Tja, das schreit ja geradezu nach einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.
Ich bin der von Mueck erwähnte OpenStreetMap-Beitragende. Ich bin am 1. November die Strecke mit dem Rad abgefahren (abschnittsweise musste ich mein Rad aufgrund der Beschilderung schieben). Meine GoPro am Lenker hat beim Fahren alle 5 Sekunden, beim Schieben alle 10 Sekunden ein Foto gemacht. Das Bildmaterial habe ich vorher zu Mapillary hochgeladen und dürfte spätestens Sonntag dort aufrufbar sein.
Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. In Bad Herrenalb gibt es auch keine Vorankündigung. Mitten im Wald an der Kreisgrenze beginnt das Verbot an einer Waldwegeinmündung. Die Beschilderung ist provisorisch mit Materialien der Straßenmeister Gernsbach (laut Aufschrift auf den Fußplatten) erfolgt.
Das Radfahrverbot ist ein Witz. Ja, die Straße hat ihre besten Tage hinter sich. Die Fahrbahndecke hat zwar viele Flicken, aber die Höhenunterschiede zwischen den Belagsschichten an den Kanten sind < 1 cm. Da gibt es viele andere Landes- und Kreisstraßen, die nicht besser sind und wo oft mehr als Tempo 50 erlaubt ist [1].
Auf dem Abschnitt vom Scheitelpunkt bis Ortseingang Loffenau gibt es einen besseren Teil (weiter unten) und einen schlechteren Teil. Letztere ist mit der Nordrampe vergleichbar. In den Kurven sind die Schäden am größten, da könnte es auch echte Schlaglöcher geben, wenn man zum falschen Zeitpunkt vorbeischaut. Die Südrampe ist in Teilen Teil des Schwarzwald-Radwegs, der jetzt eine Lücke hat.
Bergauf erhöhen die Schäden nur den Rollwiderstand. Wenn aber eine Fahrbahndecke von Rissen übersät ist, dann sollte Radfahrenden klar sein, dass hier mit Schlaglöcher zu rechnen ist. Als milderes Mittel als ein Radfahrverbot käme auf dieser Straße bergab Verkehrszeichen 277.1 in Betracht und wäre aufgrund der geringen Geschwindigkeitsunterschiede eine hinnehmbare Einschränkung für die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs.
Der Unfallatlas ist unauffällig. Aber die Begründung ist eigentlich Sache der Behörde …
Ich werde dagegen vorgehen. Dankenswerterweise hat der hieße Verwaltungsgerichtshof sich schon einmal zu einem Radfahrverbot auf einem spitzwinkligen Bahnübergang in Rheinstetten [2] geäußert [3]. Das Gericht war der Meinung, dass dort ein Warnschild genügt.
[1] Tempo 50 bei Schlaglöchern scheint eine Spezialität der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rastatt zu sein. Auf Höhe Muggensturm hat die L 67 das auch. Als ich dort vor ein paar Wochen auf die Beschilderung stieß, war ich ob des guten Zustands für eine derart heftige Einschränkung (wir wissen ja, dass die rechtlichen Hürden dafür hoch sind) überrascht.
[2] mittlerweile baulich entschärft
[3] VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2011, Az. 5 S 2285/09