Ich vermute mal, das 20 km/h die höchste Geschwindigkeit ist, dem dem der LKW am Unfallort um die Ecke kommt, ohne das er so weit links ausholt, daß er im Gegenverkehr ist.
Beiträge von mkossmann
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Da Aldi-Süd und Aldi-Nord wohl rechtlich getrennte Unternehmen sind, dürfte das Kartellamt etwas dagegen haben, wenn sie zusammen Preise aushandeln. Die Marktmacht ist auch schon einzeln groß genug. Ich vermute eher, das in Norddeutschland die Lieferanten größer sind und damit besser dem Preisdruck widerstehen können.
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Hat es eigentlich bei solchem gefährlichen Schwachsinn, wie in den Bildern dargestellt, es schon Jemand mal mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr ( § 315b) versucht ?
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Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog findest du das Schild nicht.
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Man sieht bei dieser Diskussion vor allem eines: Es gibt sehr unterschiedliche Ansprüche an Radwege. Bei Freizeitradfahrten ist Ruhe und Abwesenheit von KFZ-Verkehr oft ein wichtiger Punkt. Alltagsradfahrer bevorzugen eher schnelles Vorankommen und haben weniger Probleme mit KFZ. Der größere Teil der Radwege ist aber an eher den Ansprüchen von Freizeitverkehr ausgerichtet. Und sobald so ein Weg fahrbahnbegleitend ist , werden Alltagsradfahrer durch Benutzungspflicht dazu gezwungen diesen auch zu benutzen obwohl die Fahrbahn ihren Ansprüchen besser genügen würde.
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/hm, interessant, vor 10 Jahren durfte man ernsthaft noch mit dem Kfz durch diese Unterführung?! klick
Klar doch . Man kann Autofahrern doch nicht zumuten auszusteigen und zu schieben ( Das unterste Zusatzschild unter der Geschwindigkeitsbegrenzung sieht doch sehr nach "Radfahrer absteigen" aus)
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Gilt der Mindestabstand beim Überholen eigentlich auch, wenn der Radfahrer auf einem "Radweg" fährt?
Falls nein: Warum nicht?
Früher (tm) wurde das von Juristen so begründet: Radwege sind kein Teil der Fahrbahn und somit findet rechtlich gesehen auch kein Überholen sondern ein Vorbeifahren statt. In der STVO ist aber aber nur von Überholen die Rede.
Das Rechtsgutachten von Anfang des Jahres negiert diese Aufassung aber.
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Punkte die Radfahrer betreffen:
Zitat- die Zulassung des Befahrens auch von Grundstückszufahrten auch über angeordnete
Radfahrstreifen hinweg bei Zeichen 295. Die Änderung bewirkt, dass Radfahrstreifen
künftig nicht mehr an Grundstückzufahrten unterbrochen werden müssen, um ein Erreichen der Grundstücke gewährleisten zu können.Wohl kein Vorteil für Radfahrer.
Zitatdie Klarstellung, dass das Absteigen von Rad fahrenden Kindern bei Querung von Fahrbahnen auf die Nutzung eines Gehweges beschränkt ist,
Was benutzt das Kind bei gemeinsamen Geh- und Radweg ? Nach Vorschrift den Gehweg -> keine Änderung. Und bei getrennten Geh- und Radweg muss es ja auf dem Gehweg fahren -> keine Änderung. Nur bei unabhängig geführten Radwegen ohne parallelem Gehweg dürfte sich sich das auswirken.
Zitatdie Klarstellung der Parkregelung bei abgerundetem Kreuzungs- und Einmündungsbereich; insbesondere zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer soll die dadurch geschaffene größere Freifläche eine verbesserte Sicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich
gewährleistenIch vermute, bei vielen Kreuzungsunfällen sind die Opfer durchaus sichtbar und werden nicht durch parkende Autos verdeckt sondern der Unfall wird allein durch mangelhafte Verkehrsbeobachtung des KFZ-Führers verursacht.
