Beiträge von mkossmann

    Hat es eigentlich bei solchem gefährlichen Schwachsinn, wie in den Bildern dargestellt, es schon Jemand mal mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr ( § 315b) versucht ?

    Man sieht bei dieser Diskussion vor allem eines: Es gibt sehr unterschiedliche Ansprüche an Radwege. Bei Freizeitradfahrten ist Ruhe und Abwesenheit von KFZ-Verkehr oft ein wichtiger Punkt. Alltagsradfahrer bevorzugen eher schnelles Vorankommen und haben weniger Probleme mit KFZ. Der größere Teil der Radwege ist aber an eher den Ansprüchen von Freizeitverkehr ausgerichtet. Und sobald so ein Weg fahrbahnbegleitend ist , werden Alltagsradfahrer durch Benutzungspflicht dazu gezwungen diesen auch zu benutzen obwohl die Fahrbahn ihren Ansprüchen besser genügen würde.

    Gilt der Mindestabstand beim Überholen eigentlich auch, wenn der Radfahrer auf einem "Radweg" fährt?

    Falls nein: Warum nicht?

    Früher (tm) wurde das von Juristen so begründet: Radwege sind kein Teil der Fahrbahn und somit findet rechtlich gesehen auch kein Überholen sondern ein Vorbeifahren statt. In der STVO ist aber aber nur von Überholen die Rede.

    Das Rechtsgutachten von Anfang des Jahres negiert diese Aufassung aber.

    Punkte die Radfahrer betreffen:

    Zitat

    - die Zulassung des Befahrens auch von Grundstückszufahrten auch über angeordnete
    Radfahrstreifen hinweg bei Zeichen 295. Die Änderung bewirkt, dass Radfahrstreifen
    künftig nicht mehr an Grundstückzufahrten unterbrochen werden müssen, um ein Erreichen der Grundstücke gewährleisten zu können.

    Wohl kein Vorteil für Radfahrer.

    Zitat

    die Klarstellung, dass das Absteigen von Rad fahrenden Kindern bei Querung von Fahrbahnen auf die Nutzung eines Gehweges beschränkt ist,

    Was benutzt das Kind bei gemeinsamen Geh- und Radweg ? Nach Vorschrift den Gehweg -> keine Änderung. Und bei getrennten Geh- und Radweg muss es ja auf dem Gehweg fahren -> keine Änderung. Nur bei unabhängig geführten Radwegen ohne parallelem Gehweg dürfte sich sich das auswirken.

    Zitat

    die Klarstellung der Parkregelung bei abgerundetem Kreuzungs- und Einmündungsbereich; insbesondere zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer soll die dadurch geschaffene größere Freifläche eine verbesserte Sicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich
    gewährleisten

    Ich vermute, bei vielen Kreuzungsunfällen sind die Opfer durchaus sichtbar und werden nicht durch parkende Autos verdeckt sondern der Unfall wird allein durch mangelhafte Verkehrsbeobachtung des KFZ-Führers verursacht.

    Zitat

    - die Ermöglichung des Rechtsabbiegens bei Anordnung des Grünpfeils auch für Radfahrer, die nicht aus dem rechten Fahrstreifen, sondern aus einen am rechten Fahrbahnrand
    gelegenen Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten straßenbegleitenden Radweg
    bei Rot abbiegen sowie Einführung eines speziellen Grünpfeils nur für Rad Fahrende,

    Neben den von Fuss e.V befürchteten Konflikten mit Fußgängern dürfte es an vielen Stellen schwierig werden an geradeausfarenden und damit warteten Radfahrern legal vorbeizukommen.

    Diese Schwellen braucht man unbedingt , damit Radfahrer langsam fahren und damit sie besser von aus dem Kreisverkehr ausfahrenden Autofahrern übersehen werden können. Deswegen hat man den Radweg um den Kreisel auch in beide Richtungen freigegeben ...

    Ich halte das für viel zu kurz gedacht, denn an vielen Stellen in der Stadt hat sich gezeigt, dass die Eliminierung der Straßenbahn zu deutlich mehr Autoverkehr geführt hat, ohne dass sich für den Radverkehr irgendwas verbessert hätte. Dann doch lieber aufmerksam auf die Straßenbahnschienen achten.

    Das Idiotischste daran ist, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die meinen, die U-Bahn-Tunnel seien deshalb gebaut worden, damit die Radfahrer nicht mehr Gefahr laufen, in die Straßenbahnschienen zu geraten.

    Richtig. Weggefallener oberirdischer Bahnkörper,ersetzt durch Tunnel -> neue Fahrspur für MIV. Ein Grund dafür warum U-Bahnen auch gerne bei Autolobby gesehen werden.

    Nun §56 StVZO schreibt vor

    Zitat von STVZO

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Wenn dies bei diesem Fahrzeug allein mit Spiegeln nicht möglich ist ...

    Da kommt vermutlich das Navi aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Daten zum Schluss, das du über den Umweg schneller am Ziel bist. Z.B. es nimmt an das du auf der Umgehungsstrecke eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit erreichst, wie auf der kürzeren Strecke. Was durchaus falsch sein kann. Insbesondere dann, wenn das Navi nur statische Kartendaten und keine Echtzeitverkehrsdaten hat und damit Staus nicht berücksichtigt.

    Hast du mal versucht, in Google Maps mit deiner Route zu spielen ? Im ersten Schritt nur Anfangs- und Endpunkt angeben. Und die errechnete Zeit merken . Anschließend durch Setzen von Wegpunkten die Zeit für entfernungsmäßig kürzere Strecken ermitteln lassen.