Du sprichst da einerseits ein Problem an, dass tatsächlich besteht: Es gibt mehr und wenigere sichere Radfahrer*innen. Bereits Kinder dürfen das Verkehrsmittel Fahrrad benutzen. Und Kinder, auch Kinder unter acht Jahren (sic!) dürfen das Fahrrad bereits auf einem baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg benutzen: "Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten. Das gilt auch für einen reinen Angebotsradweg.
Unter anderem deshalb ärgert es mich, dass immer wieder von "erwachsenen" Radfahrern die Forderung erhoben wird, das "Gehwegradeln" ganz zu verbieten. Obwohl es nirgends erlaubt ist, auf einem reinen "Gehweg" zu radeln. Dazu muss der Gehweg nämlich erst mal als Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert sein.
Ich falle auch nicht mehr rein auf die ewig gleiche Leier von den bei Abbiegeunfällen getöteten Radfahrern, weil es in vielen Fällen keine befriedigende Alternative ist, einfach nur auf die Möglichkeit zu verweisen, auf der Fahrbahn zu radeln. (Das ist auch dann nicht immer eine befriedigende Alternative, wenn es erlaubt ist, zum Beispiel weil ein ehemals verpflichtender Hochbordradweg zum Angebotsradweg umgewandelt wurde. Daraus entsteht mitunter sogar ein neues Problem, nämlich dass dort nicht mehr investiert wird, sondern einfach nur noch gesperrt.)
Trotzdem gibt es natürlich auch eine Menge Fälle, in denen ehemals angelegte Hochbordradwege nur angelegt wurden, um den Radverkehr von der Fahrbahn zu vertreiben, oder aus einem falsch verstandenen Sicherheitsgefühl, oder weil man mit Symbolpolitik beeindrucken wollte.
Wer jedoch mit Brachialgewalt FahrradfahrerInnen zu ihrem "Glück" zwingen will, dem kann es auch leicht passieren, dass er dabei über's Ziel hinausschießt:
Der Büntheweg in Hannover Kirchrode war 2008 noch eine Tempo 50 Straße mit einem Radweg, der allerdings 2008 schon nicht mehr als verpflichtender Radweg beschildert war. Siehe googlestreetview von 2008:
https://www.google.com/maps/@52.35479…!7i13312!8i6656
Genau an der Stelle, die auf dem streetview-Bild zu sehen ist, haben Baumwurzeln den Radweg angehoben und zur Berg- und Talbahn gemacht. Da sah die Stadtverwaltung sich veranlasst, mehr zu tun als nur die üblichen Schilder
mit dem Zusatz Radwegschäden aufzustellen:

Im Büntheweg gibt es jetzt einen Angebotsradweg, der zumindest an dieser Stelle brutalst möglich zunächst von der Natur und dann zusätzlich durch die Verkehrsbehörde unbenutzbar gemacht wurde. Kann man als Verkehrsbehörde so machen, wenn man darauf erpicht ist, maximales Kopfschütteln zu erzeugen oder Punkte bei Fahrbahnradler und Co zu sammeln.
Vermutlich begründet die Behörde ihr Vorgehen mit Gefahrenabwehr. Obwohl sie damit natürlich auch neue Gefahren schafft, nämlich für sehr junge Radfahrer, die sich an den Baken empfindlich den Kopf stoßen könnten.
Hier kommt meines Erachtens "gefährlicher Murks" dabei heraus, wenn man versucht den Leuten das Benutzen eines Hochbordradwegs abzugewöhnen.
Heute ist übrigens, wie man auf dem Foto sehen kann, der Büntheweg ebenfalls Tempo-30-Zone. Ob das schon der Fall war, als die Sperrbaken aufgestellt wurden, weiß ich nicht.
Meines Erachtens ist es übrigens durchaus gefahrlos möglich, auf dem Büntheweg die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass manche Autofahrer ihr fahrerisches Können und ihre Reaktionsvermögen überschätzen, denn viele fahren dort schneller als 30 km/h.
Wenn man das Problem (zu schnelle Autofahrer) besser in den Griff bekommt, dann kann man gerne einen breiteren Gehweg anlegen oder den Grünstreifen verbreitern. Das würde dann auch dem Baum gefallen!
"Ab zehn Jahren müssen sie (radfahrende Kinder) Radweg oder Fahrbahn nutzen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten.
Mit 10 Jahren kann man meines Erachtens noch kein so sicherer Radfahrer, bzw. Verkehrsteilnehmer sein, wie zum Beispiel ein 18-Jähriger, der eine Fahrschule und Führerscheinprüfung durchlaufen hat.
Ich plädiere deshalb entschieden für eine Wahlfreiheit. Es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden den Radverkehr immer und überall auf Hochbordradwege zwingen. Und es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden immer und überall eine zusätzliche Alternative zum Radfahren auf der Fahrbahn grundsätzlich ablehnen.