Beiträge von Schwachzocker

    Verstehe ich noch immer nicht.

    Irgendwo wird eine solche Regelung ja beginnen. Und dort kann ich mir dann aussuchen, ob ich links oder rechts fahre. Das, so hieß es, darf aber nicht sein, da ich nicht beide Anordnungen gleichzeitig beachten kann. So ist es aber nun einmal vielfach.

    Im übrigen kann der Radfahrer ja zunächst in die unerwünschte Richtung fahren bis er dann auf eine Querungsmöglichkeit trifft. Das ist zwar misslich, aber alle anderen müssen auch so fahren. Das ist nun einmal der Umstand, der mit der baulichen Trennung der Fahrbahnen einher geht. Und das darf doch nicht dazu führen, dass die beidseitige Radwegbenutzungspflicht plötzlich doch zulässig ist.

    Außerdem kann eine Straße ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen auch stark befahren sein. Dann kommt man nicht ohne weiteres herüber. Und dann?

    Weil eine Trennung zwischen den Fahrbahnen einen Wechsel erschwert bis unmöglich macht. Und diese in der Regel mehrspurige, vielbefahrene Straßen sind. Radfahrer müssten also oft große Umwege in Kauf nehmen zu einer Kreuzung oder Brücke.

    Schon klar!

    Aber was ändert das plötzlich an der Argumentation, dass man nicht beide verkehrsrechtlichen Anordnung gleichzeitig beachten kann. Darum geht es ja.

    Bezüglich beidseitig angeordneter Benutzungspflicht dürfte das Urteil des VG Hannover dazu hier ja bekannt sein.

    Allerdings bemüht sich die Münchner Straßenverkehrsbehörde nach Kräften, es auch zu ignorieren.

    Kleine Zwischenfrage:

    In dem verlinkten Urteil heißt es:

    Zitat

    Zum anderen ist eine beidseitige Benutzungspflicht unstreitig zulässig, soweit für die Straße oder den Straßenabschnitt eine bauliche Richtungstrennung besteht...

    Warum wird das in solchen Fällen plötzlich anders gesehen?

    Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.

    Sehe ich ähnlich! Ansonsten wäre der entsprechende Bußgeldtatbestand ja überflüssig.

    Man muss unterscheiden zwischen Fehlern bei der Umsetzung und den Vorsatz selbst Straßenverkehrsbehörde spielen zu wollen. Das dürfte zumindest schwerlich darzulegen sein und hängt natürlich stark vom Einzelfall ab.

    Oft sind ja auch bestehende Verkehrszeichen abzudecken. Und was ist, wenn er das nicht macht? Auch Amtsanmaßung?

    Wenn man sich die Begründung des Urteils durchliest, dann muss das auf eigenmächtig aufgestellte Verkehrszeichen - gerade dann, wenn sie ein Verbot beinhalten - ja wohl ganz besonders zutreffen.

    Es gibt unter dem Link kein Urteil, das man sich durchlesen könnte, nur eine Einstellung des Verfahrens, ohne dass klar wird warum das Verfahren eingestellt wurde.

    Ich sehe das bisher überhaupt nicht so, dass die Messung von Geschwindigkeiten eine Amtshandlung ist. Wieso sollte nicht jeder Geschwindigkeiten messen dürfen, bzw, wo wird mir das verboten? Entsprechende Fotos zu machen, wäre etwas anderes. Aber davon war ja nicht die Rede.

    Hach...da fällt mir etwas ein:

    Ist es vielleicht auch eine Amtsanmaßung wenn man als Radfahrer den Überholabstand von Autofahrern misst? Falls nein, warum nicht?

    ...

    Ja, ab einer gewissen Größe kann man als Kommune sicher darüber nachdenken, Hardware + Personal selbst anzuschaffen. Aber so unterhalb 500.000EW bringt's das einfach nicht.

    Da fällt dann aber doch die eine oder andere Kommune raus. :)

    Im Ernst: Daran besteht in der Regel kein politisches Interesse. Die wissen ja auch, was es bedeutet, wenn man schnell und problemlos vom Schreibtisch aus einen Überblick hat.

    Das tut die Polizei übrigens sehr häufig, wenn sie sowas wie "Autofahrer hat übersehen", "Autofahrer war von der Sonne geblendet", "Radfahrer fuhr auf Gehweg" oder "Radfahrer fuhr über den Fußgängerüberweg" schreibt - obwohl der tote Radfahrer der Schutzbehauptung des Autofahrers nicht mehr widersprechen kann und es sich in Wirklichkeit um [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] mit entsprechender Furt handelte.

    Tja, wenn die Behauptungen nicht widerlegt werden können, weil der einzige, der das könnte, tot ist, dann ist das eben so. Dann heißt es wohl:

    Im Zweifel ..... den Angeklagten.

    (Das ist ein kleiner Test. Bitte das richtige Wort einfügen.)

    Im übrigen kann es ja ein Fakt sein, dass der Autofahrer von der Sonne geblendet wurde.

