Beiträge von MTL

    Nachtrag:

    c) man das Auto vorher/hinterher aufräumen, aussaugen, waschen muss/will/meint zu müssen

    Die Meinung, dass man das in kommerziellen Leihautos nicht machen müsste, ist wohl einer der Gründe, warum diese Angebote (meinem persönlichen Empfinden) nach hauptsächlich jene ansprechen, die durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schon abgehärtet sind.

    Mit der Aussicht auf ein zwar kurzfristig in der Nähe verfügbares Leihfahrzeug lockt man halt niemanden vom eigenen Wagen weg, wenn man dann aber einfach nur hoffen kann, dass die fragwürdigen Flecken im Sitz nur von Getränken oder z.B. Schokolade stammen ... Hat man im Bus oder Zug noch etwas Überwachung durch Fahrer und Begleitpersonal oder zumindest eine Sitzplatzwahl, gibt's im Leihauto genau einen Sitz, auf dem man sitzen muss. Und wenn einer der Vornutzer meinte, dass genau dieser Sitz der richtige war, um einen McRib zu genießen, haste halt Pech gehabt und fährst bei nächsten mal lieber wieder mit den eigenen vier Rädern ;)

    Ich bin die Strecke selbst noch nicht gefahren und kannte sie bisher nur aus den Planungsbesprechungen.

    Zuletzt wurde im Oktober die Gestaltung der Durchfahrtssperre besprochen und abgesegnet, aber jetzt sieht das doch irgendwie ganz anders aus.

    Hier die Planung:

    https://sessionnet.jena.de/sessionnet/bue…=96259&type=do&

    Demnach sollte die Sperre als "Baumtor" in etwa dort installiert werden, wo jetzt das [Zeichen 260] steht und die Fahrradstraße sollte in einen [Zeichen 240] übergehen.

    Jetzt ist sie halt vor der letzten Grundstücksgrenze und so weitläufig angelegt, dass man anscheinend locker noch mit einem Kleinlaster durchkommt ...

    Könnte es nicht sein, dass es daran liegt, dass dieses ganze Dashcam-Thema im öffentlichen Raum meines Wissens noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und jedem Dashcam-Nutzer wegen des Verstoßes gegen die DSGVO eigentlich immer eine Anzeige drohen würde? Stichwort "nicht-anlassbezogene Aufzeichnung" und so?

    Richtig, war eine kurze Sonntagmorgenrunde. Ausnahmsweise mal in Richtung Innenstadt, die ich sonst ja aus Gründen meide ^^

    Allerdings hat die Kamera kältebedingt vorzeitig schlapp gemacht, sonst wären vielleicht noch ein oder zwei Punkte dazugekommen.

    Bei den Kommentaren wird ja fleißig zensiert, von daher wird vermutlich ohnehin nur der übliche Textblock mit dem seltsam gewählten Pronomen erscheinen:

    "Ihr Kommentar wurde entfernt, da es nicht sachdienlich war. Ihr Mängelmelder-Team"

    Ich meine, dass entlang des Schutzstreifens Magdelstieg / Westbahnhofstraße überall noch die Parkverbotszeichen unter den T30-Zeichen hängen:

    https://www.mapillary.com/map/im/doBrVStKCzbyWs3DyWUwxA

    https://www.mapillary.com/map/im/mgBIyVAPRFETuD8MywHawQ

    Ähnlich in der Fischergasse:

    https://www.mapillary.com/map/im/Rk6d8r2VcoLJMlgfx5zsYF

    Hier wird der "Haltestreifen" ja gerne genutzt, um gegenüber Behördenpost einzuwerfen.

    Ich hatte im vergangenen Jahr auch schonmal überlegt, ob ich das Thema beim Fachdienst anspreche, war und bin mir aber nicht sicher genug, ob diese Regelung des Halteverbots auf Schutzstreifen mit Blick auf das Hin-und-Her bei der StVO-Novelle nun gilt oder nicht.

    Ich verstehe das Drama immer noch nicht.

