Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs
Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.
Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.
Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.