Ich muss das nochmal hervorkramen, weils hier in Jena eine neue Fahrradstraße hat, bei der mal wieder ein Ergbnis nach der Faust'schen Ableitung
"die Kraft, die gutes Will, doch böses schafft" steht. 
Man hat hier einen Matschweg in der Saaleaue, der in einen Trampelpfad überging, kurzerhand Durchasphaltiert und als Fahrradstraße ausgewiesen. Ein Träumchen, zumal der Saaleradweg damit nun von etlichen sinnfreie hoch-runter-Höhenmetern befreit wurde.
Problem bei der ganzen Sache:
- wieder keine richtige Fahrradstraße, sondern Anlieger frei
- sehr schmale Fahnbahn, Ausweichstellen und kein Gehweg
- Kleingärtner als Anlieger
Wie das an einem sonnigen Nachmittag, direkt sogar am Wochenende aussieht, kann man sich ausmalen.
Voll. Mit "voll" hab ich grundsätzlich kein Problem, da ich durch solche Fahrradstraßen eben nicht mit 30km/h durchballern muss. WEnn ich schnell fahren will, fahr ich da nicht längs.
Aber wenn ich da längs fahre, hab ich keine Lust auf Terz und möchte auch nicht die Autotüre ins Rad hineingeöffnet bekommen.
Ausweichstelle:

zonk, zugeparkt
Ende der "Anlieger frei"-Strecke:

tjanun, Seitenstreifen?
Ich hatte mich den den Thread hier erinnert und mitgenommen:
Parken in Fahrradstraßen nur auf ausgewiesenen Flächen.
Klar muss man hier den Fachdienst zum Jagen tragen bzw. ersteinmal erklären, was ein Wald ist, wie ein Reh aussieht und was überhaupt eine Schusswaffe ist - um im Bild zu bleiben.
Jetzt les ich hier nach und ... finde nix.
Folgt man dem Verweis:
An anderer Stelle hier im Forum Neues aus Stade hatte ich mit Verweis auf ein LSBG Video gesagt:
"Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt."
Das wurde mir für die Tornquiststraße in HH-Eimsbüttel vom zuständigen PK nicht bestätigt.
Da in der Antwort vom PK aber nur Bezug auf Punkt 1 der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) genommen wird und Punkt 14 einfach unterschlagen wurde, ist die Diskussion für mich noch nicht beendet.
wird dort auf eine FAQ des ADFC-Hamburg verlinkt. Der Link ist tot, aber die FAQ könnte umgezogen sein, hierhin.
Da steht das mit dem Parken nicht drin.
Und auch Mueck hatte ja hinweisend nachgeschoben, dass in der StVO zur Fahrradstraße nichts zum Parken als solches steht:
Ähm ...
Da steht nix zum Parken!
Zeichen 244.1
 Beginn einer Fahrradstraße |
Ge- oder Verbot 1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
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Im Gegentum ist bei 4. auch der § 12 (ganz normales Parken am Fahrbahnrand und so) inkludiert ...
Alles anzeigen
Ullie hatte im Folgenden dann auch sinniert, ob das Parkverbot über die "Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden"-Bande ausgespielt werden soll. Aber auch die Diskussion wurde nicht weiter verfolgt.
Daher steh ich gerade so ein wenig mit
in der Gegend rum.
Ich nehme mal mit:
bei einer richtigen Fahrradstraße ist schon das Einfahren verboten, dann darf auch nicht geparkt werden.
bei Anlüger-frei-Fahrradstraßen darf nach §12 geparkt werden. Restbreite und so weiter
im vorliegenden Falle ist an den Ausweichbuchten die Restbreite ja gegeben. 
Wenn da aber 3 KFZ parken, kann nicht mehr ausgewichen werden. Was mir als Radfahrer eigentlich egal sein kann....
hm