Beiträge von DMHH

    Das meinte ich. Hamburg sah 12/1943 real nicht mehr so gut aus.

    oh. dann hatte ich dich falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass dir da andere Bilder gezeigt wurden vom zerstörten HH und Dresden da eben weitaus besser aussah.

    Du hast da offenkundig mehr Ahnung als ich. Aber: Woher dann die englische Beschriftung, etwa in Kiel? Da hat doch niemals die deutsche Luftwaffe mit der Sprache des Feindes geschrieben?

    für Kiel (hab ich gestern abend nicht geguckt) können es ja tatsächlich Aufnahmen von 1943 sein. und das vermutlich durch die RAF.

    Nur für Hamburg sind es Bilder von vor dem Krieg.

    Und irgendjemand hat Hafenbereiche/Elbe auf dem Luftbild beschriftet. Aber das hätte man auch mit LuBis der Alliierten machen können ;)

    komisch. bei mir wird für Hamburg mit Datum 12/1943 eine völlig intakte Innenstadt gezeigt, bei der die Alstertarnung noch steht, Hbf und Dammtorbahnhof ohne Tarnung auskommen und für den Flakturm auf dem Heiligengeistfeld noch nichtmal die Arbeiten begonnen haben.

    Selbst die frühesten Bombenangriffe sind auf den Bildern nicht zu erkennen. :/

    Die Aufnahmen stammen nicht aus 1943.

    Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.

    Wundert mich eigentlich, dass da noch niemand bei Google auf der Matte steht und das angezeigte Datum kritisiert.

    Auf der einen Seite die Demonstranten, die den Stau und damit die allgemeine Gefahrenlage (genau das ist ein Stau) bewusst herbeiführen. Nur dadurch wurde aus der Unaufmerksamkeit des Autofahrers überhaupt ein schwerer Unfall. Und auf der anderen Seite eben der Autofahrer, der im entscheidenden Moment nicht aufmerksam genug war.

    hoppala.

    Hier in Thüringen war am letzten Sonntag eine Fahrradtour von Jena nach Erfurt als Teil der Aktion von "Paris goes Brussels" von parentsforfuture.

    Angekündigt/geplant war ursprünglich, die Demo zwischen Jena und Erfurt auf der BAB fahren zu lassen.

    Stattdessen auf der B7. Die berühmten "Verkehrsbehinderungen" inklusive. Der Stau auf Bundesstraße und ursprünglich BAB wäre auch bewusst herbeigeführt worden.

    Bei einem Unfall wären dann auch Teilnehmende bzw. Organisierende dran?

    Man könnte das übrigens auf _jede_ genehmigte oder ungenehmigte Meinungsäußerung ausweiten...

    Da weiß ich nicht, ob die Überlegung des mittelbaren in-Haftung-nehmen zielführend ist. :/

    ich persönlich als nicht-Anwalt mit bauchgefühlsjuristerei würde bei der Konstellation auch keine Bestrafung der Protestler sehen.

    Ich hab in den letzten Jahren auf der CM in Hamburg glaub ich 2(?) Unfälle gesehen, bei denen man den Teilnehmenden der CM auch eine Verantwortung andichten könnte. Beide Unfälle passierten nicht im Querverkehr und auch war kein CM-Teilnehmender involviert. Vielmehr war auf der Gegenspur jemand unaufmerksam und donnerte dem Vordermann rein, der seinerseits dem lauten und bunten Treiben der Rad Fahrenden zusah.

    sicher: kein Personenschaden, nur Blech. Aber auch da steht eine Kostenfrage im Raum.

    hab zu lange in HH gelebt, dass das mich solche singulären Ereignisse hier in Jena in Erstaunen versetzen. Im Gegenteil ist die Anzahl der bekloppten Manöver und Ausraster in Jena im Vergleich zu Hamburg sehr gering. :)

    der linksseitige Radweg in der Camburger Straße ist durch ein alleinstehendes Zeichen [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet. Anders als z.B. der Gehweg in der Westbahnhofstraße/Magdelstieg, der mit Kombi [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] versehen.

    Nach übereinstimmender Meinung handelt es sich in letzterem Falle um einen Gehweg, auf dem immer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und zu Fuß Gehende Vorrang genießen. Anklingeln ist da nicht. Überholen "eigentlich" auch nicht.

    In der Camburger Straße haben wir aber ein [Zeichen 240], das in Gegenrichtung durch [Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben ist.

