Tja, das mit der finanziellen Förderung steht halt leider, leider nirgendwo in der (einzig einschlägigen) Ermächtigungsgrundlage, nämlich der StVO. Vielleicht muss da echt mal jemand auf die Nase fallen, wenn es heißt: naja, die Benutzungspflicht ist weggeklagt, deshalb zahlen wir die Kosten für den Radweg nicht. ...
Genau das ist bei uns bereits mehrfach passiert. Die Fördergelder wurden zurückgezahlt, und das tut weh.
Es musste aber nicht zurückgezahlt werden, weil die Benutzungspflicht fehlte, sondern weil sich die versprochenen Sicherheitsgründe für den Bau des Radweges nicht darlegen ließen.
...Nur: irgendjemand muss die Herstellung ja am Ende bezahlen...
Ja, gebaut wird aber vorzugsweise das, was andere bezahlen oder zumindest bezuschussen.
Wenn man Mitarbeiter in der Verwaltung ist, bekommt man den Auftrag: "Finde Du mal heraus, wofür es Fördergelder gibt, und genau das machen wir dann."
Ob die jeweilige Angelegenheit überhaupt notwendig ist, interessiert da niemanden. Und erst recht interessiert sich niemand für die Folgekosten (Pflege, Instandhaltung usw.). Die werden nämlich regelmäßig nicht gefördert.