ja, die Straße hat ihre besten Tage hinter sich. Die Fahrbahndecke hat zwar viele Flicken, aber die Höhenunterschiede zwischen den Belagsschichten an den Kanten sind < 1 cm. Da gibt es viele andere Landes- und Kreisstraßen, die nicht besser sind und wo oft mehr als Tempo 50 erlaubt ist [1].

    Auf dem Abschnitt vom Scheitelpunkt bis Ortseingang Loffenau gibt es einen besseren Teil (weiter unten) und einen schlechteren Teil. Letztere ist mit der Nordrampe vergleichbar. In den Kurven sind die Schäden am größten, da könnte es auch echte Schlaglöcher geben, wenn man zum falschen Zeitpunkt vorbeischaut. Die Südrampe ist in Teilen Teil des Schwarzwald-Radwegs, der jetzt eine Lücke hat.

    Bergauf erhöhen die Schäden nur den Rollwiderstand. Wenn aber eine Fahrbahndecke von Rissen übersät ist, dann sollte Radfahrenden klar sein, dass hier mit Schlaglöcher zu rechnen ist. Als milderes Mittel als ein Radfahrverbot käme auf dieser Straße bergab Verkehrszeichen 277.1 in Betracht und wäre aufgrund der geringen Geschwindigkeitsunterschiede eine hinnehmbare Einschränkung für die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs.

    Der Unfallatlas ist unauffällig. Aber die Begründung ist eigentlich Sache der Behörde …

    Ich werde dagegen vorgehen. Dankenswerterweise hat der hieße Verwaltungsgerichtshof sich schon einmal zu einem Radfahrverbot auf einem spitzwinkligen Bahnübergang in Rheinstetten [2] geäußert [3]. Das Gericht war der Meinung, dass dort ein Warnschild genügt.

    [1] Tempo 50 bei Schlaglöchern scheint eine Spezialität der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rastatt zu sein. Auf Höhe Muggensturm hat die L 67 das auch. Als ich dort vor ein paar Wochen auf die Beschilderung stieß, war ich ob des guten Zustands für eine derart heftige Einschränkung (wir wissen ja, dass die rechtlichen Hürden dafür hoch sind) überrascht.

    [2] mittlerweile baulich entschärft

    [3] VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2011, Az. 5 S 2285/09

    Hallo Epaminaidos,

    Erstmal war ich aber überrascht, dass ich eine Antwort von einer Mailadresse "@autobahn.de" erhalten habe. Der Herr arbeitet wohl bei Scheuers Autobahn-GmbH. Ich verstehe nicht, was das mit der FGSV zu tun hat, habe aber auch nicht gefragt.

    Die Mitwirkenden der FGSV-Richtlinien sind (meist?) alle irgendwo in der Branche beruflich tätig. Seien es Planungsbüros, Behörden oder Hochschulen.

    Viele Grüße

    Nakaner