    Es geht in dem Artikel doch ausschließlich um eine Empfehlung. Warum muss man sich deswegen über eine kommende Pflicht und mögliche Mitschuld beim Unfall in Rage reden / schreiben?

    Geht's nur ums Aufregen an sich oder um eine Ablenkung, damit man sich nicht mit den Mainstream-Aufregern beschäftigen muss?

    PS: Ich trage selbst nie eine Warnweste und bei vielen Fahrten nichtmal einen Helm, flippe aber nicht gleich aus, wenn mir jemand empfiehlt, daran etwas zu ändern ...

    Passend zum Thema: Radler übersehen

    Ich finde, den Zusammenhang zwischen den nicht von Schnee und Eis befreiten Scheiben und dem Unfall hätte man deutlicher herausarbeiten können, beziehungsweise ich halte den Begriff „übersehen“ für verfehlt.

    Mal abgesehen davon, dass die Mitteilung handwerklich schlecht geschrieben ist, weil in jedem Satz eine andere Beschreibung für die Beteiligten verwendet wird und man selbst zusammenkombinieren muss, wer wie alt, mit welchem Fahrzeug welcher Marke unterwegs war, steht doch alles relevante in der notwendigen Neutralität drin. Die Unfallursache unmissverständlich auf die schneebedeckten Scheiben festzulegen, steht der Polizei bei der Unfallaufnahme ja eigentlich nicht zu.

    Und drum fände ich es angenehm, irgendwo auch mal lesen zu können, dass man nachts vielleicht lieber ein bisschen langsamer fährt, in einem Wohngebiet mit dunkel gekleideten Spaziergängern gerechnet werden muss und man im Zweifelsfall, wenn man etwa beim Abbiegen aufgrund von Regen, Schnee oder Lichtreflektionen nicht alles einsehen kann, anhalten muss.

    Aber solche Ratschläge lese ich beinahe nie. Und mich beschleicht langsam die wirre Verschwörungstheorie, dass man so etwas in unserer Automobilnation lieber nicht laut sagt, um sich nicht den Unmut der Kraftfahrer zuzuziehen.

    Nun ist das Sichtfahrgebot ja kein Ratschlag, sondern Teil der StVO und steht dort sogar ziemlich weit vorn. Dazu gibt es meines Wissens auch genügend Gerichtsurteile, die die Schuldfrage zuungunsten derjenigen entschieden, die dagegen verstießen.

    Dass einem Radfahrer (von qualifizierter Stelle) eine Mitschuld angelastet wurde, nur weil er sich keine optionalen Gimmicks übergestreift hat, ist mir zumindest nicht bekannt. Selbst beim "Fehlen" eines Fahrradhelms hat man sich meines Wissens dazu in letzter Instanz noch nicht durchringen können.

    Insofern kann man die Warnwesten-Empfehlung genauso gelassen nehmen, wie jene "nicht mit vollem Bauch schwimmen zu gehen".

    Dass eine reflektierende Weste die Sichtbarkeit erhöht, wirst du wohl nicht abstreiten wollen. Ob man sie deswegen trägt oder doch lieber eine reflektierende Hosenspange in Scheinwerferhöhe oder gar nichts in der Richtung, bleibt ja dennoch jedem selbst überlassen.

    Ich würde den Artikel nicht derart überbewerten.

    Der Warnwesten-Abschnitt ist ja nur als Empfehlung in eine Aufzählung von Selbstverständlichkeiten bzgl. Beleuchtung am Fahrrad eingebettet.

    Leider ist die Menge an Radfahrern, die nicht fähig oder willens sind, ihr Fahrrad mit einer Beleuchtung auszustatten und diese in Schuss zu halten, scheinbar sehr hoch. Bei manchen Nachtfahrten hier in Jena bekommt man den Eindruck, dass mehr Leute ohne Licht als mit unterwegs sind. Der Knaller war ein "Kollege" der mir ohne Licht oder Reflektoren auf einer stockdunklen Nebenstraße entgegenkam und nach Lichthupe meinerseits irgendeine Art Supernova am Lenker zündete, nur um sie wieder abzuschalten, nachdem er mich passiert hatte ...