    Nun ja, zumindest gibt es Zeugen für die Gewalttätigkeiten und außer Notwehr gibt es für diese keinerlei Rechtfertigung, ganz sicher nicht Fehlverhalten im Verkehr.

    Das einzige, was es für Dich gibt, ist ein Artikel in der Blödzeitung, mehr nicht.

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Frau gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat. Indem sie dort auf der Fahrbahn gefahren ist, hat sie sich an die StVO gehalten. Gerade weil sie sich an die StVO gehalten hat, ist sie Opfer einer bzw. mehrerer Straftaten geworden.

    Warst Du dabei?

    Angenommen sie hat sich nicht an die StVO gehalten? Rechtfertigt das in deinen Augen die Taten (Schlagen, Würgen, Rad auf die Seite werfen) des Autofahrers?

    Angenommen wir würden in einem Rechtsstaat leben, müsste man dann nicht das Ende der Ermittlungen abwarten und insbesondere die Einlassungen des Beschuldigten?

    Wozu brauchen wir eigentlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte? Reicht es nicht auch einfach, wenn die Frau etwas schildert, und das muss dann als Wahrheit angesehen werden? Dann könnte man eine Menge Geld für Beamte einsparen und das dann für Hyper-Spezial-Radschnellwege ausgeben.

    ...

    "Verkehrsrechtlicher Konflikt" als Euphemismus für Nötigung.

    Kein Wort darüber, dass sich die Radfahrerin hier korrekt an die StVO gehalten hat und der Autofahrer eine Straftat nach der anderen begangen hat.

    Schockierend!

    Im Gegenteil: Schockierend wäre es, wenn die Polizei ohne weitere Ermittlungen öffentlich erklärt, wer im Recht war und wer nicht.

    Benötigen wir dann überhaupt noch Ermittlungsverfahren und Gerichte?

    Dass sie sich an die StVO gehalten hat, das sagt die Frau.

    ... ("Das beste Tempolimit ist die Angst des Autofahrers vor einer Beule"); samt Radfahrern als "rollenden Bremsschikanen" und geparkten Autos als stationären Hindernissen.

    Das erzähle mal den Leuten bei uns im Ortsbeirat, dass sie als lebende Bremsschikanen aus Fleisch und Blut dienen sollen. Dann kannst Du froh sein, wenn Du die Sitzung überlebst.

    Die Verkehrswende wird nur gelingen, wenn sich jeder weiterhin der Nächste sein kann.

    Der "Wohlfühlfaktor" ist ein Bestandteil der Verkehrsmittelwahl. Wenn jemand sich im Auto wohler fühlt als auf dem Fahrrad, kann das zur Entscheidung führen, mit dem Auto zu fahren statt mit dem Fahrrad. Ganz einfach.

    Und wer bestimmt, unter welchen Umständen man sich wohl zu fühlen hat?

    Du meinst die Forschung der deutschen Autoindustrie? Ja, Radwege wurden mal unter der Idee "freie Fahrt für freie Autos" entworfen, hatten aber schnell den umgekehrten Effekt: Die überwältigende Mehrheit der Radfahrer fühlt sich da wohler und radelt auf Wegen, die von einer kleinen Splittergruppe als "total böse" bezeichnet werden grinsend am Autostau vorbei. ...

    Es wurde auch nicht behauptet, dass man sich auf der Fahrbahn wohler fühlt, sondern dass der Radfahrer dort das gleiche Unfallrisiko hat wie jeder andere auch.

    Ich möchte mal wissen, woher der Anspruch kommt, dass man sich im Straßenverkehr wohlfühlen muss?

    Wer "sichere Radwege" fordert behauptet damit auch implizit das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Und ignoriert damit die Stand der Unfallforschung.

    Nein, wer "sichere Radwege" fordert, behauptet gar nichts, sondern er gibt sich als Wellness-Urlauber zu erkennen, der glaubt, der Straßenverkehr wäre dazu da, sich zu erholen. Radfahren will er gar nicht.

    ... Ist der Radverkehr per Widmung ausgeschlossen, muss zwangsläufig ein VZ254 aufgestellt werden:

    Wieso das? Gilt § 45 Abs. 9 StVO dann plötzlich nicht mehr?

    Zitat

    Zitat von VwV StVO 45a XII

    Durch Verkehrszeichen darf kein Verkehr zugelassen werden, der über den Widmungsinhalt hinausgeht.

    Vz 254 lässt ja auch kein Verkehr zu, sondern er verbietet bestimmten Verkehr.

    ...Wenn der Kram bei MediaMarkt und Saturn verkauft wird, dann macht das eher den Eindruck eines lustigen Spielzeugs statt eines Kraftfahrzeugs.

    Genau das dürfte bei Fahrrädern auch das Problem sein: Die Betrachtung als Spielzeug, Freizeit- oder Spaßmobil, jedoch nicht als Verkehrsmittel.