Verstehe ich noch immer nicht.
Irgendwo wird eine solche Regelung ja beginnen. Und dort kann ich mir dann aussuchen, ob ich links oder rechts fahre. Das, so hieß es, darf aber nicht sein, da ich nicht beide Anordnungen gleichzeitig beachten kann. So ist es aber nun einmal vielfach.
Im übrigen kann der Radfahrer ja zunächst in die unerwünschte Richtung fahren bis er dann auf eine Querungsmöglichkeit trifft. Das ist zwar misslich, aber alle anderen müssen auch so fahren. Das ist nun einmal der Umstand, der mit der baulichen Trennung der Fahrbahnen einher geht. Und das darf doch nicht dazu führen, dass die beidseitige Radwegbenutzungspflicht plötzlich doch zulässig ist.
Außerdem kann eine Straße ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen auch stark befahren sein. Dann kommt man nicht ohne weiteres herüber. Und dann?