    Und für's Übersehen braucht es auch nicht viel Geschwindigkeit: es gab hier schon mehrere Zeitungsmeldungen von Unfällen zwischen Radfahrern, bei denen einer oder beide meinten, Licht am Rad sei verzichtbar.

    Von daher kann es von Appellen dieser Art ruhig mehr geben; gerne auch mehr Kontrollen der lichttechnischen Einrichtungen nach Einbruch der Dunkelheit.

    Baden-Württemberg verweigert sich dem Schneechaos. Bei uns gibt es Wüstenwind.

    In Thüringen gab es beides zusammen, was in Kombination zu einer cremeweißen bzw. beigen Schneedecke führte und meine Augen heute Morgen auf eine harte Probe stellte ^^

    Besten Dank für die Zusammenfassung :thumbup:

    Ich bin mal gespannt, ob und wie schnell sich jetzt etwas ändert. An Problembewusstsein mangelt es den entsprechenden Stellen in Jena ja meistens nicht, wenn man etwas anspricht, bloß gewinnt man häufig den Eindruck, dass das Ansprechen das eigentliche Problem ist, weil das so unangenehm bohrt und man keine Lösung anbieten kann oder will.

    Etwas enttäuscht bin ich ja, dass bei dem Aufgebot keiner etwas zum Wegbreitenmessen dabei hatte. Ein handelsüblicher 2m-Gliedermaßstab hätte ja eigentlich überall gereicht ^^

    Haben sich die städtischen Vertreter dazu geäußert, wie man in Fahrtrichtung Osten am Ende des Radwegs vor der Brücke vom linksseitigen Radweg auf den Fahrbahn kommt, wenn wie festgestellt nicht auf dem Brückengehweg weitergefahren werden darf?

    Eine Absenkung an der Stelle ist ja gut und schön, aber noch ist da ja eine durchgezogene Linie und meist auch ein recht durchgängiger Fahrzeugstrom, weil sich kurz ja alle von zwei auf einen Fahrstreifen zusammenfädeln müssen. Wäre man von vornherein Teil dieses Stroms, wäre das aus meiner Sicht leichter.

    Wenn MTL meint, meine Vorschläge für eine Verkehrswende seien "realitätsferne Forderungen", dann wäre es doch eigentlich angebracht, dass er wenige realitätsferne Forderungen benennen kann. Oder hält er die Forderung nach einer nachhaltigen Verkehrswende ganz einfach für übertrieben?

    Die Forderung nach einer nachhaltigen Verkehrswende halte ich nicht für übertrieben, allerdings habe ich mich von der Träumerei verabschiedet, dass sich die mit einer großen Maßnahme von jetzt auf gleich erreichen lässt. Vielmehr bedarf es vieler kleiner Schritte, die auf die individuelle Situation einer Region, Stadt oder Gemeinde abgestimmt sind und den Betroffenen Zeit geben, sich anzupassen und die Gelegenheit zu der gelenkten "Selbsterkenntnis", dass man davon profitieren kann.

    Für Jena wäre es zum Beispiel eine Maßnahme, wenn der Nahverkehrsverbund aufhören würde, den Radverkehr als wirtschaftliche Konkurrenz zu verstehen und ihn entsprechend zu bekämpfen. Eine andere könnte sein, dass bei Neubauten je 20m² Wohnfläche mindestens ein sicherer Fahrradstellplatz (eventuell sogar mit Lademöglichkeit) zusätzlich zur Lagerfläche "Kellerabteil" zu schaffen ist. Ansonsten halt die üblichen Schritte, um das Autofahren in Städten weniger attraktiv als andere Verkehrsformen zu machen, z.B. durch bauliche Neugestaltung von Straßenzügen, nachvollziehbare Tempolimits innerorts, kostenpflichtige Parkplätze und realistisch ausgepreiste Anwohnerparkausweise, die sich am Preis gemieteter Außenstellplätze orientieren.

