Beiträge von DMHH

    ich weiß, ich weiß - der Hamburger Hauptbahnhof ist in Europa ganz weit oben in den Top10 der "Höchstfrequentierten Bahnhöfe" und das wird absehbar nicht besser, sondern eher schlimmer.

    In den letzten Jahren hatte man auch noch die "low hanging fruits" geerntet, als man teile der Bahnsteige von der Steintorbrücke aus zugänglich machte. Aber wird nicht reichen.

    was schlägt eine Studie vor? TRUDE! Tief runter unter die Elbe! Einen 14km-Tunnel im Hamburger Schmodderschlick. Und weils nach Süden geht, der Hbf aber eher Ost-West ausgerichtet ist: Berlin, Stuttgart haben es vorgemacht: wir drehen das Teil einfach.

    einfach nur wow. oder anders formuliert: seid ihr deppert?

    Anders als bei [Zeichen 240] müssen sie dort am Rand gehen, so wie sie das bei jeder anderen Straße ohne Gehweg und ohne Seitenstreifen auch müssen.

    !!!

    bei Dunkelheit immer. Wobei: ist da Dunkelheit als "Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang" gemeint oder Dunkelheit im Sinne von "kein (Kunst-)licht"?
    Denn klar, auf einer Landstraße ist in der Regel nach Sonnenuntergang dunkel, weil nicht beleuchtet. In der Stadt kann aber eine Straße ohne Gehweg sehr wohl beleuchtet sein, nach Sonnenuntergang herrscht in der Straße dann keine "Dunkelheit"

    Handy am Steuer soll Straftat werden, empfehlen Verkehrsexperten
    Fachleute wollen Handynutzung in die Liste der »Todsünden« beim Autofahren aufnehmen, so beschlossen sie es beim Verkehrsgerichtstag. Im Höchstfall könnte das…
    www.spiegel.de
    Zitat

    Die Fachleute sprachen sich dafür aus, die Liste um vier Verstöße zu erweitern. Neben dem Handygebrauch sollen sich Autofahrer ebenfalls künftig strafbar machen können, wenn sie

    • an Fußgängerüberwegen mit Ampel falsch fahren,
    • den Vorrang von Fußgängern beim Abbiegen missachten sowie
    • in Baustellen oder an Unfallstellen falsch fahren.

    wenn wir die Stroofdäder dann alle abschieben, wie von Rechts gefordert, wird's leer hier. Glaub ich :whistling:

    jaaa, auch das TLVwA hat so seine Probleme und spricht ja wiederholt von "Parkstreifen".

    Die Fläche ist als Gehweg geplant worden, als Gehweg hergestellt worden und mit einem VZ, das Aussagen zu Gehwegen trifft, beschildert worden. Aber alle Mit-Verantwortlichen so: "aaaach, das ist kein Gehweg!" X/

    und weiter hinten "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"


    Zitat

    1 Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Bei der Straßenbaubehörde ist gegebenenfalls eine Prüfung anzuregen, ob an Stelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorrangig durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

    2 Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Die vorstehenden Sätze gelten nicht für Anordnungen, die auf Grundlage von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Absatz 1g oder Absatz 1h StVO getroffen werden.

    3 Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden; die Zuziehung ortsfremder Sachverständiger kann sich empfehlen.

    4 Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen. :/:/:/Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen. Die Wahrnehmbarkeit darf nicht durch Häufung von Verkehrszeichen beeinträchtigt werden.

    5 Die Flüssigkeit des Verkehrs Leichtigkeit aller Verkehrsarten ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.


    ok, + Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderung und Fuß/Radverkehr...

    und die oben genannten Punkte in §45 StVO: es darf auf kommunaler Ebene "experimentiert" werden, wenn es um Umweltschutz, Sonderfahrstreifen, E-Autos, Car-Sharing-Parkplätze geht, ohne direkt die oberste Landesbehörde ins Boot zu nehmen. :/

    oha, direkt der Einstieg geht ja gut los mit dem Schutzstreifen:

    Zitat

    Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn. Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr bietet. Befindet sich rechts von dem Schutzstreifen ein Seitenstreifen, kommt ein Schutzstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340, Randnummer 2 ff.

    Damit kann jetzt auch auf ultra-schmalen Fahrbahnen überall Farbe hingekleistert werden. :rolleyes:

    die haben es aber in Sichtweite. und könnten auch in 10 Sekunden weg sein. und aus dem Foto geht nicht hervor, wie lange der Haltvorgang dauerte. Nicht falsch verstehen: die Bußgeldstelle mag da gerne Parken draus machen. Als Zeuge könnte ich nur sagen: hab das Fahrzeug stehend vorgefunden, bin dran vorbei und weiter. Wie lange das Fz vorher oder nachher noch stand, kann ich nicht sagen. Die 3 Herren haben sich ca. 10m vom Fz entfernt hingestellt. Was genau sie gemacht haben, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, nur vermuten: Stellwand aufgestellt oder Plakat geklebt oder Sicherungsstangen neu gesetzt...

    ja, das hatten wir damals thematisiert :S

    Und ich hatte mich nach dem Anruf beim Verwaltungsamt damals dann letztlich doch dagegen entschieden, weil...

    ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins. :whistling:

    nach 2,5 Jahren hat das Landesverwaltungsamt Thüringen als obere StVB entschieden: Wiederspruch ist unbegründet und teilweise unzulässig, wird zurückgewiesen, Anordnung ist korrekt.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    so eine schöne korrekte Anordnung, bei der die Nutzbarkeit des Gehweges erhalten bleibt :rolleyes:

    Andererseits: wenn das Landesverwaltungsamt vom "Parkstreifen" spricht, der mit Zeichen 315 angeordnet wurde... :rolleyes:

    in der Plakatsaison stellt die Law-and-Order-Partei ebenfalls große Stellwände auf.

    Für mich ist das ein Halten (Be- und Entladen) auf dem Gehweg. ich komme aus Blickrichtung.

    Das ist einer der ersten mir bekannt gewordenen Fälle, in denen die Bußgeldstelle meinen Tatvorwurf korrigiert. Auf "parken auf gemeinsamem Geh- und Radweg". :/

    Ok - wenn ich vom Standpunkt aus ca. 300m Rückwärts gehe: da steht wirklich ein [Zeichen 240]. Wieder so ein Problemfall mit Radwegen. Man weiß als Fußgänger hinten nicht, was vorn angeordnet ist.

    Aber finde ich interessant, da man meiner Meinung nach das "Halten" durchaus hätte begründen können: Kofferraum offen, es wurden Plakatwände ausgeladen und aufgestellt.

    Aber man macht ein Parken draus, weil offensichtlich ist, dass nicht nur etwas ausgeladen wurde und dann weggefahren wird. Sondern nach dem Entladen noch andere Tätigkeiten (Plakat aufstellen) ausgeführt wurden, die nicht im Zusammenhang mit dem Halten standen. Im Unterschied z.B. zu Spedition, bei der Entladen, hochschaffen, Unterschrift holen, Vollständigkeit prüfen zum Entladevorgang und damit dem Halten zählen.

    Bin gespannt :)