Gibt's in Ratingen zum Beispiel. Nach Umwidmung eines ehemals benutzungspflichtigen Geh- und Radweges zum reinen Gehweg, wurden Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen auf die Fahrbahn gepinselt. Vermutlich als Erinnerung für alle Fahrzeugführer, dass da jetzt kein Radweg mehr ist.
Wieso sollte man jemanden daran erinnern?
Ein Gehweg ist entweder eindeutig als solcher erkennbar, weil er eben baulich zweifelsfrei als solcher beschaffen ist, oder er ist mit Vz 239 gekennzeichnet. Und das war es. Woran soll man jetzt erinnert werden?
Es ist nun einmal ein gesetzlicher Grundsatz, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren. Angezeigt werden aber nur Ausnahmen und nicht die Grundsätze.
So haben wir nun folgende Situation:
Dort wo Fahrradpiktogramme sind, weiß man, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Und dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, darf man es auch.
Wer soll das verstehen?
Das kann man nicht verstehen, und wird dort, wo keine Fahrradpiktogramme sind, jetzt erst recht hupen.
...Da bin ich hin und hergerissen, denn einerseits lehne ich Geisterradeln innerorts ab, aber andererseits stellt sich bei kurzen Ortsdurchfahrten die Frage, ob ein zweimaliger Wechsel der Straßenseite am Ortseingang und am Ausgang tatsächlich sicherer ist, als ein kurzes Stück auf der falschen Seite zu fahren, wenn der Außerorts-Radweg vor und hinter dem Ort linksseitig verläuft.
Nein, die Frage stellt sich nicht. Da hast Du Dich einlullen lassen.
Es wird innerorts eben rechts gefahren.
Was soll denn an der Überquerung einer Fahrbahn unsicher sein?