Beiträge von Schwachzocker

    Die Unfallforschung ( z.B https://phys.org/news/2018-08-d…edestrians.html) zeigt das Autofahrer sich beim Abbiegen äußerst fahrlässig verhalten. Trotzdem gibt es relativ wenige Abbiegeunfälle. Weil Radfahrer in solchen Situationen sehr viel besser aufpassen als Autofahrer und in mindestens 95 % der Fälle durch Verzicht auf Vorfahrt entschärfen. Aber auch Radfahrer schätzen mal die Situation falsch ein. Das Abbiegeunfälle dadurch entstehen, das Radfahrer sich die Vorfahrt "erzwingen" ist eine besonders infame Lüge der Unfallverursacher. In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.

    Was sind nun Deine Schlussfolgerungen daraus? Was solltest Du als Radfahrer tun?

    Klartext: als Fußgänger gehst du erst über die grüne Ampel, wenn alle Fahrzeuge stehen oder keines in Sicht ist?

    Richtig!

    Und über die rote Ampel gehe ich nur, wenn kein Fahrzeug in Sicht ist.

    Wo genau hinkt denn der Vergleich. Wo ist der Unterschied zwischen Auto fährt links vom Radler und biegt b und Auto fährt links vom Auto und biegt ab?

    Als geschädigter Autofahrer freue ich mich, da ich Geld von der gegnerischen Versicherung bekomme, während ich meinen Schaden am Auto einfach nicht repariere.

    Als geschädigter Radfahrer benötigte ich das Geld der Versicherung dringend, damit ich mir einen künstlichen Unterkiefer kaufen kann.

    Unterschied verstanden? Oder noch immer Fehlanzeige?

    Und, würde mich auch interessieren, woher weißt Du denn, das die Radlerin nicht alles so weit es in Ihren Möglichkeiten stand, getan hat um de Unfall zu verhindern?

    Das weiß ich aus genau der gleichen Quelle, aus der Du weißt, dass der Autofahrer nicht alles getan hat, was in seinen Möglichkeiten stand, um den Unfall zu verhindern.

    Die Quelle müsstest Du ja kennen.

    Ich fürchte, Du hast nicht ganz verstanden worum es geht.

    Natürlich vermitteln Vorfahrtsbeschilderungen, um die es im zugrunde liegenden Fall nicht geht, da sie für eine Abbiegesituation nicht von Bedeutung sind eine trügerische Sicherheit. Das ändert nichts daran, dass derartige Beschilderungen gelegentlich erforderlich sind.

    Man muss nur begreifen, dass es sich nicht um ein Menschenrecht handelt, sondern um eine Verkehrsregel, die tausende und abertausende Menschen einhalten sollen. Dass das nicht hundertprozentig funktionieren kann, sollte jedem einleuchten. Wer trotzdem sein Leben darauf verwetten will, dass andere Verkehrsteilnehmer sich perfekt an die Verkehrsregeln halten, soll das halt tun. Ich würde aber nicht dazu raten.

    ...Und ich gehe davon aus, wenn Du mit dem Auto auf der rechten Spur der Kaistraße fährst und ein links leicht vor Dir fahrendes Auto biegt zum Schwedenkai ein und fährt Dir dabei rein, wirst Du danach freundlich aussteigen und dem Unfallgegner anbieten 80% vom Schaden zu übernehmen, denn Du hättest schließlich damit rechnen müssen.

    ...

    Nun ja, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. ;)

    1.) Die Gefährdungshaftung muss ich wohl mindestens übernehmen, aber wohl keine 80%.

    2.) Ich wüsste keinen Grund, warum ich bei dem Sachstand nicht freundlich bleiben sollte. Jeder macht mal Fehler.

    3.) Wenn der andere plötzlich und unerwartet abbiegt, ist es natürlich schlecht.

    4.) Wenn ich Radfahrer wäre, würde ich wir aber überlegen, was mir der Schadensersatz nützt, wenn ich, wie in diesem Fall, einen Halswirbelbruch erlitten habe. Dann wäre ich vielleicht doch etwas vorsichtiger.

    ...

    Mal von der simplen Tatsache abgesehen, dass es im Verkehr auch Teilnehmer gibt, die besonders geschützt werden müssen und genau deswegen gibt es Streifen auf dem Boden und Schilder, die einfach zu verstehen sein sollen...

    Streifen auf dem Boden oder Schilder schützen aber niemanden vor irgendetwas.

    Die Autozei hat festgestellt: Die Beschilderung ist schuld irreführend. Interessant, wie schnell plötzlich in den Hintergrund tritt, dass auch bei ordnungswidrigem Rechtsabbiegen die Vorfahrt geradeausfahrender Radfahrer zu beachten ist....

    1.)

    Interessant ist vor allem, was Du da hinein interpretierst. Die Überschrift des Artikels lautet: "War die Beschilderung irreführend?"