    Da dürfen meiner Meinung nach Rad Fahrende die zu Fuß Gehenden durchaus zur Seite bitten (klingeln). Und ohne zu Fuß Gehende in Sicht wären ca. 20kmh wohl noch eine angemessene Geschwindigkeit dort.

    Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass alles, was nur irgendwie nach "darf ich drauf radeln" auch benutzt wird. Daher sehe ich sauber nur eine Lösung: Radverkehr auf die Fahrbahn "zwingen".

    ich konkretisiere:

    Ich kann die Meinung der Stadt Kiel nachvollziehen, dass es in dieser konkreten Situation (Hindernis auf Radweg, keine Möglichkeit der Weiterfahrt auf Fahrbahn wegen Betonbord) legal und nicht vorwerfbar ist, vorsichtig auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren.

    Nur ist dieses "karierte Maiglöckchen" so besonders, dass es meiner Meinung nach nicht zu vermitteln ist.

    Steht auf einer beliebigen anderen Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ein Falschparker auf dem Radweg, dürfte das Vorbeifahren über den Gehweg sehr wohl vorwerfbar sein. Weil eine legale Alternative bestand: Fahrbahn.

    Das sind "Spitzfindigkeiten" und Besonderheiten. Das funktioniert in der breiten Masse nicht. Die breite Masse hat schon Probleme, Radwege und benutzungspflichtige Radwege zu unterscheiden...

    hm.

    Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Hier an der der Stelle kann man nicht auf der Fahrbahn weiterfahren, da das Betonbord das verhindert. Also muss man anders weiterfahren dürfen: Gehweg.

    Wenn man diesen Standpunkt vertritt, dass es nun legal möglich ist, in dieser konkreten Situation auf den Gehweg auszuweichen, dann muss man eben auch keine VZ:

    - anordnen und damit begründen

    - aufstellen lassen und damit Tätigkeiten des Bauhofs veranlassen

    - im SAP/Software alles verwalten/veranlassen

    Ich hätte auch weitere Argumente:

    Da Radweg und Gehweg jeweils baulich angelegt sind, kann man für die gesamte Strecke kein Z.240 anordnen. Das ist ja blödsinnig, wenn die Beschilderung der baulichen Gestaltung komplett widerspricht.

    Z.240 könnte man nur auf den wenigen Metern, wo der Filter wirklich auf dem Radweg steht. Dort könnte man den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen. Nur: die Mindestbreite würde durchgehend auf dem gesamten Abschnitt der Anordnung (3m) unterschritten werden. Das wäre dann auch keine Ausnahme mehr.

    Ähnlich gilt das für "Gehweg, Radfahrer frei". Auch da gibt's ja Mindestbreiten.


    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Wenn sich da eine Anzahl Fahrradfahrer vor Ort für eine gute Radverkehrsinfrastruktur stark macht, warum sollte ich denen gleich unterstellen, sie könnten nicht zwischen echter Sicherheit und "gefühlter" Sicherheit unterscheiden.

    Schutzstreifen sind keine Infrastruktur.

    So wie Lebensmittel mit "light" auch nicht gesund sind.

    Du gehst davon aus, dass die Schutzstreifen "gut" sind.

    Aus dieser Perspektive betrachtet ist "Schutzstreifen weg" natürlich: nicht gut.

    Nachvollziehbar. Aber die Ausgangssicht ist schon voreingenommen.

    Dem taz-Bericht zufolge passiert jetzt folgendes: "Und wenn es nach dem Bundesverkehrsministerium geht, sollen sie (die Fahrradschutzstreifen) ganz verschwinden – und Autos sollen dort, auf der Kreisstraße 641 zwischen dem Dörfchen Heckenbeck und der kleinen Stadt Bad Gandersheim, wieder schnell fahren dürfen." Das ist mal ganz sicher erstens kein Sicherheitsgewinn und zweitens wird es absehbar dazu führen, dass dort weniger Radfahrer lang fahren werden.

    Am "wieder schnell fahren" sind nicht abgekratzte Schutzstreifen schuld.


    Im Übrigen finde ich es grenzwertig, wenn "Fahrradstreifen" geschrieben wird und "Schutzstreifen" gemeint sind.

    Während in Goethes Wahlheimatstadt Weimar nach dem Faust'schen Mephistoleitsatz gehandelt wird und man Teil der Kraft sei, die stets Böses will doch gutes schafft, hält man es bei der doofen Nachbarstadt genau andersherum.