Zitat- die Ermöglichung des Rechtsabbiegens bei Anordnung des Grünpfeils auch für Radfahrer, die nicht aus dem rechten Fahrstreifen, sondern aus einen am rechten Fahrbahnrand
gelegenen Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten straßenbegleitenden Radweg
bei Rot abbiegen sowie Einführung eines speziellen Grünpfeils nur für Rad Fahrende,Neben den von Fuss e.V befürchteten Konflikten mit Fußgängern dürfte es an vielen Stellen schwierig werden an geradeausfarenden und damit warteten Radfahrern legal vorbeizukommen.
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Und auch keinen Armhelm . SCNR
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Und ja, da kann man bei Beidem durchaus auch ganz ohne Ironie diskutieren, inwieweit da nicht der erwartete Schutz ins Verhalten der Fahrer durchaus eingepreist ist.
Hmm, diese Positionskämpfe gab es auch vor der Helmpflicht bei Rennen. Und die typische Berufsverletzung von Radrennfahrern war schon immer der Schlüsselbeinbruch, nicht etwa Kopfverletzungen.
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Diese Schwellen braucht man unbedingt , damit Radfahrer langsam fahren und damit sie besser von aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Autofahrern übersehen werden können. Deswegen hat man den Radweg um den Kreisel auch in beide Richtungen freigegeben ...
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Wieso ? Auch ein Auto/LKW-Fahrer kann an der Stelle aus irgend einem Grund rangieren. Und die fahren ja gerne rückwärts ohne wirklich etwas zu sehen.
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Gibt es auch Helmtragequoten für FR ?
Weniger Rad-Rad-Unfälle könnten auch durch eine geringe Zahl an Zweirichtungsradwegen verursacht werden.
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In Mappilary gibt es Bilder der Troplowitzstrasse. Das sieht nach dem typischen Hamburger Schrottradweg aus. 2016 an der Unfallstelle übrigens noch ohne Radsymbole auf dem roten Streifen.
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Das stand in mindestens einem der Artikel auch. Aber vielleicht war das eine unbestätigte Info und man weiß es nicht?
Das Bild bei der Meldung von tag24 zeigt jedenfalls, das der LKW einen roten Streifen mit Radsymbolen überquert hat
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In EXTRA - DAS RTL MAGAZIN 2019 - FOLGE 029 gibt es an Min 39:32 einen Beitrag zur Fahrradpolizei in Hamburg. Da wird offensichtlich was man in Hamburg unter "Fahrradpolizei" versteht ...
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Ich halte das für viel zu kurz gedacht, denn an vielen Stellen in der Stadt hat sich gezeigt, dass die Eliminierung der Straßenbahn zu deutlich mehr Autoverkehr geführt hat, ohne dass sich für den Radverkehr irgendwas verbessert hätte. Dann doch lieber aufmerksam auf die Straßenbahnschienen achten.
Das Idiotischste daran ist, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die meinen, die U-Bahn-Tunnel seien deshalb gebaut worden, damit die Radfahrer nicht mehr Gefahr laufen, in die Straßenbahnschienen zu geraten.
Richtig. Weggefallener oberirdischer Bahnkörper,ersetzt durch Tunnel -> neue Fahrspur für MIV. Ein Grund dafür warum U-Bahnen auch gerne bei Autolobby gesehen werden.
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Nun §56 StVZO schreibt vor
Zitat von STVZO(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Wenn dies bei diesem Fahrzeug allein mit Spiegeln nicht möglich ist ...
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Da kommt vermutlich das Navi aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Daten zum Schluss, das du über den Umweg schneller am Ziel bist. Z.B. es nimmt an das du auf der Umgehungsstrecke eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erreichst, wie auf der kürzeren Strecke. Was durchaus falsch sein kann. Insbesondere dann, wenn das Navi nur statische Kartendaten und keine Echtzeitverkehrsdaten hat und damit Staus nicht berücksichtigt.
Hast du mal versucht, in Google Maps mit deiner Route zu spielen ? Im ersten Schritt nur Anfangs- und Endpunkt angeben. Und die errechnete Zeit merken . Anschließend durch Setzen von Wegpunkten die Zeit für entfernungsmäßig kürzere Strecken ermitteln lassen.
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