Beiträge von DMHH

    möglicherweise wird am morgigen Dienstag, 09.03.2021 im "Radverkehrsbeirat" die Chose der Lobedaer Straße im behandelt. Denn laut Tagesordnung gibt es das Thema

    • "Benutzungspflicht auf nicht regelkonformen Radwegen"

    Und ich weiß schon wieder nicht, ob ich weinen oder lachen soll.

    Wenn ein Radweg nicht regelkonform ist, dürfte die B-Pflicht nur in sehr seltenen Fällen aufrechtzuerhalten sein. Was möchte man da denn bitte noch diskutieren? fast ein Vierteljahrhundert nach Aufhebung der allgem. B-Pflicht?!

    Ich glaub, den Spaß tu ich mir mal an morgen. Direkt mal als Termin eingetragen.

    /edit: Datum korrigiert

    Bei der öffentlichen Hand fehlt sowas leider völlig. Die sind zu 100 % gefangen in starren Vorschriften.

    Nein. Es gibt natürlich auch bei der öff. Hand Möglichkeiten, bestehende Vorschriften zu umgehen.

    Man muss es nur begründen und verantworten.

    bei letzterem hapert es, nicht bei den Vorschriften...

    öhm - ich hab lieber weiter bzw. auch einen erneuten "lockdown" (also Nicht-Öffnung von Einzelhandel, Schule, Kita, Uni, Gastro, Hotel) als 25.000 Neuinfektionen + 700 Tote täglich. Dazu dann noch die statistische Wahrscheinlichkeit, mich bei notwendigen Kontakten (Einkauf) eher anzustecken und das Wissen, dass bei einem medizinischen Notfall mit KH-Aufenthalt dort so richtig schlimm ist, weil Personal am Limit ist.

    :|

    ich mache einen Test, dann kann ich danach einkaufen gehen, setz mich anschließend ins Kino und bevor ich heim gehe, hau ich mir noch eine Pizza beim Italiener rein.

    So ein Test ist zwar eine "momentaufnahme" - aber doch sicher nicht eine, die nur für 20min gilt, oder?

    Denn dann könnt ich direkt nach der Wartezeit den nächsten Test machen. Immerhin sind 15min vergangen...

    Ich wette aber, das war auch schon so, bevor die Verkehrsschilder "Fahrradstraße" dort aufgestellt wurden. Und durch die Aufstellung der Schilder hat sich dass nicht geändert. Das war auch nicht zu erwarten.

    nein. Vor Ausweisung der Fahrradstraße und vor Herstellung der asphaltierten Oberfläche war das ein 4,5 - 5m breiter Weg mit wassergebundener Oberfläche, teilw. Kopfsteinpflaster. Da gab es keine Abschnitte mit breiterer "Fahrbahn".

    Es ist zu dem Zeitpunkt aber auch nur wenige Rad Fahrende auf die Idee gekommen, dort längs zu fahren. Weil im weiteren Verlauf ein Trampelpfad am Feldrain wartete.

    Jetzt ist das Ding asphaltiert, hat eine schmale Kernfahrbahn und alle 100m eine Aufweitung der Kernfahrbahn.

    ... und das war mit ein Grund, weshalb ich im letzten Jahr in bestimmten "Wirtschaften" nicht bzw. nur per Telefonnummer zu Gast war.

    Es gab jene, bei denen man einen eigenen Zettel ausfüllte, der dann weggeheftet wurde - und andere, die da einfach ein großes "Gästebuch" ausliegen hatten.

    andererseits mal realistisch: wer fotografiert denn solche Adresssammellisten ab und für welchen Zweck? Ich lass im Urlaub auch meine Packtaschen am Rad und denk mir: na wenn jemand meine benutzte Sportwäsche klauen will: bitte.

    Will sagen: digitalen Sammelcontainern stehe ich skeptischer gegenüber als Papierlisten. :/

    Meine Frage ist, hat hier noch jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?

    a) hier im Sinne von "in Altwarmbüchen"?

    b) hier im Sinne von "hier im Forum"?

    zu b): ja, klar.

    Scheibenwischer"attacken" (aber nicht vom Bus), Abdrängen, anhupen, dicht auffahren, anpöbeln & belehren - such dir was aus. :S

    Gängige Empfehlung: Vorfall beim Arbeitgeber melden. Per E-Mail oder Kontaktformular.

    Das klappt prinzipiell auch ohne Angabe der Fahrzeugnummer / KFZ-Kennzeichen, wenn nur die Uhrzeit und Liniennummer passen.

    ich bin der Meinung, dass der (Ober?)Bürgermeister von Rostock vor 1 oder 2 Wochen bei Illner? Plasberg? zu Gast war und auch dort diese App mit der direkten Kontaktnachverfolgung präsentiert hatte.

    siehe oben:

    sind die Ausweichstellen zugeparkt, ists halt sch****, wenn ein breites Auto entgegenkommt.

    Und wenn am Fahrbahnrand halb auf einem vermeintlichen Seitenstreifen geparkt wird, fahre ich im Abstand vorbei, was bei gegenverkehr zu "Behinderungen" führt, da ich warten bzw. abbremsen muss.

    Ich muss das nochmal hervorkramen, weils hier in Jena eine neue Fahrradstraße hat, bei der mal wieder ein Ergbnis nach der Faust'schen Ableitung

    "die Kraft, die gutes Will, doch böses schafft" steht. X/

    Man hat hier einen Matschweg in der Saaleaue, der in einen Trampelpfad überging, kurzerhand Durchasphaltiert und als Fahrradstraße ausgewiesen. Ein Träumchen, zumal der Saaleradweg damit nun von etlichen sinnfreie hoch-runter-Höhenmetern befreit wurde.

