Aus meiner Sicht ist die Diskussion über die Reaktivierung der Wehrpflicht heiße Luft. Der Personenkreis, der diese fordert, weiß selbst welche dicken Bretter dafür gebohrt werden müssten.
Für Wehrpflichtige müssen Unterkünfte, Ausrüstung und Ausbildungspersonal bereitgestellt werden. Alle drei Ressourcen sind in der Bundeswehr knapp. Bei wirtschaftlicher Talfahrt steigen zwar erfahrungsgemäß die Zahlen der Interessent*innen am Wehrdienst, aber neue Kasernenanlagen sehe ich so schnell nicht.
Ihren Äußerungen zufolge strebt Strack-Zimmermann eine Grundgesetzänderung an, um Frauen zum Dienst mit der Waffe verpflichten zu können.
Liebe Mütter und Väter hört genau auf das, was da gesagt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern begeistert sein werden von der Idee, dass ihre Kinder und insbesondere ihre Töchter zum Wehrdienst verpflichtet werden sollen.
So sehr ich die Wiederbelebung der Wehrpflicht selbst ablehne, wenn schon ein Zwangsdienst eingeführt wird, dann für einen möglichst großen Personenkreis (gleiches Unrecht für alle). Mit welcher Begründung, außer atavistischen Männlichkeitsbildern, lassen sich hier Privilegien für Frauen rechtfertigen? Und auch dann wäre mir persönlich der inkludierte Personenkreis noch zu klein, beschränkt er sich doch auf Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Meine Vorstellung wäre eine Geschlechts und Staatsangehörigkeitsneutrale allgemeine gesellschaftliche Dienstpflicht für z.B. alle Volljährigen, die in Deutschland einen Schul-, Studien- oder Berufsabschluss erreicht haben und zehn Jahre ohne Unterbrechungen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten. Die Bundeswehr wäre dann neben anderen Trägern wie der Alten- und Krankenpflege, der Kinderbetreuung, des Hilfs- und Rettungsdienstes, Umweltschutzvereinen, Nachbarschaftsinitiativen und etlichen weiteren nur ein mögliches Betätigungsfeld unter vielen. Damit würden auch andere gesellschaftlich wichtige Funktionsbereiche die Chance erhalten auf diesem Weg Personal zu rekrutieren. Wichtig wäre mir noch, dass es für die Dauer der Dienstpflicht keine finanziellen Privilegien für bereits länger verpflichtete Soldat*innen gibt. Unabhängig von der Einsatzstelle erhalte alle die ersten zwölf Monate die selben Leistungen.