    Wozu der Umstand, dass man auch bei ordnungswidrigen Abbiegen den Vorrang anderer beachten muss, von Bedeutung sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Der Unfall (oder Mordversuch) war auch nicht an der von Dir verlinkten Örtlichkeit, sondern eine Einmündung weiter.

    2.)

    Der Fehler an dieser Beschilderung könnte sein, dass sie von A bis Z überflüssig ist.

    Warum soll man da nicht Rechtsabbiegen dürfen? Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.

    Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.

    3.)

    Auf dem Bild im KN-Artikel ist im Hintergrund ein riesiges Plakat zu sehen. "Impfzentrum"

    Das dürfte die Leute wohl dazu motivieren, genau dort hineinzufahren. Macht man das nicht, landet man im Nirvana und kann irgendwo wenden, dann in Gegenrichtung wieder ins Nirvana fahren, wieder wenden, um dann richtig abzubiegen.

    Selbstverständlich ist niemand so bescheuert und macht das.

    4.)

    Ich finde tatsächlich auch den Begriff "Unfall" ziemlich inflationär. Wenn ich z.B. mit einer Schrotflinte spazieren gehe und alle 500 Meter aus Spass einen ungezielten Schuss abgebe: Wenn ich dabei jemanden treffe, ist das dann ein "Unfall"?

    Lt. der Verwendung des Begriffs "Verkehrsunfall" offenbar schon. Denn selbst wenn sich herausstellt, dass der Verursacher zu schnell fuhr, sich nicht an die Regeln hielt, usw., ist und bleibt es ein "Unfall". Weil: keine Absicht. Aber ich ziele mit meiner Schrotflinte ja auch nicht absichtlich auf jemanden, ich scher mich nur nicht drum. Wo genau ist der Unterschied?

    Der Begriff "Verkehrsunfall" ist ca. 10.000mal definiert worden. Das war ein Verkehrsunfall.

    riskant überholt ... Absolute Katastrophe ...Fußgängern und Hundeleinen ... regelmäßig gelyncht ... Wahnsinn ... schallende Ohrfeige ... frechen Verhalten ... so manchem Kampf ausgeliefert

    Sehe es mal so:

    Der Straßenerkehr ist das letzte große Abenteuer der zivilisierten Menschheit. Und Du kannst Deinen Enkeln mal sagen: "Ich war dabei!"

    Das klingt dann für die so, wie es für uns heute klingt, wenn wir die Geschichte von Christoph Kolumbus hören.

    Das Problem ist, wenn eine Fahrradstraße offensichtlich die Kriterien für das [Zeichen 244]-Schild nicht erfüllt, ist die schneller weggeklagt als man gucken kann...

    Vor allem, wenn sie nur [Zusatzzeichen 1020-30] wäre

    Solche Fahrradstraßen kenne ich bei uns nicht. In unseren Fahrradstraßen ist alles frei.

    Wer soll da klagen und warum?



    Alternative: Tempo-30-Zone in der Straße aufheben. Und stattdessen Tempo-30-Strecken aufstellen...

    Und Du meinst, die sind nicht "schneller weggeklagt als man gucken kann"?

    Ist Dir überhaupt bewusst, dass es in Deutschland Gesetze mit rechtlichen Voraussetzungen gibt?

    und welche Fahrradstraßen wurden aufgehoben, weil der KFZ-Verkehr überhand nahm oder sich die Annahme, dass der Radverkehr alsbald die vorherrschende Verkehrsart sei, nicht bestätigte?

    Keine Ahnung! Ich weiß nichts davon, dass Fahrradstraßen wieder aufgehoben wurden.

    Ich habe doch nur Deine Ansicht, wonach sich bei den Komunen niemand für Vorschriften interessiert, bestätigt. Und zum Ausdruck bringen möchte ich, dass dieser Umstand sich nicht positv, sondern negativ auf den Radverkehr auswirkt.

    ich gehe davon aus, dass das nicht so eng zu sehen ist. denn anderenfalls müsste man dann auch bei eingerichteten Fahrradstraßen den KFZ-Verkehr messen und die Regelung aufheben, wenn es über 49% geht...

    Davon gehe ich nicht nur aus, sondern ich kann das definitiv bestätigen. Das ist auch der Grund, warum es mit den Fahrradstraßen nicht klappt.

    Eine Weinflasche entsteht nun einmal nicht durch das Etikett, sondern durch den Inhalt. So ist es auch bei Fahrradstraßen.

    Spricht irgendetwas dagegen?

    Bauliche Vorfahrtsberechtigung durch Gehwegüberfahrten sollte doch eigentlich kein Problem sein....

    Ja, dagegen spricht der Umstand, dass dem Kfz-Verkehr dann das schnelle Fahren überhaupt erst ermöglicht wird, weil sie nicht mehr ständig bremsen müssen, um "rechts vor links" zu beachten.