    Problem bei der ganzen Sache:

    - wieder keine richtige Fahrradstraße, sondern Anlieger frei

    - sehr schmale Fahnbahn, Ausweichstellen und kein Gehweg

    - Kleingärtner als Anlieger

    Wie das an einem sonnigen Nachmittag, direkt sogar am Wochenende aussieht, kann man sich ausmalen.

    Voll. Mit "voll" hab ich grundsätzlich kein Problem, da ich durch solche Fahrradstraßen eben nicht mit 30km/h durchballern muss. WEnn ich schnell fahren will, fahr ich da nicht längs.

    Aber wenn ich da längs fahre, hab ich keine Lust auf Terz und möchte auch nicht die Autotüre ins Rad hineingeöffnet bekommen.

    Ausweichstelle:

    zonk, zugeparkt

    Ende der "Anlieger frei"-Strecke:

    tjanun, Seitenstreifen?

    Ich hatte mich den den Thread hier erinnert und mitgenommen:

    Parken in Fahrradstraßen nur auf ausgewiesenen Flächen.

    Klar muss man hier den Fachdienst zum Jagen tragen bzw. ersteinmal erklären, was ein Wald ist, wie ein Reh aussieht und was überhaupt eine Schusswaffe ist - um im Bild zu bleiben.

    Jetzt les ich hier nach und ... finde nix.

    Folgt man dem Verweis:

    An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:

    "Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."

    Das wurde mir für die Tornquiststraße in HH-Eimsbüttel vom zuständigen PK nicht bestätigt.

    Da in der Antwort vom PK aber nur Bezug auf Punkt 1 der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) genommen wird und Punkt 14 einfach unterschlagen wurde, ist die Diskussion für mich noch nicht beendet.

    wird dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt. Der Link ist tot, aber die FAQ könnte umgezogen sein, hierhin.

    Da steht das mit dem Parken nicht drin.

    Und auch Mueck hatte ja hinweisend nachgeschoben, dass in der StVO zur Fahrradstraße nichts zum Parken als solches steht:

    Ullie hatte im Folgenden dann auch sinniert, ob das Parkverbot über die "Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden"-Bande ausgespielt werden soll. Aber auch die Diskussion wurde nicht weiter verfolgt.

    Daher steh ich gerade so ein wenig mit :( in der Gegend rum.

    Ich nehme mal mit:

    bei einer richtigen Fahrradstraße ist schon das Einfahren verboten, dann darf auch nicht geparkt werden.

    bei Anlüger-frei-Fahrradstraßen darf nach §12 geparkt werden. Restbreite und so weiter

    im vorliegenden Falle ist an den Ausweichbuchten die Restbreite ja gegeben. :S

    Wenn da aber 3 KFZ parken, kann nicht mehr ausgewichen werden. Was mir als Radfahrer eigentlich egal sein kann....

    hm

    Hinweise auf Hindernisse sind wichtig!

    Deshalb werden bestimmte Anforderungen an Größe, Farbgebung, Sichtbarkeit gest...

    ach, egal, stell hin das Schild und gut is. X/

    :D

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Bußgeldstelle das von sich aus zum Datenschutzbeauftragten eskalieren lässt.

    Das würde ggfs. ein Beschuldigter bzw. der Halter machen.

    Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Ich kann auf meiner Dash-Cam auch per Fernbedienung ein Foto machen. eines. ohne Ton. ohne Filmaufzeichnung.

    Es ist eine Handlungsanweisung für die 5 netten Mitarbeiter:innen, die die E-Mails aus dem Postfach fischen und in OWI24 (oder wie die Hamburg genutzte Software heisst) einpflegen.

    Das kann jeweils nur einen Rahmen darstellen und nicht erschöpfend sein.

    Daher ist auch lediglich anzunehmen, dass die Handlungsanweisung zwei Dinge regeln soll:

    - effiziente Ahndung durch Nicht-Bearbeitung von Anzeigen mit Zeitaufwand

    - Datenschutz

    und vor dem Hintergrund des Datenschutzes sind Dash-Cam-Aufnahmen durchaus als rechtlich problematisch einzustufen. Die Bußgeldstelle möchte sich als lediglich ausführende Stelle aber nicht mit den Grundsatzfragen um Dash-Cams befassen und macht das aus ihrer Sicht vernünftige:

    Verstöße, die damit dokumentiert werden, ignorieren.

    Wenn ein/e Mitarbeiter:in

    - eine Anzeige zum Überholabstand auf den Tisch bekommt: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die nicht-offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: bearbeiten

    Es ist kein Fehler der Bußgeldstelle, wenn Dash-Cam-Aufnahmen als Grundlage für eine OWi-Anzeige genutzt werden. Aber man holt sich aus deren Sicht potenziell viel mehr Arbeit auf den Tisch, wenn Halter/Fahrer/Beschuldigte Auskunft verlangen, eigene Anzeigen schreiben, Anwalt einschalten usw. Nicht gegen die Bußgeldstelle - aber diese muss jeweils Antworten und dann ihrerseits Daten liefern.

    Ich hatte auch in einigen Fällen eine Rückmeldung erhalten.

    Allerdings spricht die veröffentliche Handlungsanweisung sowie die Umstellung der e-Mail-Adresse dafür, dass die Anzahl der Privatanzeigen zugenommen haben muss.

    Ist die Personaldecke nicht entsprechend mitgewachsen, hat man die Wahl:

    - bei unvollständigen Anzeigen nachhaken

    - unvollständige Anzeigen archivieren

    Wenn stets genügend E-Mails im "zu erledigen"-Ordner sind, würde ich auch die unvollständigen archivieren, anstatt Zeit aufzuwenden, nachzufragen. ;)

    Aber: ich treffe hier Annahmen ohne Genaues zu wissen