    Man will gutes Schaffen und kreiert Böses. Und das nicht zu knapp. :/:S

    An der Kreuzung müsste man die Straßenmalerei anders aufbringen. Wobei: der linksseitige Radweg gehört abgeschafft.

    Nur: gegen die Freigabe kann man als Radfahrer nicht klagen. Und als Fußgänger wird man bei der Gehwegbreite auf dem meisten Abschnitten keine Chance haben.

    Einziger Ansatzpunkt: Die Bushaltestelle. der Gehweg ist gleichzeitig Wartebereich. Radverkehr sollte dort nicht zulässig sein. hm.

    Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

    die Jenaer Straßenverkehrsbehörde zu derartigen Einrichtungen:

    "Es ist dem Radfahrer zuzumuten, auch mal zu schieben".

    Und sag ich: Chapeau!

    Mit so wenigen Worten Aufgaben und Fähigkeiten beschreiben. toll.

    Aber Holz aus Sturmschäden, von abgestorbenen Bäumen oder Reste aus der Holzverarbeitung würden bei der Verrottung genauso viel CO2 freisetzen wie bei der Verbrennung.

    In Summe jein. Ich vermisse hier jedoch die Berücksichtigung der Zeit und des Anteils der Einträge in die Atmosphäre.

    Will sagen:

    - wenn der Baum vom Sturm gefällt wird und auf dem Waldboden aufschlägt, wird der nicht innerhalb eines Monates zu CO2 veratmet. Im Ofen jedoch schon.

    - auch wird bei einem zersetzenden Baum nicht der gesamte, während des Wachstums aufgenommene, Kohlenstoff zu CO2. Auch nicht über einen längeren Zeitraum. Vielmehr wird ein Teil des Baumes als Bodenauflage (Humus) und durch Bodenlebewesen, weitere Auflagerung nach und nach im Boden gebunden, versenkt.

    Nunja, ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen:

    Die Begründung fürs Fahren großer Autos ist ähnlich.

    - gibts doch schon so lange

    - sind zugelassen

    - ich fahre nur Strecken, die ich wirklich fahren muss

    - der Kleinwagen wär auch schön, aber der Große ist einfach heimeliger

    Ich bin mit Holz- bzw. Kohleofen groß geworden. Wenn ich eines nicht vermisse, dann das!

    spricht rechtlich eigentlich etwas dagegen, wenn Gemeinden an geeigneter Stelle (Rettungswege, Eigentumsverhältnisse) einen MTB-Bereich ausweisen?

    Ich mein:

    nach dem Aufkommen von Skatebords bekamen wir Skateanlagen.

    Mit dem Hype um Slacklines gab es plötzlich Slackline-Pfosten auf/in Grünflächen

    Ich persönlich fahre da schon ganz gerne, aber herausragend ist es nicht. Aber muss es das sein?

    das lässt sich dann eben über den Anspruch, den man selbst hat, für sich selbst beantworten.

    ich empfinde es als Riesenproblem, dass permanent und unablässig über bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen Hindernisse und "Sondererlaubnisse" geschaffen werden, die immer nur einen winzigen Teilaspekt der Gesamtheit "Verkehr" regeln, entzerren und befrieden wollen. Und mit jeder Maßnahme wird mindestens ein neues Problem geschaffen.

    Wir brauchen keine Fahrradstraßen.

    Wir brauchen Verhaltensänderungen. In jeder Gruppe von Verkehrseilnehmern. Aber "bauen" ist repräsentativer als Schulen, Aufklären, Verwarnen, Bestrafen. Und geht schneller, als Einstellung im Verkehr von 80Mio Menschen zu ändern.

    sieht aus wieder Leinpfad.

    KFZ frei. unzureichende Fahrbahnbreite auf bei entgegenkommendem KFZ-Verkehr, weil die Ausweichbuchten nicht genutzt werden.

    Und am nördlichen Ende des Leinpfads kommt man (momentan) nur von Nordosten kommend gut rein. Vom Winterhuder Markt nur über ein paar Meter linkem Radweg.

    Gute Infrastruktur an der Stelle wäre:

    Fahrradstraße ohne KFZ-frei oder:

    Fahrradstraße KFZ-frei als Sackgasse (Anlieger frei), und nur Lieferzone, vllt. noch 10 Parkplätze auf der Fahrbahn.