    Zitat

    § 45 StVO

    ...

    (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

    Das Problem mit dem Parken an schmalen (Fahrrad-)Straßen besteht leider immer...

    Es ist zum Glück niemand gezwungen, schmale Straßen zu Fahrradstraßen zu machen.

    Das könnte einer der Gründe dafür sein, wenn in einer 'Fahrradstraße' die Leute lieber auf dem Gehweg hinter den parkenden Autos radfahren.

    Das wird sicherlich auch einer der Gründe dafür sein, dass Leute überall lieber auf dem Gehweg Radfahren.

    KFZ sollten in Fahrradstraßen wirklich nur eine Ausnahme sein, sonst taugt das nichts.

    So ist es. Steht auch sinngemäß in der Vwv, interessiert nur niemanden. Es hat halt keinen Wert, normale Straßen mit einem neuen Etikett zu versehen, um dann zu glaube, es wird irgendetwas anders.

    Woran sieht der gemeine Autofahrer / Kleingärtner, dass das eine "Ausweichstelle" und keine Parkfläche sein soll? Schilder?

    Das sieht der gemeine (fiese) Autofahrer nicht. Das sieht er deshalb nicht, weil der Begriff "Ausweichstelle" in der StVO nicht vorkommt.

    Was jedoch in der StVO vorkommt, ist der Umstand, dass man am rechten Fahrbahnrand parken darf, solange genug Fahrbahnbreite (i.d.R 3m) verbleibt.


    siehe oben:

    sind die Ausweichstellen zugeparkt, ists halt sch****, wenn ein breites Auto entgegenkommt.

    Und wenn am Fahrbahnrand halb auf einem vermeintlichen Seitenstreifen geparkt wird, fahre ich im Abstand vorbei, was bei gegenverkehr zu "Behinderungen" führt, da ich warten bzw. abbremsen muss.

    So ist es. Ich wette aber, das war auch schon so, bevor die Verkehrsschilder "Fahrradstraße" dort aufgestellt wurden. Und durch die Aufstellung der Schilder hat sich dass nicht geändert. Das war auch nicht zu erwarten.

    Es ist halt wie immer:

    Man nimmt eine Wasserflasche, klebt ein Weinetikett drauf und gibt es den Radfahrern zu trinken. Ihr sauft das Zeug und sagt: "Der Wein schmeckt aber komisch!"

    Eine Fahrradstraße entsteht nun einmal nicht durch ein Schild.

    Es gibt nun wieder drei Möglichkeiten:

    1. Ich tue nichts und schaue zu, wie sich die Senioren hier in der Gegend mit dem Rollator um das Schild herumplagen.
    2. Ich melde es mit dem Kieler Mängelmelder, der dann erfahrungsgemäß in Zeiten wie diesen erst dann etwas unternehmen würde, wenn das Schild längst wieder abgebaut wurde.
    3. Ich mache mir selbst an der 90 kg schweren Vorrichtung zu schaffen und schiebe sie rüber auf den Grünstreifen. Dann bin ich aber in der Haftung für den ungünstigen Fall, dass doch etwas passiert, das Schild umkippt und Fußgänger verletzt oder, Gott bewahre, ein parkendes Kraftfahrzeug beschädigt.

    ...

    4. Wie 1. Du tust nichts und Du schaust auch nicht zu.

    Ich mache das immer so.

    ... ich bin es leid, mich dort über Gebühr zum Affen zu machen.

    :thumbup:

    ...wobei mir nicht klar ist, ob man mit dem Rad beim indirekten Linksabbiegen über die Mittelinsel oder links daran vorbeifahren soll....

    Gibt es denn dort überhaupt eine Radverkehrsführung? Ich kann keine erkennen.

    Ohne Radverkehrsfürhung ist da m.E. überhaupt kein Signalgeber zu beachten.

    Zitat

    § 37 StVO

    ...

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    ...

    Wer ist denn der Gesprächspartner mit dem gesunden Verstand?

    Und wie kommt man überhaupt darauf, sich darüber mit Behörden zu streiten, ohne dass es um einen Bußgeldbescheid geht? Das ist doch reine Zeitverschwendung. Fahre doch einfach, wie Du es für richtig hältst.

    Auf die §1 Keule hab ich grad noch gewartet.

    Wieviel Möglichkeiten zu §1 hat man denn noch wenn man auf einem 3m breiten Weg ohne Ausweichmöglichkeit spontan (in einer Kurve) auf eine "Vollsperrung" in Form eines LKW trifft....

    1.) Nachdenken!

    2.) Nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann.

    3.) Rechts fahren!

    4.) Etwas unerwartetes passiert und man kann auf die Bankette ausweichen.

    Und gar nichts wäre passiert.