Auf https://radunfaelle.wordpress.com/radwege-radeln…dlichen-winkel/ wird schön zusammengefasst wie realitätsfern und zynisch diese Forderung in Bezug auf Unfallvermeidung ist.
Beiträge von mkossmann
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Fahrradhelme sind vor allem da um Autofahrer bei von diesen verursachten Unfällen mit Radfahren von der Schuld an den Verletzungen des Radfahrers zu entlasten. Kein Helm -> Radfahrer selbst schuld
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Kopfhörer dann aber konsequenter weise für alle Fahrzeuglenker verbieten
Nicht auch für Fußgänger ?
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besser auf ihren Vorrang verzichten, Sichtkontakt herstellen, bei Unklarheiten lieber stehen bleiben sollen bla bla bla.
Sichtkontakt ist nicht so wichtig : https://www.heise.de/newsticker/mel…kt-4109197.html
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Sicherer als in D bist du übrigens als Radfahrer in NL auch nicht unterwegs. Und für die Mopedfahrer ist die Benutzungsplicht der Radwege lebensgefährlich. Thomas Schlüter hat das auf https://radunfaelle.wordpress.com/vergleich-de-nl/ nachgerechnet.
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Etwas ehrlicher war man hier : Busunfall auf der A5
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Das ist doch nur die übliche Baustellenschrottbeschilderung. Wenn da überhaupt an irgendwas gedacht wird, dann an den Autoverkehr.
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Th(oma)s : Ist der rote Streifen amd rechten Strassenraand in dem Bild etwa keine "sichere Radvekehrsanlage" ? SCNR
Ullie Klingeln, um die Aufmerksamkeit eines KFZ-Führers zu bekommen ist meistens sinnlos. Denn geschlossene KFZ-Karossereien sind heute so gut schallisoliert, das die Fahrer die Klingel gar nicht hören können. Da ist wieder Komfort ( Der Lärm des eigenen Fahrzeugs ist auf Dauer unerträglich) wichtiger als Verkehrssicherheit.
Der "tote Winkel" wird nur dazu gebraucht um vom unfallverursachenden fahrlässigen Verhalten der LKW-Fahrer abzulenken.
§56 StzVO schreibt ja vor:
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
D.h. Fahren eines Fahrzeugs mit "totem Winkel" ist m. E. damit genau so zu bestrafen , wie Fahren mit defekten Bremsen. Und ein Fahrzeug mit "totem Winkel" ist sofort und so lange stillzulegen, bis dieser Mangel behoben ist.
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Wenn ich das Ticket Zuhause kaufen möchte, müsste ich dann den Aufpreis für den Versand zahlen.
Gibt es nicht auch die Möglichkeit , die Tickets dann am Automaten ausdrucken zu lassen ?
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Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.
Eigentlich müsste jeder Planer einer solchen Radverkehrsanlage nach einem solchen Unfall auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Und damit erreicht werden, das auch die Fehlplanung mit im Gerichtsverfahren zum Unfall gewürdigt wird. Was, außer die Höhe des provozierten Unfallrisiko, unterscheidet den Planer von einem "Witzbold", der einen Kanaldeckel entfernt. Denn es sollten eigentlich ja alle auf Sicht fahren und sollten somit auch den entfernten Kanaldeckel rechtzeitig sehen.
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Ich habe so meine Zweifel, das solche Spiegel wirkich helfen. Denn laut STVZO §56(1) müssen am Fahrzeug selbst schon genügend Spiegel vorhanden sein, um alles sehen zu können. Wenn "Tote-Winkel"-Unfälle passieren, sind diese Spiegel nicht oder nicht richtig benutzt worden. Ob da ein weiterer Spiegel, der zudem nicht immer vorhanden ist, auch (richtig) benutzt wird ?
Thomas Schlüter hat in in seiner Auswertung von Radunfällen jedenfalls feststellen müssen, das in mindestens 6 Fällen , wo ein solcher Spiegel nach einem tödlichen Radunfall angebracht worden ist, an der gleichen Kreuzung ein weiterer tödlicher Radunfall stattgefunden hat.
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Das Radfahrer in deinem Beispiel nicht den Gehweg benutzen dürfen ergibt sich aus §2(1) STVO :
Zitat von §2(1) STVO(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Und die runden Schilder mit blauem Grund bedeuten grundsätzlich : Benutzungsverbot des Weges für allen Verkehr ausser dem auf dem Schild explizit erlaubten Verkehr. Nur beim Radverkehr wurde von der Autoraserlobby noch ein Benutzungsverbot einer danebenliegenden Fahrbahn dazugestrickt.
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SWR Marktcheck : Billigfahrräder = fabrikneuer Schrott
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Nein, VZ 237 verbietet zunächst einmal allen Verkehrsteilnehmern außer Radfahrern die Benutzung des so gekennzeichneten Weges. Erst dann, wenn dieser Sonderweg als Teil einer Straße neben einer Fahrbahn verläuft greift dann auch die Benutzungspflicht/das Fahrbahnverbot.
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Wer nach solchen Unfällen argumentiert, dass man als Radfahrer ja nicht auf seiner Vorfahrt bestehen und sich - mal ein O-Ton - "wie ein Lemming unter die Vorderachse legen" muss, der unterstellt fälschlich, dass derartige Situationen mit Rechtsabbiegern immer eindeutig sind.
Und er unterschlägt ebenfalls, das Radfahrer in den meisten Fällen, in denen Ihnen die Vorfahrt genommen wird, den Unfall verhindern. Und leider muss man auch annehmen, dass ein geringer Teil der Autofahrer die die Vorfahrt missachten, das nicht aus Versehen machen sondern kriminelle Vorfahrtserpresser sind.
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Es würde helfen, wenn Abbieger und Geradeausradler zu unterschiedlichen Zeiten rot und grün hätten
Sobald du eine Extra-Ampel für Rechtsabbieger hast, brauchst du auch eine Rechtsabbiegerspur, auf der die Rechtsabbieger warten, wenn sie rot haben. Und das geben die Platzverhältnisse an vielen Kreuzungen nicht her.
Und es gibt auch Kreuzungen ohne Ampeln ....
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Man kann bei Autos aber nur den Fahrer ( der ebenfalls kein Kennzeichen hat) bestrafen.
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"Man kann annehmen" heisst hier nicht mit 100% Sicherheit sondern als Regelfall mit irgend einer Wahrscheinlichkeit zwischen 50% und 100% . Ich würde da gerne genauere Angaben machen können.
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Ich sollte das Problem etwas weniger mathematisch ausdrücken:
Den jährlichen (Unfall/Mobiltäts-)Statistiken kann man einen Wert für Unfälle pro zurückgelegtem Fahrzeugkilometer ( streckenbezogenes Unfallrisiko) für M(otorradfahrer) und R(adfahrer) für das gesamte Straßennetz entnehmen, wobei das Risiko für M(otorradfahrer) größer ist als das für R(adfahrer).
Damit kann man auch Annehmen das auf irgendeinem bestimmten Straßenabschnitt das Risiko für M(otorradfahrer) größer ist als das für R(adfahrer). Mit welcher Wahrscheinlichkeit trifft diese Annahme zu ?
Überlegungen zu Grenzfällen ergeben:
Bei gleichem Unfallrisiko für beide Gruppen sollte diese Annahme bereits zu 50% richtig sein,
Wenn keine Radunfälle in der Statistik aufgetreten sind , ist diese Annahme zu 100% richtig
Und je größer der Unterschied im Risiko ist desto näher liegt man bei 100%