Beiträge von Schwachzocker

    Das hat auch niemand behauptet.

    Ich hatte nur den Eindruck, man hat erwartet, dass durch den Koalitionsvertrag die Welt gerettet wird.


    Und weltweit weniger Autoverkehr ( wie auch immer realisiert) ist so eine Maßnahme.

    Nein, das ist ein Ziel. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um das zu erreichen, weiß ich nun immer noch nicht. Und das "wie auch immer" ist das, was mich langsam ankotzt.

    Liebe Leute!

    Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein bißchen Fahrradfahren in Deutschland auch nur das geringste am Klimawandel ändert. Das ist weltweit nicht einmal ein Fliegenschiß. Das wird völlig überhöht dargestellt.

    In erster Linie müssen natürlich Maßnahmen getroffen werden, um die Schäden, die durch den zwangsläufigen Klimawandel entstehen, möglichst klein zu halten.

    Und nebei fahren wir halt etwas Fahrrad als Symbol.

    Die Grünen haben nun einmal keine 51% der Wählerstimmen.

    Wenn man eine "Verkehrswende" will, soll man mal genau sagen, was darunter zu verstehen ist.

    Was passiert da am Ende? Wie genau soll das aussehen? Und welche Maßnahmen sollen getroffen werden?

    Dann kann sich auch jeder sachgerecht entscheiden. So aber bleibt das Wort "Verkehrswende" ein politischer Kampfbegriff, unter dem man nach belieben alles mögliche verstehen kann.

    Über diese Lösung wurde in den einschlägigen Gremien schon diskutiert, aber ich habe damals den Einwand vorgebracht, dass ich diese Schilder unter anderem aus Kiel kenne und ihre Wirkung für vernachlässigbar halte....

    Die haben eine sehr starke Wirkung. Sie bestärken den Autofahrer nämlich in dem Glauben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn dort, wo dieses Schild nicht steht, verboten ist, was natürlich falsch ist.

    ...

    Das geht zum Beispiel los bei Kraftfahrern, die das [Zeichen 254] derart interpretieren, dass auch auf der Fahrbahn kein Radverkehr stattfinden darf (was ja auch durchaus im Rahmen des Interpretationsspielraums liegt)

    Also ich hatte hier nun auch keinen ersthaften Zweifel daran, dass es genau so zu interpretieren ist. Dass das Radfahren auf dem Radweg nicht möglich ist, dürfte ja auch ohne Verkehrzeichen klar sein.

    Im übrigen ist das Verbot für Fußgänger ja auch so zu interpretieren. Oder meint jemand, dass Fußgänger dort auf der Fahrbahn gehen dürfen?

    1) In der Verwaltungsvorschrift ist von "nicht gewidmeten Straßen" die Rede, die "tatsächlich allgemein benutzt werden". Eine Straße ist ja nicht unbedingt mit einem Park-Weg gleichzusetzen, auch wenn dieser asphaltiert ist und in der Breite die Nutzung sogar durch PKW zulassen würde. Aber soweit es keine allgemein anerkannte spezielle Definition des Begriffs "Straße" gibt, würde dieser hier im Zweifel vermutlich anwendbar sein.

    Eine Verwaltungsvorschrift ist eine Vorschrift für die Verwaltung (surprise) , nicht für Verkehrsteilnehmer.

    2) Angenommen ich bin "regelwidrig" mit dem Fahrrad auf einem durch den Eigentümer des Parks nur für Fußgänger freigegebenen Weg unterwegs. (Auch dies ist im weitläufigen Weimarer Landschaftspark entlang der Ilm allgemein üblich und wird nur alle Jubeljahre mal durch Angestellte der Stiftung moniert. Ich persönlich bin in fast drei Jahrzehnten noch nie auf die Nutzung der Parkwege mit dem Fahrrad angesprochen worden.) In diesem Moment wäre ich nicht "mit Zustimmung des Besitzers" unterwegs (und über die "Duldung" wäre zu streiten). Würde dieser Umstand dann die Anwendbarkeit der StVO ausschließen? Auch darüber läßt sich vermutlich streiten ...

    Nein und nein!

    Dieser Umstand würde die Anwendbarkeit der StVO nicht ausschließen. Und es lässt sich darüber auch nicht streiten.

    Und wenn man jahrelang im Supermarkt stiehlt und nie erwischt worden ist, dann schließt das die Anwendbarkeit des StGB auch nicht aus. Im Gegenteil: Es wird vermutlich umso intensiver angewandt.

