Tagesspiegel : Berliner Autofahrer überholen zu eng
Wobei bei das nicht nur für Berlin gelten dürfte
Tagesspiegel : Berliner Autofahrer überholen zu eng
Wobei bei das nicht nur für Berlin gelten dürfte
Zitat
Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist.
Ich würde das eher umgekehrt formulieren: Eine Benutzungspflicht darf keinesfalls angeordnet werden, wenn sie zu einer Erhöhung des Unfallrisikos für Radfahrer führt. ( ergibt sich direkt aus Artikel 2 Abs. 2 GG) .
Keine wissenschaftliche Studie konnte aber bisher nachweisen , das Radwege ( im Mittel) zu einer Verringerung des Unfallrisikos führen. Damit ist bei mindestens 50% aller Radwege eine Erhöhung des Unfallrisikos für Radfahrer zu erwarten und die StVB wäre eigentlich gefordert bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht wissenschaftlich fundiert nachzuweisen, das genau dieser Radweg nicht zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führt.
In deiner Liste fehlt noch ein Punkt:
5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?
Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.
Das gilt insbesondere auch für die Unfälle von Motorradfahrern, wie zudem noch viel häufiger sind als die von Radfahrern. Warum fordert aber Niemand sichere benutzungspflichtige Motorradwege an Landstraßen ?
Die Nichtbenutzung eines "Radwegs" bietet sich doch perfekt an, um seiner (aufgestauten) Abneigung gegen Radfahrer im Allgemeinen freien Lauf zu lassen. Der Mann tat das in diesem Fall doch auch deshalb, weil er sich im "Recht" fühlte.
Es ist aber nicht ganz auszuschließen, das der Typ auch ohne "Radweg" eine Grund gefunden hätte, aggressiv zu werden. Hoffentlich wird der Typ ermittelt und die FEB verordnet ihm dann eine MPU.
Wäre das nicht Fall , wo man dem Verursacher wegen Mordes den Prozess machen könnte, da das unfallverursachende Fehlverhalten dazu diente, seine Raserei zu vertuschen ?
Mit diesem Urteil muß konsequenterweise auch BKATV 3.4 und die TBNR 102142-45 ersatzlos gestrichen werden.
Diskussion zu deiner Sichtung im Forum von Drehscheibe online
Und wieviele Unfälle gab es gab es im Vergleich dazu bei der Nutzung von "Radinfrastruktur". Engüberholer sind meiner Ansicht nach kein Problem weil sie Unfälle versuchen, sondern weil sie dafür sorgen das Angstradler von der Fahrbahn flüchten. Mit Folge das es mehr gefährliche ( und benutzungspflichtige) "Radinfrastruktur" gibt. Und wenn diese dabei Gehwege benutzen , sie dabei Fußgängern Angst machen.
Im Artikel des Tagesspiegels findet man:
ZitatFast ein Viertel der Befragten gaben an, in den vergangenen zwei Jahren einen Unfall gehabt zu haben.
Bezog sich die Frage speziell auf Unfälle, die durch Nahüberholen verursacht wurden ?
Wie ist das eigentlich in euren Gegenden so mit den Beschilderungen von klassischen Waldwegen?
Bei Waldwegen steht in vielen Fällen nur dieses grün umrandete Schild, das du auch auf dem Bild siehst. Bei Feldwegen werden Radrouten auch öfters über mit VZ 250 gekennzeichnete Wege geführt.
Nett sind auch die Schilder dahinter . Ein Radfahrer darf ein Meter weiterfahren wie der übrige Fahrzeugverkehr
Ich würde das ähnlich erklären wie bei den Verkehrsregeln : Es gilt die allgemeine Ampel, solange es keine Ampel speziell für diesen Verkehrsteilnehmer gibt.
Rechtsabbiegerampeln werden an vielen Kreuzungen schon wegen der Platzverhältnisse nicht gehen. Denn: Wo eine Rechtsabbiegerampel ist, muss es auch eine Rechtsabbiegerspur geben.
Und es ist auch richtig das man befürchten muß, daß die Zeiten für die Rechtsabbiegerphase der Grünphase für Fußgänger und Radfahrer abgeknapst werden
Ist das ein Zweirichtungsradweg ?
Und §56(1) StVZO kennt der Herr offensichtlich auch nicht:
Zitat§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
"Tote Winkel" durch nicht vorhandene oder falsch eingestellte Spiegel sind genau so zu bewerten wie defekte Bremsen.
"Mehr Geld *für* den Radverkehr" bedeutet gleichzeitig auch, dass alle anderen Verkehrs-Ausgaben, die nicht explizit das Label "Radverkehr" tragen, in der Konsequenz exklusiv für den Kraftverkehr bestimmt seien. IOW: diese dämliche Aufrechnerei ermuntert nicht nur neben Radverkehrsanlagen, sondern auch und gerade da, wo es noch keine Radverkehrsanlage gibt, die autofahrende Rasselbande zum Fahren der Kampflinie gegen vermeintlich schmarotzende Fahrbahnradler.
Kraftfahrer sind doch üblicherweise die Gewinner , wenn ein Radweg angelegt wird . Ohne Radweg müssten sie bei Einhaltung von Sicherheitsabständen üblicherweise auf Lücken im Gegenverkehr warten um langsamere Radfahrer zu überholen. Mit Radweg können sie nun an den Radfahrern einfach vorbeifahren. Ohne das der Straßenquerschnitt größer wird. Weil seitliche Sicherheitsabstände durch den Radweg eingespart werden. Es sind plötzlich keine 1,5 zwischen Rad und KFZ mehr notwendig. Und auch der Abstand des Radfahrers zum Gehweg kann kleiner werden. Radwege sind die Danaergeschenke der Autofahrer an die Radfahrer.
Wie soll man dort durchgängig getrennte Wege realisieren, irgendwo müssen da zwangsläufig Kreuzungen entstehen und schon ist es nicht mehr durchgängig getrennt. Oder man müsste überall Unter/Über-Führungen bauen, was viel zu teuer ist.
Im vergangenen Jahrtausend hat man versucht für ungehinderten Autoverkehr "durchgängig getrennte Wege" anzulegen. Die dabei entstandenen Stadtautobahnen werden inzwischen als städtebauliche Monstrositäten bewertet und sogar teilweise wieder abgerissen. Ein analoges Radwegenetz wird ebenso eine städtebauliche Katastrophe werden.
Wenn , wie die UDV in ihrem FB 21 ( Kapitel 2.2.2.2) feststellt, 32% der Autofahrer keinen Schulterblick ( oder etwas Äquivalentes) beim Rechtsabbiegen machen und und weitere 28% zwar Schauen aber trotzdem den Fußgängern oder Radfahrern den Vorrang nehmen , weis man warum es keine "sicheren Radwege" geben kann.
"Gewinner" werden wohl diejenigen Radfahrer sein, die entlang der Thunerstr. von Groß-Thun nach Klein-Thun wollen. Die dürften den ganzen Kreisel einmal als Geisterfahrer umfahren.