    Alles verpackt in kleinen Maßnahmenpäckchen, die jeweils immer noch einen Aufschrei auslösen werden, aber bis zur nächsten Wahl dann kein Aufreger mehr sind. Die technische Entwicklung eines sehr verbreiteten Transportmittels durch völlig aus der Luft gegriffene Tempolimits um 90 Jahre zurückdrehen zu wollen, schafft hingegen nur kontraproduktive Widerstände; selbst von denen, die dem "großen Ziel" grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen.

    Für Überlandfahrten abseits schneller Bahnverbindungen wird das Auto meines Erachtens immer (s)eine Rolle spielen, egal ob in Form eines eigenen oder eines "geshareten".

    60 ist für mich eine Grenze auf Landstraßen, die kein Verkehrsteilnehmer überschreiten dürfte, weil dann der Omnibusverkehr eine deutlich verbesserte Ausgangsposition hätte. Omnibusse dürfen nämlich nur max. 60 km/h schnell fahren, wenn darin stehende Fahrgäste mitfahren. Und ein Omnibusverkehr kann nur dann profitabel sein, wenn Stehplätze fest mit einkalkuliert sind. Die Stehplätze sind der notwendige Puffer für die Verkehrsspitzen.

    Auf Autobahnen muss 80 km/h die Höchstgeschwindigkeit für alle sein.

    Klingt für mich wie "Die Geschwindigkeit des Internet muss soweit gedrosselt werden, bis das Laden einer Wikipedia-Seite länger dauert als der Gang in die Bibliothek, weil letztere ihren Service nicht schneller anbieten können."

    Aus meiner Sicht erreicht man mit derart realitätsfernen Forderungen rein gar nichts, vor allem wenn an den allermeisten Reise"omni"bussen hinten schon das (100)-Bapperl dran klebt und deren Fahrer gerne noch 10% aufschlagen ;)

    Also ein nicht benutzungspflichtiger Radweg mit danebenliegenden freigegebenen Gehweg. :saint:

    So wurde das über Jahre verstanden und genutzt. Anfang 2019 hat man dann mit der Beschilderung und einem Zeitungsartikel klargestellt, dass der rote Streifen gar kein Radweg sein könne, weil auch bauliche angelegte Radweg mindestens 1,5m breit sein müssen. Gemunkelt wird, dass es wohl ein Abbiegeunfall gab und danach die Diskussionen anfingen, ob der/die/das Radfahrende überhaupt dort hätte fahren dürfen; ist aber wie gesagt nur Gerede und nichts bestätigtes.

    ...

    Auf dem roten oder dem grauen Pflaster. Oder auf beidem. Einfach um mal zu zeigen, dass bauliche Ausführung von getrenntem Geh- und Radweg krass widersprüchlich zur Anordnung eines "gemein. Geh- und Radweges" ist.

    Ich bin mir sicher, dass es in keinem Protokoll steht, aber im Radverkehrsbeirat wurde mal geäußert, dass das Beibehalten der eigentlich ungültigen farblichen Trennung den positiven Effekt habe, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer im Seitenraum freiwillig separieren, auch wenn die Flächen jeweils nicht mehr den Anforderungen der VwV-StVO entsprechen.

    Konkret ging es da um die Gehwege mit Radverkehrsfreigabe in der Göschwitzer Straße (Gewerbegebiet). Gepflastert sind dort "historisch bedingt" 1m rot und 2m grau, dennoch wird, so die damalige Aussage, der rote "Radweg" als solcher von den Fußgängern akzeptiert und freigehalten. Leider verstehen das auch Auto- und LKW-Fahrer so, was immer mal wieder in den obligatorischen Erziehungsmaßnahmen führt, wenn man als Radfahrer doch den frischen Asphalt der Fahrbahn vorzieht. In Thüringen sind Radwege mit Betonsteinpflasterung ja eigentlich immer quer zur Fahrtrichtung gepflastert, was bei 23er Reifen und steifen Alu-Rahmen zu merkwürdigen Resonanzen führt.