    Zur Frage der Gefährdung: Ich gehe davon aus, dass sich Radfahrer schon aus Gründen der Selbsterhaltung umsichtiger im Straßenverkehr bewegen als Autofahrer.

    Gewagte Theorie!

    Eine ernsthafte Gefährdung stelle ich als telefonierender Radfahrer wohl eher indirekt dar, nämlich indem meine Unaufmerksamkeit einen Autofahrer irritiert, der daraufhin dann wiederum andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies zu einem tatsächlichen Schaden führt, ist wohl um Größenordnungen geringer, als dass ein gleichermaßen unaufmerksamer Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet.

    Schließlich ist ein KFZ nicht nur aufgrund seiner Masse und Größe "gefährlicher" als ein Fahrrad. Ein Autofahrer ist zusätzlich auch durch seine Einkapselung sensorisch wie auch durch das durch das vermittelte Sicherheitsgefühl tendenziell weniger sensibel für das Geschehen um ihn herum....

    Gibt es in Deiner Gedankenwelt nur Dich und Autofahrer?

    Und das Verhältnis der Bußgelder von 55€ zu wohl 75€ scheint meiner Meinung nach das Gefährdungspotential nicht annähernd korrekt wiederzugeben. Oder seht Ihr das anders?

    Das sehe ich genauso. Das ist aber im gesamten Bußgeldkatalog so. Der ist ideologisch zerfasert.


    Den Rat, einen Nebenjob anzunehmen, verstehe ich so, dass ich von diesem zusätzlichen Einkommen die vielen Bußgelder begleichen soll, mit denen mein "mobiles Telefonieren" geahndet wird....

    Das hast Du falsch verstanden. Von Deinem zusätzlichen Einkommen sollst Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten. Dein Haupteinkommen geht hingegen für Bußgelder drauf.

    Nun fand ich im Internet viele Kommentare, welche dies im Grunde bestätigen. Zugleich nahmen sich aber Richter, die typischerweise über die Anwendbarkeit der StVO auf Parkplätzen zu entscheiden hatten, die Freiheit, beispielsweise die Geltung der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregel auszuschließen, da auf Parkplätzen ohnehin langsam gefahren werden müsse und man sich in jedem Einzelfall darüber zu verständigen habe, wer die Vorfahrt erhalten solle.

    Das hat mit der Problematik "öffentlicher Verkehrsraum" nichts zu tun.

    Auf Parkplätzen gilt deshalb kein "rechts-vor-links", weil es auf Parkplätzen keine Straßen gibt, die sich kreuzen können. Die Vorfahrtsfrage stellt sich deshalb nicht.

    Natürlich ist ein Park in der Regel tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Eine Fläche, auf der der Verkehr tatsächlich möglich ist und auch nicht wirksam unterbunden wird.

    Mein Rat: Nehme einen Nebenjob an. Von irgendetwas musst Du ja auch leben.

    ...Früher oder später wird deshalb eine Pupsnase von Fußgänger, bevor sie die Fahrbahn überschreitet, vorsichtshalber die Pumpgun ziehen und jeweils dreimal in die Windschutzscheiben der sich nähernden Fahrzeuge ballern.

    Es würde völlig reichen, wenn er wartet bis das Fahrzeug ihn passiert hat und die Fahrbahn frei ist.

    Mehr ist nicht erforderlich.

    Das Sturzrisiko auf Fahrbahnen ist sicher geringer, allerdings das Risiko im Anschluss überrollt zu werden doch ungleich höher....

    Bitte einmal darlegen, wie oft das eine und wie oft das andere passiert. Danke im voraus!

    Und wie sollen die, die nicht Fahrradfahren können, dieses dann lernen?

    So, wie alle anderen es auch lernen.

    Wo lernen denn die Autofahrer das Autofahren?

    Tja, sollte man diese Pupsnasen dann nicht spätestends jetzt in hohem Bogen rausschmeißen? Was hilft es einem Überfahrenen, dass irgendwelche Leute "was auf dem Zettel hatten"? Auf hektische Betriebsamkeit kann der Überfahrene jetzt auch verzichten, vielleicht bis an sein Lebensende, und die Pupsnasen werden bald wieder in ihre übliche Lethargie (*) verfallen sein.

    (*) Zustand körperlicher und psychischer Trägheit, in dem das Interesse ermüdet ist

    Naja...gewählte Pupsnasen rausschmeißen wäre ungewöhnlich.

    Einfacher wäre es, wenn die Pupsnasen von Fußgänger schauen bevor sie die Fahrbahn überschreiten. Ich glaube sogar, irgendwo gelesen zu haben, dass man das so machen soll.

    Der Kraftfahrer soll wohl mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Mehr weiß man allerdings noch nicht.

    Da war scheinbar kein Kraftfahrer unterwegs:

    Zitat

    Ein Fußgänger ist in Kiel von einem Auto angefahren und lebensgefährlich verletzt worden...

    Wieder eines dieser gefährlichen autonomen Autos, die niemand steuert. =O


    Ich denke mal, dass die Stadt da nun nochmal nachsteuern und die Sperrfläche zusätzlich absichern wird.

    Bestimmt! :D:D:D

    Entweder man kann Fahrrad fahren oder man kann das nicht. Das wird man ja wohl noch abverlangen dürfen.

    Omatauglich ist ohnehin nur der Gehweg. Wenn es überhaupt etwas auf der Welt gibt, was omatauglich ist.

    Nein. Du vergisst, dass Menschen unterschiedlich sind.

    Nein! Das vergesse ich nicht.

    Die einen können Fahrradfahren, die anderen können das nicht. Das ist der Unterschied.

    Für mich persönlich sind "Radfahrstreifen in Mittellage" auch eine gute Lösung, aber auch ich stand da neulich links von einem Lkw und hatte ein ungutes Gefühl...

    Was glaubst Du, wie oft ich als Autofahrer ungute Gefühle habe?

    Bei Vielen ist das Sichtfeld, die Wahrnehmungsfähigkeit oder die Reaktionsschnelligkeit eingeschränkt. Vernünftig, wer dann nicht mehr Auto fährt aber dann muss das Fahrrad doch eine Alternative sein! ...

    Quatsch. Als Fahrzeugführer muss ich geeignet sein. Es wäre ja eine Kathastrophe, wenn das nicht mehr so wäre.

    Dann wird halt auf dem Gehweg gefahren und an jeder Einmündung abgestiegen, da man dann einfach mehr Kontrolle hat als auf einer viel genutzten Fahrbahn. ..

    Du unterschätzt die Risiken völlig, ignorierst Grundstück- und Hofzufahrten gleich ganz.

    Es ist auch ein Unterschied ob man mit 10-15km/h fährt oder mit 25-30km/h.

    Richtig! Was sagen die Omas denn, die mit 10-15 km/h stürzen? Empfinden sie den Untergrund auf dem Gehweg als angenehm weich geplostert, oder wie sind da die Erfahrungen?

    Ich bin sowieso dafür, nicht Radwege zu verschwenken/abzusetzen, sondern die Fahrbahn. Soll doch der MIV um die Kreuzung kurven.

    Da bin ich auch dafür. Kannst Du bitte mal kurz darlegen, wie das funktionieren soll, ohne auch den Radweg zu verschwenken? Danke!

    ...Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.

    Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.

    Das muss ja wahre Liebe gewesen sein.

    Mit der Kreuzungsgestaltung wie oben wird es wohl nichts.

    Das grundlegende Problem sind nicht die Sichtbeziehungen, sondern die Wahrnehmungsfähigkeit des Autofahrers. Er hat im Kreuzungsbereich viele Dinge geistig zu verarbeiten:

    - Ampeln: Welcher Signalgeber gilt überhaupt für meine Fahrtrichtung?

    - Markierungen: Wo ist überhaupt meine Spur?

    - Verkehrszeichen: Was bedeuten die für mich in meiner konkreten Situation?

    - ggf. Wegweiser: Ist dort irgendwo mein Ziel mit aufgeführt?

    - Möglicherweise wirkt Werbung auf die Wahrnehmung des Autofahrers ein.

    - Nebenbei gibt es im Kreuzungsbereich Verkehrsaufkommen, auf das zu achten ist.

    Nachdem man das alles geschafft hat, biegt man rechts ab, und wenn es dann ein knirschendes Geräusch gibt, weiß man, was man vergessen hat. Warum wohl?

    Lösungsmöglichkeiten:

    - getrennte Signalisierung

    - Führung des Radverkehrs innerhalb der Fahrbahn zwischen Rechtsabbieger und Geradeausverkehr

    - konsequente Absetzung des Radweges, dann jedoch vorfahrtsrechtliche Unterordnung des Radverkehrs.